Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 25, 27
  • NJW 1957, 1553



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Wird zitiert von ... (25)  

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03  

    Mietrecht - Duldung einer Minderung durch Vermieter

    Daher umfasst die Vorschrift auch Einwendungen des Schuldners, die zum Zeitpunkt der Abtretung lediglich im Schuldverhältnis angelegt waren und erst später entstanden sind (vgl. BGH aaO; BGHZ 25, 27, 29; 93, 71, 79).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 14/03  

    Bauvertrag - Einwendung der Kündigung nach Abtretung noch möglich?

    Daher erfaßt die Vorschrift alle Einwendungen des Schuldners, die, ohne in ausschließlicher Beziehung zum Wechsel des Gläubigers zu stehen, in dem Schuldverhältnis, so wie es zur Zeit der Forderungsabtretung bestand, ihre Grundlage finden, selbst wenn die Tatsachen, auf die die Einwendungen sich gründen, erst nach der Abtretung entstanden sind (BGHZ 25, 27, 29; 54, 269, 271; 93, 71, 79; BGH, Urteil vom 16. März 1994 - VIII ZR 246/92, NJW-RR 1994, 880, 881; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73  

    Zahlung der Kommanditeinlage

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