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   BGH, 24.10.1957 - VII ZR 429/56   

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https://dejure.org/1957,393
BGH, 24.10.1957 - VII ZR 429/56 (https://dejure.org/1957,393)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1957 - VII ZR 429/56 (https://dejure.org/1957,393)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1957 - VII ZR 429/56 (https://dejure.org/1957,393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 25, 395
  • NJW 1958, 23
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1953 - V ZR 71/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1957 - VII ZR 429/56
    In dem Urteil des V. Zivilsenats vom 26. Juni 1953 - V ZR 71/52 (LM KO § 146 (Nr. 4)) ist nicht über einen Fall entschieden worden, in dem der Konkursgläubiger auf seine Beteiligung am Konkursverfahren verzichtet hatte.
  • RG, 03.05.1915 - VI 665/14

    Zu §§ 139, 141, 144, 146 KO

    Auszug aus BGH, 24.10.1957 - VII ZR 429/56
    Daß ein Konkursgläubiger, der auf Beteiligung am Konkurs verzichtet hat, jedenfalls nach Konkurseröffnung eine Konkursforderung gegen den Gemeinschuldner einklagen kann, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen (vgl. u.a. RGZ 86, 394, 397).
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Für einen solchen Verzicht genügt entgegen der Auffassung der Revision eine ausdrückliche Erklärung im Prozeß gegen den Gemeinschuldner, auf die sich der Konkursverwalter gegebenenfalls stützen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 1996 - IX ZR 77/95 - aaO: Erklärung des Teilnahmeverzichts in der Klageschrift im Verfahren gegen den Gemeinschuldner - insoweit nicht veröffentlicht; BGHZ 25, 395: Erklärung des Teilnahmeverzichts in der Berufungsinstanz des gegen den Gemeinschuldner eingeleiteten Verfahrens; RGZ 29, 73, 75 f.; Mot. z. § 10 KO, S. 49).
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Demgemäß entspricht es heute fast allgemeiner Meinung, daß grundsätzlich jeder Gläubiger auf Deckung seiner Forderung aus der Konkursmasse als Konkursgläubiger (§ 3 Abs. 1 KO) verzichten und gegen den Gemeinschuldner auch während des Konkurses wegen einer vorkonkurslichen Forderung - wie hier - Klage erheben kann (RGZ 29, 73, 74 f; BGHZ 25, 395, 396 f; 72, 234 f; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 12 Rdn. 3, 8; Kuhn/Uhlenbruck aaO. § 12 Rdn. 4 und 5; Kilger/Karsten Schmidt, KO 16. Aufl. § 12 Anm. 2 - jeweils mit weiteren Nachweisen - Pagenstecher/Grimm, Der Konkurs 4. Aufl. § 7 IV A, S. 23 f; Stein/Jonas/Roth, ZPO 21. Aufl. § 240 Rdn. 10; vgl. auch BGHZ 100, 222, 226 unter b bb).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung

    Bereits unter Geltung von § 12 KO, an dessen Stelle § 87 InsO getreten ist, konnte ein Konkursgläubiger den gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreit nur dann abweichend von § 144 Abs. 2 KO gegen den nicht widersprechenden Gemeinschuldner aufnehmen, wenn er hinsichtlich der betreffenden Forderung auf eine Teilnahme am Konkursverfahren verzichtete (RGZ 29, 73, 74; BGHZ 25, 395, 396 f.; 72, 234 f.; BGH, Urt. v. 28. März 1996, IX ZR 77/95, NJW 1996, 2035 f.; Kuhn/Uhlenbruck, aaO., § 144 Rdn. 7).
  • BGH, 29.01.2009 - III ZB 88/07

    Vollstreckbarerklärung eines nach Insolvenzeröffnung ergangenen Schiedsspruchs

    Während es unter Geltung der Konkursordnung für den Gläubiger möglich war, auf die Teilnahme am Konkurs zu verzichten und seine Forderung außerhalb des Konkursverfahrens im Wege der Leistungsklage geltend zu machen (BGHZ 25, 395), ist diese Möglichkeit dem Insolvenzgläubiger nunmehr durch § 87 InsO genommen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 100/04 -ZIP 2004, 2345, 2346; Begründung der Bundesregierung zur InsO, BT-Drucks. 12/2443, S. 137; MünchKommInsO/Breuer, 2. Aufl., § 87 Rn. 17).
  • BGH, 19.03.1987 - IX ZR 148/86

    Aufrechnung mit einer Masseforderung

    Sie hätte während der Dauer des Konkursverfahrens nur bei einem ausdrücklichen Verzicht der Beklagten auf Teilnahme am Konkurs gegen die Gemeinschuldnerin gerichtlich geltend gemacht werden können (BGHZ 25, 395, 397), wobei jeder Vollstreckung § 14 KO entgegengestanden hätte.

    Die Konkursmasse dient jedoch der gemeinschaftlichen Befriedigung aller Konkursgläubiger, der Grundsatz deren gleichmäßiger Befriedigung bildet das Kernstück des Konkurses (BGHZ 25, 395, 397; 41, 98, 101 [BGH 29.01.1964 - Ib ZR 197/62]; ständig).

  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77

    Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung

    Allgemein ist anerkannt, daß § 12 KO einen Konkursgläubiger nicht daran hindert, seine Forderung gegen den Gemeinschuldner außerhalb des Konkurses zu verfolgen, wenn er auf Beteiligung am Konkurs verzichtet (BGHZ 25, 395, 397 ff; Mentzel/Kuhn KO 8. Aufl. § 12 Rdz. 5; nunmehr auch Jaeger/Lent KO 8. Aufl. § 12 Anm. 5).
  • OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01

    Insolvenz - Forderung aus unerlaubter Handlung - keine Einzelzwangsvollstreckung

    Auch die nach § 12 KO früher bestehende, durch § 87 InsO nunmehr ausgeschlossene (vgl. BT-Drucks. aaO S. 137 zu § 98 InsO-E) Möglichkeit des Konkursgläubigers, nach einem Verzicht auf die Teilnahme am Konkursverfahren gegen den Gemeinschuldner persönlich im Klagewege vorzugehen (h.M., vgl. BGHZ 25, 395; 72, 239), eröffnete nicht den Zugriff auf das konkursfreie Vermögen (§ 19 K0; s. BGHZ 25, 395, 900).
  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 73/82

    Festellungsklage - Widerruf - Verosrgungszusage - Konkurseröffnung - Konkurs -

    Konkursfrei ist eine Forderung, wenn sie schon vor Klageerhebung vom Konkursverwalter freigegeben worden ist oder ein Gläubiger ausdrücklich auf die Teilnahme am Konkursverfahren verzichtet hat (vgl. BGHZ 25, 395, 398 ff.; Stein/Jonas/Pohle, ZPO, 19. Aufl., § 240 Anm. I 2).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.1993 - 3 L 1422/91

    Öffentliche Gewässer; Öffentlicher Gebrauch; Ufer; Gemeingebrauch; Fernmeldelinie

    Welche Folgen das Fehlen der Geschäftsgrundlage nach sich zieht, eine Auflösung des Vertrages oder seine Anpassung an die wirkliche Rechtslage (BGHZ 25, 395 m. w. N.; 47, 48/51 f. m. w. N.; Urt. v. 14.10.1977 a. a. O.; BGHZ 89, 226/238 f.; Palandt a. a. O., Rdnr. 130; Stelkens/Bonk/Sachs a. a. O.), bedarf hier keiner Entscheidung, zumal lediglich um einen Teil der von dem Kläger irrtümlich übernommenen Pflicht zur Kostentragung gestritten wird.
  • BGH, 02.06.1967 - V ZR 98/64

    Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit des vollmachtlosen Auftretens eines

    Die Kläger haben keine Erklärung abgegeben, daß sie den Erstbeklagten nur persönlich in Anspruch nähmen und aus der Konkursmasse keine Befriedigung suchten (vgl. RGZ 64, 361, 362; BGHZ 25, 395, 396) [BGH 24.10.1957 - VII ZR 429/56] .
  • BGH, 17.12.1959 - II ZR 24/59

    Rechtsmittel

  • LAG Hessen, 30.04.1986 - 10 Ta 3/86

    Zusätzliche Erteilung der Vollstreckungsklausel gegen einen behaupteten

  • BGH, 12.02.1964 - V ZR 151/61

    Rechtsmittel

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