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   BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60   

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https://dejure.org/1962,366
BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60 (https://dejure.org/1962,366)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1962 - II ZR 141/60 (https://dejure.org/1962,366)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1962 - II ZR 141/60 (https://dejure.org/1962,366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschlussfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verfrachter wegen des Verlustes des Güter - Anerkennung des Ermächtigungsindossaments - Möglichkeit der Weitergabe eines Konnossements mit einem Ermächtigungsindossament - Schutz des Vertrauens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 329
  • NJW 1962, 861
  • MDR 1962, 373
  • VersR 1962, 274
  • DB 1962, 436
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.03.1952 - II ZR 53/51

    Ansprüche einer Bank aus einem Scheck

    Auszug aus BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
    Das vom Berufungsgericht zutreffend gekennzeichnete Ermächtigungsindossament hat, wovon auch die Revision ausgeht, in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemein für den Wechsel und den Scheck Anerkennung gefunden (RGZ 117, 69, 72 für den Wechsel; Jacobi, Wechsel- und Scheckrecht S. 648 f, 653; BGHZ 5, 285, 292 f [BGH 26.03.1952 - II ZR 53/51]ür den Scheck).

    Ob die Parteien ein Ermächtigungsindossament oder eine treuhänderische Übertragung des Eigentums an der Urkunde und den Gütern sowie des Gläubigerrechts an den verbrieften Ansprüchen beabsichtigt haben, ist eine Frage der Auslegung des Parteiwillens, die unter Berücksichtigung der Interessenlage nach den Umständen vorzunehmen ist (BGHZ 5, 285, 292) [BGH 26.03.1952 - II ZR 53/51].

  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
    Das Berufungsgericht zieht nicht in Betracht, daß bei einem Vertragsverhältnis der Geschädigte sich die schuldhafte Mitverursachung des Schadens durch seine Hilfsperson gemäß §§ 254 Abs. 1, 278 BGB auch dann anrechnen lassen muß, wenn er sich dieser Hilfsperson zwar nicht zur Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht gegenüber dem Schädiger, wohl aber zur Erfüllung eines Gebotes des eigenen Interesses bedient hat (BGHZ 3, 46).

    Entsprach diese schuldhaft nicht den Anforderungen, die an die sachgemäße Wahrung solcher Belange zu stellen sind, so muß die Klägerin hierfür gegenüber den Beklagten eintreten (vgl. BGHZ 3, 46, 50) [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50].

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

    Auszug aus BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
    Ob die Klägerin als Indossatarin eine Feststellungsklage erheben konnte und ob in der Leistungsklage ein Antrag auf Feststellung enthalten ist (offengelassen von BGHZ 25, 250, 256) [BGH 26.09.1957 - II ZR 267/56], kann unerörtert bleiben.
  • RG, 28.11.1905 - VII 604/04

    Findet die Vorschrift im § 278 B.G.B., nach welcher der Schuldner ein Verschulden

    Auszug aus BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
    Es ist seit jeher anerkannt, daß die entsprechende Anwendung des § 278 BGB im Falle des mitwirkenden Verschuldens des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens nach § 254 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 BGB hinsichtlich der Ersatzansprüche aus Vertragsverhältnissen dazu führt, dem Gläubiger die Vertretung fremden Verschuldens derjenigen Personen aufzuerlegen, die mit der Wahrnehmung des einschlägigen Pflichtenkreises und damit auch der Gebote des eigenen Interesses betraut sind (RGZ 62, 106).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 333/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
    Die Nebenintervenientin hätte als Nichtberechtigte in die Verfügung der ebenfalls nichtberechtigten V. eingewilligt und nachträglich den Gegenstand, über den verfügt worden ist, oder die entsprechende Verfügungsmacht erworben (vgl. BGH Urt. vom 27. Juni 1957 - II ZR 333/55 - LM BGB § 185 Nr. 7 = NJW 1957, 1553 = WM 1957, 1092).
  • BGH, 26.09.1958 - I ZR 81/57

    Bad auf der Tenne

    Auszug aus BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
    Voraussetzung für eine solche Heilung ist nach dem der Vorschrift des § 185 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedanken in jedem Fall, daß der nachträgliche Rechtserwerb den ursprünglich Nichtberechtigten auch gerade zu der in Frage stehenden Verfügung berechtigt (BGH Urt. vom 26. September 1958 - I ZR 81/57 - LM BGB § 185 Nr. 10 = NJW 1959, 34 = MDR 1959, 22).
  • RG, 04.01.1911 - I 148/10

    Frachtvertrag. Verjährung. Eigenes Verschulden.

    Auszug aus BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
    Für die Ersatzansprüche des Inhabers eines Ladescheins, der dem Konossement in seinen wesentlichen Wirkungen gleichsteht, gegen den Verfrachter wegen der Aushändigung der Güter ohne Rückgabe der Urkunde hat bereits das Reichsgericht (RGZ 75, 108, 114) ausgesprochen, daß nichts im Wege stehe, ein mitwirkendes Verschulden des Inhabers der Urkunde bei der Entstehung des Schadens zu berücksichtigen, wenn seine Hilfspersonen, die von unsachgemäßem Geschäftsgang des Verfrachters (oder seines Spediteurs) Kenntnis erlangt hatten, von Rechtsbehelfen gegen den unberechtigten Empfänger keinen Gebrauch gemacht haben, die den Eintritt eines Schadens durch dessen spätere Zahlungsunfähigkeit verhindert hätten.
  • RG, 06.05.1927 - II 502/26

    Wechselrechtlicher Begebungsvertrag

    Auszug aus BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
    Das vom Berufungsgericht zutreffend gekennzeichnete Ermächtigungsindossament hat, wovon auch die Revision ausgeht, in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemein für den Wechsel und den Scheck Anerkennung gefunden (RGZ 117, 69, 72 für den Wechsel; Jacobi, Wechsel- und Scheckrecht S. 648 f, 653; BGHZ 5, 285, 292 f [BGH 26.03.1952 - II ZR 53/51]ür den Scheck).
  • RG, 30.04.1937 - VII 276/36

    1. Zur Frage der Sachbefugnis für die Geltendmachung von Verzugsschäden bei

    Auszug aus BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
    Als Treugeberin konnte die Klägerin die treuhänderisch übertragenen Ansprüche gerichtlich geltend machen und Leistung an den Treuhänder verlangen (RGZ 155, 50, 52).
  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

    Auch im Rahmen dieser Vorschrift ist dem Geschädigten ein Verschulden eines Erfüllungsgehilfen, dessen er sich zur Wahrnehmung seiner Interessen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses bedient, in entsprechender Anwendung des § 278 BGB zuzurechnen (BGHZ 3, 46, 49 f; 36, 329, 338 f, BGH, Urt. v. 20. Januar 1994 - IX ZR 46/93, aaO.; v. 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, aaO.).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Die Auffassung, auf die sich die Revision stützt, berücksichtigt aber nicht hinreichend, daß dies nur dann gelten kann, wenn ein Geschädigter sich der Hilfsperson zur Erfüllung eines Gebotes des eigenen Interesses bedient (BGHZ 3, 46, 49 f; 36, 329, 338; BGH, Urt. v. 23. Juni 1965 - VIII ZR 201/63, NJW 1965, 1757, 1759; v. 29. Oktober 1975 - VIII ZR 103/74, Betrieb 1975, 2426).
  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

    In einem solchen Falle hat sich nämlich der geschädigte Auftraggeber nicht im Sinne der Vorschrift des § 278 BGB, die im Rahmen des § 254 BGB entsprechend anzuwenden ist, des zweiten Anwalts bedient, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwendung oder Minderung seines Schadens zu erfüllen; nur unter einer solchen Voraussetzung darf das Verschulden eines Dritten dem Geschädigten als Mitverschulden zugerechnet werden (BGHZ 3, 46, 49 f; 36, 329, 338 f; BGH, Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 120/92 aaO m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04

    Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des

    Nach diesen Vorschriften wird dem Geschädigten im Rahmen einer vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Sonderverbindung ein Verschulden solcher Personen zugerechnet, die er mit der Wahrnehmung seiner im Rahmen dieser Sonderverbindung bestehenden Pflichten und Gebote seines eigenen Interesses betraut hat (BGHZ 3, 46, 49 ff.; 36, 329, 338 ff.; Senatsurteile vom 23. Juni 1965 - VIII ZR 201/63, NJW 1965, 1757, unter IV, und vom 29. Oktober 1975 - VIII ZR 103/74, WM 1975, 1257, unter II 2; BGH, Urteil vom 18. März 1993 - IX ZR 120/92, NJW 1993, 1779 = WM 1993, 1376, unter I 4 b).
  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 39/93

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Wege der Stufenklage aufgrund Erteilung

    Dabei muß er für ein Fremdverschulden derjenigen Personen einstehen, die er mit der Wahrnehmung einer im eigenen Interesse gebotenen Obliegenheit betraut hat (§§ 254, 278 BGB; BGHZ 3, 46, 48 ff; 36, 329, 338 f; BGH, Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 120/92, WM 1993, 1376, 1378).
  • BGH, 17.02.1994 - IX ZR 158/93

    Erfüllung der Kaufpreisschuld eines Grundstückskäufers bei Hinterlegung des

    Im Rahmen des § 254 BGB darf dem Geschädigten das Verschulden eines Dritten gemäß § 278 BGB nur angelastet werden, wenn der Geschädigte sich der Hilfsperson zur Erfüllung einer im eigenen Interesse gebotenen Obliegenheit bedient hat, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern (BGHZ 3, 46, 49 f; 36, 329, 338 f; BGH, Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 120/92, WM 1993, 1376, 1378 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 38/71

    Fahrzeughalterin als Beifahrerin - § 254 BGB, §§ 9, 17 StVG, Abwägung von

    Die Revision beruft sich auch ohne Erfolg darauf, daß in der Bestimmung des § 254 BGB der Grundsatz von Treu und Glauben in einer besonderen Form ausgeprägt ist (BGHZ 56, 57, 65 [BGH 29.03.1971 - III ZR 98/69] ; 36, 329, 342 [BGH 05.02.1962 - II ZR 141/60] ; 34, 355, 363) [BGH 14.03.1961 - VI ZR 189/59] .
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 163/88

    Gegenseitige Rechte und Pflichten der Kreditinstitute im beleglosen

    Zwar ist anerkannt, daß bei der Schadensliquidation von Drittinteresse oder bei Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich eines Vertrages der geschädigte Dritte für seine Hilfsperson verantwortlich ist (vgl. BGH Urteil vom 25. November 1971 - VII ZR 37/70, WM 1972, 214, 216; BGHZ 36, 329, 338).
  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77

    Klage auf Zahlung von Frachtlohn - Gegenanspruch auf Schadensersatz wegen

    Das Gut ist deshalb in Verlust geraten; es kommt nicht darauf an, ob das Gut körperlich noch vorhanden ist und ob der Absender das Gut nachträglich wieder auffinden konnte und in irgendeiner Weise wieder an sich gebracht hat (vgl. Schlegelberger-Schröder 5. Aufl., Rdn. 3 zu § 429 HGB; Heuer, Die Haftung des Frachtführers nach CMR, S. 68, 69, 105; Guelde-Willenberg Rdn. 26 zu § 29 KVO Ratz-RGRK HGB 2. Aufl. Anm. 2 zu § 414 Anm. 5 zu § 429; BGHZ 36, 329, 332 = Auslieferung an Nichtberechtigten ist Verlust i.S. des § 606 HGB; OLG Hamburg VersR 64, 401; BGH VersR 63, 45, 46).
  • BGH, 08.02.1965 - III ZR 170/63

    Schadensersatzansprüche gegenüber der Bundespost wegen Amtspflichtverletzungen

    Es ist ausreichende, wenn der mit der Erledigung des einschlägigen Pflichtenkreises betraute Gehilfe bei einer für den Schaden ursächlichen Handlung diejenige allgemeine Sorgfalt außer acht läßt, die nach der Sachlage im eigenen Interesse des geschädigten Geschäftsherrn geboten war (BGHZ 3, 46; 36, 329 [BGH 05.02.1962 - VII ZR 248/60]/338; vgl. auch BGB RGRK 11. Aufl. § 254 Anm. 59).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - 18 U 120/12

    Haftung des Frachtführers wegen Verletzung einer "On-Hold"-Vereinbarung

  • BGH, 17.01.1974 - II ZR 103/72

    Verfrachter - Erfüllungspflicht - Raumverfrachtung - Vertreter - Schiffsmakler -

  • BGH, 23.06.1965 - VIII ZR 201/63

    Mietvertrag über Räume eines nichtrechtsfähigen Vereins durch seinen Vorstand -

  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68

    Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader

  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66

    Pflichtverletzung aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung durch Herausgabe eines

  • BGH, 25.04.1974 - II ZR 103/73

    Anforderungen an die Auslegung eines Konnossements - Rechtmäßigkeit einer

  • BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68

    Inanspruchnahme aus einer Transportversicherung - Auslegung eines

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