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   BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55   

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https://dejure.org/1957,448
BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55 (https://dejure.org/1957,448)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1957 - II ZR 249/55 (https://dejure.org/1957,448)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1957 - II ZR 249/55 (https://dejure.org/1957,448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses - Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes durch die ehemalige Zugehörigkeit zur NSDAP - Anforderungen an das Vorliegen eines vertraglich geregelten Pensionsfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 282
  • NJW 1957, 708
  • DB 1957, 211
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53

    Kündigung eines Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß eine die Weiterbeschäftigung hindernde Zugehörigkeit zur NSDAP und ihren Gliederungen einen wichtigen Grund zur Kündigung abgab (u.a. BGHZ 8, 363 [BGH 28.01.1953 - II ZR 265/51]; 12, 339 [BGH 24.02.1954 - II ZR 88/53]; WM 1955, 1222).

    Das allein rechtfertigte seine fristlose Entlassung (BGHZ 8, 363 [BGH 28.01.1953 - II ZR 265/51]; 12, 339) [BGH 24.02.1954 - II ZR 88/53].

    Jedenfalls darf eine ergänzende Vertragsauslegung nur im Einklang mit den Grundsätzen von Treu und Glauben vorgenommen werden (BGHZ 12, 337).

    Das ist rechtlich verfehlt (BGHZ 12, 343 ff [BGH 24.02.1954 - II ZR 88/53]).

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß eine die Weiterbeschäftigung hindernde Zugehörigkeit zur NSDAP und ihren Gliederungen einen wichtigen Grund zur Kündigung abgab (u.a. BGHZ 8, 363 [BGH 28.01.1953 - II ZR 265/51]; 12, 339 [BGH 24.02.1954 - II ZR 88/53]; WM 1955, 1222).

    Das allein rechtfertigte seine fristlose Entlassung (BGHZ 8, 363 [BGH 28.01.1953 - II ZR 265/51]; 12, 339) [BGH 24.02.1954 - II ZR 88/53].

    zu fristloser Entlassung ihrer Vorstandsmitglieder im Hinblick auf § 75 Abs. 3 AktG im voraus weder ausgeschlossen noch auf bestimmte Gründe beschränkt werden dürfe (BGHZ 8, 361 [BGH 28.01.1953 - II ZR 265/51]).

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55
    Die ergänzende Vertragsauslegung kommt nur zur Schließung einer Vertragslücke in Betracht (RGZ 164, 202; BGHZ 9, 277 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] m w Nachw).
  • RG, 19.06.1915 - V 51/15

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55
    Grundsätzlich ist allerdings zu ermitteln, was die Vertragschließenden bestimmt haben würden, wenn sie den späteren Ablauf der Dinge vorausgesehen hätten (RGZ 164, 202), und außerdem darf die ergänzende Vertragsauslegung weder zu einer Abänderung, Einschränkung oder Ergänzung des erklärten Vertragsw illens noch zu einer Umänderung des Vertrages, sondern bloß zu einer Ergänzung des Vertragsinhalts führen (RGZ 87, 211; 129, 88).
  • RG, 15.06.1927 - V 347/26

    Sparkassen; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dasselbe auch für den Direktor einer Sparkasse zu gelten hat, die unter staatlicher Aufsicht in Form einer privatrechtlichen Stiftung (RGZ 117, 257) betrieben wird, wie das nach dem Vortrag des Klägers bei der Beklagten der Fall sein soll.
  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Sie ist ausgeschlossen, wenn sich ein Ereignis infolge einer grundlegenden Veränderung der Verhältnisse der Beurteilung nach dem Vertragswillen entzieht (MünchKomm/Mayer-Maly § 157 Rdn. 43; Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. §§ 133, 157 Rdn. 44; BGHZ 23, 282, 286; anders BGH NJW 1968, 245).
  • BGH, 08.05.2007 - KZR 14/04

    Kfz-Vertragshändler III

    Es lässt sich nämlich nicht feststellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 9, 273, 278; 23, 282, 285; 84, 1, 7; 111, 214, 218).
  • BGH, 08.05.2007 - KZR 16/04

    Kündigung eines Vertragshändlervertrages

    Es lässt sich nämlich nicht feststellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 9, 273, 278; 23, 282, 285; 84, 1, 7; 111, 214, 218).
  • BGH, 10.07.1969 - III ZR 238/68

    Verhältnis von ergänzender Vertragsauslegung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Für die ergänzende Vertragsauslegung ist grundsätzlich zunächst zu ermitteln, was die Vertragsschließenden bestimmt haben würden, wenn sie den späteren Ablauf der Dinge vorausgesehen hätten, und außerdem darf die ergänzende Vortragsauslegung weder zu einer Abänderung, Einschränkung oder Ergänzung des erklärten Vertragswillens noch zu einer Umänderung des Vertrages, sondern bloß zu einer Ergänzung des Vertragsinhalts führen (BGHZ 23, 282, 285) [BGH 07.02.1957 - II ZR 249/55] .

    Nach fester Rechtsprechung darf in Fällen, in denen eine auszufüllende Vertragslücke nicht von Anfang an bestand, sondern sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergab, dieses Ereignis nicht außer Betracht bleiben (BGHZ 23, 282, 285) [BGH 07.02.1957 - II ZR 249/55] , das später Eingetretene muß vielmehr vollständig im Blick auf den Vertragsinhalt berücksichtigt werden (RGZ 164, 196, 202).

    Allerdings darf eine ergänzende Vertragsauslegung nur im Einklang mit den Grundsätzen von Treu und Glauben vorgenommen werden (BGHZ 12, 337; 23, 282, 285) [BGH 07.02.1957 - II ZR 249/55] ; gleichwohl ist die ergänzende Vertragsauslegung nicht ein Anwendungsfall des § 242 BGB, sondern des § 157 BGB, wonach Verträge so auszulegen sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

  • BGH, 13.07.1960 - V ZR 90/59
    Ob das Berufungsgericht trotz seiner einleitenden Feststellungen - danach sind die Parteien bei Vertragsabschluß von einer geschlossenen Bauweise ausgegangen und haben an die technische Möglichkeit, Glasbausteine zu verwenden, überhaupt nicht gedacht - gleichwohl von einer Anwendung der Grundsätze über die ergänzende Vertragsauslegung (BGHZ 9, 273; 23, 282) Abstand nehmen durfte, um stattdessen zu versuchen, aus dem Vertrage selbst sowie aus Zeugenaussagen Inhalt und Umfang der von der Beklagten übernommenen Leistung zu ermitteln, mag auf sich beruhen.
  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 173/57

    Aufwendungen des Ehemannes für uneheliches Kind der Ehefrau

    Wie aus den Gründen des Urteils zu Ziff. 3 (BGHZ 23, 282) klar hervorgeht, hat der Senat Schadensersatzansprüche nur insoweit verneint, als diese aus "der Zerstörung der Ehe" hergeleitet werden.
  • BGH, 28.03.1966 - II ZR 178/63

    Streit um die Dauer einer Vereinbarung - Auslegung eines Vertrages - Höhe einer

    Sowohl bei der Auslegung im technischen Sinn, also der Feststellung des Inhalts der Vertragserklärungen, wie bei der ergänzenden Vertragsauslegung kommt es auf den Willen der Parteien an (BGHZ 23, 285 [BGH 07.02.1957 - II ZR 249/55]), nur daß im ersteren Fall der zum Ausdruck gebrachte Wille und im zweiten Fall der mutmaßliche Wille der Parteien maßgebend ist.

    Aber auch bei der ergänzenden Vertragsauslegung muß sich der Richter nach dem im Vertrag zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen richten und darf den Parteien nicht einen Vertrag aufzwingen, den er unter Berücksichtigung rein objektiver Maßstäbe für sinnvoll und sachgerecht hält (BGHZ 23, 285 [BGH 07.02.1957 - II ZR 249/55]; 9, 277 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]/78; Fischer, LM § 140 BGB Nr. 1 Anm.).

  • BGH, 07.01.1966 - V ZR 91/63

    Anforderungen an die Formgültigkeit eines Kaufvertrages -

    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; 16, 71, 75 [BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54]; 23, 282) [BGH 06.02.1957 - IV ZR 263/56]hat der Richter, wenn ein Vertrag innerhalb seines tatsächlich gegebenen Rahmens einen offen gebliebenen Punkt enthält, diese Lücke durch eine, ergänzende Auslegung in der Weise zu schließen, daß geprüft wird, was die Parteien in Anbetracht des gesamten Vertragszwecks erklärt haben würden, wenn sie den offen gebliebenen Punkt in ihren Vereinbarungen unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben geregelt hätten.

    Es ist zwar richtig, daß, wie die Revision hervorhebt, die ergänzende Vertragsauslegung zur Ausfüllung einer nachträglich entstandenen Lücke dann nicht in Betracht kommt, wenn sich das eingetretene Ereignis wegen einer Veränderung der allgemeinen Verhältnisse und der Rechtsanschauungen einer Beurteilung nach dem Vertragswillen entzieht (BGHZ 23, 282).

  • BGH, 03.02.1984 - V ZR 191/82

    "Roggenklausel"; Anpassung des Erbbauzinses; Anknüpfung an Wert einer bestimmten

    Dies aber hätte nichts mehr mit der Schließung einer Vertragslücke zu tun, die Voraussetzung für jede ergänzende Vertragsauslegung ist (BGHZ 23, 282, 285) und die hier auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen (nur) darin besteht, daß die Parteien - unbewußt - eine zur Erreichung ihres Vertragswillens nicht geeignete Regelung getroffen haben.
  • OLG Zweibrücken, 30.11.1999 - 8 U 62/99

    Grobe Fahrlässigkeit: Was ist das?

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  • BGH, 26.06.1985 - IVa ZR 264/83

    Berufung auf Erschöpfung der Versicherungssumme unter an einem Teilungsabkommen

  • BAG, 25.02.1960 - 3 AZR 446/57

    Lange Betriebszugehörigkeit - Unkündbarkeit - Anwartschaft auf betriebliche

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 113/58
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 178/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66

    Ausübung eines Wiederkaufsrechts - Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts an

  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 169/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61

    Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der

  • BGH, 29.03.1961 - V ZR 36/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.01.1971 - III ZR 86/68

    Grenzen einer ergänzenden Auslegung eines Testaments - Einstellung von

  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59

    Rechtsmittel

  • LG Aachen, 20.12.2000 - 11 O 131/00
  • BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 17/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.02.1972 - V ZR 29/70

    Abfindungsanspruch wegen der Übereignung von Grundstücken an das Deutsche Reich -

  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 184/64

    Voraussetzungen der Entkräftung eines Anscheinsbeweises - Abkommen eines Fahrers

  • BGH, 10.07.1962 - V BLw 36/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 150/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.09.1959 - II ZR 175/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 106/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.03.1960 - V ZR 6/59

    Schadensersatz bei fehlender Löschung von Hypotheken - Pflicht zur Abtretung

  • BGH, 20.01.1965 - V ZR 192/62

    Übernahme der im Zeitpunkt der Grundstücksübergabe rückständigen

  • BGH, 21.06.1961 - V ZR 38/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1957 - II ZR 189/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1957 - V ZR 133/55

    Rechtsmittel

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