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   BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57   

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BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57 (https://dejure.org/1958,296)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1958 - III ZR 82/57 (https://dejure.org/1958,296)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1958 - III ZR 82/57 (https://dejure.org/1958,296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 160
  • NJW 1959, 148
  • MDR 1959, 111
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.03.1955 - III ZR 24/54

    Vorbereitende Baupläne keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57
    Die ersten Planungsmaßnahmen trugen jedoch, solange sie lediglich vorbereitende unverbindliche Vorplanungen waren, angesichts dessen, daß sie die von den Planungen betroffenen Grundeigentümer noch in keiner Weise an der Nutzung und Verwertung ihrer Grundstücke hinderten, noch keinen enteignenden Charakter (vgl. dazu im einzelnen BGHZ 17, 96 ff).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54

    Preisstop bei Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57
    Es ergäbe sich dann bei der - nach den in BGHZ 13, 378 aufgestellten Grundsätzen gebotenen - Berücksichtigung des Stoppreises und ausgehend davon, daß die Parzellen der Klägerin ohne ihre Einbeziehung in die Friedhofserweiterung Bauland sein würden, sowohl für den 24. Juni 1951 (Besitzeinweisung) als auch für den 29. Juli 1952 (Entschädigungsfortsetzung) für die hier interessierenden Grundstücke ein Wert von 1, 50 DM je qm.
  • BGH, 23.09.1957 - III ZR 224/56

    Berechnung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57
    Wenn jedoch die Verwaltungsbehörde den auf diesen Zeitpunkt abgestellten Wert objektiv zu niedrig festgesetzt und den Betroffenen dadurch zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gezwungen hat, dann ist der Wert im Augenblick der letzten gerichtlichen Tatsachenverhandlung maßgebend (BGHZ 25, 225 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]; für den - hier offenbar nicht gegebenen - Fall daß der Betroffene die Zahlung der unrichtig festgesetzten Entschädigung angenommen hat vgl. BGHZ 26, 373 [BGH 24.02.1958 - III ZR 181/56]).
  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Auszug aus BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57
    Wenn jedoch die Verwaltungsbehörde den auf diesen Zeitpunkt abgestellten Wert objektiv zu niedrig festgesetzt und den Betroffenen dadurch zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gezwungen hat, dann ist der Wert im Augenblick der letzten gerichtlichen Tatsachenverhandlung maßgebend (BGHZ 25, 225 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]; für den - hier offenbar nicht gegebenen - Fall daß der Betroffene die Zahlung der unrichtig festgesetzten Entschädigung angenommen hat vgl. BGHZ 26, 373 [BGH 24.02.1958 - III ZR 181/56]).
  • BGH, 24.02.1958 - III ZR 181/56

    Enteignungsentschädigung bei Preisschwankungen

    Auszug aus BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57
    Wenn jedoch die Verwaltungsbehörde den auf diesen Zeitpunkt abgestellten Wert objektiv zu niedrig festgesetzt und den Betroffenen dadurch zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gezwungen hat, dann ist der Wert im Augenblick der letzten gerichtlichen Tatsachenverhandlung maßgebend (BGHZ 25, 225 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]; für den - hier offenbar nicht gegebenen - Fall daß der Betroffene die Zahlung der unrichtig festgesetzten Entschädigung angenommen hat vgl. BGHZ 26, 373 [BGH 24.02.1958 - III ZR 181/56]).
  • BGH, 24.04.1958 - III ZR 222/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57
    Bei der Bewerbung der von der Enteignung betroffenen Grundstücke muß daher auf deren Qualität abgestellt werden, die sie in diesem Zeitpunkt, von dem an sie auf Grund der Enteignungsmaßnahmen der Beklagten von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen waren, besaßen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 24. April 1958 - III ZR 222/56 - S. 7/8).
  • RG, 06.01.1931 - VII 172/30

    Wieweit sind bei der Bemessung einer Enteignungsentschädigung künftig zu

    Auszug aus BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57
    Dazu ist darauf hinzuweisen, daß es für die Ermittlung der "Qualität" der Grundstücke nicht allein auf die damalige konkrete Benutzungsart ankommt, daß vielmehr alle im maßgeblichen Zeitpunkt - bei Nichtberücksichtigung der gesamten Enteignungsmaßnahmen - vorhanden gewesenen Nutzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind, wobei jedoch Nutzungsmöglichkeiten, deren Verwirklichung nicht in greifbarer Nähe lag und die mithin den damaligen Verkehrswert nicht beeinflussen konnten, ausscheiden müssen (vgl. dazu Eger, PrEnteignG 3. Aufl. Anm. 59 zu § 8, insbesondere Seite 218; RGZ 131, 125, 128; RG in "Das Grundeigentum" 1936, 373).
  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Der erkennende Senat hat bereits in BGHZ 28, 160, 163 ausgeführt, für die Ermittlung der "Qualität" eines Grundstückes sei nicht allein auf die konkrete Nutzungsart zur Zeit der Enteignung abzustellen, sondern es seien vielmehr alle im maßgeblichen Zeitpunkt vorhanden gewesene Nutzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, wobei jedoch Nutzungsmöglichkeiten, deren Verwirklichung nicht in greifbarer Nähe läge, und die mithin den damaligen Verkehrswert nicht hätten beeinflussen können, ausscheiden müssten.

    Auch der erkennende Senat (BGHZ 28, 160, 163) geht davon aus, dass "eine Nutzungsmöglichkeit, deren Verwirklichung nicht in greifbarer Nähe liegt", den Verkehrswert des Geländes nicht beeinflusse.

    Ferner ist bei den zur Zeit der Enteignung bereits bestehenden Planungen, wie der Senat entschieden hat (vgl. z.B. in BGHZ 28, 160, 162/3 Friedhofsurteil) zwischen lediglich vorbereitenden unverbindlichen Vorplanungen und verbindlich Bauplänen zu unterscheiden.

  • BGH, 31.01.2019 - III ZR 186/17

    Enteignungsentschädigung wegen vorläufigen Besitzentzugs an landwirtschaftlichen

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn infolge des Zugriffs naheliegende Nutzungsmöglichkeiten entfallen, deren Verwirklichung sich in greifbarer Nähe befindet (Senatsurteile vom 25. September 1958 - III ZR 82/57, BGHZ 28, 160, 163 und vom 9. November 2000 - III ZR 18/00, WM 2001, 155, 157).
  • BGH, 24.01.1963 - III ZR 92/61

    Rechtsmittel

    Das hat der erkennende Senat (BGHZ 28, 160), sogar in einem Falle der Vorwirkung der späteren förmlichen Enteignung angenommen: Bei Grundstücken, die Gegenstand eines sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden Enteignungsprozesses (vorbereitende Pläne, verbindliche Bebauungspläne mit Bauverboten für bestimmte Grundstücke, Enteignung der von dem Bauverbot betroffenen Grundstücke) waren, ist bei der Festsetzung der Enteignungsentschädigung von der nach den damaligen Verhältnissen zu beurteilenden Grundstücksqualität auszugehen, die die Grundstücke in dem Zeitpunkt aufwiesen, als sie endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen, wurden: Bestand damals schon diese sich auf den Preis auswirkende Baulanderwartung, so ist sie zu berücksichtigen; eine aber erst infolge späterer Entwicklung entstandene Bebauungserwartung wäre nicht zu berücksichtigen.

    Der erkennende Senat hat bereits in BGHZ 28, 160 (163) ausgeführt, für die Ermittlung der "Qualität" eines Grundstückes sei nicht allein auf die konkrete Nutzungsart zur Zeit der Enteignung abzustellen, sondern es seien vielmehr alle im maßgeblichen Zeitpunkt vorhanden gewesene Nutzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, wobei jedoch Nutzungsmöglichkeiten, deren Verwirklichung nicht in greifbarer Nähe läge, und die mithin den damaligen Verkehrswert nicht hätten beeinflussen können, ausscheiden müßten.

    Auch der erkennende Senat (BGHZ 28, 160, 163) geht davon aus, daß "eine Nutzungsmöglichkeit, deren Verwirklichung nicht in greifbarer Nähe liegt", den Verkehrswert des Geländes nicht beeinflusse.

    Ferner ist bei den zur Zeit der Enteignung bereits bestehenden Planungen, wie der Senat entschieden hat (vgl. z.B. in BGHZ 28, 160, 162/3 = Friedhofsurteil)zwischen lediglich vorbereitenden unverbindlichen Vorplanungen und verbindlich Bauplänen zu unterscheiden.

  • BGH, 22.01.1959 - III ZR 148/57

    Rücktritt von Enteignungsunternehmen

    Dabei dürfen die Vorwirkungen der Enteignung nicht berücksichtigt werden, so daß es unerheblich ist, daß im Augenblick der Besitzeinweisung der gemeine Wert der vom Enteignungsverfahren erfaßten Grundstücke etwa schon gemindert war (vgl. die Zusammenstellung in WM 1958, 1356 - insbesondere BGHZ 6, 270/292; 11, 156; 12, 357; 25, 225; 28, 160; LM.
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60

    Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch

    Die Revision läßt jedoch außer Betracht, daß es für die Beurteilung der in dem Enteignungsgegenstand liegenden Bewertungsumstände stets auf den Zeitpunkt des Eingriffs ankommt (BGHZ 7, 96, 103 [BGH 14.07.1952 - III ZR 95/51]; 14, 106, 109 [BGH 28.06.1954 - III ZR 49/53]; 28, 160); nach diesem früheren Zeitpunkt ist der Zustand des Enteignungsobjekts zu beurteilen (BGHZ 30, 281, 283 [BGH 08.06.1959 - III ZR 66/58]; BGH WM 1959, 239).

    Die Verschiebung des Bewertungszeitpunkts in Zeiten schwankender Preise ändert - wie bereits ausgeführt worden ist - nichts daran, daß hinsichtlich der "Qualität" des Enteignungsgegenstandes, d.h. hinsichtlich der in dem Gegenstand selbst liegenden Wertumstände, der wertbildenden Eigenschaften und tatsächlichen Verhältnisse, auf den Zeitpunkt des Eingriffs abzustellen ist (BGHZ 28, 160, 163).

  • OLG Frankfurt, 16.06.2016 - 100 U 1/14

    Enteignungsentschädigung bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

    a) Bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 28, 160, 161; 38, 104, 108 f.), der der Senat folgt, zwei Zeitpunkte bedeutsam, der Qualitätsstichtag und der Bewertungsstichtag.
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Das Wort "Baulandqualität" wird ferner als Ausdruck dafür verwandt, daß bei einem Grundstück greifbare Aussichten auf seine Bebaubarkeit bestehen, sich das im Verkehrswert niederschlägt und diese Tatsache im Rahmen der Bewertung eines Grundstücks in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1958 - III ZR 82/57 - BGHZ 28, 160 [163] - und vom 8. November 1962 - III ZR 86/61 - BGHZ 39, 198 [203] - sowie die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1955 - BVerwG I C 173.54 - BVerwGE 2, 154 [158] - und vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - BVerwGE 8, 343 [344]).
  • BGH, 30.06.1966 - III ZR 3/64

    Inbesitznahme eines Grundstückes zum Zwecke der Errichtung eines festen

    Der "Zustand" eines Grundstücks im Sinne von § 22 Abs. 2 Nr. 1 AKG wird nicht nur durch dessen natürliche Eigenschaften, sondern durch die Gesamtheit aller wertbildenden Faktoren bestimmt und entspricht jedenfalls dann, wenn das Grundstück infolge der früheren Inanspruchnahme von der konjunkturellen Entwicklung ausgeschlossen war, der "Qualität" im Sinne der enteignungsrechtlichen Rechtsprechung (BGHZ 28, 160).

    Hieraus und aus dem Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 8. November 1962 - III ZR 86/61 - (BGHZ 39, 198) ergibt sich mit aller Deutlichkeit, daß der erkennende Senat unter dem "Zustand" die Gesamtheit der wertbildenden Faktoren, mit anderen Worten, die "Qualität" des Grundstücks im Sinne der enteignungsrechtlichen Rechtsprechung verstanden hat (vgl. BGHZ 28, 160; Kröner, Die Eigentumsgarantie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Seite 71 ff und Rechtsprechungsübersicht WM Sonderbeilage Nr. 5/1965 S. 8 mit weiteren Nachweisen).

    In dem Urteil vom 25. September 1958 - III ZR 82/57 - (BGHZ 28, 160, 163) ist die Bewertung darauf abgestellt, welchen Wert Grundstücke wie das enteignete Grundstück "in einer entsprechenden örtlichen Lage (Weichbild einer Stadt von der damaligen Größe und Bedeutung und mit entsprechenden Entwicklungstendenzen)" hatten.

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96

    Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen

    a) Bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa BGHZ 28, 160, 161; 38, 104, 108 f.), der der Senat folgt, zwei Zeitpunkte bedeutsam, der "Qualitätsstichtag" und der Bewertungsstichtag.
  • BGH, 29.11.1965 - III ZR 34/64

    Höhe der Entschädigung nach Grundstücksenteignung - Niedriger Quadratmeterpreis

    Hinsichtlich solcher "Vorwirkungen" der Enteignung hat indes der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGHZ 28, 160, 162) dahin entschieden: Bei der Bewertung des von der Enteignung betroffenen Grundstücks ist auf dessen Qualität abzustellen, die es in dem Zeitpunkt besaß, von dem an es auf Grund der (vorwirkenden) Enteignungsmaßnahmen von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wurde.

    Wenn die Revision in diesem Zusammenhange auch auf die Rechtsprechung betreffend die Festsetzung der Enteignungsentschädigung in Zeiten schwankender Preise hinweist und meint, hieraus eine Berücksichtigung des "hypothetischen" Mehrwertes herleiten zu können, so verkennt sie, daß die Verschiebung des Bewertungszeitpunktes in Zeiten schwankender Preise insoweit nichts ändert, als hinsichtlich der Qualität des Enteignungsgegenstandes, das heißt hinsichtlich der in dem Gegenstand selbst liegenden Wertumstände, der wertbildenden Eigenschaften und tatsächlichen Verhältnisse, auch immer nur auf den Zeitpunkt des Eingriffs abzustellen ist (BGHZ 28, 160, 163).

  • BGH, 06.12.1965 - III ZR 172/64

    Bemessung der Enteignungsentschädigung

  • BGH, 08.11.1990 - III ZR 364/89

    Ausschluß des Übernahmeanspruchs durch eine außerhalb des Enteignungsverfahrens

  • BGH, 28.10.1971 - III ZR 84/70

    Maßgebender Stichtag für die Bewertung der Grundstücksqualität für eine

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 3/96

    Baulandsache: Höhe einer Enteignungsentschädigung für in städtebauliche

  • BGH, 01.07.1982 - III ZR 10/81

    Bemessung der Grundstückspreise bei Verkäufen an die öffentliche Hand

  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59

    Baulandsache. Enteignungsentschädigung

  • BGH, 03.03.1977 - III ZR 36/75

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der Enteignungsentschädigung

  • BGH, 03.06.1982 - III ZR 98/79

    Enteignung - Enteignungsgleicher Eingriff - Grundstück - Kiesvorkommen -

  • BGH, 11.06.1964 - III ZR 183/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.02.1973 - III ZR 35/71

    Zeitpunkt der Bemessung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück -

  • LG Freiburg, 21.05.1976 - 1 O 117/75
  • OLG Frankfurt, 16.06.2016 - 100 U 1/13

    Enteignungsentschädigung bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

  • BGH, 08.06.1959 - III ZR 66/58

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 127/72

    Festsetzungsverfahren für Entschädigungen nach § 9 Abs. 9 FStrG

  • BGH, 28.04.1966 - III ZR 24/65

    Ansprüche auf Leistung einer Enteignungsentschädigung - Eigentumserwerb durch

  • BayObLG, 10.12.2002 - 1Z RR 614/00

    Verkehrswert eines planungsgebundenen Grundstücks - tatrichterliches Ermessen bei

  • OLG Hamm, 22.12.2022 - 16 U 1/21

    Höhe der Entschädigung bei Enteignung einer Baumschule

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 4/09

    Flurbereinigung; Erhaltung einer Beregnungsmöglichkeit im Rahmen der Abfindung

  • BGH, 05.02.1968 - III ZR 217/65
  • BGH, 09.11.1959 - III ZR 149/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1971 - III ZR 144/70

    Anwendbarkeit des § 95 Abs. 2 BBauG; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der

  • BGH, 08.05.1967 - III ZR 148/65

    Höhe einer Enteignungsentschädigung - Verlegen einer Gasfernleitung auf

  • BGH, 04.10.1962 - III ZR 10/61

    Enteignungsentschädigung und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • BGH, 22.02.1971 - III ZR 131/70

    Festsetzung der Entschädigung für die Inanspruchnahme von Parzellen - Ermittlung

  • BGH, 09.01.1969 - III ZR 51/68

    Bemessung der Entschädigung am Zustand des Grundstücks im Zeitpunkt der

  • BGH, 28.11.1963 - III ZR 171/62

    Enteignungsentschädigung und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • BGH, 28.06.1971 - III ZR 139/68

    Ersatz von Folgeschäden auf Grund einer Enteignung - Entschädigung des Verlusts

  • BGH, 17.12.1964 - III ZR 96/63

    Voraussetzungen der Enteignung eines Grundstücks - Für die Bemessung der

  • BGH, 09.07.1971 - III ZR 139/68
  • BGH, 08.06.1965 - V ZR 28/64

    Nutzungsentschädigung für die Inanspruchnahme eines Grundstücks durch einen

  • BGH, 17.12.1964 - III ZR 116/63

    Voraussetzungen für die Enteignung eines Grundstücks - Für die Bemessung der

  • VGH Hessen, 05.08.1976 - III F 10/74
  • VGH Hessen, 20.01.1970 - F III 78/66
  • BGH, 08.02.1965 - III ZR 147/63

    Anwendung des Bundesbaugesetzes (BBauG) im Hinblick auf die Entschädigung für vor

  • BGH, 24.10.1963 - III ZR 144/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1963 - III ZR 165/61
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