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   BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59   

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https://dejure.org/1961,71
BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59 (https://dejure.org/1961,71)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1961 - VII ZR 191/59 (https://dejure.org/1961,71)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1961 - VII ZR 191/59 (https://dejure.org/1961,71)
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US-amerikanischer Schiedsspruch

§ 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung auch mit bislang unbekannten Forderungen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung von Einwendungen gegen einen Anspruch im Rahmen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruches - Wirkungen eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Schiedsspruchs im Hinblick auf die Vollstreckungsabwehr - Zeitpunkt der Entstehung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 274
  • NJW 1961, 1067
  • MDR 1961, 496
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bürgen

    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59
    Dieser Auffassung, die auch vom Bundesarbeitsgericht (NJW 1956, 1007) geteilt wird, ist der erkannende Senat bereits früher gefolgt (BGHZ 24, 97, 98).
  • BGH, 06.02.1957 - V ZR 126/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59
    Das ist gegenüber inländischen Schiedssprüchen innerhalb des Verfahrens über die Vollstreckbarerklärung möglich, soweit es sich um Einwendungen handelt, auf die eine Vollstreckungsgegenklage gestützt werden könnte; es hätte nämlich keinen Sinn, wenn in solchen Fällen der Antragsgegner die Vollstreckbarerklärung hinnehmen und wegen seiner Einwendungen einen neuen Rechtsstreit nach § 767 ZPO anhängig machen müßte (vgl. BGH V ZR 126/55 v. 6.2.1957, LM Nr. 4 zu § 1042 ZPO mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.05.1956 - 2 AZR 13/56
    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59
    Dieser Auffassung, die auch vom Bundesarbeitsgericht (NJW 1956, 1007) geteilt wird, ist der erkannende Senat bereits früher gefolgt (BGHZ 24, 97, 98).
  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 486/17

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensvertrags; Titulierung des

    Dieser besteht darin, den rechtskräftigen Vollstreckungstitel in weitem Umfang vor nachträglichen Einwendungen des Schuldners zu schützen und die Hindernisse zu begrenzen, die der Vollstreckung aus diesem Titel bereitet werden können (BGH, Urteile vom 16. Februar 1961 - VII ZR 191/59, BGHZ 34, 274, 280, vom 1. Juni 1964 - VII ZR 16/63, BGHZ 42, 37, 41 und vom 16. November 2005 - VIII ZR 218/04, NJW-RR 2006, 229 Rn. 18; vgl. bereits RGZ 64, 228, 230).

    Darauf, ob sie als Vollstreckungsschuldnerin ihre Einwendung nicht geltend machen konnte, weil sie sie nicht kannte, kommt es nicht an (st. Rspr. BGH, Urteile vom 16. Februar 1961 - VII ZR 191/59, BGHZ 34, 274, 279, vom 30. März 1994 - VIII ZR 132/92, BGHZ 125, 351, 353 - jeweils zur Aufrechnung, vom 19. Oktober 2000 - IX ZR 255/99, BGHZ 145, 352, 354 - zur Forderungsabtretung und vom 19. November 2003 aaO - zur Arglistanfechtung).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Festellung des Erlöschens einer titulierten

    Sind die Gründe vor diesem Zeitpunkt entstanden und wird die Rechtswirkung der Einwendung erst durch eine Willenserklärung ausgelöst, so ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Willenserklärung objektiv abgegeben werden konnte (BGHZ 24, 97, 99; 34, 274, 279 f; 100, 222, 225; 125, 351, 352 f; 163, 339, 342; 173, 328, 334 f Rn. 23, 25; BGH, Urt. v. 16. November 2005 - VIII ZR 218/04, NJW-RR 2006, 229, 230 Rn. 14).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (RG HRR 1935 Nr. 691; BGHZ 24, 97, 99; 34, 274, 280; 125, 351, 354; ähnlich Stein/Jonas/Leipold, ZPO 22. Aufl. § 145 Rn. 63 ff, 66 f; MünchKomm-ZPO/Wagner, ZPO 3. Aufl. § 145 Rn. 28; jeweils zu den Rechtswirkungen einer bereits vor dem Ausgangsprozess erklärten, in diesem Prozess aber wegen Verspätung präkludierten Aufrechnung) hat die Präklusion der Aufrechnung nicht nur verfahrensrechtliche Wirkung.

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beurteilt sich die Frage, wann eine gegen den festgestellten Anspruch geltend gemachte Einwendung entstanden ist, nach materiellem Recht, wobei für die Aufrechnung nicht auf die Ausübung dieses Gestaltungsrechts, sondern ohne Rücksicht auf eine etwaige Kenntnis auf die Aufrechnungslage, also darauf abzustellen ist, wann sich die Forderungen objektiv aufrechenbar gegenübergestanden haben (BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 100, 222, 225).
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