Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55   

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kompositorische Zuordnung mehrerer Gebäude urheberrechtsschutzfähig

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Das Gebäude als Werk der Baukunst i.S.v. § 2 I Nr. 4 UrhG" von Dr. Christine v. Schildt-Lutzenburger, original erschienen in: KUR 2004, 166 - 177.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 24, 55
  • NJW 1957, 1108
  • GRUR 1957, 391



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Wird zitiert von ... (49)  

  • BGH, 01.03.1984 - I ZR 217/81  

    Urheberrecht des Architekten: Vorentwurf

    »Aus der Übernahme eines Einzelauftrags zur Erstellung eines Vorentwurfs für ein Bauwerk durch einen Architekten kann regelmäßig noch nicht auf die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse, insbesondere des Nachbaurechts, geschlossen werden (im Anschluß an BGHZ 24, 55 ff - Ledigenheim).«.

    Fehlt - wie im Streitfall - eine ausdrückliche vertragliche Regelung über die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, so ist auf den von den Parteien - nach dem Gesamtvertragsinhalt - erkennbar übereinstimmend verfolgten Vertragszweck zurückzugehen und zu fragen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang zur Erreichung dieses Vertragszwecks die Einräumung solcher Nutzungsrechte erforderlich ist (vgl. BGHZ 24, 55, 70 f. - Ledigenheim; BGH, Urt. vom 13.6.1980 - I ZR 45/78 = GRUR 1981, 196, 197 - Honorarvereinbarung).

    Einer solchen stillschweigenden Rechtseinräumung steht auch nicht der zugunsten des Urhebers entwickelte Grundsatz entgegen, daß eine Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nur angenommen werden kann, wenn ein dahingehender Parteiwille unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist; denn ein solcher Parteiwille kann sich auch aus dem Vertragszweck, aus den Begleitumständen und dem schlüssigen Verhalten der Beteiligten ergeben (vgl. BGHZ 24, 55, 70).

    Aus der Übernahme eines solchen Einzelauftrags kann daher regelmäßig noch nicht auf die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse geschlossen werden (BGHZ 24, 55, 70).

    Denn der VII. Zivilsenat hat wesentlich darauf abgestellt und damit auch die Abweichung von der Ledigenheim-Entscheidung des Senats (BGHZ 24, 55 ff.) gerechtfertigt, daß der Auftrag in dem von ihm entschiedenen Fall mehr als die bloße Erstellung eines Vorentwurfs, um die es hier geht, umfaßt (vgl. dazu v. Gamm, BauR 1982, 97, 113 f.).

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97  

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Fehlt - wie im Streitfall - eine ausdrückliche Regelung, so ist von dem nach dem gesamten Vertragsinhalt von den Parteien übereinstimmend verfolgten Vertragszweck und den danach vorausgesetzten Bedürfnissen der Vertragspartner auszugehen und zu fragen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Einräumung von Nutzungsrechten zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist (vgl. BGHZ 24, 55, 70 - Ledigenheim; 137, 387, 392 f. - Comic-Übersetzungen I).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 142/06  

    Kranhäuser

    Die tatrichterliche Beurteilung des Berufungsgerichts, diese Voraussetzung sei hier erfüllt, ist einer revisionsrechtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. BGHZ 24, 55, 67 - Ledigenheim).
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