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   BGH, 21.12.1961 - II ZR 74/59   

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https://dejure.org/1961,288
BGH, 21.12.1961 - II ZR 74/59 (https://dejure.org/1961,288)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1961 - II ZR 74/59 (https://dejure.org/1961,288)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1961 - II ZR 74/59 (https://dejure.org/1961,288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Verfügung zu Gunsten eines Nichtberechtigten einer Bank in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) - Schadensersatzpflicht des ausgeschiedenen Gesellschafters - Ausscheiden eines Gesellschafters über Aktien - Persönliche Haftung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 224
  • NJW 1962, 536
  • MDR 1962, 279
  • DB 1962, 232
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 09.10.1929 - I 140/29

    Kann der ausgeschiedene Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft auf

    Auszug aus BGH, 21.12.1961 - II ZR 74/59
    Der Anspruch auf Herausgabe ist bereits mit Abschluß des Depotvertrages entstanden; er erneuert sich nicht etwa fortlaufend (RGZ 125, 417, 419).

    Ob ein Gläubiger in derartigen Fällen dem ausgeschiedenen Gesellschafter die Mithaftung ausdrücklich oder stillschweigend erläßt, ist Tatfrage, die nur auf Grund der Beurteilung des Einzelfalles entschieden werden kann (RGZ 125, 417, 419; Flechtheim in Düringer/Hachenburg HGB 3. Aufl. § 128 Anm. 17).

  • RG, 14.02.1933 - II 284/32

    Haftet der ausgeschiedene Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft aus

    Auszug aus BGH, 21.12.1961 - II ZR 74/59
    Hat der Gläubiger z.B. einen Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, so muß er sich darauf verlassen können, daß der Gesellschafter auch nach seinem Ausscheiden für die Miete aufkommt und Schadensersatz leistet, wenn der Mietvertrag vorzeitig gekündigt wird, weil über das Vermögen der Gesellschaft das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet worden ist (RGZ 140, 10).
  • RG, 21.12.1906 - II 204/06

    Kann der aus einer offenen Handelsgesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter mit

    Auszug aus BGH, 21.12.1961 - II ZR 74/59
    Man wird daher möglicherweise die Ansicht vertreten können, der Gläubiger müsse den ausgeschiedenen Gesellschafter mahnen, wenn er ihn in Verzug setzen wolle; es genüge nicht mehr die Mahnung gegenüber der Gesellschaft (vgl. RGZ 65, 26).
  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BGH, 21.12.1961 - II ZR 74/59
    Gesetze der Bundesrepublik gelten nur dann in Berlin, wenn der Berliner Gesetzgeber festgestellt hat, daß sie in Berlin Anwendung finden (vgl. § 12 ff des Dritten Überleitungsgesetzes, Bundesgesetzbl. 1952, I S. 1, 115; Berliner Verfassung Art. 87 Abs. 2 und BVerfGE 7, 1, 13) [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56].
  • BGH, 11.07.1957 - VII ZR 226/56

    Enteignung und Überleitungsvertrag

    Auszug aus BGH, 21.12.1961 - II ZR 74/59
    Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre die vom niederländischen Gesetzgeber angeordnete Enteignung (Art. 3 ff der Verordnung vom 20. Oktober 1944) der Sch. Aktien wirkungslos gewesen, da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die privatrechtlichen Folgen einer ausländischen Hoheitsmaßnahme an den Grenzen dieses Staates enden, Enteignungen und Beschlagnahmen also nur das der Gebietshoheit des betreffenden Staates unterliegende, nicht aber das in Deutschland belegene Vermögen ergreifen (BGHZ 25, 127, 129 [BGH 11.07.1957 - VII ZR 226/56] mit Nachweisen).
  • BGH, 17.06.1953 - VI ZR 113/52

    Vorteilsausgleichung

    Auszug aus BGH, 21.12.1961 - II ZR 74/59
    Die Anrechnung darf nur im Rahmen der Zumutbarkeit erfolgen (BGHZ 10, 107, 108) [BGH 17.06.1953 - VI ZR 113/52].
  • BGH, 03.07.2020 - V ZR 250/19

    Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für

    Bei diesen umfasst die Nachhaftung ebenfalls nicht nur die regelmäßig zumindest grob abschätzbaren primären Zahlungsverpflichtungen, sondern auch Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Pflichtverletzungen, selbst wenn diese erst nach dem Ausscheiden des Gesellschafters begangen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1961 - II ZR 74/59, BGHZ 36, 224 zur Pflichtverletzung bei einem Depotvertrag; Urteil vom 13. Juli 1967 - II ZR 268/64, BGHZ 48, 203 zur Nichterfüllung eines Kaufvertrages; OLG Hamm, ZIP 2018, 837 zu Schadensersatzansprüchen aus einem Architektenvertrag).
  • BGH, 22.03.1988 - X ZR 64/87

    Erhebung der Verjährungseinrede durch den für eine Gesellschaftsschuld in

    Die Rechtsprechung hat deshalb den Standpunkt vertreten, daß die jeweilige Gesellschaftsschuld den Inhalt der Gesellschafterhaftung bestimmt und Umstände, welche die Gesellschaftsschuld inhaltlich beeinflussen, zugleich die Verbindlichkeit des Gesellschafters verändern (BGHZ 73, 217, 224 unter Hinweis auf BGHZ 36, 224, 226 ff.; 48, 203).
  • BGH, 09.05.1963 - II ZR 124/61

    Ausgeschiedener Kommanditist

    Diese konstruktive Deduktion überzeugt, wie der Senat bereits hervorgehoben hat, nicht (vgl. BGHZ 36, 226 [BGH 21.12.1961 - II ZR 74/59]); sie verleiht der Auffassung von der Rechtsnatur der Personalhandelsgesellschaft einen bedenklichen Eigenwert, der hier, wie auch in anderen Fällen, keine ausreichende Rechtfertigung zur Ableitung selbständiger Rechtssätze hergibt (vgl. dazu bereits BGHZ 23, 305 [BGH 14.02.1957 - II ZR 190/55]).

    Die Anwendung der Vorschriften der §§ 422 ff BGB auf die Verbindlichkeit der Gesellschaft und des ausgeschiedenen Gesellschafters kann nur unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Interessen der Beteiligten im Einzelfall begründet werden (BGHZ 36, 226 [BGH 21.12.1961 - II ZR 74/59]/27).

  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 235/77

    Mängelbeseitigungspflicht auch des persönlich haftenden Gesellschafters;

    Wandelt sich etwa der Erfüllungsanspruch gegen die Gesellschaft in einen Schadensersatzanspruch um, so kann auch der Gesellschafter (nur noch) auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden (BGHZ 36, 224, 226 ff; 48, 203).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

    Bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses waren im Sinne der Nachhaftung Schadenersatzansprüche wegen nachträglicher Nichterfüllung (BGH 21. Dezember 1961 - II ZR 74/59 - BGHZ 36, 224) oder Ansprüche auf Ersatz späterer Aufwendungen (BGH 25. November 1985 - II ZR 80/85 - NJW 1986, 1690) "entstanden".
  • BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64

    Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besteht zwischen der Gesellschaft und dem ausgeschiedenen Gesellschafter hinsichtlich seiner Haftung kein echtes Gesamtschuldverhältnis, auf das die §§ 422 ff BGB uneingeschränkt anwendbar wären; es kommt vielmehr im Einzelfall darauf an, ob der Haftungszweck des § 128 HGB und die maßgeblichen Interessen der Beteiligten die Anwendung dieser Vorschriften rechtfertigen und es gebieten, Tatsachen, die nachträglich auf das Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Gesellschaft einwirken, auch für oder gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter wirksam werden zu lassen (BGHZ 36, 224, 226 [BGH 21.12.1961 - II ZR 74/59]; 39, 319, 324 [BGH 09.05.1963 - II ZR 124/61]; 44, 229, 233) [BGH 08.11.1965 - II ZR 223/64].

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat bereits entschieden, der ausgeschiedene Gesellschafter habe in demselben Maße wie die Gesellschaft einzustehen, wenn diese die Unmöglichkeit der Erfüllung einer Vertragspflicht schuldhaft verursacht habe und der Gläubiger daher von ihr Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen könne; auf die Vorschrift des § 425 BGB könne sich der ausgeschiedene Gesellschafter insoweit nicht berufen (BGHZ 36, 224 ff).

  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 258/67

    Begriff des Fehlens der gesetzlichen Vertretung; Eintragung der beschränkten

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  • BGH, 09.12.1971 - III ZR 58/69

    Voraussetzungen für die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils - Fortsetzung der

    Im Ausgangspunkt richtig hat das Berufungsgericht angenommen, daß die Beklagten auch nach ihrem Ausscheiden aus der oHG für die Gesellschaftsschulden gemäß §§ 128, 159 HGB persönlich weiter haften, die während ihrer Zugehörigkeit zu der Gesellschaft entstanden sind (BGHZ 36, 224, 225) [BGH 21.12.1961 - II ZR 74/59] .
  • BGH, 02.11.1973 - I ZR 88/72

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Verbindlichkeiten aus der Zeit

    Unter diesen Umständen kann es nicht als rechtsfehlerhaft angesehen werden, daß das Berufungsgericht einen Verzichtswillen der Klägerin, wie er sonst bei der Fortsetzung von Dauerschuldverhältnissen mit einer offenen Handelsgesellschaft nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters unter besonderen Umständen gegeben sein mag, hier nicht festzustellen vermocht hat (vgl. Lehmann ZHR 79, 57, 82 ff; Rospatt BankArch Bd. 30, 305, 307, 310, 313; Heyn NJW 1959, 923, 924; BGHZ 36, 224 ff).

    Er wird in der Regel nicht einmal mehr einen Einblick in die Geschäftsvorgänge haben und nicht übersehen können, wie sich das Unternehmen nach seinem Ausscheiden entwickelt, worauf schon in BGHZ 36, 224, 227 hingewiesen worden ist (vgl. auch BGHZ 39, 319, 325).

    Es wäre deshalb ihre Angelegenheit gewesen, sich durch Vereinbarungen mit der Klägerin oder ihrem Bruder gegen eine solche Inanspruchnahme abzusichern, wie auch das Berufungsgericht angenommen hat (vgl. BGHZ 36, 224, 228).

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06

    Haftung eines Gesellschafters für Gesellschaftsverbindlichkeiten nach dem

    Infolgedessen werden auch nach dem Ausscheiden entstandene vertragliche Sekundäransprüche noch vor dem Ausscheiden begründet, wenn der Vertrag vor dem Ausscheiden geschlossen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1961, II ZR 74/59, BGHZ 36, 224 = NJW 1962, 536: Schadensersatzansprüche aus einem vor dem Ausscheiden geschlossenen Depotvertrag wegen nach dem Ausscheiden eingetretener Unmöglichkeit der Herausgabe der Wertpapiere; vgl. auch Habersack, a. a. O., Rdnr. 68; MüKo-Schmidt, Rdnr. 51 zu § 128 HGB).
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

  • OLG Stuttgart, 29.09.2020 - 12 U 7/20

    Zurechnung eines Mitverschuldens bei Fehler des Zweitanwalts beim

  • LG Bonn, 13.04.2010 - 15 O 451/09

    Nachhaftung eines früheren (Schein-)gesellschafters

  • OLG Hamm, 30.06.2017 - 12 U 175/15

    Haftung; Beschränkung; Kommanditist; Nachhaftung; Verjährung; Sauna;

  • VGH Bayern, 02.05.2013 - 4 ZB 12.1393

    Der aus einer GbR ausgeschiedene Gesellschafter haftet für die während seiner

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1986 - 6 A 132/84

    Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft

  • BGH, 19.12.1977 - II ZR 202/76

    Betrieb einer Gaststätte als Grundhandelsgewerbe

  • BGH, 01.04.1987 - VIII ZR 15/86

    Haftung des Komplementärs im Rahmen eines Mietverhältnisses der KG

  • VG München, 27.06.2016 - M 10 S 15.5732

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs einer KG

  • BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 189/76

    Persönlich haftenden Gesellschafter - Offene Handelsgesellschaft -

  • BGH, 06.06.1968 - II ZR 118/66

    Verjährungseinrede des ausgeschiedenen Gesellschafters (OHG)

  • KG, 17.09.2013 - 27 U 160/11

    Schadensersatzklage des Wohnungseigentumserwerbers gegen eine

  • BGH, 13.03.1974 - IV ZR 170/72

    Vorliegen eines so genannten "Zubringervertrages" - Anwartschaft auf eine

  • OLG Naumburg, 23.09.1998 - 12 U 2/98

    Ansprüche anläßlich des Ausscheidens aus einer Sozietät; Auskunftsanspruch über

  • BGH, 19.09.1984 - IVa ZR 165/82

    Verbot geschäftsmäßiger Besorgung fremder Steuerangelegenheiten -

  • BGH, 16.12.1982 - VII ZR 59/81

    Bestimmung der Verjährungsfrist hinsichtlich des Vergütungsanspruchs eines mit

  • BGH, 22.11.1971 - II ZR 166/69

    Haftung des rechtlich fehlerhaft in das Geschäft eines Einzelkaufmanns

  • BGH, 15.05.1972 - II ZR 168/69

    Haftung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft - Haftung eines

  • OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 183/89

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses; Wiederinbesitznahme des Mietobjekts

  • BGH, 27.01.1966 - VII ZR 278/63

    Klage auf Schadensersatz für Schäden an einem Haus - Fehlerhafte Verklinkerung -

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