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   BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61   

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BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61 (https://dejure.org/1961,269)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1961 - V ZB 2/61 (https://dejure.org/1961,269)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1961 - V ZB 2/61 (https://dejure.org/1961,269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 22
  • NJW 1961, 1257
  • MDR 1961, 587
  • DNotZ 1961, 404
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 35, 22, 26 ff; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG …
  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 143/05

    Anforderungen an die Angabe des Zinssatzes einer Grundschuld im Grundbuch

    Damit soll gewährleistet werden, dass sämtliche Beteiligte, insbesondere nachrangige Gläubiger, das höchstmögliche Ausmaß der Belastung des Grundstücks anhand des Grundbuchs erkennen können (Senat, BGHZ 35, 22, 24; Urt. v. 2. Mai 1975, V ZR 131/73, NJW 1975, 1314 f.).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Dabei bedeutet der Bestimmtheitsgrundsatz nicht, daß der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aus der Eintragung selbst oder in Verbindung mit der Eintragungsbewilligung ohne weiteres ersichtlich sein müsse (Senat BGHZ 35, 22, 26 - für eine Hypothek -).

    Entscheidend ist, daß die höchstmögliche Belastung des Grundstücks für jeden Dritten erkennbar ist und daß der Umfang der Haftung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund der in der Eintragungsbewilligung enthaltenen Voraussetzungen bestimmt werden kann (BGHZ 35, 22, 26/27).

  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89

    Wertsicherung einer Rentenreallast

    Wie der Senat in BGHZ 35, 22, 24 ff für den gleichartigen Fall eines gleitenden, an die Entwicklung der Kapitalzinsen öffentlicher Sparkassen gebundenen Hypothekenzinssatzes entschieden hat, ist auch bei Abhängigkeit der Anpassung von einer Erklärung des Gläubigers der Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt, wenn der Höchstzinssatz im Grundbuch eingetragen ist und der Mindestzinssatz sowie die Gleitklausel aus der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung hervorgehen.

    Indessen ist auch das ein feststellbarer objektiver Umstand (BGHZ 35, 22, 27).

    Der Eigentümer ist daher in keiner ungünstigeren Lage als bei der ebenfalls als dinglicher Inhalt einer Hypothek anerkannten und ebenso erst feststellungsbedürftigen Bedingung, daß sich die Zinsen im Falle des Verzuges des Schuldners mit Kapital- und (oder) Zinszahlung um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen (BGHZ 35, 22, 26; KGJ 49, 211; vgl. auch BGHZ 88, 62).

  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 15 W 217/05

    variable Grandschuldzinsen

    Die Vorschrift dient dem Zweck, das Höchstmaß der Belastung des Grundstücks aus dem Grundbuchvermerk ersichtlich zu machen (BGHZ 35, 22, 24 = NJW 1961, 1257, 1258; 47, 41, 44 = NJW 1967, 925, 926).

    Ergänzend muss jedoch in dem Eintragungsvermerk im Grundbuch ein Höchstzinssatz angegeben werden (BGHZ 35, 22, 24 = NJW 1961, 1257, 1258; NJW 1975, 1314, 1315; ebenso KG OLGZ 1971, 450; BayObLG NJW 1975, 1365).

  • BGH, 02.05.1975 - V ZR 131/73

    Bestimmtheit der Eintragung des Höchstzinssatzes einer Grundschuld ohne

    Wie der Senat in seiner BGHZ 35, 22, 24 abgedruckten Entscheidung ausgeführt hat, ist es zulässig, daß in den Eintragungsvermerk lediglich die Höchstbelastung (hier: "Jahreszinsen bis zu 11 %") aufgenommen wird.

    Er soll für jeden Beteiligten, insbesondere für nachfolgende Gläubiger, das Ausmaß der Belastung des Grundstücks erkennbar machen (vgl. BGHZ 35, 22, 24).

    Vom Boden dieser Rechtsauffassung her sind in der Rechtsprechung (noch) für wirksam erachtet worden eine Klausel, wonach sich die Zinsen im Fall des Verzuges des Schuldners mit Kapital- und (oder) Zinszahlung um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen (KGJ 49, 211), ferner die automatische Anpassung des Zinssatzes an den Reichs- oder Bundesbankdiskontsatz oder an den Zinssatz einer öffentlichen Sparkasse (vgl. BGHZ 35, 22, 24).

    Weiterhin hat der Senat die Eintragung einer Hypothek mit einem Höchst- und Mindestzinssatz für zulässig erklärt, wenn nach der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung der Gläubiger berechtigt ist, im Falle einer künftig eintretenden Änderung der von den Öffentlichen Sparkassen für Hypothekendarlehen allgemein in Ansatz gebrachten Zinsen durch Erklärung gegenüber dem Schuldner den Zinssatz im Rahmen des Höchst- und Mindestsatzes zu ändern (BGHZ 35, 22, 26).

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99

    Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden?

    Dann genügt es, dass der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt auf Grund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist ( BGHZ 35, 22 /26; 130, 342/345 f.; BayObLGZ 1999, 198 /200).
  • LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03

    Unterlassungsdienstbarkeit unter Verweis auf das BayNatSchG

    Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ).
  • LG Köln, 03.03.1981 - 11 T 32/81

    Bestimmtheit einer Hypothekenzinsgleitklausel

    Hierbei genügt es, daß außer der Eintragung des Höchstzinssatzes im Grundbuch der Mindestzinssatz und die Voraussetzungen, unter denen die Verpflichtung zur Zahlung höherer Zinsen entsteht, in der In bezug genommenen Eintragungsbewilligung angegeben sind und die Höhe der hiernach geschuldeten Zinsen sicher bestimmbar ist Nicht erforderlich ist, daß der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aus der Eintragung selbst oder in Verbindung mit der Eintragungsbewilligung allein ohne weiteres ersichtlich ist; es genügt, wenn die tatsächliche Haftung des Grundstücks aufgrund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist Nach diesen Grundsätzen ist die Eintragung einer Hypothek mit einem Höchst- und Mindestzinssatz zulässig, bei der der Gläubiger nach der in bezug genommenen Eintragungsbewilligung im Falle einer künftig eintretenden Änderung der von den öffentlichen Sparkassen für Hypothekendarlehen allgemein in Ansatz gebrachten Zinsen den Zinssatz durch Erklärung gegenüber dem Schuldner im Rahmen des Höchst- und Mindestzinssatzes ändern kann ( BGHZ 35, 22 - NJW 1961, 1257 = DNotZ 1961, 404 ; Soergel/ Baur, 11. Aufl., § 1115 BGB , Rd.-Nr, 19; Schaarschmidt, Die Sparkassenkredite, 6, Aufl., Rd.-Nr. 681).

    Mit dem Hinweis auf den Abbau der Zinsbindung hat das BayObLG (NJW 1975.1365, 1366 = DNotZ 1975, 682 ) auch keineswegs zum Ausdruck bringen wollen, dadurch sei die vom BGH im Jahre 1961 vertretene Rechtsauffassung zur Zulässigkeit einer Zinsgieitklausei, wie sie im Fall BGHZ 35, 22 (= DNotZ 1961, 404) vorlag, nunmehr überholt Zwar betrifft die Entscheidung des BayObLG eine andere Klausel, nämlich diejenige, daß eine öffentliche Sparkasse als Gläubigerin berechtigt sein sollte, den jewelligen Tageszins nach Maßgabe ihrer eigenen.

    allgemein festgesetzten Hypothekenzinsen zu bestimmen Jedoch wird in diesem Zusammenhang die Entscheidung BGHZ 35, 22 (- DNotZ 1961, 404 ) zustimmend zitiert Im übrigen hatte bereits das OLG Stuttgart in einer Entscheidung, mit der es eine an die "allgemeine Änderungen der Kapitalzinsen (infolge Änderungen des Diskonts usw.) " angebundene Zinsgleitklausel als objektiv hinreichend bestimmt bezeichnete, darauf hingewiesen, daß der Kapitalmarkt einen fixen allgemein verbindlichen Zinssatz nicht kenne und daß auch Innerhalb der Sparkassenorganisation ein gewisser Spielraum bestehe ( NJW 1954, 1646 e, DNotZ 1955, 80).

  • LG Aachen, 24.04.1996 - 3 T 316/94

    Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei Eintragung einer Hpyothek

    Die Zulässigkeit der Eintragung eines solchen Zinssatzes ist bei einer Hypothek allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 35, 22, 24; BGH DNotZ 1963, 436, 437; BayObLG Rpfleger 1975, 221 = DNotZ 1975, 682 ; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 44 GBO , Rn. 45; Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1961).

    Diesem Grundsatz wird genügt, wenn außer der Eintragung des Höchstzinssatzes in der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung der regelmäßige oder Mindestzinssatz und die Voraussetzungen für die Entstehung der Verpflichtung zur Zahlung eines höheren Zinssatzes angegeben sind und die Höhe der hiernach geschuldeten Zinsen sicher bestimmbar ist (vgl. BGHZ 35, 22, 24; BGH DNotZ 1963, 436, 437; KG JW 1938, 1257; Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1960; vgl. auch OLG Dresden JFG 5, 347, 350).

    Anerkannt ist, daß eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger berechtigt ist, bei künftig eintretenden Änderungen der von den öffentlichen Sparkassen für Hypothekendarlehen allgemein angesetzten Zinsen auch die Hypothekenzinsen im einschlägigen Einzelfall durch Erklärung gegenüber dem Schuldner zu ändern, zulässig ist (vgl. BGHZ 35, 22, 25 f.; BGH DNotZ 1963, 436, 437; Rpfleger 1975, 296 = DNotZ 1975, 680 ; Haegele/ Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1961).

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

  • LG Düsseldorf, 15.01.1981 - 19 T 466/80

    Ranggleiche Eintragung mehrerer Vorkaufsrechte

  • BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79

    Zur Gestaltung eines entgeltlichen Nießbrauches

  • OLG Celle, 30.06.2004 - 4 W 117/04

    Erforderlichkeit der Angabe eines Höchstzinssatzes bei der Grundbucheintragung

  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 147/02

    Angabe des Höchstzinssatzes für Hypothek

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 19/00

    Eintragung einer Buchhypothek für eine Darlehensforderung

  • LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06

    Bestimmtheitsprinzip bei Vormerkung

  • OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01

    Wirksamkeit einer Ausbietungsgarantie in einem Zwangsversteigerungsverfahren

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99

    Bestimmung des Anfangszeitpunkts für die Verzinsung einer Sicherungshypothek

  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 29/01

    Sicherungshypothek für die Restkaufpreisforderung aus einem

  • OLG Frankfurt, 08.03.2002 - 20 W 46/02

    Unterschiedliche Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes bei Eintragung von

  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99

    Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten

  • LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03

    Zuweisungsbefugnis des Bauträgers auch nach Veräußerung sämtlicher Einheiten

  • OLG Zweibrücken, 30.01.2013 - 3 W 141/11

    Grundbuchverfahren: Vormerkbarkeit eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf

  • KG, 14.06.2012 - 1 W 616/11

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Angabe eines Mindestzinssatzes bei

  • LG Traunstein, 26.04.2004 - 4 T 1649/04

    Eintragungsfähigkeit einer Hypothek mit lediglich auf den Basiszinssatz Bezug

  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 231/60

    Rechtliche Natur der Sicherungsgrundschuld - Zulässigkeit der Eintragung eines

  • LG Mainz, 21.09.1999 - 8 T 227/99

    Prüfungspflicht des GBA bei Teilungserklärung

  • BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 183/99
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