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   BGH, 22.10.1957 - I ZR 96/56   

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https://dejure.org/1957,499
BGH, 22.10.1957 - I ZR 96/56 (https://dejure.org/1957,499)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1957 - I ZR 96/56 (https://dejure.org/1957,499)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1957 - I ZR 96/56 (https://dejure.org/1957,499)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 25, 369
  • NJW 1958, 300
  • GRUR 1958, 233
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Dies gilt jedenfalls für den Schutz der bekannten Marke nach altem Recht (vgl. BGHZ 19, 23, 27 f. - Magirus; 25, 369, 372 - Wipp; BGH, Urt. v. 25.10.1957 - I ZR 38/56, GRUR 1958, 339, 341 - Technika; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 21 Rdn. 73; Fezer aaO § 14 MarkenG Rdn. 450), ohne daß es einer Klärung bedarf, ob nach dem Markengesetz derselbe oder ein späterer Zeitrang maßgeblich ist.
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Die Benutzungsabsicht wird zunächst bei jeder ordnungsgemäßen Zeichenanmeldung vermutet (BGH GRUR 57, 224, 225 - Odorex; 58, 233, 235 - Wipp).
  • BGH, 22.10.1969 - I ZR 47/68

    Streit zwischen den Herstellern pharmazeutischer Erzeugnisse über die Verwendung

    Dem Berufungsgericht ist zunächst darin beizutreten, daß das geltende Recht dem Inhaber eines Warenzeichens nicht schlechthin Schutz gegen jede denkbare Beeinträchtigung seines Zeichens gewährt (vgl. BGHZ 25, 369 - mit dem feinen Whipp; GRUR 1968, 425, 427 - feuerfest II).
  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56

    Colonia

    Wie der Senat ferner in der Entscheidung vom 22. Oktober 1957 - "mit dem feinen Whipp" - (BGHZ 25, 369) ausgeführt hat, ist dem Zeitvorrang eines Vorratszeichens, das bei Eintragung eines jüngeren Warenzeichens überhaupt noch nicht benutzt wurde, z.B. auch dann entscheidender Wert beizumessen, wenn der Werbewert des jüngeren, aber zuerst in Benutzung genommenen Warenzeichens, für das ein schutzwürdiger Besitzstand besteht, dadurch gemindert oder zerstört wird, daß sich das ältere Warenzeichen durch eine schlagartige Großwerbung zu einer berühmten Marke entwickelt.
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Er hat diesen Grundsatz nicht nur für den Fall der nachträglichen Entwicklung eines Warenzeichens zur berühmten Marke (BGHZ 19, 23, 28 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGHZ 25, 369, 372 [BGH 22.10.1957 - I ZR 96/56] - "mit dein feinen Whipp"), sondern auch für den der nachträglichen Verkehrsdurchsetzung eines Zeichenbestandteils (BGH GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; BGHZ 34, 299, 302 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke) ausgesprochen und dabei hervorgehoben, daß die gegenteilige Beurteilung einer Entziehung des dem beklagten Zeicheninhaber eingeräumten Zeichenrechts gleichkommen würde (vgl. dazu auch BGH GRUR 1960, 130, 131 - Sunpearl II; GRUR 1963, 622, 623 - Sunkist; 1963, 626, 628 unter 111, 2 - Sunsweet, insoweit in BGHZ 39, 266 nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.03.1975 - I ZR 71/73

    Anspruch auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung aufgrund von prioritätsälteren

    Wie für den Zeichenbenutzungswillen (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1958, 233, 235 - Wipp) besteht nach der angeführten Rechtsprechung auch dafür eine tatsächliche Vermutung, daß der Anmelder sein Zeichen für die Waren seines Warenverzeichnisses zu benutzen und diese Waren, soweit er sie noch nicht führt, demnächst zu führen beabsichtigt.
  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 159/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung des Begriffs "feuerfest" - Haftung für das Verhalten

    Denn über den Schutz gegen Verwechslungsgefahr hinaus und abgesehen von dem Sondertatbestand der Verwässerungsgefahr wird dem Inhaber eines Warenzeichens nicht schlechthin Schutz gegen jede Schwächung seines Zeichens gewährt, insbesondere dann nicht, wenn die Gefahr einer Schwächung bereits von vorneherein durch Art und Beschaffenheit des gewählten Zeichens begründet wird (vgl. BGH GRUR 1957, 435, 438 - Eucerin; BGHZ 25, 369 - mit dem feinen Whipp).
  • BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den

    Die für den Bestand des Zeichenrechts erforderliche Benutzungsabsicht wird zwar zunächst bei jeder ordnungsgemäßen Zeichenanmeldung vermutet (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1958, 233, 235 - Wipp).
  • BGH, 16.11.1970 - KVR 4/70

    Rechte und Pflichten aus einem Betriebsüberlassungsvertrag - Voraussetzungen für

    Der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb ist kein absolutes Recht im Sinn eines bestimmt abgegrenzten Herrschaftsrechts, dessen Verletzung allein bereits die Rechtswidrigkeit anzeigt (BGHZ 25, 369, 372 [BGH 22.10.1957 - I ZR 96/56] ; 36, 77 [BGH 06.11.1961 - AnwZ B 32/61] ; von Caemmerer, 100 Jahre Deutsches Rechtsleben, S. 83 ff, 89; Lehmann, NJW 1959, 670; Mestmäcker, JZ 1958, 521, 526; Fikentscher, Festgabe für Heinrich Kronstein, S. 263 f; Helle, Der Schutz der Persönlichkeit, der Ehre und des wirtschaftlichen Rufes im Privatrecht, 2. Aufl., S. 69).
  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70

    Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von

    Diese für das Firmenrecht auf Grund der dort gegebenen besonderen Interessenlage entwickelten Grundsätze können nicht ohne weiteres für das Zeichenrecht übernommen werden (vgl. bereits BGHZ 25, 369, 374, 375 [BGH 22.10.1957 - I ZR 96/56] - mit dem feinen Whipp).
  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 70/64

    Begründetheit von Unterlassungsansprüchen nach dem Wettbewerbsrecht - Leistungen

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