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   BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57   

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https://dejure.org/1958,113
BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57 (https://dejure.org/1958,113)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1958 - VII ZR 130/57 (https://dejure.org/1958,113)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1958 - VII ZR 130/57 (https://dejure.org/1958,113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 13
    Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel

Papierfundstellen

  • BGHZ 27, 215
  • NJW 1958, 1284
  • MDR 1958, 598
  • DB 1958, 708
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 27.05.1904 - VII 3/04

    Werkvertrag. ; Mangel. ; Schadensersatz.

    Auszug aus BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57
    Auch für den Anspruch aus § 635 BGB hat das Reichsgericht grundsätzlich anerkannt, daß der Besteller das mangelhafte Werk zurückweisen könne und der Unternehmer dann keinerlei Anspruch auf Werklohn habe (RGZ 58, 173, 176; Recht 1920, Nr. 381; JW 1926, 985).

    Ferner trifft ihn die Haftung aus § 635 BGB nur, wenn er den Mangel zu vertreten hat, d.h. ihn verschuldet oder garantiert hat, daß das Werk ihn nicht aufweisen werde (RGZ 58, 173, 180; vgl. RGZ 165, 41, 46 f).

  • RG, 24.10.1902 - II 192/02

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung. B.G.B. § 480 Abs. 2.

    Auszug aus BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57
    Das Reichsgericht hat in der Entscheidung RGZ 52, 352 für einen Fall des § 480 Abs. 2 BGB entschieden, daß der dort geregelte Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung den Käufer unbedingt berechtigt, den Kaufvertrag in seiner Gesamtheit als unerfüllt zu betrachten und nachträgliche Erfüllung seitens des Verkäufers abzulehnen.

    Es mag auf sich beruhen, ob die Begründung, die das Reichsgericht in der den Ausgangspunkt seiner Rechtsprechung bildenden Entscheidung RGZ 52, 352 aus dem Sprachgebrauch des Bürgerlichen Gesetzbuches herleitet, zwingend ist.

  • RG, 19.06.1917 - II 20/17

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Nichterfüllung eines Kaufvertrages nach

    Auszug aus BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57
    Bei der Anerkennung dieses Wahlrechts ist das Reichsgericht in seiner späteren Rechtsprechung im wesentlichen geblieben (RGZ 90, 332, 334; JW 1931, 3270; Warn 1937 Nr. 85; zweifelnd JW 1916, 672).
  • RG, 27.11.1902 - II 228/02

    Gattungskauf.; Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

    Auszug aus BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57
    Die Entscheidung RGZ 53, 89 folgt dieser Auffassung, gestattet es jedoch dem Käufer, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft den Schaden nach seiner Wahl entweder so zu berechnen, als ob überhaupt nicht erfüllt worden wäre, oder auf der Grundlage, daß die zugesicherte Eigenschaft fehlt; je nach der gewählten Berechnungsart soll er die Leistung des Verkäufers zurückweisen und einen etwa gezahlten Kaufpreis zurückverlangen oder aber die mangelhafte Sache behalten und nur den Schaden, der sich aus dem Fehlen der zugesicherten Eigenschaft ergibt, verlangen können.
  • RG, 03.07.1934 - II 43/34

    1. Von welchem Zeitpunkt an haftet im Falle der Wandelung der Käufer für die von

    Auszug aus BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57
    Es knüpft dabei an die Rechtsprechung an, die unter gewissen Umständen einen Verlust des Wandelungsrechts durch Weiterbenutzung der Sache angenommen hat (vgl. RG Warn 1931 Nr. 19; RGZ 145, 79, 83; BGH in LM Nr. 2 zu § 351 BGB), und meint, entsprechend könne der Verlust des Rechts auf Zurückweisung der Sache im Rahmen des Schadensersatzanspruchs vertreten werden.
  • RG, 28.09.1940 - II 23/40

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann beim Werklieferungsvertrag über eine nicht

    Auszug aus BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57
    Ferner trifft ihn die Haftung aus § 635 BGB nur, wenn er den Mangel zu vertreten hat, d.h. ihn verschuldet oder garantiert hat, daß das Werk ihn nicht aufweisen werde (RGZ 58, 173, 180; vgl. RGZ 165, 41, 46 f).
  • RG, 02.10.1903 - VII 207/03

    Ist beim Werkvertrage die Geltendmachung des Rechts des Bestellers, wegen eines

    Auszug aus BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57
    Grundsätzlich kann der Anspruch erst geltend gemacht werden, nachdem der Unternehmer unter Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels aufgefordert worden ist und die gesetzte Frist ungenutzt gelassen hat (§ 634 Abs. 1 BGB; RGZ 56, 81).
  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Sollte es noch auf die Mängel des Putzes ankommen, weist der Senat auf Folgendes hin: Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Anspruch auf großen Schadensersatz zu versagen sein, wenn der Mangel so geringfügig ist, dass der Besteller gegen Treu und Glauben handeln würde, wenn er den Anspruch durchsetzen würde (BGH, Urteil vom 5. Mai 1958 - VII ZR 130/57, BGHZ 27, 215, 220).

    § 634 Abs. 3 BGB ist nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 5. Mai 1958 - VII ZR 130/57, aaO).

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Sie kann verlangen so gestellt zu werden, wie sie stehen würde, wenn sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätte (BGH, Urteil vom 5. Mai 1958 - VII ZR 130/57, BGHZ 27, 215, 216 ff).
  • BGH, 18.09.2014 - VII ZR 58/13

    Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter in

    Schon die festgestellten Mängel im Sondereigentum, deren Beseitigung voraussichtlich 28.371,43 EUR kostet, sind nicht so geringfügig, dass die Ablehnung der Übernahme des Werks gegen Treu und Glauben verstoßen würde (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1958 - VII ZR 139/57, BGHZ 27, 215, 220).
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