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   BGH, 05.10.1961 - II ZR 10/59   

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https://dejure.org/1961,298
BGH, 05.10.1961 - II ZR 10/59 (https://dejure.org/1961,298)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1961 - II ZR 10/59 (https://dejure.org/1961,298)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1961 - II ZR 10/59 (https://dejure.org/1961,298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unternehmensveräußerung in Form einer Aufnahme des Sohnes als Mitinhaber in den Betrieb - Sohn als Mitversicherungsnehmer der für den Betrieb abgeschlossenen Haftpflichtversicherung - Sinn und Zweck des § 151 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Überdauern des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 § 151 Abs. 2; RVO § 903

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 24
  • NJW 1961, 2304
  • MDR 1961, 1004
  • DB 1961, 1484
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1957 - II ZR 35/57

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 05.10.1961 - II ZR 10/59
    Die Beklagte wendet hiergegen unter Hinweis auf BGHZ 24, 378 ein, daß in einem solchen Fall kein Wechsel, sondern eine Verdoppelung des versicherten Haftpflichtinteresses vorliege, weil dann neben dem eintretenden Mitinhaber auch der bisherige Alleininhaber weiter Versicherungsnehmer bleibe.
  • RG, 09.06.1925 - VI 23/25

    Versicherung; Verjährung

    Auszug aus BGH, 05.10.1961 - II ZR 10/59
    Hierbei ist unter Leistung diejenige Vertragsleistung zu verstehen, die gefordert und mit der Verjährungseinrede bekämpft wird (RGZ 111, 102, 104).
  • BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58

    Eingreifen der kleinen Kfz-Ausschlussklausel und der großen Kfz-Ausschlussklausel

    Auszug aus BGH, 05.10.1961 - II ZR 10/59
    Da es sich hierbei nicht um einen nach § 1542 RVO übergangenen, sondern um einen originären, durch § 903 RVO geschaffenen selbständigen Rückgriffsanspruch der Berufsgenossenschaft handelte (BGH LM § 903 RVO Nr. 3), konnte erst mit seiner Erhebung der auf seine Abwehr gerichtete Haftpflicht-Versicherungsschutz verlangt werden und deshalb auch erst in diesem Zeitpunkt die Verjährung dieses Anspruchs beginnen (BGH VersR 1960, 554).
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2023 - 5 U 50/23

    Betrieb noch nicht eröffnet: Privathaftpflicht ist (noch) einstandspflichtig!

    Voraussetzung hierfür ist gemäß Nr. 1.1 AHB, dass der Kläger wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das (u. a.) einen Sachschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1961 - II ZR 10/59, BGHZ 36, 24, 29).
  • OLG Jena, 29.01.2007 - 4 U 660/06

    Zum Anspruch (des VN) auf Befreiung und zur Gewährung von Rechtsschutz in der

    Der Rechtsschutzanspruch entsteht - und wird fällig - mit der Erhebung von Ansprüchen durch Dritte (vgl. BGHZ 36, 24; BGHZ 43, 88).
  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 194/85

    Rechtsfolgen eines Verstoßes des Versicherungsnehmers gegen die Obliegenheit zur

    Der Bundesgerichtshof hat ohne weitere Begründung festgestellt, daß die Leistungsfreiheit des Versicherers nur bei Verschulden eintritt, daß sie aber nur dann entfällt, wenn Versicherungsnehmer und Erwerber entschuldigt sind, weil beide eine Anzeigepflicht trifft (BGHZ 36, 24, 28; BGH VersR 1965, 425, 427) [BGH 08.02.1965 - II ZR 171/62].
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    (Soweit dem Senatsbeschluß vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108 eine solche Auffassung zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.) Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird nämlich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; BayObLGZ 1963, 183, 190; 1961, 183; KG NJW 1965, 1538, 1540; zu § 161 Abs. 2 VwGO vgl. BVerwG DÖV 1955, 388).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - Verg 23/13

    Zulässigkeit einer Doppelvergabe

    Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO vielmehr nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGH, a.a.O.; BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; BayObLGZ 1963, 183, 190; 1961, 183; KG NJW 1965, 1538, 1540; zu § 161 Abs. 2 VwGO vgl BVerwG DÖV 1955, 388).
  • BAG, 11.11.1988 - 7 AZR 767/87

    Kostenteilung bei Erledigung der Hauptsache im 3. Rechtszug

    Vielmehr kann der Regelung des § 91 a ZPO in Anbetracht der gleichzeitigen Hervorhebung der Angemessenheit des Aufwandes auch dadurch Genüge getan werden, daß eine in der Rechtsprechung und Lehre umstrittene, höchstrichterlich noch nicht entschiedene Rechtsfrage offenbleibt und die Kosten des Verfahren gegeneinander aufgehoben werden (vgl. BAG Beschluß vom 18. Februar 1957 - 2 AZR 231/56 - AP Nr. 2 zu § 91 a ZPO; BAG Urteil vom 12. Juni 1967 - 3 AZR 368/66 - AP Nr. 12, aaO; BGH Beschluß vom 18. Februar 1954 - III ZR 208/52 -, Rechtspfleger 1959, 238 und vom 5. Oktober 1961 - II ZR 10/59 - BGHZ 36, 24, 28).
  • OLG Hamm, 28.01.1981 - 20 U 193/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Auszahlung der

    Die Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in welchem der fragliche Anspruch erstmals geltend gemacht werden kann, d.h. frühestens mit der Entstehung der Schäden (BGH NJW 61, 2304/2305 und die zuvor zitierten Entscheidungen).
  • BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85

    Erforderlichkeit der Zustimmung aller Miteigentümer für eine Übetragung eines

    Dabei genügt eine summarische Prüfung; für die Entscheidung darüber, ob die Beteiligten Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen haben, brauchen nicht alle für den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens bedeutsamen rechtlichen Probleme in allen Einzelheiten gewürdigt zu werden (vgl. BGHZ 36, 24/28; 67, 343/345 f.; BayObLG a.a.O.).
  • BGH, 09.12.1991 - II ZR 278/90

    Beschluss des Beirats einer Kommanditgesellschaft (KG) hinsichtlich des Erwerbs

    Die hier unter Billigkeitsgesichtspunkten zu treffende Kostenentscheidung ist nicht der geeignete Ort, diese nicht leicht zu beantwortende Rechtsfrage zu entscheiden (vgl. BGHZ 36, 24, 28; BGHZ 67, 343, 345 f.; BGH, Beschl. v. 18. Februar 1954 - III ZR 208/52, NJW 1954, 1038).
  • KG, 03.03.1981 - 5 W 4930/80

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Umfang der

    Da aber bereits die Aktivlegitimation der Klägerin im Zeitpunkt der Erledigung der Hauptsache nicht feststeht und da ferner im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO die Erfolgsaussichten des erledigten Hauptbegehrens in rechtlich schwierig gelagerten Fällen nicht in jeder Hinsicht abzuhandeln sind (BGH NJW 1977 S. 436; BGH NJW 1961/2304 (2305); BGH NJW 1954, 1038), sieht der Senat davon ab, hierauf näher einzugehen, insbesondere insoweit, als es sich um die erforderliche Unterscheidung von Programmsätzen und aktuellen Rechtsnormen handelt.
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