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   BGH, 14.02.1958 - V ZB 49/57   

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BGH, 14.02.1958 - V ZB 49/57 (https://dejure.org/1958,661)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1958 - V ZB 49/57 (https://dejure.org/1958,661)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1958 - V ZB 49/57 (https://dejure.org/1958,661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 26, 344
  • NJW 1958, 630
  • MDR 1958, 323
  • DNotZ 1958, 252
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 22/10

    Grundschuld: Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen einer Gesamtgrundschuld

    Auch der Umstand, dass lediglich für einige Grundstücke eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO stattgefunden hat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Senat, BGHZ 26, 344 ff.).
  • OLG Hamm, 24.06.2010 - 15 W 336/09

    Voraussetzungen der Erstreckung der Unterwerfungsklausel auf das nachbelastete

    Entgegen der Ansicht des Beteiligten verlangt das Erfordernis der Gleichartigkeit eines Gesamtgrundpfandrechts keine lückenlose Entsprechung der auf den einzelnen Grundstücken ruhenden Belastung; vielmehr ist eine Abweichung auch in der Weise möglich, dass die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO nur hinsichtlich einzelner Grundstücke erfolgt (BGH NJW 1958, 630 f.; BGHZ 80, 119 ff. = NJW 1981, 1503 ff.; OLG München Rpfleger 2010, 259; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rz. 2240).

    Soll sich die Unterwerfungsklausel nach § 800 ZPO auch auf das nachbelastete Grundstück erstrecken, muss deshalb auch für dieses Grundstück eine entsprechende prozessuale Unterwerfungserklärung vorliegen (BGH NJW 1958, 630 f.; BayObLG Rpfleger 1992, 196 = DNotZ 1992, 309 f.; Schöner/Stöber a.a.O., Rz. 2652).

  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/80

    Zur Eintragung einer Löschungsvormerkung

    Es entspricht anerkanntem Recht, daß das Erfordernis der Gleichartigkeit eines Gesamtgrundpfandrechts keine lückenlose Entsprechung der auf den einzelnen Grundstücken ruhenden Belastung verlangt, sondern gewisse Abweichungen zuläßt (s. z.B. BGHZ 26, 344 - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO nur hinsichtlich einzelner Grundstücke).
  • OLG Hamm, 09.10.1984 - 15 W 250/83

    Rangeinheit von Haupt- und Veränderungsspalten im Grundbuch; nachträgliche

    Diese Auffassung basiert auf dem Grundsatz, daB alle in den Veranderungsspalten eingetragenenãrmerke eine einheitliche Eintragung bilden mit der Eintragung in der Hauptspalte, auf die sie sich beziehen, daB sie also nur in diesem Zusammenhang gelesen und gewUrdigt werden dorfen, namentlich auch im Hinblick auf die Rangfolge der betreffenden Rechte (so: KGJ 26 A 145; KGJ 33 A 255; KGJ 43 A 234; RGZ 132, 106 ; KG JFG 17, 346 und JFG 22, 284; BGH DNotZ 1958, 252 ; OLG K6ln MittRhNotK 1982, 177 ; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 312 ; ebenso das o berwiegende Schrifttum, vgl. Haegele, Grundbuchrecht, 6. Aufl., Rd.-Nrn.1267a, 1268e und 1271, m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 11.03.1998 - 2 U 22/98

    Zulässigkeit der Vollstreckung aus Urkunde mit Unterwerfungsklausel bei

    Eine Änderung des Leistungsinhalts, die den Anspruch des Gläubigers nicht nur einschränkt, erfordert jedoch eine neue Unterwerfungserklärung (BGHZ 26, 344, 349 [BGH 14.02.1958 - V ZB 49/57] ; BGH WM 1964, 1215, 1216; Stein-Jonas-Münzberg, ZPO, 21. Aufl., § 794 Rdnr. 95; Baumbach Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 794 Rdnr. 41).
  • AG Greiz, 18.04.2002 - 4 C 71/02

    Schmerzensgeld nur bei schwerer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts;

    Das aus Artikel 1 I und 2 I GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist durch § 823 I BGB nicht in jeder Art und Weise gegen Eingriffe geschützt (BGHZ 13, 334; 26, 349 [BGH 14.02.1958 - V ZB 49/57] ; 30, 7 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58]; 35, 363) [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60] .
  • OLG Köln, 26.05.1982 - 2 Wx 12/82

    Zum Inhalt eines Mithaftvermerks

    Dann aber erstreckt sich die bei der Haupteintragung vermerkte Unterwerfungsklausel auch auf das nachbelastete Grundstück Das wiederum führt dazu, daß es einer besonderen Eintragung nur bedarf, wenn abweichend von der Regel die Unterwerfungsklausel für das nachverpfändete Grundstück nicht gelten soll (vgl. z B. BGH in DNotZ 1958, 252 ).
  • LG Augsburg, 25.03.1981 - 7 T 180/81

    Zur Frage, wann ein Gläubiger unbekannt ist

    Daraus sind indes weder im Hinblick auf das Erfordernis der Gleichartigkeit der Gesamtgrundschuld ( RGZ 70, 245, 246; BayObLGZ 1962.184, 189; 1978, 223, 225) noch im Hinblick auf das Änderungsgesetz Bedenken herzuleiten (ebenso Stöber a.a.O. S. 165, 167): Es entspricht anerkanntem Recht, daß das Erfordernis der Gleichartigkeit eines Gesamtgrundpfandrechts keine lückenlose Entsprechung der auf den einzelnen Grundstücken ruhenden Belastung verlangt, sondern gewisse Abweichungen zuläßt (s. z.B. BGHZ 26, 344 - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO nur hinsichtlich einzelner Grundstücke).
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