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   BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50   

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BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50 (https://dejure.org/1951,45)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1951 - III ZR 6/50 (https://dejure.org/1951,45)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 (https://dejure.org/1951,45)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 1
  • MDR 1951, 730
  • DVBl 1951, 728
  • DB 1951, 724
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 56/50

    Verdrängter Beamter. Pensionierung

    Auszug aus BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
    Der Heranziehungsbescheid ist, wie das Landesverwaltungsgericht Hannover (DV 1949, 69) zutreffend ausspricht, jedoch nur deklaratorisch; er gibt nur wieder, was auch ohne ihn bereits Rechtens war (vgl. hierzu auch das zum Abdruck bestimmte Urteil des Senats vom 21. Juni 1951 - III ZR 56/50 -).

    Das Vorliegen einer solchen Zustimmung kann jedoch dahingestellt bleiben; selbst das Fehlen dieser Zustimmung würde der Rechtswirksamkeit der trotzdem erfolgten Einstellung und Entlassung nicht entgegenstehen, wie der Senat in dem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 21. Juni 1951 - III ZR 56/50 - entschieden hat.

  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 10/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
    ... Der Senat hat bereits in seinen zum Abdruck vorgesehenen Urteil vom 23. Mai 1951 (III ZR 10/50) in Übereinstimmung mit Nadler-Wittland-Ruppert (DBG §§ 10 bis 14 Anm. 6 bis 8) das Kennzeichen einer Abordnung darin gesehen, daß der Beamte innerhalb seiner Amtsstelle verbleibt, seine Diensttätigkeit aber nicht in diesem Amt, sondern zeitweilig in einen anderen Amt des öffentlichen Dienstes ausübt, und daß die Abordnung eines Beamten grundsätzlich von der Stelle zu verfügen ist, deren Bereich das auf Grund der Abordnung wahrzunehmende Amt angehört.
  • RG, 14.03.1941 - III 60/40

    1. Beginnt der Lauf der Klageausschlußfrist des § 143 Abs. 1 DBG. auch dann 6

    Auszug aus BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
    Der Senat schließt sich der Beurteilung der vom Reichsgericht (RGZ 163, 181 [186]; 164, 72 [77]; 166, 296 [299]) vertretenen Rechtsansicht an, der auch der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (MDR 1950, 607) und Brand (Deutsches Beamtengesetz Aufl. 4 § 163 Anm. 2 im Gegensatz zur Aufl. 3) gefolgt sind.
  • RG, 24.05.1940 - III 142/39

    1. Welche Behörde ist zuständig, Vorbescheide gemäß § 143 Abs. 1 DBG. an im

    Auszug aus BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
    Der Senat schließt sich der Beurteilung der vom Reichsgericht (RGZ 163, 181 [186]; 164, 72 [77]; 166, 296 [299]) vertretenen Rechtsansicht an, der auch der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (MDR 1950, 607) und Brand (Deutsches Beamtengesetz Aufl. 4 § 163 Anm. 2 im Gegensatz zur Aufl. 3) gefolgt sind.
  • RG, 10.07.1931 - III 353/30

    1. Kann die Bestätigung eines preußischen kommunalen Polizeibeamten durch den

    Auszug aus BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
    Der in § 139 BGB ausgesprochene Rechtsgedanke, daß bei Michtigkeit eines Teils eines Rechtsgeschäftes das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, daß es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen wäre, ist auch im öffentlichen Recht anzuwenden (RGZ 133, 206 [211]).
  • RG, 02.02.1940 - III 86/39

    Bedürfen Verfügungen, durch die ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird, zu

    Auszug aus BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
    Der Senat schließt sich der Beurteilung der vom Reichsgericht (RGZ 163, 181 [186]; 164, 72 [77]; 166, 296 [299]) vertretenen Rechtsansicht an, der auch der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (MDR 1950, 607) und Brand (Deutsches Beamtengesetz Aufl. 4 § 163 Anm. 2 im Gegensatz zur Aufl. 3) gefolgt sind.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 30.06.1948 - PSZ 1/48
    Auszug aus BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
    Mit sinngemäß gleicher Begründung hat bereits der Oberste Gerichtshof in seiner Plenarentscheidung (OGHZ 1, 10) für das Gebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 28 Abs. 2 FGG in Verbindung mit § 33 DVO vom 17. November 1947 VBl BZ 1947, 149) die Hotwendigkeit der Anrufung des Obersten Gerichtshofes verneint, wenn ein ihm unterstehendes Oberlandesgericht von der Entscheidung eines Oberlandesgerichts einer der nichtbritischen Besatzungszonen abweichen will.
  • BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51

    Aufrechnung gegen das Reich

    Auszug aus BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
    Ansprüche gegen das Reich sind zwar nach § 14 Nr. 1 UmstG nicht auf Deutsche Mark umgestellt, also Reichsmarkforderungen geblieben, und können als solche gegenwärtig nicht geltend gemacht, wohl aber zur Aufrechnung gestellt werden; sie bestehen also weiter, (vgl. den Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 20. Juni 1951 GSZ 1/51).
  • BGH, 15.03.1951 - III ZR 153/50

    Art. 131 GG und Landesgesetzgebung

    Auszug aus BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
    Der Senat hat aber bereits in seinem Urteil vom 15. März 1951 (BGHZ 1, 274) ausgeführt, daß unter "anderweitiger landesrechtlicher Regelung" auch eine vor Erlaß des Grundgesetzes ergangene landesrechtliche Regelung zu verstehen ist, welche die durch Zusammenbruch und Entnazifizierung verursachten Zweifelsfragen über die Rechtsverhältnisse der in Art. 131 genannten Personenkreise materiell regelt.
  • BGH, 04.06.1951 - III ZR 120/50

    Beamtenansprüche. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
    Für Beamtengehaltsklagen ist nach dem Deutschen Beamtengesetz, das in Schleswig-Holstein nicht aufgehoben und daher grundsätzlich noch anzuwenden ist, in Verbindung mit Art. 129 Abs. 1 Satz 4 WeimVerf der Rechtsweg nicht vor den Verwaltungsgerichten, sondern vor den ordentlichen Gerichten gegeben; daran hat das Grundgesetz nichts geändert, wie der Senat in dem zum Abdruck vorgesehenen Urteil vom 4. Juni 1951 (III ZR 120/50) dargelegt hat.
  • RG, 02.03.1934 - III 117/33

    Kann der Kläger denselben einheitlichen (Zahlungs-)Anspruch auf zwei

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 17.11.1949 - I ZS 36/49
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Daß der Gedanke der Formenstrenge des Beamtenrechts nach Staatskatastrophen, wie im Jahre 1945, sich nicht ohne Einschränkungen durchführen läßt, hat auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt (vgl. BGHZ 2, 198 [202]; 3, 1 [29]; 6, 348 [350] und die dort zitierte weitere Entscheidung vom 29. Mai 1952 - III ZR 223/5 1 -).
  • BGH, 21.05.1953 - III ZR 215/52

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    An der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [25/6]), dass von einer Versetzung eines Lebenszeitbeamten immer nur dann gesprochen werden kann, wenn dem betreffenden Beamten von der aufnehmenden Stelle ausdrücklich oder sonst erkennbar eröffnet worden ist, dass ihm eine neue Planstelle auf Lebenszeit übertragen werden soll, wird entgegen der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg festgehalten.

    An einen solchen die Entlassung eines lebenslänglich angestellten Beamten verfügenden und deshalb gesetzlich absolut unzulässigen und damit nichtigen Verwaltungsakt sind die Gerichte nicht gebunden (vgl. S. 19-21 des insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht veröffentlichten Teils des Urteils des Senats von 28. Juni 1951 - III ZR 6/50; S. 5 des Urteils vom 7. Januar 1952 - III ZR 197/51 - und S. 3-10 des in LM § 50 DBG Leitsatz 1 nur teilweise wiedergegebenen Urteils vom 21. Februar 1952 - III ZR 67/51).

    Diese Ansicht ist zutreffend, wie der Senat auf S. 23 seines insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht abgedruckten Urteils vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - näher begründet hat.

    Sie treffen auch zu, wie der Senat bereits in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [6 und 7] ausgeführt hat.

    Der erkennende Senat hat bereits in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [18/19] ausgeführt, welche Möglichkeiten kraft positiver Regelung damals bestanden, um das Verhältnis zwischen den verdrängten Beamten zu den Dienstherren der Aufnahmebezirke zu regeln: Einstellung als Angestellter, Abordnung zu einer neuen Dienststelle; Versetzung insbesondere auch vom Reichs - in den Landesdienst; Neueinstellung als Beamter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Widerruf.

    Wie der Senat bereits auf S. 67/69 seines insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht veröffentlichten Urteils vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - unter Hinweis auf Nr. 2 Satz 4 der Durchführungsverordnung zu § 35 DBG eingehend begründet hat, wird die Versetzung von der Stelle ausgesprochen, in deren Geschäftsbereich der Beamte versetzt werden soll, wobei im vorliegenden Falle bei Handlungsunfähigkeit der abgebenden Dienstbehörde von deren Zustimmung abgesehen werden kann.

    Sie stehen im Ergebnis mit der vom Senat auf S. 28-41 seines insoweit in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [9/13] nicht vollständig abgedruckten Urteils vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - für einen Fall aus dem Lande Schleswig-Holstein vertretenen Ansicht in Übereinstimmung; dort ist dargelegt, dass die Polizei nicht jahrelang nach dem Zusammenbruch eine Behörde der Besatzungsmacht gewesen ist, sondern, dass die Polizeigewalt "von deutschen Behörden" wahrgenommen wurde, "die allerdings zunächst in vollen Umfang an die Weisungen der Militärregierung gebunden waren".

    Nun hat aber der Senat bereits in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [20/23] ausgeführt, dass die Bestimmung des § 166 DBG auch über den Zusammenbruch hinaus mindestens für die hier in Betracht kommende Zeit (20. September 1945) noch anzuwenden ist weil sich das zentralistisch geregelte Verhältnis zwischen Reich und Ländern, wie es dem Deutschen Beamtengesetz zugrunde liegt, noch nicht geändert hatte.

    Eine Versetzung wäre allerdings nach den ursprünglichen Bestimmungen des Deutschen Beamtengesetzes, also ohne Berücksichtigung der während des Krieges zur Erleichterung der Versetzung geschaffenen Bestimmungen dann nicht möglich gewesen, wenn die Polizei in Niedersachsen damals nicht Angelegenheit des werdenden Landes gewesen wäre, sondern wenn sie einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft besonderer Art (Polizeiausschuss) obgelegen hätte, weil dann die Einheit des Dienstherrn im Sinne des § 166 DBG nicht bestanden hätte, wie der Senat bereits in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [10] ausgeführt hat.

    Die Revision vertritt demgegenüber die Ansicht, das Urteil habe die vom Senat in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] aufgestellten Grundsätze über die Voraussetzungen einer Versetzung nicht beachtet.

    Der Senat hat bereits auf S. 79/82 seines insoweit in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [25-26] nicht vollständig abgedruckten Urteils vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - die Rechtsansicht abgelehnt, es handle sich immer um die Übertragung bezw.

    Der Senat hat daher keinen Anlass, die von ihm bereits in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [25/6] vertretene Ansicht aufzugeben, dass von einer Versetzung eines Lebenszeitbeamten immer nur dann gesprochen werden kann, wenn dem betreffenden Beamten von der aufnehmenden Stelle ausdrücklich oder sonst erkennbar eröffnet worden ist, dass ihm eine neue Planstelle auf Lebenszeit übertragen werden soll.

    Der Senat hat bereits in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [26] ausgeführt, dass eine Einstellung auch in die nach 1945 völlig anders organisierte Polizei der Verleihung einer Stellung als Lebenszeitbeamter nicht entgegenzustehen braucht.

  • BGH, 29.10.1951 - III ZR 8/51

    Zustellung des Vorbescheids an Beamte

    Auch die Zustellung des Vorbescheides nach § 143 DBG ist wie die Zustellung der Widerrufsverfügung nach § 66 DBG (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] ) nur wirksam, wenn sie formgerecht geschieht.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - (BGHZ 1, 1 [BGH 26.10.1950 - ARZ 1/50] [30 ff]) ausgeführt hat, muss die Zustellung förmlich in einer nach dem Deutschen Beamtengesetz und der Dienststrafordnung geregelten Weise erfolgen.

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - S. 14 (insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht abgedruckt) ausgeführt hat, kann der Vorentscheid des § 143 Abs. 1 DBG auch noch während des Prozesses, selbst im Revisionsverfahren jederzeit nachgeholt werden und insbesondere ist der von Vertretern der zuständigen Behörde gestellte Klageabweisungsantrag als Vorbescheid ausreichend, wenn diese Behörde wie hier zugleich die nach § 143 DBG zur Erteilung des Vorbescheides zuständige Behörde ist.

    Es bedarf aber auch keiner Erörterung der von der Revision vertretenen Ansicht, der Kläger sei als bisheriger Reichsbeamter weder durch Versetzung noch durch Übernahme Beamter des Polizeibezirks auf Lebenszeit oder auch ohne Aushändigung einer neuen Urkunde dessen Widerrufsbeamter geworden, Möglichkeiten, die nach den Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] - entgegen der Ansicht der Revision sehr wohl bestanden haben.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - und zwar in den bei der Veröffentlichung in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [10/13] nicht mit abgedruckten Ausführungen auf Seite 33-35, gerade auch im Hinblick auf die Verhältnisse in Niedersachsen, ausgeführt hat, handelte es sich bei der Polizei nicht nur um eine deutsche Verwaltung, sondern die von der Militärregierung mit der Reorganisationsanordnung vom 25. September 1945 (abgedruckt bei Pioch, Polizeirecht S. 193) angestrebte Schaffung selbständiger Körperschaften des öffentlichen Rechts als Träger der Polizeigewalt ist nicht sofort voll durchgeführt worden; vielmehr bestimmt sich der rechtliche Charakter der in den einzelnen Ländern tatsächlich gebildeten Polizeiausschüsse nach der späteren Entwicklung.

    Das hat der Senat schon hinsichtlich des Erlasses vom 15. Juni 1946 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichts Hannover (DVerw 1949, 69) auf Seite 97 des insoweit in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [18 f] nicht abgedruckten Urteils III ZR 6/50 ausgesprochen.

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52

    Rechtsmittel

    Der im Prozess gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozessvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrags auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 auf Seiten 59-69 - in BGHZ 3, 1 [20/23] nur auszugsweise abgedruckt - zur Frage der Fortgeltung des § 166 DBG für die Zeit nach dem Zusammenbruch Stellung genommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Versetzung eines Beamten aus dem Reichsdienst in den Landesdienst auch nach dem Zusammenbruch mindestens bis zur Umbildung der früheren preussischen Provinzen in selbständige Länder (MilRegVO Nr. 46) möglich gewesen ist.

    Die wesentlichen Merkmale einer Versetzung bestehen darin, dass der Beamte unter Fortdauer des Beamtenverhältnisses ohne förmliche Entlassung aus seinem bisherigen Amt durch Verfügung der zuständigen Stelle in ein neues Amt eingewiesen wird (BGHZ 3, 1 [24]).

    Der Umstand, dass dieses Schreiben den Ausdruck "Versetzung" nicht verwendet, worauf die Revision hinweist, steht dem Vorliegen einer Versetzung nicht entgegen, da der Gebrauch des Wortes "Versetzung" nicht vorgeschrieben ist, wie der Senat bereits auf S 72/73 seines insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht abgedruckten Urteils vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - ausgeführt hat.

    Die Prüfung, wie die Verfügung vom 2. Oktober 1946 aufzulegen ist, steht als Auslegung eines Verwaltungsaktes in vollem Umfang dem Revisionsgericht zu (BGHZ 3, 1 [15]).

    Der Ausdruck "übergeleitet" kann sowohl die für eine Versetzung erforderliche Einweisung in "ein neues Amt" (BGHZ 3, 1 [24]) bedeuten; er kann aber auch nur im Sinne einer haushaltsrechtlichen Regelung aufgefasst werden, worauf die Revision hinweist.

  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 50/51

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in dem ebenfalls des beklagte Land betreffenden zum Abdruck bestimmten Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - dargelegt, dass auch in der Zeit nach dem Zusammenbruch mindestens bis zur Bildung der westdeutschen Länder - dieser Zeitpunkt ist für das Land Schleswig-Holstein der 23. August 1946 - die Versetzung von verdrängten unmittelbaren Reichsbeamten aus dem Reichsdienst in den Dienst der Provinz und damit in den Dienst der in der Entstehung begriffenen Länder gemäss §§ 166, 35 DBG und 21 PBG in sich rechtlich möglich war.

    Rechtsirrig sieht aber das Berufungsgericht schon die Einweisung in eine Planstelle für sich allein als ausreichend an, um den Willen der einstellenden Behörde zur Übernahme des Beamten im Wege einer Versetzung festzustellen, Wie in dem genannten Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - ebenfalls ausgeführt ist, liegt in der Einweisung in ein Beamtenverhältnis ohne förmliche Entlassung aus dem bisherigen Amt nur dann eine Versetzung, wenn bei der Einstellungsbehörde der Wille vorhanden ist, das bestehende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in der gleichen Rechtsnorm zu dem in Bildung begriffenen Lande fortzusetzen.

    Wie in dem Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - näher dargelegt ist, handelt es sich im Lande Schleswig-Holstein bei der Ausübung der Polizei nicht mehr um die Ausübung von Reichsgewalt.

    (Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50).

    Bei der neuen Verhandlung wird das Berufungsgericht auf Grund der vom Senat im Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 dargelegten Gesichtspunkte durch Befragung der Parteien und gegebenenfalls durch Beweisaufnahme klären müssen, ob die den Kläger einstellende Behörde im November 1945 den Willen hatte, den Kläger unter Fortdauer seines früheren Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit zu übernehmen.

    Ob er wirksam erklärt worden ist, wird unter Berücksichtigung der im Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - hierzu enthaltenen Ausführungen zu prüfen sein.

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Der im Prozeß gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozeßvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrages auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 auf Seiten 59-69 - in BGHZ 3, 1 [20/23] nur auszugsweise abgedruckt - zur Frage der Fortgeltung des § 166 DBG für die Zeit nach dem Zusammenbruch Stellung genommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß die Versetzung eines Beamten aus dem Reichsdienst in den Landesdienst auch nach dem Zusammenbruch mindestens bis zur Umbildung der früheren preußischen Provinzen in selbständige Länder (MilRegVO Nr. 46) möglich gewesen ist.

    Die wesentlichen Merkmale einer Versetzung bestehen darin, daß der Beamte unter Fortdauer des Beamtenverhältnisses ohne förmliche Entlassung aus seinem bisherigen Amt durch Verfügung der zuständigen Stelle in ein neues Amt eingewiesen wird (BGHZ 3, 1 [24]).

    Der Umstand, daß dieses Schreiben den Ausdruck "Versetzung" nicht verwendet, worauf die Revision hinweist, steht deren Vorliegen nicht entgegen, da der Gebrauch des Wortes "Versetzung" nicht vorgeschrieben ist, wie der Senat bereits auf S 72/73 seines insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht abgedruckten Urteils vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - ausgeführt hat.

    Die Prüfung, wie die Verfügung vom 2. Oktober 1946 auszulegen ist, steht als Auslegung eines Verwaltungsaktes in vollem Umfang dem Revisionsgericht zu (BGHZ 3, 1 [15]).

    Der Ausdruck "übergeleitet" kann sowohl die für eine Versetzung erforderliche Einweisung in "ein neues Amt" (BGHZ 3, 1. [24]) bedeuten; er kann aber auch nur im Sinne einer haushaltsrechtlichen Regelung aufgefaßt werden, worauf die Revision hinweist.

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 143/52

    Rechtsmittel

    Der im Prozess gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozessvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrages auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 auf Seiten 59-69 - in BGHZ 3, 1 [20/23] nur auszugsweise abgedruckt - zur Frage der Fortgeltung des § 166 DBG für die Zeit nach dem Zusammenbruch Stellung genommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Versetzung eines Beamten aus dem Reichsdienst in den Landesdienst auch nach dem Zusammenbruch mindestens bis zur Umbildung der früheren preussischen Provinzen in selbständige Länder (MilRegVO Nr. 46) möglich gewesen ist.

    Die wesentlichen Merkmale einer Versetzung bestehen darin, dass der Beamte unter Fortdauer des Beamtenverhältnisses ohne förmliche Entlassung aus seinem bisherigen Amt durch Verfügung der zuständigen Stelle in ein neues Amt eingewiesen wird (BGHZ 3, 1 [24]).

    Der Umstand, dass dieses Schreiben den Ausdruck "Versetzung" nicht verwendet, worauf die Revision hinweist, steht dem Vorliegen einer Versetzung nicht entgegen, da der Gebrauch des Wortes "Versetzung" nicht vorgeschrieben ist, wie der Senat bereits auf S 72/73 seines insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht abgedruckten Urteils vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - ausgeführt hat.

    Die Prüfung, wie die Verfügung vom 2. Oktober 1946 auszulegen ist, steht als Auslegung eines Verwaltungsaktes in vollem Umfang dem Revisionsgericht zu (BGHZ 3, 1 [15]).

    Der Ausdruck "übergeleitet" kann sowohl die für eine Versetzung erforderliche Einweisung in "ein neues Amt" (BGHZ 3, 1 [24]) bedeuten; er kann aber auch nur im Sinne einer haushaltsrechtlichen Regelung aufgefasst werden, worauf die Revision hinweist.

  • BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53

    Zuständigkeit für Erstattungsansprüche

    Die Berechtigung der Nichtanwendung der Formvorschriften ist jedoch ausschließlich "aus der in der Übergangszeit nach dem Zusammenbruch weithin - teils objektiv (ungeklärte Rechtslage), teils subjektiv (ungeschultes Personal) - vorhandenen Unklarheiten" hergeleitet worden, "die zur Nichtberücksichtigung der in dem Deutschen Beamtengesetz vorgeschriebenen Formen führten, weil trotz des bestehenden Willens, den Einzustellenden als Beamten zu übernehmen, angenommen wurde, eine ausdrückliche Berufung in das Beamtenverhältnis sei mindestens bei solchen Personen nicht nötig, die bereits Beamte des öffentlichen Dienstes waren" (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [29]).

    Die Beamteneigenschaft als Beamtin der Deutschen Reichspost hat die Klägerin durch den Zusammenbruch und infolge ihrer Nichtweiterbeschäftigung als Beamtin - sie ist nach dem Zusammenbruch sowohl in der sowjetisch besetzten Zone wie in Hamburg bis zum 11. März 1949 zwar bei der Post, aber unstreitig nur als Angestellte tätig gewesen - nicht verloren (vgl. dazu S. 23 des insoweit in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [6] nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 -).

    Der Senat hat die Übernahme verdrängter Beamten durch öffentlich-rechtliche Dienstherren im Gebiete der Bundesrepublik, die nicht unter Wahrung der Formen des § 27 Abs. 1 DBG (Ernennungsurkunde unter Berufung in das Beamtenverhältnis) erfolgt ist, daraufhin geprüft, ob sie als Versetzung des Beamten, bei der nach Ziff 1 zu § 2 der II. DVO zum DBG vom 13. Oktober 1938 (RGBl 1, 1421) ein neues Beamtenverhältnis nicht geschaffen wurde, und bei der nach Ziff 2 zu § 27 der I. DVO zum DBG vom 29. Juni 1937 (RGBl 1, 669) die Formvorschriften des § 27 Abs. 1 DBG nicht anzuwenden waren, zu werten ist (z.B. BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [20]; Urteil vom 22. Dezember 1952 - III ZR 147/52 = LM Nr. 3 zu DBG § 166; BGHZ 10, 62 [64]).

    Die oben für die Zeit vor dem Zusammenbruch 1945 dargestellte Rechtslage, nach der auch eine mit dem Wechsel des Dienstherrn verbundene Versetzung möglich war, hat zwar, wie der Senat in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [21 ff] und auf S. 17 f des Urteils vom 22. Dezember 1952 - III ZR 147/52 - (LM Nr. 3 zu § 166 DBG) entschieden hat, nicht sofort mit dem Zusammenbruch sein Ende gefunden.

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 120/97

    Überraschende Klausel in einer Ausfallbürgschaft

    Es ist anerkannt, daß das Revisionsgericht bei der Würdigung von behördlichen Handlungen frei ist (BGHZ 3, 1, 15; 13, 133, 134; 28, 34, 38 f; 86, 104, 110; BGH, Urt. v. 16. Juni 1994 - IX ZR 94/93, WM 1994, 1775, 1776; MünchKomm-ZPO/Walchshöfer, § 550 Rdnr. 8; Zöller/Gummer, ZPO 20. Aufl. § 550 Rdnr. 11; Thomas/Putzo, ZPO 20. Aufl. § 550 Rdnr. 5).
  • BGH, 25.04.1955 - III ZR 34/54

    Rechtsmittel

    Vielmehr waren die Länder in der Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu den Beamten, die in der Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu den Beamten, die in ihre Dienste traten, grundsätzlich frei (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [8, 18 f]).

    Zwar entspricht es herrschender Auffassung (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [28/29], BVerfGE 3, 255 ff), dass in der Zeit nach dem Zusammenbruch zumindest ein widerrufliches Beamtenverhältnis auch ohne Einhaltung der Form des § 27 DBG begründet werden konnte.

    Wenn sonach davon auszugehen ist, dass in der in Rede stehenden Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten die Neubegründung eines ausserplanmässigen Beamtenverhältnisses nicht erblickt werden kann, bleibt weiter zu prüfen, ob die Verfügung etwa als eine Versetzung oder eine sonstige, die Wahrung der Formvorschriften des § 27 DBG nicht erfordernde Übertragung eines neuen Amtes als Assessor (K) gewertet werden kann und der Kläger dementsprechend mit dem Eintritt in den hamburgischen Justizdienst sein altes Beamtenverhältnis fortgesetzt hat (vgl. BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [20] und 10, 62 [64]).

    Diese Einheit des Beamtenverhältnisses aller unmittelbaren und mittelbaren Reichsbeamten und damit die Möglichkeit der Versetzung eines Beamten aus dem unmittelbaren Reichsdienst in den Dienst eines Landes hat - wie der Senat in BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [21/22] und DVBl 1953, 215 [ Urteil vom 22. Dezember 1952 - III ZR 147/52 -] bereits ausgeführt hat - nicht schon mit dem Zusammenbruch, sondern erst mit dem Zeitpunkt ihr Ende gefunden, in dem "die Veränderungen des staatsrechtlichen Aufbaues solchen Umfang und solche Formen angenommen haben, dass die auf dem früheren zentralistischen Aufbau beruhenden Bestimmungen in den neuen föderalistischen Aufbau nicht mehr hineinpassen".

  • BGH, 30.06.1988 - IX ZR 141/87

    Begriff der öffentlichen Grundstückslasten

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 353/95

    Kenntnis des Vertragspartners von Beschränkungen der Vertretungsmacht;

  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55

    Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit

  • BGH, 17.05.1984 - III ZR 86/83

    Amtspflichtverletzung durch Erteilung eines Bauvorbescheids für ein

  • BGH, 09.12.1954 - III ZR 235/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 37/54

    Rechtsweg bei Eigentumsstörung

  • BGH, 07.02.1955 - III ZR 52/54

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wiedereinstellung von Richter im Jahre

  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 159/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.12.1955 - III ZR 108/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 108/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1951 - I ZR 117/50

    Reichsvermögen und Bundesrepublik

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50

    Honorarabführung durch Klinikdirektoren

  • BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51

    Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes

  • BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52

    Rechtsweg für Beamtenansprüche

  • BVerwG, 08.05.1969 - II C 123.65

    Führung der Amtsbezeichnung "Oberbaurat a.D." - Rechtswirkungen der Aushändigung

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen

  • BGH, 03.04.1973 - VI ZR 58/72

    Vollmacht des Haftpflichtversicherers zur Entgegennahme einer BSHG

  • BGH, 26.05.1952 - III ZR 199/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.1955 - III ZR 208/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.04.1954 - III ZR 296/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.02.1954 - III ZR 276/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1953 - III ZR 174/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52

    Funktionsnachfolge der Länder

  • BGH, 29.10.1951 - III ZR 89/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1953 - III ZR 355/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.10.1952 - III ZR 66/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1952 - III ZR 223/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.05.1959 - III ZR 51/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.06.1954 - III ZR 125/53

    Verkehrssicherung auf Landstraßen II. Ordnung

  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 108/63
  • BGH, 26.06.1952 - III ZR 305/51

    Entlassung aus politischem Grunde

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 25.74

    Statthaftigkeit der Revision bei nicht offensichtlich rechtswidriger Zulassung -

  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

  • BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55

    Klage gegen die Beschränkung der Behandlungsfälle durch Beschluss eines

  • BGH, 16.10.1952 - III ZR 87/51

    Grenzen der Nachprüfung von Landesrecht

  • BGH, 21.09.1953 - III ZR 347/52

    Belehrung über Klagerecht nach § 143 DBG

  • BGH, 14.06.1960 - VI ZR 81/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1954 - III ZR 197/51

    Ordnungsmäßiger Vorsitz im Gericht

  • BayObLG, 31.10.1985 - BReg. 2 Z 89/85

    Mangelhafter Gemeinderatsbeschluß im Grundbuchverfahren

  • BGH, 09.10.1981 - I ZR 98/79

    Begriff des nachfolgenden Luftfrachtführers - Haftung des vertraglich gebundenen

  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 21/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.12.1955 - IV ZR 6/55

    Italienischer Friedensvertrag. Forderungsverzicht

  • BGH, 08.05.1958 - III ZR 25/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1953 - IV ZR 149/52

    Aufrechnung mit Kriegslieferungsansprüchen

  • BGH, 21.05.1981 - III ZR 188/79

    Recht der Bundespost zur Erhebung zusätzlicher Gebühren für besonders

  • BVerwG, 17.01.1963 - II C 134.61

    Pflicht des Dienstherren zur Überführung eines Beamten auf Widerruf in das

  • BDH, 04.07.1961 - I D 89/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1960 - VI ZR 96/59

    Gesetzlicher Übergang der Schadensersatzforderung eines verletzten Beamten an

  • BGH, 04.06.1958 - V ZR 279/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.11.1956 - VII ZR 32/56
  • BGH, 03.03.1954 - VI ZR 303/52

    Mietzinserhöhung durch Preisbehörde

  • BGH, 17.11.1952 - III ZR 74/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1952 - III ZR 219/51

    Widerrufsbeamter. Sparverordnung

  • BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50

    Rechtsmittel

  • VG Gießen, 09.02.1994 - DK 24/91

    Fehlende Zustellung einer Disziplinarverfügung ; Abweichung des tatsächlich

  • BayObLG, 10.08.1993 - 2Z BR 90/93

    Auflassung von Grundstücken bei von behördlicher Genehmigung abhängiger

  • VG Gießen, 22.01.1993 - DK 31/91

    Arbeitsniederlegung des Pädagogischen Leiters einer Gesamtschule; Zustellung

  • BGH, 02.10.1963 - V ZR 140/61
  • BVerwG, 05.10.1961 - VI C 47.59

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1961 - III ZR 119/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.09.1960 - II ZR 40/59

    Übernahme eines Kontos durch ein Bankenkonsortium nach Konkurs einer Bank -

  • BGH, 18.09.1957 - V ZR 86/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1956 - III ZR 319/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1955 - III ZR 22/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.06.1955 - III ZR 273/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.10.1954 - III ZR 210/51

    Fürsorgepflicht nach Entnazifizierung

  • BGH, 21.06.1954 - IV ZR 45/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1954 - III ZR 15/53

    Haftung des Bundes für Wehrmachtspersonenschaden

  • BGH, 21.02.1952 - III ZR 27/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.02.1952 - III ZR 67/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.12.1978 - III ZR 70/77

    Verrechnung eines von der Deutschen Bundespost erhobenen Gebührenvorschusses -

  • BGH, 13.07.1971 - KZR 10/70

    Anrechnung von Lohnvermahlungen auf die Vermahlungsquote - Preis- und

  • BVerwG, 20.04.1961 - II C 91.59
  • BGH, 07.11.1957 - VII ZR 2/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1955 - III ZR 223/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.02.1954 - III ZR 207/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.11.1953 - VI ZR 21/52
  • BGH, 17.07.1953 - III ZR 88/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1953 - III ZR 361/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 366/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.09.1952 - III ZR 180/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1952 - III ZR 229/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1952 - III ZR 148/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 37/50

    Rechtsmittel

  • BFH, 22.11.1968 - III 223/64

    Haftungsverpflichtung des Deutschen Reichs für Schulden bei widerrechtlichem

  • BVerwG, 13.01.1966 - II C 64.64

    Anspruch auf Entlassungsgeld eines Beamten - Anspruch auf Versorgungsleistungen -

  • BGH, 14.01.1959 - IV ZR 203/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.11.1956 - II ZR 39/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1956 - III ZR 46/55
  • BGH, 21.06.1956 - III ZR 311/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1956 - III ZR 225/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1954 - III ZR 209/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 213/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 178/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1955 - III ZR 48/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.06.1954 - IV ZR 52/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.05.1954 - III ZR 92/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1953 - VI ZR 262/52
  • BGH, 02.07.1953 - III ZR 339/52

    Rechtsmittel

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