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   BGH, 10.10.1951 - II ZR 99/51   

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https://dejure.org/1951,124
BGH, 10.10.1951 - II ZR 99/51 (https://dejure.org/1951,124)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1951 - II ZR 99/51 (https://dejure.org/1951,124)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1951 - II ZR 99/51 (https://dejure.org/1951,124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 215
  • NJW 1952, 27
  • MDR 1951, 734
  • DB 1951, 874
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 332/99

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Befangenheit eines

    Im Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren könnten die - vor oder während des Schiedsverfahrens bekannt gewordenen - Ablehnungsgründe nur geltend gemacht werden, wenn es der betroffenen Partei nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sei, das Ablehnungsverfahren gemäß § 1045 ZPO a.F. zu betreiben (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1951 - II ZR 99/51 - NJW 1952, 27, insoweit in BGHZ 3, 215 nicht abgedruckt; BGHZ 7, 187, 194; 24, 1, 5 ff; 40, 342, 343; vgl. auch BGHZ 141, 90, 94 f).
  • BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen

    Werden sie verletzt, ist einem Schiedsspruch jedenfalls dann die Anerkennung zu versagen, wenn die Entscheidung des Schiedsgerichts auf dieser Verletzung beruhen kann (vgl. BGHZ 3, 215, 219; BGHZ 31, 43, 46 ff).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22

    Kombination einer Staffelmiete mit einer Indexklausel wirksam?

    So wesentlich und entscheidend dieser Grundsatz auch für das Schiedsgerichtsverfahren ist (BGHZ 3, 215), so kann er für die Erstattung des Schiedsgutachtens gleichwohl keine rechtliche Bedeutung erlangen.
  • BGH, 27.02.1957 - V ZR 134/55

    Ablehnung eines Schiedsrichters

    Die Ablehnung eines Schiedsrichters muß bereits im schiedsrichterlichen Verfahren erklärt werden Nach der Niederlegung des Schiedsspruchs (§ 1039 ZPO) ist für eine Ablehnung kein Raum mehr (vgl. BGH vom 10. Oktober 1951, II ZR 99/51, NJW 1952, 27, insoweit in BGHZ 3, 215 nicht abgedruckt; BGHZ 7, 187 [194]; Rosenberg a.a.O.; Schönke-Schröder-Niese, Lehrbuch des Zivil Prozeßrechts, 8. Aufl. § 99 VI S 482).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs bedeutet, daß die Parteien die Möglichkeit haben müssen, vor dem Schiedsgericht alles vorzubringen, was ihnen für die Entscheidung von Bedeutung zu sein scheint (vgl. BGHZ 3, 215 [21]).

    Vielmehr genügt es, daß die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs die unterlegene Partei benachteiligt haben kann (vgl. BGHZ 3, 215 [219]).

  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

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  • OLG Köln, 08.05.2023 - 19 Sch 34/22
    Eine einseitige Beweisaufnahme könne nur durch das Schiedsgericht erfolgen, dies käme auch in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 10.10.1951 - Az. II ZR 99/51 (in juris) und in Art. 43 Abs. 1, Abs. 2 CIETAC-SchiedsO zum Ausdruck.
  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71

    Bewertung einer Anwaltspraxis

    a) Nach den von der Rechtsprechung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Schiedsverfahren aufgestellten Grundsätzen muß den Parteien Gelegenheit gegeben werden, alles ihnen'erforderlich Erscheinende vorzutragen, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und zu einem eventuellen Beweisergebnis Stellung zu nehmen (BGHZ 3, 215; 31, 43, 45; BGH KTS 1962, 240; WM 1963, 944).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Daher ist auch im Beschwerdeverfahren dem Beschwerdeführer - sofern nicht seinen Anträgen stattgegeben wird - Gelegenheit zu geben, zu dem Ergebnis einer vom Beschwerdegericht veranlaßten Beweisaufnahme Stellung zu nehmen (KG JW 31, 3565; vgl. auch für andere Verfahrensarten BGHZ 3, 215, BVerwG DÖV 56, 213).
  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Aus dieser rechtlichen Verschiedenartigkeit zwischen Schiedsspruch und dem Schiedsgutachten folgt der in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemein anerkannte Grundsatz, daß eine unmittelbare oder eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Schiedsgerichtsverfahrens auf den Schiedsgutachtervertrag nicht möglich ist (RGZ 152, 201 [204]. Dies gilt auch für den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. So wesentlich und entscheidend dieser Grundsatz auch für das Schiedsgerichtsverfahren ist (BGHZ 3, 215), so kann er für die Erstattung des Schiedsgutachtens gleichwohl keine rechtliche Bedeutung erlangen.
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06

    Aufhebung eines Schiedsspruches wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine Aufhebung des Schiedsspruchs setzt dann weitergehend voraus, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, die Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs sich demnach auf die Entscheidung des Schiedsgerichts ausgewirkt hat (OLGR Celle, 2004, 396), wofür es aber genügt, wenn die Versagung des rechtlichen Gehörs die unterlegene Partei benachteiligt haben kann (BGH, NJW 1952, 27), der Schiedsspruch muss nicht sicher auf diesem Verstoß beruhen (BGH, NJW 1959, 2213, 2214; NJW 1990, 2199, 2200, NJW-RR 1993, 444).
  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

  • OLG Naumburg, 04.03.2011 - 10 Sch 4/10

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Schiedsspruchs:

  • BGH, 12.12.1963 - VII ZR 23/62

    Ablehnung eines Schiedsrichters

  • OLG Köln, 13.07.1992 - 18 W 23/92

    Ablehnung eines Schiedsrichters

  • BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64

    Anspruch auf Schmerzensgeld - Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Vorliegen

  • BGH, 22.05.1957 - V ZR 236/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 193/53

    Anfechtung eines Schiedsvertrages

  • BGH, 08.10.1963 - VI ZR 139/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.05.1959 - V BLw 41/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1958 - VII ZR 442/56
  • OLG Hamm, 18.10.1999 - 17 SchH 5/99
  • BGH, 12.06.1954 - II ZR 96/53

    Amtsniederlegung eines Schiedsrichters durch Weigerung einer Unterzeichnung

  • BGH, 09.06.1953 - V BLw 84/52

    Rechtsmittel

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