Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,221
BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58 (https://dejure.org/1958,221)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1958 - V ZR 53/58 (https://dejure.org/1958,221)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1958 - V ZR 53/58 (https://dejure.org/1958,221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 177
  • NJW 1958, 1964
  • MDR 1958, 913
  • DB 1958, 1296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 17.01.1927 - IV 332/26

    Pflichtteilsaufwertung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 25.04.1918 - IV 76/18

    Ermittlung des erbrechtlichen Plichtteils bei Bestehen von Anrechnungspflichten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 27.02.1902 - V 403/01

    Kann der Eigentümer eines Grundstückes aus dem Umstande, daß auf dem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 23.06.1930 - IV 59/30

    1. Wann liegt in der letztwilligen Zuwendung des Pflichtteils die Anordnung eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    In gegenständlicher Hinsicht legt der Zweck des Auskunftsanspruchs, der Beweisnot des Pflichtteilsberechtigten abzuhelfen, nicht eine enge, sondern eine weite Grenzziehung nahe (ebenso in einer anderen Richtung BGHZ 28, 177): Zum auskunftspflichtigen Bestand des Nachlasses gehören nicht nur die (beim Erbfall) tatsächlich vorhandenen Nachlaßgegenstände (reale Nachlaßaktiva), sondern auch die sonstigen Berechnungsfaktoren, die der Berechnung des Pflichtteils einschließlich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu Grunde zu legen sind, nämlich einerseits - als fiktive Nachlaßaktiva - die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen des Erblassers (Analogie zu § 2057 BGB im Hinblick auf § 2316 BGB; RGZ 73, 372) und seine Schenkungen innerhalb der letzten zehn Lebensjahre (vgl. § 2325 BGB; RGZ 73, 369), andererseits die Nachlaßverbindlichkeiten (RGZ 129, 239, 242/43).
  • BFH, 07.12.2016 - II R 21/14

    Besteuerung eines durch Erbanfall erworbenen Pflichtteilsanspruchs -

    cc) Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 1. Oktober 1958 V ZR 53/58, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1958, 1964; Palandt/ Weidlich, a.a.O., § 2303 Rz 7), der nach § 2317 Abs. 1 BGB bereits mit dem Erbfall als Vollrecht entsteht und von da an zivilrechtlich zum Vermögen des Pflichtteilsberechtigten gehört (vgl. BGH-Urteil vom 8. Juli 1993 IX ZR 116/92, BGHZ 123, 183), und zwar unabhängig davon, ob er gegen den oder die Erben geltend gemacht wird (vgl. Hülsmann in Wilms/Jochum, a.a.O., § 3 Rz 147).
  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01

    Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR

    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der vom Kläger geltend gemachte Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich nur ein Pflichtteilsrecht voraussetzt, nicht aber schon das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, zu dessen Beurteilung die Auskunft dienen soll (BGHZ 28, 177, 179 f.; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1980 - IVa ZR 46/80 - NJW 1981, 2051, 2052 unter 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht