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   BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58   

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https://dejure.org/1960,389
BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58 (https://dejure.org/1960,389)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1960 - II ZR 124/58 (https://dejure.org/1960,389)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1960 - II ZR 124/58 (https://dejure.org/1960,389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz von Güterschäden durch Nichteinhaltung von Lieferfristen durch den Transportunternehmer - Haftungsausschluss trotz schuldhafter Schadensverursachung - Regelungsumfang der Kraftverkehrsordnung (KVO) - Beachtlichkeit der Verletzung der Pflicht zur Information über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Voraussetzungen des Haftungsausschlusses infolge inneren Verderbs und Einwirkung von Frost und Hitze

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 297
  • NJW 1960, 1617
  • MDR 1960, 740
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 12.06.1920 - I 54/20

    Haftung der Eisenbahn im internationalen Frachtverkehr für eine schuldhafte

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58
    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, wäre eine Verletzung dieser Pflicht allerdings dann unbeachtlich, wenn der Transport trotz der durch den Kupplungsschaden bedingten Fahrtunterbrechung noch innerhalb der Lieferfrist ausgeführt worden wäre; denn der Unternehmer darf die Lieferfrist voll ausnutzen (Guelde, KVO § 28 Anm. 1, § 26 Anm. 6; zu entspr. Bestimmungen des Eisenbahnfrachtrechts RGZ 100, 50).
  • BGH, 09.05.1957 - II ZR 327/55

    Haftung der Eisenbahn aus einem Reisegepäckvertrag

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58
    Abgesehen davon, daß auch gegenüber der Eisenbahn neben den Vorschriften der Eisenbahnverkehrsordnung die Vorschriften über unerlaubte Handlungen anwendbar sind (BGHZ 16, 214 [BGH 31.01.1955 - III ZR 284/53] ; 24, 188), [BGH 04.05.1957 - IV ZB 38/57] ergeben diese Vorschriften eine nach Voraussetzungen, Inhalt und Umfang völlig andere Ersatzpflicht, die neben die Ersatzpflicht auf Grund Vertrages tritt und sich auf deren Voraussetzungen und Inhalt nicht auswirkt (vgl. das erwähnte Urteil des Senats vom 21. April 1960).
  • BGH, 29.10.1952 - II ZR 293/51

    Tarifgebundenheit bei Güterfernverkehr

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58
    Die Kraftverkehrsordnung gehört zu den Vorschriften, welche die Eisenbahn, die erheblichen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegt, vor ungeregeltem Wettbewerb des Güterkraftverkehrs zu schützen und die Wettbewerbsverhältnisse von Schiene und Straße aufeinander abzustimmen suchen (vgl. dazu BGHZ 8, 66 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51] ).
  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58
    Diese Ansicht ist zutreffend (vgl. das zum Abdr. i. d, Amtl. Sammlung bestimmte Urteil des Senatsvom 21. April 1960 - II ZR 21/58 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 284/53

    Witwengeld bei Aufhebung der neuen Ehe

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58
    Abgesehen davon, daß auch gegenüber der Eisenbahn neben den Vorschriften der Eisenbahnverkehrsordnung die Vorschriften über unerlaubte Handlungen anwendbar sind (BGHZ 16, 214 [BGH 31.01.1955 - III ZR 284/53] ; 24, 188), [BGH 04.05.1957 - IV ZB 38/57] ergeben diese Vorschriften eine nach Voraussetzungen, Inhalt und Umfang völlig andere Ersatzpflicht, die neben die Ersatzpflicht auf Grund Vertrages tritt und sich auf deren Voraussetzungen und Inhalt nicht auswirkt (vgl. das erwähnte Urteil des Senats vom 21. April 1960).
  • BGH, 20.12.1956 - II ZR 337/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58
    Die Revision verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Senatsvom 20. Dezember 1956 - II ZR 337/55 - (VersR 1957, 192), in dem ausgeführt wird, aus der Zahlung überhöhter Frachtsätze allein könne noch nicht auf die vertragliche Übernahme des Beschlagnahmerisikos geschlossen werden.
  • BGH, 04.05.1957 - IV ZB 38/57

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58
    Abgesehen davon, daß auch gegenüber der Eisenbahn neben den Vorschriften der Eisenbahnverkehrsordnung die Vorschriften über unerlaubte Handlungen anwendbar sind (BGHZ 16, 214 [BGH 31.01.1955 - III ZR 284/53] ; 24, 188), [BGH 04.05.1957 - IV ZB 38/57] ergeben diese Vorschriften eine nach Voraussetzungen, Inhalt und Umfang völlig andere Ersatzpflicht, die neben die Ersatzpflicht auf Grund Vertrages tritt und sich auf deren Voraussetzungen und Inhalt nicht auswirkt (vgl. das erwähnte Urteil des Senats vom 21. April 1960).
  • BGH, 30.04.1959 - II ZR 7/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58
    Damit entfällt die Prüfung der Frage, ob sämtliche hier in Betracht kommenden Bestimmungen der Kraftverkehrsordnung auch ohne eine solche Unterwerfung auf Grund der §§ 22, 106 Abs. 2 GüKG auf die vertraglichen Beziehungen der Parteien anzuwenden wären (zur Unabdingbarkeit der Haftungsbestimmungen der Kraftverkehrsordnung vgl. Urt. d. Senatsvom 30. April 1959 - II ZR 7/57 - NJW 1959, 1368).
  • BGH, 28.05.1965 - Ib ZR 131/63

    Anspruch auf Ersatz des an einer Ladung Eiskrem enstandenen Schadens -

    Diese Auffassung finde eine weitere Stütze in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1960, 1617 III 3 b = BGHZ 32, 297.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12. Mai 1960 (BGHZ 32, 297) dargelegt, daß die Kraftverkehrsordnung in den Schadensersatzvorschriften der §§ 29 ff. KVO in erster Linie darauf abstelle, ob die Schadensursache in den Einwirkungs- und Gefahrenbereich des Unternehmers falle oder nicht.

    Diesem Ergebnis steht die o.a. Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 32, 297) nicht entgegen.

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97

    Umfang des Haftungsausschlusses

    Die Anwendbarkeit der Kraftverkehrsordnung schließt die der Vorschriften über unerlaubte Handlungen indes nicht aus, da die letztgenannten Regelungen eine nach Voraussetzungen, Inhalt und Umfang völlig andere Ersatzpflicht ergeben, die neben die Ersatzpflicht aufgrund Vertrages tritt und sich auf deren Voraussetzungen und Inhalt nicht auswirkt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 32, 194, 203 f.; 32, 297, 302; 116, 297, 299 ff.; 123, 394, 399 f.).
  • BGH, 23.05.1990 - I ZR 295/88

    Wirksamkeit einer Verladevereinbarung; Beginn des Haftungszeitraums

    § 11 Abs. 2 KVO enthält, soweit er Eintragungen in den Frachtbrief vorschreibt, keine privatrechtliche Formvorschrift im Sinne der §§ 125, 126 BGB (BGH, Urt. v. 12.5.1960 - II ZR 124/58, VersR 1960, 627, 629, in BGHZ 32, 297 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 28/69

    Beeinträchtigung der Betriebssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung -

    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung des § 17 Abs. 1 KVO, wonach im Ladungsverkehr (§ 4 Satz 1 b KVO) grundsätzlich der Absender für die beförderungs sichere, der Unternehmer für die betriebs sichere Verladung verantwortlich ist, sowie die weitere Annahme des Berufungsgerichts, der Unternehmer sei nach § 34 Satz 1 c KVO nicht schon dann von jeder Ersatzpflicht frei, wenn die entstandenen Schäden überhaupt auf ein Verschulden des Verfügungsberechtigten zurückzuführen seien, vielmehr müsse, wenn auch ihn ein Verschulden treffe, eine Abwägung der beiderseitigen Mitverursachung nach den Grundsätzen des § 254 BGB stattfinden, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 32, 194 = NJW 1960, 1201; BGHZ 32, 297 = NJW 1960, 1617; LM Nr. 18 zur KVO = NJW 1962, 1059; VR 1967, 597).
  • BGH, 10.02.1983 - I ZR 114/81

    Güterschaden nach KVO - Ersatzpflicht des Unternehmers für mittelbar verursachte

    Die Haftung des Unternehmers für am Transportgut mittelbar verursachte Schäden folgt darüber hinaus aus dem Sinn und Zweck der Regelung, deren Grundgedanke dahin geht, den Unternehmer für alle Schadensursachen haften zu lassen, die in seinen Einwirkungs- und Gefahrenbereich fallen (BGHZ 32, 297, 259; BGH NJW 1965, 1593, 1594).
  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Ausstattungsanwartschaft unter dem

    Serienzeichen sind Warenzeichen, die erkennbar voneinander abweichen, jedoch einen gemeinsamen Stammbestandteil aufweisen, der von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise als Hinweis auf dieselbe betriebliche Herkunftsstätte aufgefaßt wird (BGHZ 32, 299, 301 [BGH 12.05.1960 - II ZR 124/58] - Almglocke; BGH GRUR 1967, 660, 661 - Sirax m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 136/66

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Frachtvertrag aus abgetretenem Recht -

    Der Haftungsausschlußgrund des inneren Verderbs käme allerdings nicht zum Zuge, wenn der Unternehmer den Schaden schuldhaft verursacht hätte (BGHZ 32, 297), wobei seinem eigenen Verschulden das seiner Gehilfen gleichstünde (§ 6 KVO).
  • BGH, 03.10.1963 - II ZR 70/61

    Vereinbarung einer Lieferzeit - Vereinbarung einer bestimmten Lieferstunde -

    Zwar hafte der Unternehmer bei innerem Verderb des Frachtgutes trotz des in § 34 k KVO enthaltenen Haftungsausschlusses dann, wenn der Schaden auf seinem schuldhaften Verhalten beruhe (BGH NJW 1960, 1617).
  • BGH, 09.11.1961 - II ZR 94/59

    Anforderungen an die Auslegung eines Versicherungsvertrages - Anforderungen an

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts muß der in § 34 k KVO bestimmte Haftungsausschluß jedoch - wie der erkennende Senat bereits in BGHZ 32, 297 ff eingehend ausgeführt hat - dann entfallen, wenn der Schaden auf ein Verschulden des Transportunternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, so daß es in einem solchen Fall bei einer Haftung des Unternehmers nach § 29 KVO verbleibt.
  • BGH, 20.04.1961 - II ZR 109/59
    Doch auch wenn zugunsten der Beklagten unterstellt wird, daß "B" nicht Querfahrer, sondern weisungsberechtigter Bergfahrer war (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats V. 28 April 1960, II ZR 68/59, VersR 1960, 535; MDR 1960, 740), so fällt der Schiffsführung von "B" ein ursächliches Verschulden an dem Zusammenstoß zur Last.
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