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   BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59   

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BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59 (https://dejure.org/1961,168)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1961 - I ZR 83/59 (https://dejure.org/1961,168)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1961 - I ZR 83/59 (https://dejure.org/1961,168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 320
  • NJW 1961, 1017
  • MDR 1961, 480
  • GRUR 1961, 354
  • BB 1961, 431
  • DB 1961, 534
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 30.11.1900 - II 241/00

    Warenausstattung; Schadensersatz; Rechnungslegung

    Auszug aus BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59
    Die Rechtslage ist die gleiche, wie wenn das verletzte Ausschlußrecht ein Patent-, Gebrauchsmuster- oder Urheberrecht wäre (aA RGZ 47, 100 ff; 58, 321, 325).

    Es ist insoweit bewußt von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 47, 100 ff; 58, 321, 325) abgewichen, nach der bei Warenzeichenverletzungen dem Verletzten kein Anspruch auf Herausgabe des durch die Verletzung erzielten Gewinnes zusteht, und hat es entgegen dieser Rechtsprechung als zulässig angesehen, die Vorschriften über die unechte Geschäftsführung (§§ 687 Abs. 2, 681, 667 BGB) entsprechend anzuwenden.

  • RG, 24.06.1904 - II 435/03

    82. Warenzeichen.

    Auszug aus BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59
    Die Rechtslage ist die gleiche, wie wenn das verletzte Ausschlußrecht ein Patent-, Gebrauchsmuster- oder Urheberrecht wäre (aA RGZ 47, 100 ff; 58, 321, 325).

    Es ist insoweit bewußt von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 47, 100 ff; 58, 321, 325) abgewichen, nach der bei Warenzeichenverletzungen dem Verletzten kein Anspruch auf Herausgabe des durch die Verletzung erzielten Gewinnes zusteht, und hat es entgegen dieser Rechtsprechung als zulässig angesehen, die Vorschriften über die unechte Geschäftsführung (§§ 687 Abs. 2, 681, 667 BGB) entsprechend anzuwenden.

  • RG, 15.11.1937 - I 102/37

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist der ausschließliche Lizenznehmer des von

    Auszug aus BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann bei einer schuldhaften Verletzung eines Patent-, Gebrauchsmuster- und Urheberrechts der vom Nachahmer erzielte Gewinn nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag herausverlangt werden (vgl. RGZ 156, 321, 325 ff).

    Wie auch bei einer solchen Patentverletzung jeweils nur der Teil des erzielten Gewinns herausverlangt werden kann, der auf die Benutzung des Patents zurückzuführen ist (RGZ 156, 321, 325 ff), ist bei der Verwendung einer fremden Kennzeichnung der Verletzte ebenfalls nur berechtigt, denjenigen Gewinn zu fordern, den der Verletzer gerade durch die Benutzung des fremden Zeichens erzielt hat.

  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52

    Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59
    Die für den Fall der Nichtigkeit des Erwerbs eines Gewerbebetriebs in Ansehung der aus diesem Geschäftsbetrieb gezogenen Nutzungen vom IV. Zivilsenat (BGHZ 7, 208, 218) vertretene Rechtsauffassung betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • RG, 04.05.1923 - II 310/22

    1. Zum Begriff des Motivschutzes im Warenzeichenrecht. 2. Hat im Falle der

    Auszug aus BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59
    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, daß sich der unter Verletzung des Patent-, Gebrauchsmuster- oder Urheberrechtes hergestellte Gegenstand "als eine Verkörperung des geschützten Erfindungsgedankens oder der Formgebung darstelle, und daß daher der gewerbsmäßige Vertrieb solcher Gegenstände durch einen nicht Berechtigten zugleich eine eigennützige Verwertung eines fremden Rechtsgutes enthalte, mithin als Besorgung eines fremden Geschäfts im Sinne des § 687 Abs. 2 anzusehen sei" (RGZ 108, 1, 5 ff).
  • RG, 11.10.1932 - II 58/32

    1. Kann der Verkäufer nach erfolgreicher Anfechtung des Kaufvertrags wegen

    Auszug aus BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59
    Soweit die Beklagte aber eine durch ihre Handlungsweise bewirkte Wertsteigerung des Warenzeichens im Auge haben sollte, entfällt ein Bereicherungsanspruch, weil eine durch die Tätigkeit des Verletzers erzielte etwaige Werterhöhung allein dem Geschäftsherrn zugute käme (RGZ 138, 45, 49) Die Verweisung des § 687 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den § 684 Satz 1 BGB bezieht sich in Wahrheit nur auf die Aufwendungen des unberechtigten Geschäftsführers, da, worauf im Schrifttum (Staudinger/Nipperdey a.a.O. § 687 Anm. 22) zutreffend hingewiesen ist, durch die Verweisung nicht gemeint sein kann, daß der Geschäftsherr alles, was er durch die Geschäftsführung erlangt hat, nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung wieder herausgeben muß.
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Das Berufungsgericht hat seiner Beurteilung zutreffend zugrunde gelegt, dass es dem Verletzten freisteht, zur Berechnung des zu fordernden Schadensersatzes im Kennzeichenrecht - ebenso wie im Falle der Verletzung anderer Schutzrechte - zwischen dem konkreten Schaden (vor allem dem entgangenen Gewinn) und einem abstrakten Schaden (Lizenzanalogie oder Verletzergewinn) zu wählen (BGH, Urt. v. 24.2.1961 - I ZR 83/59, GRUR 1961, 354 - Vitasulfal, zum Warenzeichenrecht; BGHZ 60, 206, 208 - Miss Petite, zum Firmenrecht; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Vor §§ 14-19 Rdn. 112; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 14 Rdn. 300).
  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17

    Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Auskunft über

    Soweit zum Teil in der Literatur (vgl. MüKoBGB/Schäfer, 7. Aufl., § 687 Rn. 14 mwN) unter Hinweis auf das Urteil des I. Zivilsenats vom 24. Februar 1961 (I ZR 83/59, BGHZ 34, 320) die Auffassung vertreten wird, für § 687 Abs. 2 BGB reiche ein objektiv auch-fremdes-Geschäft, ist diese Entscheidung nicht einschlägig.
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von

    Dieser Umstand steht der nach der Rechtsprechung erforderlichen Ursächlichkeit zwischen Verletzungshandlung und Gewinn nicht entgegen (vgl. BGHZ 34, 320, 323 f; BGH, Urteil vom 13. Juli 1973 - I ZR 101/72 - GRUR 1974, 53, 54).
  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Die Beschränkung des Gewinnherausgabeanspruchs entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats; im Urteil vom 30. Januar 1959 (I ZR 82/57, GRUR 1959, 379 ff. - Gasparone), in dem es um die Schadensersatzansprüche des Bearbeiters einer Operette ging, ist bereits im einzelnen ausgeführt worden, daß dem Verletzten in der Regel nur ein Teil des Verletzergewinns zusteht, wenn das unbefugt genutzte Werk seinerseits nur eine abhängige Bearbeitung darstellt; denn unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes kann der Verletzte immer nur denjenigen Gewinn beanspruchen, der auf der unbefugten Benutzung seines geschützten Gutes beruht (BGH, aaO, S. 380; vgl. auch BGHZ 34, 320, 322 f. - Vitasulfal; E. Ulmer, aaO, S. 559; v. Gamm, aaO, § 97 Rdnr. 35).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Inzwischen hat der Bundesgerichtshof dahin entschieden, daß auch bei Warenzeichenverletzungen Herausgabe des Verletzergewinns gefordert werden könne (BGHZ 34, 320 ff - Vitasulfal), dabei jedoch nicht Stellung zu der Frage genommen, ob der verletzte Warenzeicheninhaber den Schaden auch in Gestalt einer angemessenen Lizenzgebühr berechnen kann.
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Der herauszugebende Gewinn muß - kurz gesagt - gerade "durch die Patentverletzung" (RGZ 156, 65, 67), "durch die rechtswidrige Benutzung des fremden Patents" (vergl. BGHZ 34, 320, 323) [BGH 24.02.1961 - I ZR 83/59] erzielt sein, d.h. einen Gewinn gerade aus den Handlungen darstellen, durch die das Patent verletzt worden ist.
  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es möglich, einen innerhalb der Fristen des Art. 8 Abs. 6 FV angemeldeten Schadensersatzanspruch aus einem Stationierungsschaden nachträglich zu erweitern, selbst noch im Rechtsstreit (BGHZ 34, 320; BGHZ 35, 95 - umfassender abgedruckt in NJW 1961, 1529 und VersR 1961, 665 - III ZR 142/60 v 16. November 1961 = NJW 1962, 390; III ZR 213/60 v 28. Mai 1962 S 20 = VersR 1962, 765, 769).
  • BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71

    Modeneuheit

    Nachdem der Senat bereits bei Warenzeichenverletzungen die Schadensberechnung nach dem Verletzergewinn (BGHZ 34, 320 ff - Vitasulfal)_ und nach der entgangenen Lizenz (BGHZ 44, 372, 376 ff - Meßmer-Tee II) anerkannt hatte, obwohl in diesen Fällen keine echte Lizenzerteilung in Frage steht und keine Ausschließlichkeitsposition übertragen wird, hat er diese Schadensberechnung in seiner "Wandsteckdose II"-Entscheidung (BGHZ 57, 116 ff) auch bei einer wettbewerbswidrigen Nachahmung zugelassen, wenn die Nachbildung - wegen des besonderen Schutzwertes des nachgebildeten Erzeugnisses -, auch jedem anderen untersagt ist und somit eine dem Immaterialgüterrechtsschutz vergleichbare Leistungsposition zur eigenen Gewinnerzielung ausgenutzt worden ist.
  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 25/08

    Rechtstellung des Urhebers eines Videos

    Verneint wird die Kausalität, wenn ein Gewinn auch auf anderen Umständen als der Verletzungshandlung beruht (BGH GRUR 1961, 354, 355 - Vitasulfat; Lütje, in Möhring/Nicolini, UrhG, § 97 Rn 174; Vinck, in Loewenheim, Handbuch, § 81 Rn 47).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Bei Markenrechtsverletzungen ist erst recht nur der Gewinn(anteil) zu ersetzen, den der Verletzer gerade aufgrund der widerrechtlichen Kennzeichnung erlangt hat (vgl . BGH, GRUR 1961, 354, 355 - Vitasulfat; ferner BGH, GRUR 1973, 375, 377- Miss Petite; WRP 1973, 520, 521 - Nebelscheinwerfer; Ingerl / Rohnke, a.a.O., vor § 14 Rdnr. 65; Fezer, a.a.O., § 14 Rdnr 523).
  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 43/08

    Rechtsstellung des Urhebers einer Videoaufnahme

  • BGH, 12.02.1987 - I ZR 70/85

    Vier-Streifen-Schuh

  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70

    Wandsteckdose II

  • OLG Köln, 16.03.1990 - 6 U 83/89
  • LG Düsseldorf, 02.12.1999 - 4 O 137/99

    Rußlandexport

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02

    Papierpolster mit System

  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 486/84

    Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung eines Betriebsgeheimnisses -

  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 213/60

    Ersatzleistung für die Belegungsschäden - Berücksichtigung eines aus der

  • OLG München, 04.07.2002 - 29 U 5522/01

    Unmöglichkeit einer farbgetreuen Wiedergabe der angemeldeten Farbe in der

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 51/61
  • LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05

    Herauszugebender Verletzergewinn bei Produktion patentverletzender Ware:

  • OLG Köln, 30.06.1993 - 6 U 5/93
  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 19/62
  • LG Wiesbaden, 10.01.1990 - 5 O 343/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung bzgl. der Selbstkosten auf eine durch Teilurteil

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 216/61
  • BGH, 20.03.1962 - I ZR 180/60

    Rechtsmittel

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