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   BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55   

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BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55 (https://dejure.org/1956,63)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1956 - III ZR 97/55 (https://dejure.org/1956,63)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1956 - III ZR 97/55 (https://dejure.org/1956,63)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 36
  • NJW 1957, 539
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (22)

  • RG, 27.01.1939 - III 86/38

    Ist für die Klage eines Beamten gegen die öffentliche Körperschaft, bei der er

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
    Die Verweigerung des Rechtsweges beruht dort nach Ansicht des Reichsgerichts (RGZ 106, 34 [42]; JW 1921, 342 und 530; RGZ 159, 247 [250]) "auf dem Grundsatz des Beamtenrechts, daß es einen Anspruch auf Verleihung einer Beamtenstelle nicht gebe, daß dem Beamten vielmehr Rechte nur aus einer erfolgten Anstellung zuständen; durch verspätete Anstellung oder Nichtanstellung könnten vielmehr höchstens öffentlichrechtliche Anwartschaften verletzt werden".

    Die Verweigerung des Rechtsweges beruht in diesen Fällen nach Ansicht des Reichsgerichts (RGZ 106, 34 [42]; JW 1921, 342 und 530; RGZ 159, 247 [250]) auf dem Grundsatz des Beamtenrechts, daß es einen Anspruch auf Verleihung einer Beamtenstelle nicht gebe, daß dem Beamten vielmehr Rechte nur aus einer erfolgten Anstellung zuständen; die Zulassung einer solchen Schadensersatzklage vor den Zivilgerichten laufe daher auf einen unzulässigen Eingriff in die Ämterhoheit des Staates hinaus.

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges vor den Zivilgerichten für Amtshaftungsklagen, die auf Nichteinhaltung von Einstellungs- und Beförderungszusicherungen gestützt sind, hat das Reichsgericht (RGZ 159, 247 [251]) die Zulässigkeit des Rechtsweges selbst bei der Behauptung verneint, "die bei der Nichteinstellung oder Nichtbeförderung tätig gewesenen Beamten hätten nicht nach pflichtgemäßen Ermessen, sondern willkürlich, aber offensichtlich schikanös, feindselig oder unwahrhaftig verfahren oder hätten sich von den Anforderungen, die an die Betätigung einer ordnungsgemäßen Verwaltung gestellt werden müßten, so weit entfernt, daß ihr Verhalten nicht mehr in deren Rahmen fallen könne".

    Das Vorliegen einer einem Stellenbewerber gegenüber obliegenden Amtspflicht und die Zulässigkeit des Rechtsweges für Amtshaftungsklagen wegen Unterbleibens einer Anstellung oder einer Beförderung hat das Reichsgericht sets dann anerkannt, wenn der Klageanspruch auf eine Amtshandlung gestützt wird, die nicht den entscheidenden Staatshoheitsakt der Anstellung oder Beförderung selbst betrifft, sondern nur seiner Vorbereitung dient und sich dabei auf einen bestimmten einzelnen Beamten bezieht, wie etwa die Berichterstattung durch einen Vorgesetzten oder die Begutachtung des Gesundheitszustandes durch einen Amtsarzt (RGZ 105, 196 [197]; 145, 137 [140]; Gruchot 71, 422; RGZ 159, 247 [252]).

  • BGH, 05.01.1956 - III ZR 198/54
    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
    Der Senat hat bereits auf Seite 5 seines nichtveröffentlichten Urteils vom 9. Januar 1956 - III ZR 198/54 - ausgeführt, ein Bedürfnis für die Zulässigkeit einer rechtsverbindlichen Zusicherung einer Beförderung sei in der Tat unverkennbar, und eine Rechtsnorm, die die Abgabe einer solchen Zusage schlechthin ausschließe, bestehe nicht.

    Insofern kann nichts anderes gelten, als was der Senat auf Seite 6 des bereits erwähnten Urteils vom 9. Januar 1956 - III ZR 198/54 - hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtsweges für Ansprache aus Versagung der Beförderung trotz Zusage einer Beförderung ausgeführt hat: Für eine Amtshaftungsklage aus § 839 BGB, die gestützt wird auf den Klagevortrag, die Beklagte habe die Beförderung zugesichert, die Zusage schuldhaft nicht eingehalten und dadurch ihre Verpflichtung ausgelöst, dem Beamten den Gehaltsunterschied aus der ihm vorenthaltenen höheren Stelle und der von ihm noch bekleideten niedrigen Stelle zu ersetzen, ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet.

    Ebensowenig kann für Zusicherungen der Satz eingreifen, daß Unklarheiten in der Anstellungsurkunde und in sonstigen die Rechtsstellung eines Beamten betreffenden Anordnungen zu Lasten des Dienstherrn gehen (vgl. RGZ 120, 63 [66]; 122, 113 [121]; RG in JW 1932, 461; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1952 - III ZR 147/52 -), wie der Senat bereits auf S 7 und 8 des mehrfach erwähnten Urteils vom 9. Januar 1956 - III ZR 198/54 ausgeführt hat.

  • RG, 04.04.1922 - III 461/21

    Rechtsweg für Beamtenansprüche

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
    Das Reichsgericht (RGZ 49, 1 [2/3]; 55, 423 [429]; JW 1921, 342 und 530; RGZ 104, 251) hat allerdings stets die Ansicht vertreten, daß unmittelbar aus öffentlichrechtlichen Zusicherungen auf Anstellung oder Beförderung vor den Zivilgerichten keine Ansprüche hergeleitet werden könnten.

    Zu dieser am Wortlaut haftenden Auslegung ist das Reichsgericht (vgl. dazu insbesondere RGZ 104, 251 [253]) dadurch veranlaßt worden, daß bei ihm hinter dieser Auslegung entscheidend die Ansicht stand, "daß es einen im Rechtswege verfolgbaren Anspruch auf den der Entschließung der Verwaltungsbehörden unterliegenden hoheitsrechtlichen Akt der Verleihung einer Beamtenstelle nicht gebe".

  • BGH, 16.10.1953 - V ZR 162/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
    Will nämlich das Berufungsgericht gemäß § 540 ZPO von einer Zurückverweisung absehen, weil es das für sachdienlich hält, so hat es dies zu begründen, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob das Berufungsgericht die seinem Ermessen gezogenen Grenzen beachtet hat, wie das Urteil vom 16. Oktober 1953 - V ZR 162/52 (LM Nr. 16 zu § 256 ZPO) bereits dargelegt hat.
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
    Ebensowenig kann für Zusicherungen der Satz eingreifen, daß Unklarheiten in der Anstellungsurkunde und in sonstigen die Rechtsstellung eines Beamten betreffenden Anordnungen zu Lasten des Dienstherrn gehen (vgl. RGZ 120, 63 [66]; 122, 113 [121]; RG in JW 1932, 461; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1952 - III ZR 147/52 -), wie der Senat bereits auf S 7 und 8 des mehrfach erwähnten Urteils vom 9. Januar 1956 - III ZR 198/54 ausgeführt hat.
  • BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
    Auf die Entscheidung des Senates in MDR 1953, 164 = LM Nr. 14 zu § 15 RLG wird verwiesen.
  • RG, 12.10.1928 - III 45/28

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
    Ebensowenig kann für Zusicherungen der Satz eingreifen, daß Unklarheiten in der Anstellungsurkunde und in sonstigen die Rechtsstellung eines Beamten betreffenden Anordnungen zu Lasten des Dienstherrn gehen (vgl. RGZ 120, 63 [66]; 122, 113 [121]; RG in JW 1932, 461; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1952 - III ZR 147/52 -), wie der Senat bereits auf S 7 und 8 des mehrfach erwähnten Urteils vom 9. Januar 1956 - III ZR 198/54 ausgeführt hat.
  • RG, 27.01.1928 - III 200/27

    Beamtenanstellung; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
    Ebensowenig kann für Zusicherungen der Satz eingreifen, daß Unklarheiten in der Anstellungsurkunde und in sonstigen die Rechtsstellung eines Beamten betreffenden Anordnungen zu Lasten des Dienstherrn gehen (vgl. RGZ 120, 63 [66]; 122, 113 [121]; RG in JW 1932, 461; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1952 - III ZR 147/52 -), wie der Senat bereits auf S 7 und 8 des mehrfach erwähnten Urteils vom 9. Januar 1956 - III ZR 198/54 ausgeführt hat.
  • RG, 22.09.1922 - III 222/22

    Reichshaftung für Beamte; Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
    Das Vorliegen einer einem Stellenbewerber gegenüber obliegenden Amtspflicht und die Zulässigkeit des Rechtsweges für Amtshaftungsklagen wegen Unterbleibens einer Anstellung oder einer Beförderung hat das Reichsgericht sets dann anerkannt, wenn der Klageanspruch auf eine Amtshandlung gestützt wird, die nicht den entscheidenden Staatshoheitsakt der Anstellung oder Beförderung selbst betrifft, sondern nur seiner Vorbereitung dient und sich dabei auf einen bestimmten einzelnen Beamten bezieht, wie etwa die Berichterstattung durch einen Vorgesetzten oder die Begutachtung des Gesundheitszustandes durch einen Amtsarzt (RGZ 105, 196 [197]; 145, 137 [140]; Gruchot 71, 422; RGZ 159, 247 [252]).
  • RG, 10.07.1934 - III 32/48/34

    Über die Zulässigkeit des Rechtswegs nach Art. 131 Abs. 1 Satz 3 RVerf.

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
    Das Vorliegen einer einem Stellenbewerber gegenüber obliegenden Amtspflicht und die Zulässigkeit des Rechtsweges für Amtshaftungsklagen wegen Unterbleibens einer Anstellung oder einer Beförderung hat das Reichsgericht sets dann anerkannt, wenn der Klageanspruch auf eine Amtshandlung gestützt wird, die nicht den entscheidenden Staatshoheitsakt der Anstellung oder Beförderung selbst betrifft, sondern nur seiner Vorbereitung dient und sich dabei auf einen bestimmten einzelnen Beamten bezieht, wie etwa die Berichterstattung durch einen Vorgesetzten oder die Begutachtung des Gesundheitszustandes durch einen Amtsarzt (RGZ 105, 196 [197]; 145, 137 [140]; Gruchot 71, 422; RGZ 159, 247 [252]).
  • RG, 31.01.1922 - III 608/21

    Ist der Rechtsweg für einen Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung

  • BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52

    Amtspflicht zu sachgemäßer Auskunft

  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.1955 - III ZR 92/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

  • BGH, 29.10.1953 - III ZR 13/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1954 - III ZR 29/53

    Vorbescheid bei Ansprüchen aus § 36 DBG

  • RG, 10.02.1903 - III 414/02

    Vertrag über künftige Übertragung eines Amtes. Klage daraus.

  • RG, 27.10.1903 - II 155/03

    Gerichtsstand bei Schadensersatz nach § 326 B.G.B.

  • RG, 24.05.1901 - II 62/01

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für solche vermögensrechtliche Ansprüche eines im

  • RG, 02.07.1929 - III 498/28

    Treu und Glauben im öffentlichen Recht - Beamtenverhältnis - Zusage von Rechten

  • RG, 21.06.1933 - V 392/32

    1. Haftet der Staat dem geschädigten Zeitungsverlag auf Schadensersatz, wenn die

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03

    Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer

    Die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts dient auch der Verfahrensökonomie (BGHZ aaO) Das war schon zu § 536 ZPO a.F. allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 12, 308, 316; 23, 36, 50; 46, 281, 283 f.; 104, 212, 214; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO 21. Aufl. Rdn. 6 zu § 536; MünchKommZPO/Rimmelspacher, § 536 Rdn. 21), obwohl §§ 538 Abs. 1 Nr. 2, 540 ZPO a.F. für den Fall des unrichtigen klagabweisenden Prozeßurteils im Regelfall die Zurückverweisung und nur ausnahmsweise eine Sachentscheidung durch das Rechtsmittelgericht vorsahen.
  • OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17

    Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kann das Rechtsmittelgericht ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn nur der Kläger das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 12, 308, 316; BGHZ 23, 36, 50; BGHZ 46, 281, 283/284; BGH NJW 1970, 1683, 1684; BGH NJW 1978, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1983 = BGHZ 104, 212 Rn 20).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZR 259/13

    Insolvenzverfahren: Verwertung einer zur Masse gehörenden Eigentümergrundschuld

    Das Verbot einer reformatio in peius steht dieser Entscheidung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1956 - III ZR 97/55, BGHZ 23, 36, 50; vom 18. März 1999 - I ZR 33/97, WAP 1999, 918, 920 mwN).
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