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   BGH, 14.01.1960 - II ZR 146/58   

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https://dejure.org/1960,124
BGH, 14.01.1960 - II ZR 146/58 (https://dejure.org/1960,124)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1960 - II ZR 146/58 (https://dejure.org/1960,124)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1960 - II ZR 146/58 (https://dejure.org/1960,124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Verjährungsfrist des § 12 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im Rahmen des Bereicherungsrechts - Voraussetzungen der Verjährung bereicherungsrechtlicher Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 13
  • NJW 1960, 529
  • MDR 1960, 285
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 04.01.1915 - VI 376/14

    Verjährung des Anspruchs aus Geschäftsführung oder Bereicherung

    Auszug aus BGH, 14.01.1960 - II ZR 146/58
    Hierdurch unterscheidet sich § 12 VVG grundlegend von dem vom Berufungsgericht angeführten § 196 Nr. 1 BGB, der für die kurze Verjährung von Ansprüchen, die für Lieferung von Waren oder Arbeitsleistungen der dort bezeichneten Art entstehen, eine vertragsmäßige Grundlage nicht voraussetzt und deshalb auch dann anwendbar ist, wenn der Anspruch wegen des Entgelts für solche Lieferungen oder Arbeitsleistungen auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherung gestützt wird (RGZ 86, 96; 69, 422 [429]).

    Dies gilt auch dann, wenn die Bereicherung in der Bezahlung einer kurzfristig verjährenden Schuld bestand (RGZ 86, 96; Staudingers 9. Aufl. § 195 Anm. 4; Soergel, 8. Aufl. § 195 Anm. 5; Palandt, 17. Aufl. § 195 Anm. 2; Erman § 195 Anm. 4; Schmitt a.a.O.).

  • RG, 16.11.1908 - VI 607/07

    Ausgleichsanspruch aus §§ 426, 830, 840 B.G.B. Verjährung

    Auszug aus BGH, 14.01.1960 - II ZR 146/58
    Hierdurch unterscheidet sich § 12 VVG grundlegend von dem vom Berufungsgericht angeführten § 196 Nr. 1 BGB, der für die kurze Verjährung von Ansprüchen, die für Lieferung von Waren oder Arbeitsleistungen der dort bezeichneten Art entstehen, eine vertragsmäßige Grundlage nicht voraussetzt und deshalb auch dann anwendbar ist, wenn der Anspruch wegen des Entgelts für solche Lieferungen oder Arbeitsleistungen auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherung gestützt wird (RGZ 86, 96; 69, 422 [429]).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Dieser unterlag ursprünglich der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F. (vgl. BGHZ 32, 13, 16; Senatsurteil vom 24. Oktober 2000 - XI ZR 273/99, WM 2000, 2423, 2426).
  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Sie erstreckt sich auch auf deren Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag sowie ungerechtfertigter Bereicherung, wenn diese wirtschaftlich an die Stelle des Erfüllungsanspruchs treten und trotz des unterschiedlichen Rechtsgrundes eine wirtschaftlich enge Verknüpfung damit besteht (BGHZ 32, 13, 15; 48, 125, 127; 72, 229, 233 f; BGH, Urt. v. 3. November 1988 - IX ZR 203/87, BGHR BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8, 9 Schadensersatzanspruch 1).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Daß der Bereicherungsanspruch grundsätzlich erst in 30 Jahren verjährt (mit Ausnahme der in §§ 196, 197 BGB genannten Leistungen), selbst wenn die vermeintliche, zu Unrecht erfüllte Forderung in kürzerer Frist verjährt wäre, ist allgemeine Ansicht (vgl BGHZ 32, 13 für ungerechtfertigte Versicherungsleistungen).
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