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   BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59   

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https://dejure.org/1960,226
BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59 (https://dejure.org/1960,226)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1960 - I ZR 110/59 (https://dejure.org/1960,226)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1960 - I ZR 110/59 (https://dejure.org/1960,226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 1
  • NJW 1961, 508
  • MDR 1961, 293
  • GRUR 1961, 181
  • BB 1961, 152
  • DB 1961, 198
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52

    Vorrats- und Defensivzeichen

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59
    Denn für die Frage der Zeichenverletzung ist belanglos, ob eine Verwechslungsgefahr durch das tatsächliche Begegnen der Waren auf den gleichen Absatzmärkten heraufbeschworen wird, was schon daraus erhellt, daß ein Unterlassungsanspruch auch aus unbenutzten Zeichen hergeleitet werden kann (BGHZ 10, 211 - Nordona) Selbst wenn somit davon auszugehen wäre, daß die Klägerin ihre Warenzeichen für Inlandswaren nicht benutzen darf, handelt es sich angesichts des Umstands, daß eine zuverlässige Kontrolle des Absatzweges der Waren der Beklagten kaum durchführbar ist, bei dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch keineswegs um die mißbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung, sondern um die Durchsetzung eines berechtigten Anliegens von durchaus praktischer Bedeutung, Abgesehen davon, daß auch reine Exportmarken mit nur im Inland verwendeten Warenbezeichnungen unmittelbar räumlich zusammenstoßen können, beispielsweise beim Feilhalten der Ausfuhrwaren im Inland, wird durch das angestrebte Verbot jedes Versehen, aber auch jegliches Feilhalten und Inverkehrbringen gleichartiger Waren der Beklagten mit einem verwechslungsfähigen Zeichen innerhalb der Bundesrepublik, für deren räumlichen Bereich das Warenzeichen der Klägerin Schutz genießt, unterbunden und damit zugleich einem etwaigen späteren Zusammentreffen der verwechslungsfähig gekennzeichneten Waren auf dem Auslandsmarkt vorgebeugt.
  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 165/55

    Bestimmte Farbe eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59
    Vielmehr fallen dann in den Schutzbereich des Zeichens auch andere Farbgebungen, wenn sie eine Verwechslungsgefahr begründen (BGHZ 24, 257, 263 - Tintenkuli).
  • RG, 30.10.1928 - II 147/28

    Warenzeichenrecht; Schutz gleichartige Waren

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59
    Zu diesem Ergebnis ist das Reichsgericht aus der auch für den vorliegenden Streitfall maßgebenden Erwägung gelangt, daß der durch das Gesetz festgelegte Schutz eines eingetragenen Zeichens, der sich auch auf den eingetragenen Waren gleichartige Erzeugnisse erstreckt, weder von dem Patentamt noch dem Anmelder eingeschränkt werden kann (RGZ 122, 207 - Bergmännle gegen Entscheidung des V. Strafsenats des Reichsgerichts vom 4. Juli 1913 in MuW XIII, 21 - vgl. auch RG GRUR 1943, 137; RGZ 102, 355 - Juno).
  • RG, 01.07.1921 - II 33/21

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59
    Zu diesem Ergebnis ist das Reichsgericht aus der auch für den vorliegenden Streitfall maßgebenden Erwägung gelangt, daß der durch das Gesetz festgelegte Schutz eines eingetragenen Zeichens, der sich auch auf den eingetragenen Waren gleichartige Erzeugnisse erstreckt, weder von dem Patentamt noch dem Anmelder eingeschränkt werden kann (RGZ 122, 207 - Bergmännle gegen Entscheidung des V. Strafsenats des Reichsgerichts vom 4. Juli 1913 in MuW XIII, 21 - vgl. auch RG GRUR 1943, 137; RGZ 102, 355 - Juno).
  • RG, 10.02.1925 - II 36/24

    Deutsche Warenzeichen im Ausland

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59
    Das Verbotsrecht aus § 24 WZG kann in solchen Fällen selbst dann geltend gemacht werden, wenn die Waren ausschließlich in einem Lande vertrieben werden sollen, in dem das beanstandete Warenzeichen Freizeichen ist (RGZ 110, 176).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Die Beschränkung des Abnehmerkreises muss auf objektiven Merkmalen der beanspruchten Waren beruhen und darf nicht nur von der subjektiven, jederzeit abänderbaren Entschließung desjenigen abhängen, der über die fraglichen Waren verfügungsberechtigt ist (vgl. BGHZ 34, 1, 7 - Mon Chérie).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    c) Damit kommt zugleich eine - grundsätzlich allerdings auch in der Revisionsinstanz mögliche - Beschränkung des Verbotsausspruchs auf die konkrete Verletzungsform (vgl. BGHZ 34, 1, 13 - Mon Chéri I; BGH GRUR 1963, 430, 431 - Erdener Treppchen) als das zumindest auch begehrte Klageziel ebenfalls nicht in Betracht.
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04

    "Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt

    Eine Zweckbeschränkung im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis allein bewirkt weder eine Beschränkung der Benutzbarkeit noch eine Einschränkung der Art nach (vgl BPatG BPatGE 22, 75 - Letrosin / Letraline; BlPMZ 1986, 226 ? Magtoxin / Macocyn; BGH GRUR 1961, 181, 182 - Mon Cheri; GRUR 1975, 258, 259 - Importvermerk).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Das alles entspricht einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51]; 13, 88 [BGH 10.04.1954 - II ZR 314/53]; 22, 43 [BGH 17.10.1956 - V ZR 27/56]; 28, 297 [BGH 03.11.1958 - III ZR 139/57]; 34, 13 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59]; auch Kleinhoff DRiZ 1957, 225).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 118/12

    Umfang des Markenschutzes: Auswirkungen einer Teillöschung durch Teilverzicht

    An diesen schon unter Geltung des Warenzeichengesetzes maßgeblichen Maßstäben für die Bestimmung des Schutzumfangs einer Marke (vgl. RGZ 122, 207, 209 - Bergmännle; BGH, Urteil vom 17. November 1960 - I ZR 110/59, BGHZ 34, 1, 6 - Mon Chéri) hat sich durch das Markengesetz nichts geändert (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2002, 188, 189; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 14 Rn. 694; Hacker in Ströbele, Markengesetz, 10. Aufl., § 9 Rn. 78).
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 238/04

    "WM 2006" nur teilweise geschützt

    Eine Zweckbeschränkung im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis allein bewirkt weder eine Beschränkung der Benutzbarkeit noch eine Einschränkung der Art nach (vgl. BPatG BPatGE 22, 75 - LETROSIN/LETRALINE; BlPMZ 1986, 226 - MAGTOXIN/MACOCYN; BGH GRUR 1961, 181, 182 - MON CHERI; GRUR 1975, 258, 259 - IMPORTVERMERK).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 1 U 125/04

    Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Vertreibers von Brandschutzartikeln/Baumarkts

    Liegt, wie hier, bereits eine rechtswidrige Verletzung vor, so muss sich der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beziehen (BGHZ 34, 1, 13 ; GR 57, 606, 608), wobei Verallgemeinerungen unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig angesehen werden.
  • BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61

    Rechtsweg in Warenzeichensachen

    Wenn auch das Wort "ungeachtet" nunmehr durch das in diesem Zusammenhang vielleicht nicht so klare Wort "trotz" ersetzt worden war, so ist doch die vom Reichsgericht zu den älteren Gesetzesfassungen ausgesprochene Rechtsmeinung mit vollem Recht als allein dem Gesetz entsprechend dann auch zu der neueren Gesetzesfassung sowohl vom Reichsgericht selbst (GRUR 1943, 89, 91) als auch vom Bundesgerichtshof (GRUR 1954, 346, 347 - Strahlenkranz - GRUR 1957, 499, 503 - Wipp - BGHZ 34, 1, 3 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] /4 - Mon Cheri -) und vom Schrifttum (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Rdn. 6 zu § 6 WZG; Busse, Warenzeichengesetz 3. Aufl. § 6 Anm. 5; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. 6. Kap. Rdn. 6; Tetzner, Warenzeichengesetz § 6 Rdn. 11) weiterhin vertreten worden.

    Die Verteilung der Aufgaben auf das Patentamt und die ordentlichen Gerichte ist jedoch seit jeher sowohl für das Patent- und das Gebrauchsmusterrecht als auch insbesondere für das Warenzeichenrecht kennzeichnend (vgl. BGHZ 34, 1, 4 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] - Mon Cheri - und die Amtliche Begründung zum Sechsten Überleitungsgesetz B I "zu Nr. 27" 3 a "Rechtsbeschwerdeverfahren", abgedr. BlPMZ 1961, 140, 156).

  • BGH, 12.12.1985 - I ZR 1/84

    "Fürstenberg"; Verkehrsgeltung bekannter europäischer

    Die Revision meint zwar, der Zusatz, zu dessen Aufnahme zum Warenverzeichnis die Beklagte verurteilt worden sei, könne nach der Mon-Cheri-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 34, 1, 5) [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] keine Rechtswirkung zeitigen.
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Auch in der Entscheidung BGHZ 34, 1, 8 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] - Mon Cheri, auf welche die Revision sich bezieht, ist er nicht in dem Sinne angewendet worden, daß für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Rahmen eines gegen den Zeicheninhaber gerichteten Unterlassungsanspruchs anders als für das Verbietungsrecht des Zeicheninhabers nicht die Priorität der Anmeldung, sondern die der Benutzung des angegriffenen Zeichens maßgebend sei.
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64

    Unterlassung einer Verwendung der Bezeichnung "Napoléon" für Schaumwein -

  • BGH, 31.01.1975 - I ZR 14/74

    Benutzung eines mit einem Importvermerk eingetragenen Warenzeichens durch den

  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75

    Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
  • BGH, 11.06.1965 - Ib ZR 56/63

    Wettbewerbsverstoß durch Eingriff in fremde Kennzeichnungsrechte -

  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 162/77

    Begriff des genehmigungspflichtigen Fährbetriebes - Wasserrechtlicher Begriff der

  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des

  • BPatG, 10.01.2008 - 27 W (pat) 111/06

    Bernstein

  • BPatG, 11.05.2005 - 29 W (pat) 145/03
  • BGH, 07.06.1971 - I ZR 146/69

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung für Fahrräder eingetragener Warenzeichen

  • BGH, 27.11.1968 - I ZR 5/67

    Warengleichartigkeit zwischen einem unter den Zeichen "Cerola" vertriebenen

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 5/66

    Anmeldung eines Wortzeichens - Widerspruch gegen die Eintragung eines Zeichens

  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 152/65

    Exportwarenzusatz innerhalb des Warengleichartigkeitsbereiches - Auffassung

  • BPatG, 11.05.2005 - 29 W (pat) 37/03
  • BPatG, 20.04.2005 - 29 W (pat) 37/03
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