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   BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61   

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BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61 (https://dejure.org/1961,251)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1961 - IV ZR 30/61 (https://dejure.org/1961,251)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - IV ZR 30/61 (https://dejure.org/1961,251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 302
  • NJW 1961, 1811
  • MDR 1961, 838
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57

    Annahme einer Anscheinsvollmacht für Handeln des Architekten

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61
    Dem entspricht es ferner, daß dann, wenn über den vermögensrechtlichen Hauptanspruch durch Teilurteil und über die Zinsen und Kosten durch Schlußurteil entschieden ist und die Höhe des Zinsanspruchs unter der Revisionssumme liegt, die Revision gegen das Schlußurteil ohne Zulassung nur wegen der den Hauptanspruch betreffenden Kostenentscheidung, nicht aber wegen der Entscheidung über die Zinsen in Betracht kommt (BGHZ 29, 126).
  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61
    Es liegt daher anders als in den Fällen, in denen mit der Geltendmachung eines Anspruchs in erheblichem Umfang wirtschaftliche Zwecke neben solchen nichtwirtschaftlicher Art verfolgt werden und der Anspruch deshalb auch ein vermögensrechtlicher ist (BGHZ 13, 5, 14, 72, [BGH 27.02.1954 - II ZR 17/53]LM UWG § 16 Nr. 6).
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 228/51

    Schutz der Ehefrau gegen das Eindringen oder die Aufnahme der Geliebten des

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61
    Sie hat damit, wie nach der für diese Anträge gegebenen Begründung nicht zweifelhaft sein kann, den Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs ihrer Ehe gegen das Eindringen und die Aufnahme der Geliebten ihres Ehemannes in diesen Bereich und gegen die darin liegende Beeinträchtigung ihrer Ehre und ihrer Stellung als Ehefrau erstrebt (vgl. BGHZ 6, 360, 34, 80, LM BGB § 823 Af Nr. 1 b, 2, GG Art. 6 Nr. 3).
  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61
    Es kann dann nichts anderes gelten als in den Fällen des § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, in denen das Revisionsgericht auch dann, wenn zwischen einem nach dieser Vorschrift revisiblen und einem nichtrevisiblen Anspruch ein Zusammenhang besteht, den nichtrevisiblen Anspruch nicht nachprüfen darf (BGHZ 1, 369), wie auch die Zulässigkeit der Revision der beklagten Partei nicht mit § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO begründet werden kann, wenn der Klageanspruch aus einem Sachverhalt hergeleitet wird, der sowohl einen nach dieser Vorschrift privilegierten als auch einen nichtprivilegierten Klagegrund ergibt, wenn die Verurteilung aber nur auf einen nichtprivilegierten Klagegrund gestutzt ist (das für die Amtliche Sammlung vorgesehene Urteil vom 17. April 1961 III ZR 29/60).
  • BGH, 17.04.1961 - III ZR 29/60

    Zulässigkeit der Revision (§ 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61
    Es kann dann nichts anderes gelten als in den Fällen des § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, in denen das Revisionsgericht auch dann, wenn zwischen einem nach dieser Vorschrift revisiblen und einem nichtrevisiblen Anspruch ein Zusammenhang besteht, den nichtrevisiblen Anspruch nicht nachprüfen darf (BGHZ 1, 369), wie auch die Zulässigkeit der Revision der beklagten Partei nicht mit § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO begründet werden kann, wenn der Klageanspruch aus einem Sachverhalt hergeleitet wird, der sowohl einen nach dieser Vorschrift privilegierten als auch einen nichtprivilegierten Klagegrund ergibt, wenn die Verurteilung aber nur auf einen nichtprivilegierten Klagegrund gestutzt ist (das für die Amtliche Sammlung vorgesehene Urteil vom 17. April 1961 III ZR 29/60).
  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53

    Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61
    Die von Wieczorek ZPO § 511 a Anm. A II a 3, § 546 Anm. A IV vertretene Meinung, die Revisibilität nichtvermögensrechtlicher Ansprüche werde auch ohne Zulassung bei zulässiger Verbindung mit vermögensrechtlichen, die Revisionssumme erreichenden Ansprüchen hergestellt, wird durch die von ihm dafür angeführte Entscheidung BGHZ 14, 72 nicht gestützt; vielmehr wird in dieser Entscheidung dargelegt, daß alle dort den Gegenstand des Rechtsstreits bildenden Klagansprüche vermögensrechtlicher Natur seien.
  • RG, 10.05.1900 - IV 65/00

    1. Betrifft die Entscheidung darüber, ob einer Ehefrau während der Dauer des

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61
    Es gilt nur der Satz, daß bei der Verbindung zweier Ansprüche, sofern die Entscheidung über den einen präjudiziell für den anderen ist, die Zulässigkeit der Revision wegen des präjudiziellen Anspruchs auch für den von diesem abhängigen, an sich nicht revisiblen Anspruch die Revision eröffnet (RGZ 46, 382, 164, 287; RG JW 1900, 853 Nr. 5; RG DR 1940, 1638 Nr. 18; vgl. ferner RG DR 1938, 2013 Nr. 16).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 15/73

    Arglistige Täuschung bei Kauf eines Hotels - Verletzung einer vertragsähnlichen

    In rechtlicher Hinsicht geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß eine arglistige Täuschung des einen Vertragsteils durch den ändern beim Vertragsschluß die Verletzung einer vertragsähnlichen Treuepflicht darstellt, die die täuschende Vertragspartei verpflichtet, die Gegenpartei so zu stellen, wie sie stehen würde, wenn sie nicht auf die Gültigkeit des Vertrags vertraut hätte (Haftung auf das negative Interesse; vgl. BGHZ 35, 302, 313; 18, 248, 252).
  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 180/66

    Veröffentlichung eines Artikels im Spiegel - Widerruf von Behauptungen -

    Nun kann unbeschadet dieses Klagegrundes die vermögensrechtliche Natur des Anspruchs bejaht werden, wenn sich aus dem Klagevorbringen oder offenkundigen Umständen ergibt, daß das Rechtsschutzbegehren des Klägers in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen soll (vgl. BGHZ 35, 302 [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61]; Senatsurteile vom 13. Juli 1962 - VI ZR 200/61 = a.a.O., vom 12. Dezember 1967 - VI ZR 102/66 - und vom 5. Januar 1968 - VI ZR 127/66 = VersR 1968, 370).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist lediglich anerkannt, daß, sofern bei Verbindung zweier Ansprüche die Entscheidung über den einen präjudiziell für den anderen ist, die Zulässigkeit der Revision, die den präjudiziellen Anspruch zum Gegenstand hat, den Revisionsrechtszug auch für den von ihm abhängigen, an sich nicht revisiblen Anspruch eröffnet (RGZ 164, 287; BGHZ 35, 302, 306 [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61] mit weiteren Nachweisen - LM ZPO § 546 Nr. 41 m. Anm. Johannsen; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 19. Aufl. § 546 II; Baumbach/Lauterbach ZPO 29. Aufl. § 546, 3 A a; vgl. auch BGHZ 29, 126 = LM § 546 ZPO Nr. 34 m. Anm. Johannsen).

    Zu Unrecht beruft sich die abweichende Ansicht von Wieczorek (ZPO § 546 A IV und § 511 a A II a 3-5) auf BGHZ 14, 72, wie bereits in BGHZ 35, 302, 306 [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61] im einzelnen ausgeführt ist.

    Selbst wenn die geltendgemachten nichtvermögensrechtlichen Ansprüche präjudiziell für den Zahlungsanspruch wären, erstreckte sich die Zulässigkeit der Revision nicht auf sie (BGHZ 35, 302, 306 [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61] = LM a.a.O. m. Anm. Johannsen mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Dies gelte nur, wenn die Entscheidung über den revisiblen Anspruch präjudiziell für den nicht revisiblen Anspruch sei (BGHZ 35, 302 [306]).

    Dies hatte der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 14. Juli 1961 (BGHZ 35, 302) erneut klargestellt.

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des

    Daraus folgt, daß eine zulässige Revision gegen das Teilurteil auch die Revision gegen die darauf bezogene Kostenentscheidung des Schlußurteils statthaft macht (RGZ 68, 301 f; RG JW 1936, 2544; BGHZ 19, 172, 174 f; 20, 253 = LM § 99 ZPO Nr. 4 mit Anmerkung Fischer; BGHZ 29, 126, 127; 35, 302, 307).

    Deshalb kann ein gegen die Kostenentscheidung zulässiger Revisionsangriff nicht einmal auf einen unter der Revisionssumme liegenden Zinsausspruch des Schlußurteils erstreckt werden (BGHZ 29, 126, 128; 35, 302, 307); erst recht ist es.

  • BGH, 17.09.2002 - VI ZR 297/01

    Zulassung der Revision

    Werden vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Ansprüche in demselben Verfahren geltend gemacht, so ist für die Zulässigkeit der Revision zwischen diesen Ansprüchen zu unterscheiden (Senatsbeschluß vom 6. November 1990 - VI ZR 117/90 - VersR 1991, 792; BGHZ 35, 302, 306 f.).

    Mit dieser Auffassung wendet sich die Revision gegen die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zwar die Revisibilität eines präjudiziellen Anspruchs die Statthaftigkeit der Revision bezüglich des von diesem abhängigen, an sich nicht revisiblen Anspruchs nach sich zieht, nicht aber umgekehrt (BGHZ 35, 302, 306; vgl. Senatsbeschluß vom 6. November 1990 - VI ZR 117/90 - aaO m.w.N.).

  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 117/90

    Zulässigkeit einer Streitwertrevision in einer nicht vermögensrechtlichen

    Daß die Revisionsfähigkeit bei gleichzeitiger Entscheidung des Berufungsgerichts über einen vermögensrechtlichen und über einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch für jeden der Ansprüche, wie vorstehend geschehen, getrennt zu beurteilen ist, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 35, 302 [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61]).

    Die Voraussetzungen, unter denen sich bei Anspruchshäufung die Statthaftigkeit der Revision für einen vorgreiflichen Anspruch auf den weiteren - an sich nicht revisiblen - Anspruch erstreckt (s. hierzu BGHZ 35, 302, 306 [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61] und Senatsurteil aaO S. 63), liegen schon deshalb nicht vor, weil das Berufungsurteil, wie ausgeführt, hinsichtlich keiner der von dem Kläger erhobenen Ansprüche revisibel ist.

  • BVerwG, 13.03.1995 - 4 A 1.92

    Auflassung im Prozessvergleich

    Er hat 1969 durch § 127 a BGB die bisherige gerichtliche Praxis bestätigt, daß im Grundsatz jeder gerichtliche Vergleich, der nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung protokolliert wurde, die notarielle Beurkundung ersetzt (vgl. hierzu früher BGHZ 14, 381 (381, 387) [BGH 05.10.1954 - V BLw 25/54]; 35, 309 (310) [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61]; vgl. auch RGZ 165, 161 (162); vgl. ferner Hefermehl, in: Soergel, 12. Aufl. 1988, § 127 a BGBl).
  • BAG, 02.03.1998 - 9 AZR 61/96

    Bestimmung des Streitwertes

    Dazu müßte sich jedoch aus dem Klagevorbringen ergeben, daß das Rechtsschutzbegehren des Klägers der Wahrung höher zu bewertender wirtschaftlicher Interessen dienen sollte (vgl. BGHZ 35, 302; BGH Urteil vom 30. Mai 1974, aaO).
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 127/92

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von abgeurteilten

    Zwar ist anerkannt, daß bei einer Verbindung zweier Ansprüche dann, wenn die Entscheidung über den einen präjudiziell für den anderen ist, die Zulässigkeit der Revision für den präjudiziellen Anspruch den Revisionsrechtszug auch für den von ihm abhängigen, an sich nicht revisiblen Anspruch eröffnet (BGHZ 35, 302, 306 [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61] m.w.N.; Senatsurteil vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 180/66 - VersR 1969, 62, 63).

    Und selbst wenn die geltend gemachten nichtvermögensrechtlichen Ansprüche des Klägers als für sein "Schmerzensgeld"-Begehren präjudiziell anzusehen wären, so läge gegenüber dem Sachgrund für eine Erstreckung der Revisibilität doch lediglich der umgekehrte Fall mit der Folge vor, daß sich die Zulässigkeit der Revision für den Zahlungsanspruch nicht auf die nichtvermögensrechtlichen Ansprüche erstrecken würde (BGHZ 35, 302, 306 [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61]; Senatsurteil vom 29. Oktober 1968 = a.a.O.).

  • BGH, 08.06.1962 - V ZR 151/60

    Rechtsmittel

    Denn dieses bereits im ersten Rechtszug gemachte Beweisangebot war in der Berufungsinstanz nicht ausdrücklich wiederholt worden (Schriftsatz des Klägers vom 30. April 1958, I 178, und 2. November 1959 S. 17, II 49; BGHZ 35, 303 [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61]).
  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 462/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrages

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 43/86
  • BGH, 01.10.1974 - VI ZR 51/73

    Anspruch auf umfassende Widerrufserklärung eines Fernsehberichtes -

  • BGH, 22.05.1963 - IV ZR 249/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 352/94

    Statthaftigkeit der Revison bei Klage auf Unterlassung und zu deren Sicherung und

  • BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68

    Widerrufsanspruch - Preisbindung zweiter Hand - Preisbinder

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 47/85

    Zulässigkeit der Revision wegen des präjudiziellen Anspruchs - Möglichkeit der

  • BAG, 17.07.1984 - 3 AZR 416/81

    Tarifliche Ausschlußfristen: Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung,

  • OLG Frankfurt, 07.04.1987 - 3 UF 146/86

    Unwirksamkeit der Anmahnung eines überhöhten Unterhaltsbetrages

  • BGH, 22.06.1977 - IV ZR 60/76

    Verletzung des räumlich gegenständlichen Bereichs der Ehe - Bejahung eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.12.1988 - 6 Ta 207/87

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen

  • BVerwG, 12.02.1962 - VI G 269.57

    Umfang des "Unterhaltsanspruchs" i.S.d. § 132 S. 1 Bundesbeamtengesetzes (BBG) -

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 Ta 135/92

    Festsetzung des Gegenstandswerts im arbeitsgerichtlichen

  • LAG Brandenburg, 20.11.1992 - 1 Ta 41/92

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren;

  • BGH, 30.05.1969 - VI ZR 127/67

    Zur Frage der vermögensrechtlichen Natur eines auf Verletzung des

  • BGH, 03.07.1963 - V ZR 221/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.02.1991 - VIII ZB 45/90

    Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses - Ersatzanspruch wegen

  • BSG, 31.08.1976 - 12 RJ 136/75

    Beitragserstattung - Beschränkung - Rechtskräftiger Bescheid

  • BGH, 05.01.1968 - VI ZR 127/66

    Vermögensrechtliche Natur eines Anspruchs - Voraussetzungen der Zulässigkeit

  • OLG Hamm, 23.04.1980 - 5 UF 491/79
  • BGH, 21.12.1976 - VI ZR 6/76

    Vermögensrechtliche Natur von die persönliche Ehre des Klägers schützenden

  • BGH, 30.09.1969 - VI ZR 25/68

    Unterlassungsbegehren und Widerrufsanspruch wegen eines Angriffs auf die Ehre -

  • BGH, 08.05.1985 - IVb ARZ 16/85

    Klage auf finanzielle Beteiligung an den gemeinsamen Lebenskosten, insbesondere

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 33/70

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erwerbsbeeinträchtigung - Vorliegen von

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