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   BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57   

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BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57 (https://dejure.org/1958,232)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1958 - V ZR 51/57 (https://dejure.org/1958,232)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1958 - V ZR 51/57 (https://dejure.org/1958,232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 107
  • NJW 1959, 526
  • MDR 1959, 202
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1951 - V ZR 15/50
    Auszug aus BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57
    Daß der Wiederkaufspreis bei ausstehender Gegenleistung 1: 1 umgestellt ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Februar 1951 - V ZR 15/50 - NJW 1951, 517 ausgesprochen (so auch Erman BGB 2, Aufl. § 497 Anm. 6 und Staudinger BGB 11. Aufl. § 497 Randnote 10).
  • RG, 02.07.1928 - VI 63/38

    Wiederkaufrecht; Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57
    Es genügt vielmehr auf die oben dargelegte Natur des Wiederkaufs (RGZ 121, 367, 369) zurückzugreifen, nach der die wesentliche Bindung der Parteien bereits durch den Vertrag, in dem das Wiederkaufsrecht vereinbart worden ist, hier den Kaufvertrag vom 11. November 1935, eingetreten ist und die Wiederkaufserklärung selbst lediglich den Eintritt der Bedingung herbeiführt.
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53

    Kündigung eines Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57
    Für den hier zu entscheidenden Streitfall ist aber besonderes Gewicht darauf zu legen, daß nach der in BGHZ 12, 337, 343 gebilligten Entscheidung RG JW 1923, 456 für eine ergänzende Vertragsauslegung Raum ist, wenn die Ergänzung sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhang des Vereinbarten ergibt, sodaß ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde.
  • BGH, 14.01.1955 - V ZR 109/53

    Rücktritt vom Vertrag. Umstellung

    Auszug aus BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57
    Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht auf das Urteil des Senats vom 14. Januar 1955 (BGHZ 16, 153).
  • BGH, 19.01.2024 - V ZR 191/22

    Erbbaurechtlicher Heimfallanspruch wegen nicht fristgerechter Fertigstellung

    Durch die Wiederkaufserklärung wird der bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag mit dem Eintritt der Bedingung wirksam (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 1958 - V ZR 51/57, BGHZ 29, 107, 110 ff.; Urteil vom 14. Januar 2000 - V ZR 386/98, NJW 2000, 1332 [juris Rn. 5]).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Die ergänzende Vertragsauslegung muss sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhange des Vereinbarten ergeben, so dass ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde (BGHZ 12, 337, 343; 29, 107, 110).
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98

    Beendigung eines Wiederkaufsverhältnisses

    Wird ein Wiederkaufsverhältnis beendet, lebt der Kaufvertrag wieder auf (Fortführung von BGHZ 29, 107, 110).

    Durch die Wiederkaufserklärung wird - unabhängig von ihrer Rechtsnatur (Staudinger/Mader, BGB [1995] Vorbem. zu §§ 497 ff Rdn. 7; Palandt/Putzo, BGB 59. Aufl. § 497 Rdn. 3) - der bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag mit dem Eintritt der Bedingung wirksam (BGHZ 29, 107, 110 ff; 38, 369, 371; 58, 78, 80; BGB-RGRK/Mezger, 12. Aufl. § 497 Rdn. 2; Staudinger/Mader aaO; MünchKomm-BGB/Westermann, 3. Aufl. vor § 497 Rdn. 4; Soergel/Huber, BGB 12. Aufl. vor § 497 Rdn. 8, 9; Erman/Grunewald, BGB 9. Aufl. § 497 Rdn. 3; vgl. auch - allerdings ohne ausdrückliche Einordnung der Wiederkaufserklärung als Ausübung eines Gestaltungsrechts - RGZ 69, 281 ff; 121, 367, 369 ff; RGZ 126, 308, 312; Palandt/Putzo, aaO).

    Denn im Gegensatz zu der Vereinbarung des Wiederkaufsrechtes unterliegt die Wiederkaufserklärung im Hinblick auf den - auch nach der Änderung des § 313 BGB unverändert gebliebenen - eindeutigen Wortlaut des § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB und unter Berücksichtigung des Umstands, daß die wesentliche Bindung der Parteien schon mit dem der notariellen Beurkundungspflicht unterworfenen bedingten Abschluß des Wiederkaufvertrags begründet wird, nicht dem Formerfordernis des § 313 BGB (RGZ 121, 367, 369 ff; 126, 308, 312; BGB-RGRK/Mezger, aaO § 497 Rdn. 6; MünchKomm-BGB/Westermann, aaO § 497 Rdn. 10; Soergel/Huber, aaO § 497 Rdn. 14; Palandt/Putzo, aaO § 497 Rdn. 7; für den Fall gemeinderechtlicher Vorschriften vgl. BGHZ 29, 107, 111 ff; vgl. hierzu auch für den Fall eines Wiederverkaufsrechts BGHZ 140, 218, 221; a.A. Staudinger/Mader, aaO § 497 Rdn. 18; Staudinger/Wufka, BGB [1995] § 313 Rdn. 78; Wufka, DNotZ 1990, 339, 350 ff; Einsele, DNotZ 1996, 835, 859 ff).

    a) Der Senat hat zwar mit Urteil vom 17. Dezember 1958 (BGHZ 29, 107, 110) ausgeführt, daß mit dem Eintritt der der Wiederkaufsabrede anhaftenden aufschiebenden Bedingung der Wiederkaufvertrag wirksam und damit zugleich der ursprüngliche Kaufvertrag aufgelöst wird.

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

    Maßgebend ist nicht, daß die Verpflichtung durch die Erklärung selbst gewollt ist und in ihr ihren Rechtsgrund hat, als vielmehr, daß eine Willenserklärung als Bestandteil eines einheitlichen Rechtsverhältnisses eine vor dem Abschluß eines Kaufvertrages mit einem Dritten nicht im einzelnen überschaubare Verpflichtung der Gemeinde herbeiführen kann und nach ihrem Willen auch soll (anders bei der Ausübung des Wiederkaufsrechts, BGHZ 29, 107).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Sie muß sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhang des Vereinbarten ergeben, so daß ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde (BGHZ 12, 337, 343; 29, 107, 110; 40, 91, 104).
  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 241/80

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer für eine Gemeinde abgegebenen

    Allerdings hat der Senat in BGHZ 29, 107, 111 [BGH 17.12.1958 - V ZR 51/57] (betr. die gleichartige Regelung in § 37 Nr. 2 DGO i.d.F. d.NRW-Gesetzes vom 21.11.1949) die Ausübung eines Wiederkaufsrechts nicht als Verpflichtungserklärung in diesem Sinne angesehen, falls die wesentliche Bindung der Gemeinde bereits in der das Wiederkaufsrecht beurkundenden Vereinbarung enthalten sei, weil dann die spätere Wiederkaufserklärung nur den Eintritt der Bedingung für den Wiederkauf herbeiführe (zustimmend: Staudinger/Mayer-Maly, BGB 12. Aufl. § 497 Rdn. 19; BGB-RGRK/Mezger, 12. Aufl. § 497 Rdn. 6; MünchKomm/H.P. Westermann § 497 Rdn. 11; Erman/Weitnauer, BGB 7. Aufl. § 497 Rdn. 6; Palandt/Putzo, BGB 40. Aufl. § 497 Anm. 2).
  • BGH, 14.01.1972 - V ZR 173/69

    Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Wiederkauf

    Zum ändern ergebe sich aus der Rechtsnatur des Wiederkaufsrechts (Hinweis auf RGZ 121, 367; BGHZ 29, 107; 38, 369), [BGH 18.12.1962 - I ZR 54/61]daß der von der Beklagten zum Anlaß für die Ausübung des Vorkaufsrechts genommene Wiederkaufsfall vor dem Zeitpunkt liege, in dem das Vorkaufsrecht entstanden sei (18. August 1964); das Vorkaufsrecht könne aber nur ausgeübt werden, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Kaufvertrag nach der Begründung des Vorkaufsrechts abschließe (BGH LM BGB § 1098 Nr. 4; BGHZ 32, 383).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in dem Streit um die Rechtsnatur des Wiederkaufs sich der Meinung des Reichsgerichts (RGZ 121, 367, 369) und Enneccerus (zuletzt Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 13. Bearb., § 116, II) angeschlossen, wonach durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufgegenstands entsteht und die Wiederkaufserklärung die Ausübung eines Gestaltungsrechts darstellt, durch die der im Kaufvertrag bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag infolge des Eintritts der Bedingung wirksam wird (BGHZ 29, 107, 110 [BGH 17.12.1958 - V ZR 51/57]; 38, 369, 371 [BGH 19.12.1962 - V ZR 190/60]; 1965, 356, 357; vgl. demgegenüber von Gierke, Deutsches Privatrecht, Schuldrecht, § 195, VI S. 498 ff und zum Stand der Meinungen mit weiteren Nachweisen Soergel/Ballerstedt, BGB, 10. Aufl., vor § 497 Rdn. 7 und 8; Henrich, Vorvertrag, Optionsvertrag, Vorrechtsvertrag (1965) S. 238 Fußn. 21 und 22).

  • OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05

    Städtebaulicher Vertrag: Wirksamkeit des Ausschlusses einer Verzinsung des

    Selbst wenn dies der Fall wäre, würde die als Vertretungsvorschrift zu wertende Bestimmung des § 54 Abs. 1 GemO, nach der Erklärungen, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden soll, der Schriftform bedürfen, nicht greifen (vgl. BGHZ 29, 107).
  • BGH, 26.10.1973 - V ZR 194/72

    Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts; Abschluss eines

    Weil die Klägerin nicht erst durch dieses Schreiben verpflichtet, sondern ihre wesentliche Bindung entsprechend der Rechtsnatur des Wiederkaufs als eines aufschiebend bedingten Kaufvertrags bereits durch den Vertrag vom 31. Dezember 1960 begründet worden sei (Hinweis auf das Senatsurteil BGHZ 29, 107, 112), sei auch eine weitere Unterschrift (vgl. § 56 Abs. 1 NRWGO) nicht erforderlich gewesen.
  • BFH, 16.02.1994 - II R 114/90

    Grunderwerbsteuer bei Mietentschädigungszahlungen

    Der durch die Begründung des Wiederkaufsrechts aufschiebend bedingte und deshalb (noch) nicht grunderwerbsteuerpflichtige (vgl. § 14 Nr. 1 GrEStG 1983) Eigentumsverschaffungsanspruch ist durch die Ausübung des Wiederkaufsrechts zu einem unbedingten Anspruch auf Übertragung des Eigentums an dem Grundstück geworden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. Dezember 1979 II R 15/76, BFHE 129, 280, BStBl II 1980, 162, 163 unter Hinweis auf die Urteile des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 17. Dezember 1958 V ZR 51/57, BGHZ 29, 107, 110, und vom 19. Dezember 1962 V ZR 190/60, BGHZ 38, 369, 371).
  • VG Köln, 18.02.2011 - 18 K 1600/09

    Verweisung; Verwaltungsrechtsweg; öffentlich-rechtliche Streitigkeit;

  • BFH, 12.12.1979 - II R 15/76

    Ausübung eines Wiederkaufsrechtes und Grunderwerbsteuer

  • BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Wiederkaufsrecht

  • BGH, 19.06.1970 - V ZR 151/67

    Ausübung von Vorkaufsrechten durch Gemeinde - Zustandekommen eines wirksamen

  • BVerwG, 18.08.1972 - VII C 63.70

    Vorläufiger Steuerbescheid bei rechtlichen Zweifeln gegen die Steuerschuld -

  • OLG Celle, 25.09.1985 - 9 U 217/84

    Anspruch auf Auszahlung restlichen Abfindungsguthabens; Zulässigkeit einer

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66

    Ausübung eines Wiederkaufsrechts - Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts an

  • OLG Bamberg, 17.10.1997 - 6 U 35/96

    Sanierungsvergleich: Wann entfällt Geschäftsgrundlage?

  • BGH, 18.10.1974 - I ZR 74/73

    Ergänzende Vertragsauslegung - Richterliche Rechtsschöpfung - Entwertung eines

  • BGH, 21.01.1965 - II ZR 32/62
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