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   BGH, 28.01.1960 - II ZR 236/57   

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https://dejure.org/1960,429
BGH, 28.01.1960 - II ZR 236/57 (https://dejure.org/1960,429)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1960 - II ZR 236/57 (https://dejure.org/1960,429)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1960 - II ZR 236/57 (https://dejure.org/1960,429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Genehmigung der Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils - Auswirkungen der satzungsmäßigen Genehmigungsfreiheit der Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils im Rahmen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf die Genehmigungspflicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 35
  • NJW 1960, 864
  • MDR 1960, 380
  • DNotZ 1960, 328
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 8/53

    Abtretung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BGH, 28.01.1960 - II ZR 236/57
    Es kommt darum nicht erst darauf an, ob der Beschluß vom 19. April 1956 lediglich als die Versagung der vorherigen Zustimmung zu einer etwaigen Übertragung von Teilgeschäftsanteilen an die Vermächtnisnehmer aufzufassen ist und ob ein Beschluß dieses Inhalts anders als die Versagung der Genehmigung einer schwebend unwirksamen Verfügung (BGHZ 13, 179, 187) [BGH 28.04.1954 - II ZR 8/53] widerrufen werden kann.
  • RG, 30.09.1930 - II 518/29

    Kann die in § 17 Abs. 1 GmbHG. für die Veräußerung von Teilen eines

    Auszug aus BGH, 28.01.1960 - II ZR 236/57
    Die schuldrechtliche Verpflichtung zur Übertragung des Teiles eines Geschäftsanteils kann wirksam begründet werden, ohne daß es einer Mitwirkung der Gesellschaft bedarf (RGZ 130, 39, 47).
  • BFH, 23.11.2022 - II R 37/19

    Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis

    Die vermächtnisweise Zuwendung geht nach deutschem Recht zivilrechtlich nicht dinglich von selbst über, sondern begründet nur ein Forderungsrecht gegen den Beschwerten (sog. Damnationslegat; vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28.01.1960 - II ZR 236/57, BGHZ 32, 35, unter 2.; vom 05.02.1987 - III ZR 234/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1987, 839, unter I.1., und vom 28.09.1994 - IV ZR 95/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 58, unter III.; vgl. Grüneberg/Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 81. Aufl., § 2174 Rz 1).
  • OLG Naumburg, 22.01.2004 - 7 U 133/03

    Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer Umgehung von Vinkulierungen

    Auch wenn nach dem Wortlaut dort nur der Fall der Veräußerung von Teilen des Geschäftsanteiles geregelt wird, gilt dies grundsätzlich auch für die Teilung eines Gesamthandvermögens ( BGHZ 32, 35 [ 38 ]; Lessmann GmbHR 1986, 409 [ 413 ]; Roth / Altmeppen, GmbHG, 4. Auflage, § 17 RdNr. 6 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1989 - 6 U 119/89

    Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH durch den Testamentsvollstrekker

    Die Umwandlung der Gesamthandsberechtigung an zum Nachlaß gehörenden Geschäftsanteilen in Einzelberechtigungen einzelner oder aller Miterben stellt zwar eine Veräußerung i. S. einer Einzel- oder Sonderrechtsnachfolge dar (so BGHZ 32, 35, 39 = DNotZ 1960, 328 für den Fall des § 17 GmbHG ); die Frage jedoch, ob eine solche Umwandlung auch als Veräußerung i. S. einer gesellschaftsvertraglichen Vinkulierungsklausel anzusehen ist, muß aus der jeweiligen Satzung der Gesellschaft beantwortet werden.
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1987 - 7 U 244/85
    Daß auch eine Übertragung von Geschäftsanteilen, die in Vollzug einer testamentarischen Teilungsanordnung vorgenommen wird, eine "Veräußerung« darstellt, hat bereits das Landgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28. Januar 1960 (BGHZ 32, 35, 39 = NJW 1960, 864) mit Recht festgestellt.
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