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   BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58   

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https://dejure.org/1960,64
BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58 (https://dejure.org/1960,64)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1960 - V ZR 191/58 (https://dejure.org/1960,64)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1960 - V ZR 191/58 (https://dejure.org/1960,64)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 375
  • NJW 1960, 1805
  • MDR 1960, 751
  • DVBl 1960, 865
  • DÖV 1961, 396
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53

    Geschäfte der laufenden Verwaltung

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58
    Zutreffend ist das Berufungsgericht auch davon ausgegangen, daß für die beklagte Gemeinde der käufliche Erwerb des Grundstücks schon in Hinblick auf seinen Wert kein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt, das für die Gemeindewirtschaft nicht von erheblicher Bedeutung sei (vgl. BGHZ 14, 89, 92 ; 21, 59, 63).
  • BGH, 20.02.1957 - V ZR 125/55

    Wohnsiedlungsgenehmigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58
    In dem durch Urteil vom 20.2.1957 (BGHZ 23, 342 = NJW 57, 830) entschiedenen Fall war dem Vorkaufsberechtigten der Kaufvertrag zur Genehmigung vorgelegt worden.
  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57

    Wiederkaufserklärung einer Gemeinde

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58
    Maßgebend ist nicht, daß die Verpflichtung durch die Erklärung selbst gewollt ist und in ihr ihren Rechtsgrund hat, als vielmehr, daß eine Willenserklärung als Bestandteil eines einheitlichen Rechtsverhältnisses eine vor dem Abschluß eines Kaufvertrages mit einem Dritten nicht im einzelnen überschaubare Verpflichtung der Gemeinde herbeiführen kann und nach ihrem Willen auch soll (anders bei der Ausübung des Wiederkaufsrechts, BGHZ 29, 107).
  • BGH, 14.06.1956 - II ZR 167/54

    Protokollierung eines Gutachtens

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58
    Zutreffend ist das Berufungsgericht auch davon ausgegangen, daß für die beklagte Gemeinde der käufliche Erwerb des Grundstücks schon in Hinblick auf seinen Wert kein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt, das für die Gemeindewirtschaft nicht von erheblicher Bedeutung sei (vgl. BGHZ 14, 89, 92 ; 21, 59, 63).
  • RG, 07.12.1926 - II 555/25

    Wechselrecht. Körperschaften des öffentlichen Rechts.

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58
    Gerade in diesem Urteil wird der Standpunkt des Reichsgerichts (vgl. RGZ 64, 414; 82, 8; 115, 311; 139, 159) aufrechterhalten und ausgeführt, der Mangel des Vertrags liege nicht eigentlich darin, daß die in den Statuten vorgeschriebene Form nicht beachtet sei, wesentlich sei vielmehr, daß nicht der durch die Satzung berufene Vertreter, sondern ein Unbefugter gehandelt habe.
  • RG, 30.11.1932 - IX 106/32

    1. Gilt die Formvorschrift des § 88 Nr. 7 der preußischen Landgemeindeordnung für

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58
    Auch im Urteil vom 30. November 1932 (RGZ 139, 58) hat das Reichsgericht keinen anderen Standpunkt eingenommen (S. 61/62); zur Frage einer rückwirkenden, später formgerecht vorgenommenen Genehmigung ist in diesem Urteil nicht Stellung genommen, sondern nur zur Frage der späteren Ergänzung einer Erklärung, die den gesetzlichen Voraussetzungen über die ordnungsmäßige Vertretung nicht entspricht (S. 64).
  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Vielmehr handelt es sich um materielle Vorschriften über die Beschränkung der Vertretungsmacht, die dem Schutz der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihrer Mitglieder dienen (vgl. BGHZ 32, 375, 380 f zu § 68 Abs. 1 NdsGO; Senatsurteile vom 16. November 1978 - III ZR 81/77 - NJW 1980, 117, 118 zu § 56 Abs. 1 RhPfGO; vom 13. Oktober 1983 - III ZR 158/82 - NJW 1984, 606 zu § 56 Abs. 1 NRWGO; BGH, Urteil vom 20. Januar 1994 - VII ZR 174/92 - NJW 1994, 1528 zu § 71 Abs. 2 HessGO; Beschluß vom 24. Februar 1997 - II ZR 9/96 - DtZ 1997, 222, 223 zu § 60 Abs. 1 SächsGO); die Landesgesetzgeber machen insoweit von ihrer Befugnis Gebrauch, die dem öffentlichen Recht zugehörige Organisation dieser juristischen Personen zu regeln und dabei zu bestimmen, in welcher Weise diese durch ihre Organe vertreten werden (vgl. schon RGZ 64, 408, 413).

    a) Allerdings steht nicht in Frage, daß § 179 Abs. 1 BGB nicht nur im Bereich rechtsgeschäftlich erteilter Vollmacht gilt, sondern auch in Fällen anzuwenden ist, in denen Organe die ihnen gesetzten Vertretungsbefugnisse überschreiten (vgl. BGHZ 6, 330, 333; BGHZ 32, 375, 381).

    Trotz des vertretungsrechtlichen Ansatzes hat der Bundesgerichtshof wiederholt offengelassen, ob auf eine unvollkommen abgegebene Verpflichtungserklärung § 177 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar ist (vgl. BGHZ 32, 375, 382; Senatsurteil vom 16. November 1978 - III ZR 81/77 - NJW 1980, 117, 118).

  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss

    Das gilt insbesondere für die höchstrichterlich noch nicht geklärte Problematik, ob und ggf. mit welchen Folgen die vollmachtlose Kündigung eines Mietvertrages nach § 180 Satz 2 BGB genehmigungsfähig ist (generell ablehnend bei Gestaltungsrechten OLG Celle OLGR 1999, 97 f.; bejahend für die Kündigung eines Darlehensvertrages OLG Brandenburg, OLG-NL 2006, 121, 124; ebenso für die Kündigung eines Arbeitsvertrages, allerdings unter Einschränkung der Rückwirkungsfiktion nach § 184 BGB BAG, NJW 1987 1038, 1039; ähnlich für das gesetzliche Vorkaufsrecht Senat, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 191/58, NJW 1960, 1805, 1807 und für die Nachfristsetzung nach § 326 BGB aF Urteil vom 22. Oktober 1989 - V ZR 401/98, WM 2000, 150, 151; ebenso BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - VIII ZR 4/90, BGHZ 114, 360, 366; ohne jede Einschränkung für die Anspruchsanmeldung nach § 651g Abs. 1 BGB dagegen BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950, 2951 f.), und für die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 545 BGB bei einer Untervermietung zur Anwendung gelangt (zu § 568 BGB aF vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 1986 - VIII ZR 100/85, NJW-RR 1986, 1020 f.).
  • KG, 21.01.2019 - 22 U 67/17

    Dingliches Vorkaufsrecht: Bindung des Grundstückseigentümers an eine bestimmte

    Übt der Vorkaufsberechtigte das Vorkaufsrecht nicht innerhalb der Frist aus, erlischt es (s. BGH, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 191/58 -, juris Rn. 16; Westermann, in: MüKoBGB, § 463 Rn. 30; Schermaier, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, § 469 Rn. 14; Daum, in: BeckOGK, 1.10.2018, BGB § 469 Rn. 24).
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