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   BGH, 27.02.1961 - II ZR 292/59   

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https://dejure.org/1961,360
BGH, 27.02.1961 - II ZR 292/59 (https://dejure.org/1961,360)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1961 - II ZR 292/59 (https://dejure.org/1961,360)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1961 - II ZR 292/59 (https://dejure.org/1961,360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Pasivierung von Versorgungsanwartschaften in versicherungsmathematischer Höhe - Ausweisung eines Postens "Rückstellungen für ungewisse Schulden"auf der Passivseite in der Jahresbilanz - Voraussetzungen für den Eintritt eines Versorgungsfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 324
  • NJW 1961, 1063
  • MDR 1961, 482
  • DB 1961, 498
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.09.1955 - I 174/55 S

    Berechtigung einer Pensionsrückstellung der Höhe nach - Selbständiges

    Auszug aus BGH, 27.02.1961 - II ZR 292/59
    Hierunter fällt auch eine Pensionslast (WP-Jahrb. 1954, 467, 470; Adler/Düring/Schmaltz aaO § 131 Anm. 158; Heinichen in Großkomm. AktG § 131 Anm. 5 B IV; .Schlegelberger/Quassowski, AktG § 131 Anm. 35; BFH 61, 431), mag bereits der Versorgungsfall eingetreten und damit ein Anspruch auf eine laufende Rente begründet oder der Versorgungsfall noch nicht eingetreten sein und darum vorerst nur eine Pensionsanwartschaft bestehen.

    Das Berufungsgericht sieht die Bestätigung hierfür darin, daß der Bundesfinanzminister zu der BFH 61, 431 entschiedenen Steuersache und die Bundesregierung in der Begründung zu dem inzwischen Gesetz gewordenen § 6a EStG (BT-Drucksache 481 2.Wahlperiode 1953 S. 77) es als herrschende handelsrechtliche Auffassung bezeichnet haben, daß ein Vollkaufmann, der eine Pensionsverpflichtung eingehe, darüber entscheiden könne, ob er für die Pensionsverpflichtung in den Bilanzen eine Rückstellung bilden, oder die Pensionszahlungen nach Eintritt des Versorgungsfalls aus dem laufenden Gewinn finanzieren wolle.

    Diese Bestimmung wird von den einen (vgl. Kenntemich, WPg 1956, 52; Adler/Düring/Schmaltz aaO § 131 Anm.166) als die gesetzliche Verankerung der Passivierungspflicht und von anderen (so Hoffmann, Steuerterater-Jahrd.1954/55 S.3O ff; DIHT in seinem zur Sache BFH 61, 431 erstatteten Gutachten) als die gesetzliche Bestätigung des Wahlrechts zwischen der Rückstellungsbildung in versicherungsmathematischer Höhe und der Verbuchung über Betriebsunkosten gewertet.

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BGH, 27.02.1961 - II ZR 292/59
    Die Anwartschaft erlischt im Zweifel, wenn der Berechtigte vor Eintritt der für die Pensionierung vorgesehenen Voraussetzungen aus dem Betrieb ausscheidet (RAG ArbRS 40, 209, 213; 46, 397 m. Anm. Hueck; BAG 3, 1, 9; Nikisch, NJW 1954, 531 [LAG Baden-Württemberg 27.11.1952 - II Sa 128/51]).

    Außerdem ist die Ruhegehaltsverpflichtung in ganz besonderem Maße von der Pflicht zur gegenseitigen Treue überlagert; dementsprechend können Pensionszahlungen unter erheblich leichteren Voraussetzungen als jede andere Schuld nach § 242 BGB auf das tragbare Maß zurückgeführt oder zeitweilig ganz ausgesetzt werden (vgl.BAG 3, 1,.12 m.w.Nachw.; BAG NJW 1957, 1005).

  • BAG, 17.04.1957 - 2 AZR 411/54

    Mehrjährige vorbehaltlose Zahlung - Rechtsanspruch auf Weihnachtsgratifikation -

    Auszug aus BGH, 27.02.1961 - II ZR 292/59
    Außerdem ist die Ruhegehaltsverpflichtung in ganz besonderem Maße von der Pflicht zur gegenseitigen Treue überlagert; dementsprechend können Pensionszahlungen unter erheblich leichteren Voraussetzungen als jede andere Schuld nach § 242 BGB auf das tragbare Maß zurückgeführt oder zeitweilig ganz ausgesetzt werden (vgl.BAG 3, 1,.12 m.w.Nachw.; BAG NJW 1957, 1005).
  • BFH, 10.02.1953 - I 113/52 U

    Auslegung von Steuergesetzen nach ihrem Wortlaut - Rechtscharakter einer

    Auszug aus BGH, 27.02.1961 - II ZR 292/59
    Es beruft sich schließlich darauf, daß dieses Wahlrecht jedenfalls für die Steuerbilanz sowohl vom Reichsfinanzhof (RFH 24, 310; 36, 252; 42, 327; 43, 79) wie vom Bundesfinanzhof (BFH 57, 254; 61, 431; Urt. v. 22.1.58 - WM 1958, 538 -) anerkannt sei.
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

    Ob sich aus diesen Absichten eine Einschränkung der Gesetzesgeltung ergeben konnte und die Erwägungen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Februar 1961 II ZR 292/59 (BGHZ 34, 324) zur wahlweisen Bildung einer Pensionsrückstellung auch für das AktG 1965 Bedeutung haben, brauchte der Senat jedoch nicht zu entscheiden.
  • BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97

    Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten

    Lediglich für vor dem 1. Januar 1987 erworbene Versorgungs- bzw. Pensionsansprüche sind Rückstellungen fakultativ (Art. 28 Abs. 1 EGHGB; vgl. auch BGHZ 34, 324).
  • BGH, 24.11.1988 - IX ZR 210/87

    Betriebliches Ruhegeld eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft in

    Es könne aber auch vereinbart werden, daß der Anspruch bereits mit dem Vertragsschluß oder nach gewisser Zeit, etwa nach bestimmter Dauer der Betriebszugehörigkeit, entstehen und nur seine Fälligkeit oder die Zahlung des Ruhegeldes an den Eintritt bestimmter Voraussetzungen (Invalidität, Erreichung eines bestimmten Alters) geknüpft sein solle; im letzteren Fall sei der einmal entstandene Ruhegeldanspruch vom Fortbestand des Dienstverhältnisses unabhängig (BGHZ 8, 348, 365 ff, BGH, Urt. v. 17. Oktober 1951 - II ZR 83/51, nicht veröffentlicht; vgl. auch Urt. v. 27. Februar 1961 - II ZR 292/59, AP Nr. 69 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Nach dem Urteil des BGH vom 27. Februar 1961 II ZR 292/59 (BGHZ 34, 324) besteht handelsrechtlich keine Pflicht, Versorgungsanwartschaften in versicherungsmathematischer Höhe zu passivieren.

    Diese Verpflichtung des Arbeitgebers aus einer Versorgungszusage ist allerdings insofern besonderer Art und nicht ohne weiteres mit Verpflichtungen aus einem anderen Schuldgrund zu vergleichen, als die Verpflichtung aus der Versorgungszusage "in ganz besonderem Maße von der Pflicht zur gegenseitigen Treue überlagert" ist und "Pensionszahlungen unter erheblich leichteren Voraussetzungen als jede andere Schuld nach § 242 BGB auf das tragbare Maß zurückgeführt oder zeitweilig ganz ausgesetzt werden" können (BGHZ 34, 324/334).

  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Erteilt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage, so stehen ihm nach handelsrechtlichen (vgl. BGHZ 34, 324) und steuerrechtlichen Grundsätzen (Brönner, Die Bilanz nach Handels- und Steuerrecht, 6. Aufl., S. 563) zwei Wege für die bilanzmäßige Behandlung offen.
  • BFH, 16.12.2002 - VIII R 14/01

    Die Bindung von Rückstellungen nach § 6a EStG für die Einstandspflicht des

    Dieser Grundsatz war für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 1987 begannen (Art. 23 Abs. 1 EGHGB), hinsichtlich des Ansatzes von Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz zugunsten eines Wahlrechts durchbrochen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. Februar 1961 II ZR 292/59, BGHZ 34, 324; BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142, unter II. B. 2.3.1, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

    Unerheblich wäre auch, wenn dem Vertragspartner der Klägerin im Streitjahr ein Wahlrecht bezüglich der Passivierung seiner Verbindlichkeiten gegenüber der Klägerin zuzugestehen wäre (vgl. BGH-Urteil vom 27. Februar 1961 II ZR 292/59, BGHZ 34, 324, und § 6a EStG; vgl. jetzt Art. 28 Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch - EGHGB - für nach dem 31. Dezember 1986 begründete bzw. erhöhte Pensionsansprüche).
  • BFH, 24.06.1969 - I R 15/68

    Unternehmer - Ausgleich - Pflicht zur Zahlung - Beendigung des

    Darin liegt auch der Unterschied zwischen der Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs nach § 89b HGB und der Pensionsverpflichtung, für die Rückstellungen handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässig, wenn nicht sogar geboten sind (BGH-Urteil II ZR 292/59 vom 27. Februar 1961, BB 1961, 426; Adler-Forster, Die Aktiengesellschaft 1961 S. 301; § 6a EStG).
  • BGH, 14.02.1974 - II ZR 76/72

    Grundsätze der Gewinnverwendung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung -

    Sachlich erblickt das Berufungsgericht in der Entscheidung, durch Aufnahme einer Pensionsrückstellung von 809.555 DM in den Jahresabschluß zum 31. Dezember 1967 von dem Passivierungswahlrecht für Versorgungszusagen (BGHZ 34, 324) Gebrauch zu machen, eine außerordentliche Gewinnbelastung, die als "verdeckte Nichtausschütungsmaßnahme" zu werten sei.
  • BFH, 01.02.1966 - I 90/63

    Kongruente Deckung der Versorgungsverpflichtungen und der Ansprüche aus den zu

    Es ist auch unstreitig, daß die Rechtsprechung den Steuerpflichtigen zur Frage der Bilanzierung von Versorgungsverpflichtungen stets ein Wahlrecht eingeräumt hat (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1961 II ZR 292/59, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ - Bd. 34 S. 324, s. auch Stehlik, "Der Betrieb" 1961 S. 526; jetzt auch der Gesetzgeber im Aktiengesetz 1965: Gessler, "Der Betriebs-Berater" 1965 S. 677 - 680 - Urteil des Bundesfinanzhofs I 174/55 S vom 27. September 1955, BStBl 1955 III S. 366, Slg. Bd. 61 S. 431) und daß Ansprüche aus laufenden Versicherungsverträgen, die im Rahmen eines Gewerbebetriebs abgeschlossen wurden, zu aktivieren sind.
  • BFH, 14.12.1965 - IV 96/65 U

    Rückstellungen für Versorgungsleistungen einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

  • FG Baden-Württemberg, 11.07.2001 - 8 K 333/97

    Einbeziehung des Anspruchs auf betriebliche Versorgungsleistungen in den

  • BFH, 08.02.1973 - IV R 40/71

    Zusätzlich Altersversorgung - Zusage des Arbeitgebers - Pensionszusage -

  • BFH, 27.05.1964 - I 237/62 U

    Zulässigkeit der Rückstellung von Pensionsverpflichtungen gegenüber den Witwen

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