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   BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57   

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BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57 (https://dejure.org/1957,255)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1957 - IV ZR 16/57 (https://dejure.org/1957,255)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1957 - IV ZR 16/57 (https://dejure.org/1957,255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 352
  • NJW 1957, 1316
  • MDR 1957, 733
  • DB 1957, 713
  • DB 1957, 715
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 23.02.1907 - I 404/06

    Unterliegt der Vertrag, durch den bei einer nur aus zwei Mitgliedern bestehenden

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57
    von ihm an die verbleibenden Gesellschafter (§ 738 BGB) bedarf (RGZ 65, 227; 68, 411; Wolff-Raiser, Sachenrecht § 60 Anm. 2 S. 210).
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57
    Sie ist im Sinne der Zulässigkeit der Feststellungsklage zu beantworten, weil nach Lage der Sache, insbesondere nach der Einlassung der Beklagten in dem Rechtsstreit anzunehmen ist, daß die Beklagten im Falle einer zu ihren Ungunsten ergehenden Entscheidung diese beachten werden und infolgedessen der Streit durch die hier ergehende Entscheidung ausgeräumt wird (BGHZ 2, 250).
  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 96/52

    Rückerstattungsrecht

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57
    Nach feststehender Rechtsprechung der obersten und anderer Rückerstattungsgerichte und auch des Bundesgerichtshofs kann die Entziehung von Gesellschaftsanteilen oder Aktienrechten, auch wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ihnen das gesamte Unternehmen der Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entspricht, nicht gleichzeitig als Entziehung der dem Unternehmen dienenden Vermögensgegenstände behandelt werden (CORA NJW RzW 1955, 346 Nr. 3; 348 Nr. 5; BOR ebenda 1952, 274 Nr. 26; BGHZ 10, 235 [BGH 10.07.1953 - I ZR 96/52]; OLG Frankfurt ebenda 1956, 3 Nr. 4).
  • RG, 16.12.1913 - II 523/13

    Ausländische Handelsgesellschaft; Rechtsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57
    Daraus ergibt sich, daß die Verwaltung der Spinnerei am Sitz des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft erfolgte, dieser tatsächliche Sitz der Verwaltung der Spinnerei ist, wie im internationalen Privatrecht, auch für das interzonale Rückerstattungsrecht maßgebend (RGZ 83, 367; 159, 33 [46], OLG Tübingen NJW RzW 1953, 335 Nr. 27; M. Wolff, Internationales Privatrecht Deutschlands 3. Aufl. S. 116 Anm. 9; Raape, IPR 4. Aufl. S. 190 vor II), nicht aber der in der Satzung angegebene Sitz.
  • RG, 29.10.1938 - II 178/37

    1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57
    Daraus ergibt sich, daß die Verwaltung der Spinnerei am Sitz des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft erfolgte, dieser tatsächliche Sitz der Verwaltung der Spinnerei ist, wie im internationalen Privatrecht, auch für das interzonale Rückerstattungsrecht maßgebend (RGZ 83, 367; 159, 33 [46], OLG Tübingen NJW RzW 1953, 335 Nr. 27; M. Wolff, Internationales Privatrecht Deutschlands 3. Aufl. S. 116 Anm. 9; Raape, IPR 4. Aufl. S. 190 vor II), nicht aber der in der Satzung angegebene Sitz.
  • RG, 05.07.1934 - IV 82/34

    Nach welchem Recht ist zu entscheiden, ob Sachen als unbeweglich anzusehen sind,

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57
    Da der Berufungsrichter zu dem Ergebnis kommt, daß gemäß Art. 27 EGBGB deutsches Recht anzuwenden ist, hat der Bundesgerichtshof abweichend von der Regel auch die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung des kalifornischen Rechts nachzuprüfen (RGZ 136, 361; 145, 85).
  • RG, 02.06.1932 - IV 103/32

    1. Unterliegen im Fall des Art. 27 EG.z.BGB. die Feststellungen des

    Auszug aus BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57
    Da der Berufungsrichter zu dem Ergebnis kommt, daß gemäß Art. 27 EGBGB deutsches Recht anzuwenden ist, hat der Bundesgerichtshof abweichend von der Regel auch die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung des kalifornischen Rechts nachzuprüfen (RGZ 136, 361; 145, 85).
  • BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

    Schon in BGHZ 24, 352, 367 f. ist entschieden worden, daß der gesamthänderische Anteil an einer deutschen Personalgesellschaft des bürgerlichen und des Handelsrechts auch dann nicht zum unbeweglichen Vermögen und dem dafür nach EGBGB maßgebenden Belegenheitsstatut gehört, wenn zum Gesellschaftsvermögen Grundstücke gehören (vgl. zum Anteil eines Erblassers am Gesamtgut der - Grundstücke umfassenden - ehelichen Gütergemeinschaft BGHZ 26, 378, 382; Beschluß vom 10. März 1976 - V ZB 7/72 - NJW 1976, 893).
  • BGH, 10.05.2000 - IV ZR 171/99

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz und Internationales Privatrecht

    Unter den Begriff des unbeweglichen Vermögens in diesem Sinne könne nach BGHZ 24, 352, 358 ff. ungeachtet seiner Rechtsnatur auch ein schuldrechtlicher Anspruch fallen.

    a) Zwar wird in dem Urteil BGHZ 24, 352 in einer die Entscheidung nicht tragenden Erwägung die Auffassung vertreten, daß der im Rückerstattungsgesetz der früheren amerikanischen Besatzungszone geregelte Anspruch auf Rückerstattung von Grundstücken zum unbeweglichen Vermögen (im Sinne der Rückverweisung nach kalifornischem Erbrecht) zu rechnen sei (und deshalb insoweit Pflichtteilsansprüche nach deutschem Erbrecht bestünden).

    Danach kommt eine Einordnung des Restitutionsanspruchs nach dem Vermögensgesetz als unbewegliches Vermögen auch in dem von BGHZ 24, 352 vertretenen weiteren Sinne nicht in Betracht.

    b) Anders als zur Zeit des Urteils BGHZ 24, 352 kennt das EGBGB heute den Begriff des unbeweglichen Vermögens (Art. 15 Abs. 2 Nr. 3, Art. 25 Abs. 2, Art. 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4).

  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    Ausgangspunkt ist hierbei der Grundsatz, dass die eingetretene Nachlassspaltung dazu führt, jeden der beiden Nachlassteile grundsätzlich als selbständigen Nachlass anzusehen und entsprechend dem jeweils maßgeblichen Erbstatut so zu behandeln, als wenn er der gesamte Nachlass wäre (BGHZ 24, 352, 355; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 263, 264; BayOblG FamRZ 1995, 1089, 1091; OLG Hamburg DtZ 1993, 28).

    Auf dieser Grundlage hat auch die Rechtsprechung bei Nachlassspaltung im Verhältnis zu den USA (BGHZ 24, 352; NJW 1993, 1920) sowie im Verhältnis zur früheren DDR (OLG Hamburg DtZ 1993, 28) den Pflichtteilsanspruch isoliert nach demjenigen Nachlasswert berechnet, der deutschem Erbrecht unterlag.

  • BFH, 25.01.2001 - II R 52/98

    Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung

    Schon in BGHZ 24, 352, 367 f. ist entschieden worden, daß der gesamthänderische Anteil an einer deutschen Personalgesellschaft des bürgerlichen und des Handelsrechts auch dann nicht zum unbeweglichen Vermögen und dem dafür nach EGBGB maßgebenden Belegenheitsstatut gehört, wenn zum Gesellschaftsvermögen Grundstücke gehören (vgl. zum Anteil eines Erblassers am Gesamtgut der - Grundstücke umfassenden - ehelichen Gütergemeinschaft BGHZ 26, 378, 382; Beschluß vom 10. März 1976 - V ZB 7/72 - NJW 1976, 893).
  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 1386/08

    Umfang des Auskunftsanspruchs zur Berechnung eines Pflichtteils- oder

    Die eingetretene Nachlassspaltung führt dazu, dass das Vermögen nach dem jeweils maßgeblichen Erbstatut so zu behandeln ist, als wenn es der gesamte Nachlass wäre (BGH, NJW 1957, 1316; OLG Celle, Urteil vom 08.05.2003 - 6 U 208/02 - ZEV 2003, 509; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.07.1997 - 3 W 111/97 - ZEV 1997, 512; Bay OBlG, Beschluss vom 31.7.1996 - 1Z BR - 194/95 - ZEV 1996, 473; Horn, ZEV 2008, 73 ff; Gruber ZEV 2001, 463, 464).
  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 C 19.16

    Entschädigungserfüllungsanspruch; Nichtigkeitsfiktion; Rückerstattungsanordnung;

    Der Bundesgerichtshof geht ebenfalls von einer rückwirkenden dinglichen Wirkung der gerichtlichen Rückerstattungsanordnung nach Art. 12 REG britische Zone (entsprechend Art. 13 REAO) aus (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 1952 - V ZB 11/52 - BGHZ 7, 53 ff. = juris Rn. 8; Urteil vom 5. Juni 1957 - IV ZR 16/57 - BGHZ 24, 352 ff. = juris Rn. 12), ebenso das Bundesverwaltungsgericht in Entscheidungen über die Zuordnung von Vermögenswerten im Lastenausgleichsrecht und im Altsparerentschädigungsrecht (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1964 - 7 C 189.63 - juris Rn. 22, vom 18. Oktober 1965 - 5 C 85.64 - BVerwGE 22, 194 m.w.N., vom 4. November 1971 - 3 C 134.70 - BVerwGE 39, 48 und vom 27. März 1980 - 3 C 20.79 - Buchholz 427.3 § 249 LAG Nr. 34 S. 5).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Demzufolge muß, was die Vorinstanz in Übereinstimmung mit dem Gutachten vom 19.1.1977 (S. 6 f. = Bl. 26 f. d.A., S. 12 = Bl. 32 d.A.) angenommen hat, von zwei getrennten Nachlässen, von einer sog. "Nachlaßspaltung" (vgl. hierzu: BGHZ 24, 352/355; BayObLGZ 1959, 390/399 f.; 1967, 1/7; 1971, 34/47; KG JFG 16, 23/32; Staudinger/Firsching § 2369 BGB RdNr. 5; Firsching Deutsch-Amerikanische Erbfälle S. 24 ff.; Karle DJ 1966, 107/110) ausgegangen werden.

    Da die Beteiligte zu 1) mit dem Erblasser 1970 die Ehe geschlossen hat, ist sie erst nach Errichtung des Testaments Pflichtteilsberechtigte geworden (§ 2303 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 BGB ); die Unwirksamkeit des Testaments würde ihr aufgrund einer erfolgreichen Anfechtung (die sich ebenso wie ihre Pflichtteilsberechtigung nach dem Erbstatut richtet; vgl. BGHZ 24, 352/355; 50, 63/69 f.; BGH FamRZ 1977, 786/787; Johannsen WPM 1979, 599/608) unmittelbar zustatten kommen, da sie dann gesetzliche Erbin werden würde (§ 1931 Abs. 1 i.V.m. § 2080 Abs. 1 BGB ).

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Somit ist die Erbfolge hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile jeweils für sich zu beurteilen, wobei der Erblasser hinsichtlich der einzelnen Teile die Erbfolge verschieden regeln kann (vgl. BGHZ 24, 352, 355; 134, 60, 63; Senat, FamRZ 1992, 1474; 1998, 263, 264; BayObLGZ 1995, 79, 88 f.; BayObLG FamRZ 1994, 723, 724; 2000, 573, 575).
  • BGH, 26.04.1976 - III ZR 26/74

    Klage wegen Amtspflichtverletzung gegen einen Nachlassrichter - Grundlagen und

    Nach dem aus Art. 24 und 25 EG BGB zu entnehmenden Grundsatz des deutschen internationalen Privatrechts wird jeder nach den Gesetzen des Staates beerbt, dem er zur Zeit des Todes angehört (ErbStatut; vgl. BGHZ 19, 315, 316; 24, 352, 358).

    (Hierzu gehören möglicherweise auch die für vorhanden gewesenes Grundvermögen gewährten Wiedergutmachungsansprüche, vgl. BGHZ 24, 352, 362).

  • BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat dieselbe Ansicht vertreten (BGHZ 24, 352 [354, 355]).
  • BFH, 07.05.1986 - II R 137/79

    Erbschaftsteuer - Verstorbener US-Bürger - Übergang von Vermögen auf Trust -

  • OLG Köln, 19.12.2007 - 2 U 132/06

    Zur Anwendbarkeit deutschen Erbrechts bei einem niederländischen

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94

    Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR

  • OLG Zweibrücken, 21.07.1997 - 3 W 111/97

    Internationale Zuständigkeit deutscher Nachlaßgerichte bei Nachlaßspaltung

  • BGH, 02.05.1966 - III ZR 92/64

    Revisibilität ausländischer Kollisionsnormen

  • BayObLG, 30.09.1999 - 1Z BR 142/98

    Nachlassspaltung bei deutschem Recht unterstelltem unbeweglichem Vermögen einer

  • OLG Brandenburg, 28.11.2005 - 1 AR 60/05

    Ausländischer Erblasser ohne Aufenthaltsort im Inland: Örtliche Zuständigkeit des

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99

    Höhe der Gebühr für die Berichtigung des Grundbuchs nach Ausscheiden eines BGB

  • OLG Dresden, 22.05.1997 - 3 W 879/96

    Anwendbares Erbrecht bei Gesamthandsanteilen im Nachlass

  • OLG Köln, 04.02.1980 - 12 U 121/79

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 06.03.1969 - VII ZR 163/68

    Zulässigkeit eines Schiedsspruch gegen andere Personen als die Parteien des

  • OLG Oldenburg, 23.02.1998 - 5 W 13/98

    Gebühr für Grundbucheintragung; Eintragung des Ausscheidens eins

  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs

  • BGH, 28.03.1979 - IV ZB 89/78

    Eintragung der Legitimation in das Geburtenbuch - Fürmöglichhalten der

  • BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage

  • OLG Hamburg, 03.09.1992 - 2 W 18/92

    Relevanz des Erbstatuts im internationalen Privatrecht; Auswirkungen der

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