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   BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57   

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https://dejure.org/1958,125
BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57 (https://dejure.org/1958,125)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1958 - VII ZR 99/57 (https://dejure.org/1958,125)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1958 - VII ZR 99/57 (https://dejure.org/1958,125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 123
  • NJW 1958, 1681
  • NJW 1958, 681
  • MDR 1958, 764
  • DB 1958, 1007
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.11.1956 - VII ZR 23/56
    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
    Hier gilt ähnliches wie in dem Falle, daß im Laufe eines Feststellungsprozesses durch Änderung von Sachumständen die Möglichkeit eintritt, Leistungsklage zu erheben; in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß dadurch allein die Feststellungsklage nicht unzulässig wird (RGZ 108, 201; BGH in DM § 256 ZPO Nr. 5, sowie Urteil des Senats vom 8. November 1956 - VII ZR 23/56 -).
  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
    Er kann vielmehr schon dadurch entkräftet werden, daß die nicht beweispflichtige Partei (hier also die Klägerin) Tatsachen dartut, aus denen die ernstliche Möglichkeit eines anderen (a-typischen) Geschehensablaufs hergeleitet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. RGZ 134, 237, 241 ff; BGHZ 2, 1, 5) [BGH 17.04.1951 - I ZR 28/50].
  • BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54

    Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß ein solcher Streit nicht unter die Vorschrift des § 7 Abs. 7 AltbG falle, unterliegt nicht der Nachprüfung des Revisionsgerichts, da das Altbankengesetz nichtrevisibles Berliner Recht und seine Auslegung durch das Kammergericht daher für das Revisionsgericht nach den §§ 562, 549 ZPO bindend ist (vgl. auch BGHZ 21, 214).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 17.11.1949 - I ZS 14/49
    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
    Im Gegensatz dazu stehen die sonstigen Verbindlichkeiten des Kreditinstituts (vgl. OGH in NJW 1950, 183).
  • RG, 10.04.1923 - VII 105/22

    1. Über das Verhältnis der Feststellungsklage zur Leistungsklage. 2. Wann läßt

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
    Hier gilt ähnliches wie in dem Falle, daß im Laufe eines Feststellungsprozesses durch Änderung von Sachumständen die Möglichkeit eintritt, Leistungsklage zu erheben; in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß dadurch allein die Feststellungsklage nicht unzulässig wird (RGZ 108, 201; BGH in DM § 256 ZPO Nr. 5, sowie Urteil des Senats vom 8. November 1956 - VII ZR 23/56 -).
  • RG, 20.11.1936 - VII 111/36

    Unter welchen Voraussetzungen unterliegt die Auslegung von

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
    Das Revisionsgericht darf die Vertragsbedingungen daher nicht frei auslegen, sondern nur prüfen, ob der Tatrichter bei seiner Auslegung gesetzliche Auslegungsregeln (oder, soweit eine entsprechende Rüge erhoben ist, Verfahrensvorschriften) verletzt hat (RGZ 153, 62; BGH in DM § 549 ZPO Nr. 15 und Urteil des Senats vom 9. Mai 1957 - VII ZR 277, 56 -).
  • RG, 13.05.1930 - III 291/29

    1. Ist bei der Klage eines Volksschullehrers gegen den Preußischen Staat auf

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
    Doch kann in besonderen Fällen auch ein anderes gelten; so wird z.B. bei Ansprüchen gegen den Fiskus auch dann, wenn auf Leistung geklagt werden konnte, ein Feststellungsinteresse in der Regel bejaht, weil erwartet werden kann, daß der Beklagte den gerichtlich festgestellten Anspruch auch ohne Leistungsurteil befriedigen wird (u.a. RGZ 129, 31, 34; 146, 290, 294).
  • RG, 07.11.1931 - IX 327/31

    1. Zur rechtlichen Natur der Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins. 2.

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
    Er kann vielmehr schon dadurch entkräftet werden, daß die nicht beweispflichtige Partei (hier also die Klägerin) Tatsachen dartut, aus denen die ernstliche Möglichkeit eines anderen (a-typischen) Geschehensablaufs hergeleitet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. RGZ 134, 237, 241 ff; BGHZ 2, 1, 5) [BGH 17.04.1951 - I ZR 28/50].
  • RG, 21.12.1934 - III 113/34

    1. Ist bei einer Gehaltspfändung der an den Pfändungspfandgläubiger auszuzahlende

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
    Doch kann in besonderen Fällen auch ein anderes gelten; so wird z.B. bei Ansprüchen gegen den Fiskus auch dann, wenn auf Leistung geklagt werden konnte, ein Feststellungsinteresse in der Regel bejaht, weil erwartet werden kann, daß der Beklagte den gerichtlich festgestellten Anspruch auch ohne Leistungsurteil befriedigen wird (u.a. RGZ 129, 31, 34; 146, 290, 294).
  • BGH, 08.02.2019 - V ZR 176/17

    Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg

    Ist aber der Gegner - wie hier - eine öffentliche Körperschaft, besteht trotz möglicher Leistungsklage ein Feststellungsinteresse, weil zu erwarten ist, dass der Beklagte sich einem Feststellungsurteil beugt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1958 - VII ZR 99/57, BGHZ 28, 123, 126; Senat, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 268/02, ZOV 2003, 239 f. mwN).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Nach § 279 BGB hat der Beklagte für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen (BGHZ 28, 123, 128; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1970 - VIII ZR 9/69 = LM BGB § 133 (C) Nr. 32 = WM 1971, 243; vgl. auch Emmerich in MünchKomm, BGB, § 279 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Ein Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn die Leistungsklage zwar möglich gewesen wäre, darüber aber Zweifel bestanden und das Prozessgericht - wie hier das Berufungsgericht durch Beschluss vom 5. April 2001 - den Kläger deshalb veranlasst hat, seinen Leistungsantrag in einen Feststellungsantrag zu ändern (BGHZ 28, 123, 126 f).
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