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   BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55   

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https://dejure.org/1957,145
BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55 (https://dejure.org/1957,145)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1957 - V ZR 148/55 (https://dejure.org/1957,145)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1957 - V ZR 148/55 (https://dejure.org/1957,145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 25, 27
  • NJW 1957, 1553
  • DB 1957, 844
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53

    Rückgriff bei Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55
    Da der Kaufvertrag von Anfang an auf Grund der gesetzlichen Fiktion des Art. 40 Abs. 1 Satz 2 REAO mit einem Rechtsmangel behaftet war (vgl. BGHZ 11, 16 [20]), war die Einwendung des Klägers schon immer im Vertragsverhältnis gelegen, wenn sie auch erst später nach Anordnung der Rückerstattung zur Auswirkung kam (vgl. RGZ 83, 279 [282]).
  • BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53

    Rückgriff der Bundesbahn wegen Rückerstattung - § 242 BGB, § 138 BGB, keine

    Auszug aus BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55
    Schließlich versagt auch der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung BGHZ 13, 67 ff. Dort wurde der Deutschen Bundesbahn versagt, ihrerseits Rückgriff gegen ihren Verkäufer zu nehmen, nachdem sie das in ihren Händen befindliche entzogene Vermögen hatte zurückerstatten müssen.
  • RG, 07.06.1916 - V 59/16

    Entstehung einer Eigentümergrundschuld nach dem Zuschlage.

    Auszug aus BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55
    Die möglichste Aufrechterhaltung der bisherigen Rechte und rechtlichen Beziehungen hinsichtlich ihres materiell-rechtlichen Inhaltes seien daher geboten (RGZ 88, 300 [304]; Jaeckel-Güthe, ZVG § 92 Anm. 1; Wilhelmi-Vogel, ZVG § 92 Anm. 1) Diese Rechtsanwendung muß auch im vorliegenden Falle Platz greifen.
  • RG, 11.11.1913 - III 270/13

    Werkvertrag; Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55
    Da der Kaufvertrag von Anfang an auf Grund der gesetzlichen Fiktion des Art. 40 Abs. 1 Satz 2 REAO mit einem Rechtsmangel behaftet war (vgl. BGHZ 11, 16 [20]), war die Einwendung des Klägers schon immer im Vertragsverhältnis gelegen, wenn sie auch erst später nach Anordnung der Rückerstattung zur Auswirkung kam (vgl. RGZ 83, 279 [282]).
  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 96/52

    Rückerstattungsrecht

    Auszug aus BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55
    Zutreffend nimmt das Landgericht an, daß Art. 41 REAO, der als solcher revisibles Recht darstellt (BGHZ 10, 234 [237]; Art. 41 REAO = Art. 40 brREG = Art. 48 amREG), begründete Recht an den Ansprüchen auf Rückgewähr des Entgelts, auf Entschädigung und an dem Erlös aus diesen Ansprüchen nur die Fortsetzung der dinglichen Sicherung für eine Forderung darstellt (vgl. auch BGH Lind-Möhr Art. 48 amREG Nr. 1).
  • RG, 14.12.1910 - V 693/09

    Teilhypothek. Guter Glaube.

    Auszug aus BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55
    Die von der Revision befürwortete ausdehnende Auslegung des § 405 BGB kann nicht Platz greifen (RGZ 74, 416 [421]).
  • RG, 02.12.1911 - V 266/11

    Hypothekverpfändung; Inhalt; Form; Guter Glaube

    Auszug aus BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55
    Erforderlich ist die Kenntnis der Art und wahrscheinlichen Berechtigung jener Gegenansprüche gegen die durch die Hypothek gesicherte Forderung (vgl. RGZ 78, 26 [33]).
  • RG, 08.04.1929 - VI 635/28

    Wann beginnt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die sich auf das

    Auszug aus BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55
    Darauf, ob die den Einwand begründenden Tatsachen vor oder nach der Abtretung eingetreten sind, kommt es nicht an, falls nur die Einwirkung der erst nachträglich eingetretenen Umstände auf das Schuldverhältnis in dessen Inhalt ihren Grund findet (RGZ 124, 111 [113/14]; RGRK 10. Aufl § 404 Anm. 2).
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Daher umfasst die Vorschrift auch Einwendungen des Schuldners, die zum Zeitpunkt der Abtretung lediglich im Schuldverhältnis angelegt waren und erst später entstanden sind (vgl. BGH aaO; BGHZ 25, 27, 29; 93, 71, 79).
  • BGH, 17.03.1975 - VIII ZR 245/73

    veräußerter Baukran - §§ 986, 407, 404, 273 BGB

    Danach können die Beklagten als Schuldner des Herausgabeanspruchs der Klägerin die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit des Eigentumsübergangs auf die Klägerin gegen die Firma S. begründet, d.h. dem Rechtsgrunde nach gegeben waren (vgl. hierzu Urt. vom 26. Juni 1957 - V ZR 148/55 = BGHZ 25, 27/29; RGZ 124, 111/114; 72, 213/215).
  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von

    Darauf, ob die den Einwand begründenden Tatsachen vor oder nach der Abtretung eingetreten sind, kommt es nicht an, falls nur die Einwirkung der erst nachträglich eingetretenen Umstände auf das Schuldverhältnis in dessen Inhalt ihren Grund findet (RGZ 72, 213, 215; 124, 111, 113 ff; BGHZ 25, 27, 29 [BGH 26.06.1957 - V ZR 148/55]; BGHZ 54, 269, 271 [BGH 22.09.1970 - VI ZR 28/69]; Palandt/Heinrichs BGB 43. Aufl. § 404 Anm. 2 b; Staudinger/Kaduk 10./11. Aufl. § 404 BGB Anm. 42, 43; Roth in MünchKomm § 404 BGB Anm. 12; Weber in RGRK-BGB 12. Aufl. § 404 Anm. 11; Erman/Westermann 7. Aufl. § 404 BGB Rdnr. 4).
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