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   BGH, 18.05.1961 - VII ZR 39/60   

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https://dejure.org/1961,455
BGH, 18.05.1961 - VII ZR 39/60 (https://dejure.org/1961,455)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1961 - VII ZR 39/60 (https://dejure.org/1961,455)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1961 - VII ZR 39/60 (https://dejure.org/1961,455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des die Forderung gegen den Hauptschuldner im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs durch Befriedigung des Gläubigers erlangenden Bürgen auf die zwischen diesen vereinbarten Zinsen - Herleitung des Umfangs des gesetzlichen Forderungsübergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 172
  • NJW 1961, 1524
  • MDR 1961, 678
  • DB 1961, 910
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.10.1905 - VI 3/05

    Örtliches Recht; Bürgschaft; Irrevisibeles Recht

    Auszug aus BGH, 18.05.1961 - VII ZR 39/60
    Es folgt damit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 12. Oktober 1905 (RGZ 61, 343, 347), die, wie das Berufungsgericht nachweist, auch im Schrifttum überwiegend gebilligt worden ist.
  • BFH, 19.12.2007 - VIII R 13/05

    Schenkweise Abtretung von Darlehensteilforderungen eines beherrschenden

    Nach ständiger Rechtsprechung ist dies freilich im Zweifel anzunehmen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. Mai 1961 VII ZR 39/60, BGHZ 35, 172; s.a. BFH-Urteil vom 6. März 1985 I R 213/80, BFHE 143, 345, BStBl II 1985, 413; ferner Busche in: Staudinger/Eckpfeiler (2005), BGB, § 401 Rz 46, m.w.N.; Knerr in jurisPK-BGB, Buch 2, § 401 Rn 17; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 401 Rz 6).
  • BGH, 11.01.1990 - IX ZR 58/89

    Rechtsfolgen des Forderungsübergangs auf den Bürgen

    Andererseits ist die Hauptforderung nur mit dem niedrigen Zinsanspruch auf die Klägerin übergegangen (vgl. BGHZ 35, 172 [BGH 18.05.1961 - VII ZR 39/60]).
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 71/70

    Geltendmachung von Ansprüchen aus der Personenkautionsversicherung bei Ehegatten;

    Aus dieser Regelung folgt hingegen nichts für den Übergang eines dem Versicherungsnehmer/Versicherten gegen den Dritten zustehenden Zinsanspruchs auf den Versicherer (vgl. die für § 67 VVG in gleicher Weise zutreffenden Ausführungen in BGHZ 35, 172/173 zu § 774 Abs. 1 Satz 1 BGB).

    Zu der Frage, ob die der KKH zustehende Zinsforderung auf die Beklagte übergegangen ist, hat das Berufungsgericht die Erwägungen herangezogen, die den Bundesgerichtshof bestimmt haben, einen Übergang der Zinsforderung anzunehmen, wenn der Bürge durch die Befriedigung des Gläubigers kraft Gesetzes dessen Forderung gegen den Hauptschuldner erwirbt (BGHZ 35, 172).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 176/05

    Verbrauchereigenschaft bei Schuldbeitritt zu einem Geschäftsdarlehen einer GmbH

    Zu den gemäß § 401 Abs. 1 BGB übergehenden Nebenrechten gehörte der Zinsanspruch nicht, wobei im Zweifel aber anzunehmen ist, dass künftige Zinsansprüche mit abgetreten sein sollen (Palandt/Grüneberg, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 401, Rdnr. 6 mit Hinweis auf BGH NJW 1961, 1524).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2019 - 1 U 25/18

    Deklaratorisches Anerkenntnis im Rahmen der Unfallregulierung

    § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG ist auch nach Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, dass der gesetzliche Forderungsübergang sowohl die im Zeitpunkt des Übergangs bereits fälligen als auch die künftigen Zinsansprüche mit erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 71/70 -, Rn. 17 ff., juris; BGH, Urteil vom 18. Mai 1961 - VII ZR 39/60 -, BGHZ 35, 172-175, Rn. 29 ff.; Staudinger/Busche (2017) BGB § 401, Rn. 47; aA Voit in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2009, § 86 VVG, Rn. 126: Übergang nur bei Leistung der Versicherung auf Zinsen).
  • BGH, 11.07.1973 - VIII ZR 178/72

    Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch eines Bürgen - Anforderungen an die

    Das Berufungsgericht hat den Beklagten unter Hinweis auf BGHZ 35, 172 antragsgemäß verurteilt, die Klageforderung, soweit ihr entsprochen ist, mit 10 % zu verzinsen, und zwar seit dem Zeitpunkt, in dem die Klägerin bzw. ihr Ehemann die einzelnen Beträge an die Bank gezahlt haben, weil die Bank als Gläubigerin von der GmbH als Hauptschuldnerin vertraglich höhere Zinsen habe verlangen können.
  • OLG Frankfurt, 24.02.2023 - 21 U 95/21

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vertragserfüllungsbürgschaft bei Kombination

    Jedoch ist eine Abtretungsvereinbarung mangels anderer Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass der Zedent dem Zessionar auch die bei ihm bereits angefallenen sowie die künftig entstehenden Nebenansprüche auf Zinsen abtreten will (vgl. BGH NJW 1961, 1524; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 2023, § 401 BGB Rn. 6).
  • BGH, 10.11.1983 - IX ZR 34/82

    Innenausgleich zwischen mehreren Bürgen (Mitbürgen) - Bürgschaft für dieselbe

    Wenn das Berufungsgericht auf Grund der erneuten Verhandlung die Ausgleichungspflicht der Beklagten bejaht, wird es weiter zu prüfen haben, in welcher Höhe der Zinsanspruch der Klägerin begründet ist für die Zeit, nachdem sie die Gläubigerin befriedigt hatte (vgl. BGHZ 35, 172 [BGH 18.05.1961 - VII ZR 39/60]).
  • OLG Oldenburg, 25.09.2001 - 12 U 84/01

    Anspruch einer Brandschadenversicherung gegen den Brandverursacher nach

    Hierzu gehören aber nicht bereits entstandene Zinsansprüche (BGHZ 35, 172, 173) [BGH 18.05.1961 - VII ZR 39/60] .
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 1 Ws 141/05

    Gebühren und Kosten: Höhe und Verzinsung der Verteidigervergütung bei Freispruch

    Tritt der freigesprochene Angeklagte seinen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse an einen Dritten ab, so ist regelmäßig davon auszugehen (vgl. BGHZ 35, 172, 173), dass auch die künftigen Zinsen abgetreten sind, die ohne die Abtretung nach § 464b Satz 2 StPO zugunsten des Freigesprochenen festzusetzen wären (vgl. OLG Oldenburg, 1 Ws 314/04 vom 22. Juli 2004 ).
  • BFH, 06.03.1985 - I R 213/80

    Vorzeitige steuerschädliche Rückzahlung - Bürgschaft - Berlindarlehn - Leistung

  • OLG Bremen, 11.06.1992 - 2 U 103/91

    Erhöhung der Klagforderung in der Berufungsinstanz ; Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 04.08.1965 - I C 90.61

    Rechtsmittel

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