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   BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56   

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BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56 (https://dejure.org/1957,648)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1957 - VIII ZR 72/56 (https://dejure.org/1957,648)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1957 - VIII ZR 72/56 (https://dejure.org/1957,648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 131
  • NJW 1957, 827
  • MDR 1957, 404
  • DB 1957, 184
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1954 - I ZR 6/53

    Netto- Kasse-Klausel. Aufrechnungsverzicht

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56
    Der in der Klausel "netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" enthaltene Aufrechnungsverzicht (BGHZ 14, 61) gilt in der Regel auch dann, wenn die Ware ohne Verladepapiere ausgeliefert wird und mit der Rechnung lediglich Gewichtsbescheinigungen, vorzulegen sind.

    Das Berufungsgericht hält an der in seinem Urteil vom 30. Oktober 1952 ausgesprochenen und von dem Bundesgerichtshof durch Urteil vom 15. Juni 1954 - I ZR 6/53 - (BGHZ 14, 61) gebilligten Auffassung fest, daß die Klausel "netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" neben der zu Lasten der Käuferin erfolgten Festlegung einer Vorleistungspflicht zugleich einen Aufrechnungsverzicht der Käuferin auch für den Fall enthalte, daß die Verladepapiere keine Traditionspapiere sind.

    Die Revision trägt Bedenken gegen die Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 61) vor, die einen die gleichen Parteien betreffenden Fall zum Gegenstand hat, in dem jedoch die Rechnung zusammen mit einem Duplikatfrachtbrief präsentiert wurde, und vertritt die Auffassung, daß der vorliegende Fall jedenfalls deshalb anders zu beurteilen sei, weil die Klägerin keine Verladepapiere besessen habe, aus deren Besitz sie eine gewisse Sicherung ihrer Kreditgewährung hätte ableiten können.

    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Hamburg unter Berufung auf diese Entscheidung des Reichsgerichts in dem Urteil vom 30. Oktober 1952 (MDR 1953, 240), das der Bundesgerichtshof in der oben angeführten Entscheidung (BGHZ 14, 61) gebilligt hat, ausgeführt, daß sowohl bei der Klausel "Kasse gegen Dokumente" als auch bei der Klausel "Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" das Wort "Kasse" besage, daß der Käufer in bar zu zahlen habe, also nicht aufrechnen dürfe.

    In dieser Frage schließt sich der erkennende Senat der Ansicht des ersten Zivilsenats in dem oben angeführten Urteil BGHZ 14, 61 im Ergebnis an, dessen Entscheidungsgründe zu diesem Punkt a.a.O. nicht mit abgedruckt worden sind.

  • RG, 05.04.1905 - I 535/04

    Verzicht auf Aufrechnung; Konkurs des Gegners

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56
    Das Reichsgericht hat ferner in der trotz Bestehens einer Gegenforderung getroffenen Abrede sofortiger Barzahlung einen Verzicht auf die Aufrechnung gesehen (RGZ 60, 356 [358]).

    Der Verzicht auf Aufrechnung ist grundsätzlich auch wirksam, wenn der Aufrechnungsgegner in Konkurs gerät, es sei denn, daß anzunehmen wäre, die Vertragsteile hätten die Vereinbarung für diesen Fall ausgeschlossen, wenn sie ihn bedacht hätten, und daß sie daher für diesen Fall nach Treu und Glauben nicht als ausgeschlossen zu gelten hat (RGZ 60, 356).

  • RG, 10.04.1923 - III 342/22

    Abtretung zur Einziehung. Kursverlust.

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56
    Es ist deshalb rechtlich unbedenklich, wenn dieser Schaden aus der Person der Zedentin zu Gunsten der Klägerin anerkannt worden ist (vgl. RGZ 107, 132 [135]; Soergel Vorbem. vor § 249 BGB, C 1).
  • RG, 08.03.1929 - II 378/28

    Unter welchen Umständen wirkt der Verzicht auf Aufrechnung auch für den Fall des

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56
    Eine Rechtsvermutung, wonach die Vereinbarung des Ausschlusses der Regel nach für den Konkurs des Aufrechnungsgegners nicht gelten würde, besteht nicht (RGZ 124, 8 [10]).
  • RG, 21.04.1931 - II 241/30

    1. Wie ist zu verfahren, wenn der Kläger in einem Falle, wo der Klaganspruch nach

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56
    Dagegen ist das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 132, 305 [306] der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg beigetreten, daß die Vereinbarung des Ausschlusses der Aufrechnung mit Gegenforderungen im Geschäftsleben durch die Klausel "Kasse gegen Faktura" oder "Kasse gegen Dokumente" weiteste Anerkennung gefunden habe (zustimmend Heinichen in RGR Komm zum HGB Anhang zu § 372, Anm. 46 a und 46 b).
  • BGH, 26.06.2001 - IX ZR 209/98

    Pflichten des Konkursverwalters bei Führung eines Aktivprozesses

    Eine Rechtsvermutung des Inhaltes, daß eine individuell ausgehandelte Nichtaufrechnungsabrede in Krise oder Konkurs des Aufrechnungsgegners erlischt, besteht nicht (vgl. BGHZ 23, 131, 136; RGZ 60, 356, 358; 124, 8, 10; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2000 § 387 Rn. 240), mag ein solches Verbot im Konkursfall auch regelmäßig hinfällig werden (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1974 - II ZR 132/73, WM 1975, 134; v. 26. Februar 1987 - I ZR 110/85, WM 1987, 732, 734).
  • BGH, 07.03.1985 - I ZR 182/82

    Berufung auf Aufrechnungsverbot

    Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Aufrechnung anderenfalls nicht nur in den Fällen des § 32 ADSp unbeschränkt zulässig wäre, sondern auch bei der Verwendung von Handelsklauseln, die - wie beispielsweise die Klausel »netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere« - Aufrechnungsverbote enthalten und gerade im internationalen Frachtverkehr von Bedeutung sind (vgl. BGHZ 14, 61, 62 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53]; 23, 131, 134, 135: BGH Urt. v. 18. Dezember 1975 - III ZR 103/73, NJW 1976, 852, 853).
  • BGH, 18.12.1975 - III ZR 103/73

    Wirksame Abtretung von Kaufpreisforderungen aus einem Getreidehandel -

    Nach der seit vielen Jahren gerade in kaufmännischen Kreisen geltenden Verkehrsauffassung schließt eine solche einer ergänzenden Auslegung nicht zugängliche Klausel in aller Regel eine Aufrechnung schlechthin aus (BGHZ 14, 61; 23, 131, 135 f; zu ähnlichen Sachverhalten je mit weiteren Nachweisen; BGB RGBK 12. Aufl. § 387 Rn 51).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 145/59
    Durch die Zulassung einer Zwischenfeststellungsklage im Revisionsrechtszuge würden daher wie in BGHZ 23, 131, 137 für einen entsprechenden Sachverhalt mit Recht hervorgehoben worden ist, den Parteien Möglichkeiten eröffnet werden, die das Revisionsverfahren nicht bietet.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1967 - IV 814/66
    W. F.: BVerfGE 6, 309; DÖV 1957, 789; DVBl. 1957, 385; NJW 1957, 705; MDR 1957, 404; JZ 1957, 307.}} unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte).

    Zu dieser Frage hat das Bundesverfassungsgericht in Auslegung des Grundgesetzes in den tragenden, den Kern der Entscheidung bildenden Gründen des Konkordatsurteils vom 26.03.1957 (BVerfGE 6, 309 ff ) folgende auch in den Leitsätzen hervorgehobene Rechtsauffassung vertreten:.

  • BGH, 19.09.1984 - VIII ZR 108/83

    Auslegung der Klausel "cash on delivery"

    Daß der Vereinbarung "Kasse gegen Dokumente" grundsätzlich diese Bedeutung zukommt, ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt (vgl. BGHZ 14, 61, 62 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53] ; BGHZ 23, 131, 136; Senatsurteil vom 21. Juni 1972 - VIII ZR 96/71 = WM 1972, 1092, 1093; BGH Urteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 103/73 = WM 1976, 331, 332 unter 5.; Liesecke a.a.O. S. 8 f und 12; Leitsatz a.a.O. S. 11 Stichwort "Aufrechnungsausschluß"; Zahn a.a.O. S. 203; Soergel/Siebert/Knopp, 10. Aufl., § 157 Rdn. 56; Ratz aaO, § 346 Anm. 164; Schlegelberger, AGB, 5. Aufl., § 346 Rdn. 78; Weber in RGRK-BGB, 12. Aufl., § 387 Rdn. 51; von Feldmann in MünchKomm, § 387 Rdn. 20).
  • OLG Hamburg, 05.10.1998 - 12 U 62/97
    Der "Netto" oder "Netto Kasse"-Klausel wird deshalb in Deutschland kraft Handelsbrauch ein Aufrechnungsausschluß entnommen (BGH.Z 14, 62; BGHZ 23, 131 ["netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere"]; BGH NJW 1985, 550 m. zust. Aufs. Lebuhn, IPrax 1986, 19 ["cash on delivery"]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 115 ["binnen 7 Tagen rein netto Kasse ohne Abzug"]; Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl. 1995; § 346 Stichwort "Kasse, Kasse gegen Dokumente"; Palandt/Heinrichs, § 387 Rz.14; Staudinger/Gursky, § 387 Rz.173; eingehend auch Liesecke, WM 1978, Beil.3 S.8f.).
  • BGH, 21.06.1972 - VIII ZR 96/71

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Dem sind der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 61 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53]) und der erkennende Senat (BGHZ 23, 131) für die dort zur Entscheidung stehende Klausel "netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" ausdrücklich gefolgt.
  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 126/57

    Rechtsmittel

    In einer solchen Barzahlungsklausel kann ein vertraglicher Ausschluß der gesetzlichen Aufrechnungsbefugnis liegen (RG WarnRspr 1916 Nr. 243; BGHZ 14, 61; 23, 131, 135; Urteil des Senats vom 26. Februar 1958, V ZR 99/56, S. 10).
  • VG Köln, 13.05.1965 - 1 K 547/65
    W. F.: BVerfGE 6, 309; DÖV 1957, 789; NJW 1957, 705; DVBl. 1957, 385; MDR 1957, 404; JZ 1957, 307.}} , kann hier dahingestellt werden, da sie von den Klägern nicht geltend gemacht worden ist und im übrigen ihnen § 22 Abs. 1 SchOG das Recht einräumt, das Kind in die Gemeinschaftsschule einer Nachbargemeinde zu schicken.
  • BGH, 13.05.1964 - VIII ZR 163/62

    Rechtsmittel

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