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   BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60   

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https://dejure.org/1960,242
BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60 (https://dejure.org/1960,242)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1960 - VI ZR 38/60 (https://dejure.org/1960,242)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1960 - VI ZR 38/60 (https://dejure.org/1960,242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensrechtliche Qualifizierung des Hodensverlusts sowie der Versteifung eines Knies infolge eines Verkehrsunfalls - Anforderungen an das Vorliegen des Feststellungsinteresses - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Abänderungsklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 110
  • NJW 1961, 871
  • MDR 1961, 310
  • DB 1961, 804
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.1957 - VI ZR 239/56
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Allerdings hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 22. Oktober 1957 (VI ZR 222/56 - LM BGB § 852 Nr. 8 = VRS 14, 10 = VersR 1957, 802) angenommen, der Geschädigte oder sein Rechtsnachfolger (Sozialversicherungsträger) müsse in ähnlichen Fällen, um der Verjährungsfolge zu entgehen, rechtzeitig eine Feststellungsklage erheben, weil er eine Änderung der Löhne und Preise und eine Erhöhung der Sozialversicherungsrenten vorausschauend in Betracht ziehen müsse.
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 222/56
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Allerdings hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 22. Oktober 1957 (VI ZR 222/56 - LM BGB § 852 Nr. 8 = VRS 14, 10 = VersR 1957, 802) angenommen, der Geschädigte oder sein Rechtsnachfolger (Sozialversicherungsträger) müsse in ähnlichen Fällen, um der Verjährungsfolge zu entgehen, rechtzeitig eine Feststellungsklage erheben, weil er eine Änderung der Löhne und Preise und eine Erhöhung der Sozialversicherungsrenten vorausschauend in Betracht ziehen müsse.
  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 73/59

    Verjährung des Anspruchs auf Erhöhung einer Schadenrente

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Nach seinem Urteil BGHZ 33, 112 zwingt die bloße Befürchtung, daß die geforderte Rente später einmal wegen Steigerung der Löhne oder sinkender Kaufkraft des Geldes nicht mehr ausreichend sein wird, den Gläubiger noch nicht, die Feststellungsklage zu erheben.
  • BGH, 10.11.1959 - VI ZR 197/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Die Revision der Elisabeth P. und der Beklagten ist durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. November 1959 - VI ZR 197/58 - zurückgewiesen worden.
  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Er kann diesen rechtskräftig zuerkannten Anspruch nicht auch noch durch eine Feststellungsklage sichern (BGHZ 5, 314).
  • RG, 29.04.1915 - VI 668/14

    Mehrheit von Klagegründen; Zu § 323 ZPO

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Dagegen ist weder gesagt noch ohne weiteres aus der Stellung der Vorschrift hinter § 322 ZPO zu folgern, daß die Abänderungsklage auf die Fälle beschränkt sei, in denen eine Rechtskraftwirkung beseitigt werden muß (so schon zutreffend RGZ 86, 377 [383]).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Seit der Entscheidung BGHZ 34, 110 vertritt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt, daß die Klage nach § 323 BGB nicht auf Fälle beschränkt ist, in denen eine Rechtskraftwirkung beseitigt werden muß; vielmehr ist jedes Verlangen nach Änderung eines Rentenurteils im Sinne einer Anpassung an veränderte Verhältnisse ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall eine Rechtskraftwirkung besteht, nach § 323 ZPO zu beurteilen.
  • BGH, 19.11.2014 - XII ZB 478/13

    Trennungsunterhalt: Nachforderung "vergessenen" Altersvorsorgeunterhalts

    Eine solche Teilklage im Vorprozess ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn dort ausdrücklich erklärt oder aus den Umständen eindeutig zu entnehmen war, dass die in bestimmter Höhe begehrten wiederkehrenden Leistungen nur einen Teil einer an sich höheren Forderung darstellen (BGH Urteil vom 10. Juli 1986 - IX ZR 138/85 - NJW 1986, 3142 f. und grundlegend BGHZ 34, 110, 113 ff. = NJW 1961, 871, 872 f.).
  • BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79

    Abänderung einer Kapitalabfindung

    Diese Dynamisierung wird in der gerichtlichen Praxis nicht schon durch Berücksichtigung künftiger Veränderungen des Preis- und Lohngefüges bei der Errechnung der Renten im für die Urteilsfindung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgenommen, sondern im wesentlichen der späteren Anpassung der künftigen Rentenhöhe an die Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse unter den Voraussetzungen des § 323 ZPO überlassen (vgl. dazu grundlegend das Senatsurteil BGHZ 34, 110 ff).
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