Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,130
BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61 (https://dejure.org/1962,130)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1962 - I ZB 10/61 (https://dejure.org/1962,130)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1962 - I ZB 10/61 (https://dejure.org/1962,130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 219
  • NJW 1962, 2054
  • MDR 1962, 796
  • GRUR 1962, 642
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55

    Neuheitsschädlichkeit ausgelegter Patentanmeldungen

    Auszug aus BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
    Die Rechtsprechung des Senats zur Frage der Neuheitsschädlichkeit der ausgelegten Unterlagen von Patentanmeldungen und der Nichtanwendung des neuen Rechtsgrundsatzes auf Patentanmeldungen, die vor dem 7. August 1953 eingereicht waren, aber erst nach diesem Stichtag zur Patenterteilung geführt haben (vgl. BGHZ 18, 81), bleibt aufrechterhalten.

    Dieses sei nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BGHZ 18, 81) nicht angängig.

    Das angefochtene Urteil ist den im Urteil des Senats vom 8. Juli 1955 (BGHZ 18, 81 = GRUR 1955, 393, bestätigt in GRUR 1957, 488) entwickelten Rechtsgrundsätzen nur insofern gefolgt, als es das Auslegestück einer deutschen Patentanmeldung rechtlich als "Druckschrift" im Sinne des § 2 PatG behandelt.

    Nach dem Urteil des beschließenden Senats vom 8. Juli 1955 (BGHZ 18, 81) besaß der früher anerkannte Rechtssatz, wonach ausgelegte Patentanmeldungen und eingetragene Gebrauchsmuster nicht neuheitsschädlich seien, gewohnheitsrechtlichen Charakter.

    Auch der beschließende Senat des Bundesgerichtshofs hat, wie bereits in BGHZ 18, 81 hervorgehoben, die eingebürgerte Rechtspraxis noch in einem Urteil vom 7. November 1952 (vgl. GRUR 1953, 384) bestätigt.

    Einmal handelte es sich nicht etwa um die Aufstellung eines von vornherein unrichtigen Rechtssatzes, sondern um die Fortsetzung einer Auslegung des § 2 PatG, welche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich bis zu der dann einsetzenden Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (in BGHZ 18, 81 wurde die seit 1931 stattfindende Fertigung von Lichtbildern der Auslegungsstücke durch die Lichtbildstelle des Reichspatentamts und Aushändigung an Interessenten als maßgebend angesehen) unanfechtbar dem Gesetz entsprach, also richtig war.

    Auf beachtliche wissenschaftliche Kritik ist die Entscheidung des Senats vom 8. Juli 1955 (BGHZ 18, 81) allerdings insoweit gestoßen, als ihr entgegengehalten worden ist, daß die Rechtsgeltung eines Gewohnheitsrechts nicht durch eine vereinzelte von ihm abweichende Entscheidung zerstört werden könne; mithin lasse sich die Entscheidung des Senats nur unter der Annahme halten, daß kein Gewohnheitsrecht, sondern nur ein Gerichtsgebrauch vorgelegen habe (so Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil, Bd. I, § 39 Anm. 11, S. 268; § 42 Anm. 9, S. 276; ähnlich wohl Lindenmaier, Nachtrag zum Patentgesetz, S. 773/776).

    Die Bedeutung der Entscheidung des Großen Senats des Patentamts vom 7. August 1953 lag vielmehr, wie auch in BGHZ 18, 81, 93 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] zum Ausdruck gekommen ist, im wesentlichen darin, daß sie, obschon ihr nicht eigene derogierende Kraft zukam, gleichwohl als sicheres Beweisanzeichen für die geschwundene Rechtsüberzeugung der Fachleute des Patentrechts und als Auftakt für eine völlige Schwenkung der Rechtsanwendung gewertet werden mußte.

    Hingegen wendet sich die letztgenannte Entscheidung des Großen Senats des Deutschen Patentamts vom 19. Dezember 1955 gegen die vom erkennenden Senat in BGHZ 18, 81, 96 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] vertretene Auffassung, daß die frühere, dem Erfinder günstigere Auslegung des Neuheitsbegriffs auch auf solche Erfindungen weiter anzuwenden sei, die vor dem Stichtag nur angemeldet, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erteilt worden waren.

  • BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56

    Rechtssätze - Rechtfertigungsgründe - Materielle Gesetze - Gewohnheitsrecht -

    Auszug aus BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
    In der Tat ist mit der herrschenden Meinung daran festzuhalten, daß das Gewohnheitsrecht als gleichwertige Rechtsquelle neben dem Gesetzesrecht steht; zur Außerkraftsetzung einer Norm des Gewohnheitsrechts bedarf es daher eines Eingreifens des Gesetzgebers oder der Bildung von entgegenwirkendem Gewohnheitsrecht (vgl. hierzu auch BGHSt 11, 241, 247) [BGH 23.10.1957 - 2 StR 4581/56] .
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
    In diesem Falle wären nämlich die Rechtsgedanken der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1953 (BVerfGE 2, 380) heranzuziehen, wonach ein bloßer Wandel der Rechtsauffassung, insbesondere in der Auslegung nicht eindeutiger Rechtsbegriffe, keinesfalls dazu geeignet ist, die Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren zu rechtfertigen, welche nach prozeßähnlicher Klärung eines Tatbestandes unter Anhörung der Beteiligten mit einem feststellenden Verwaltungsakt abgeschlossen worden sind.
  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
    Es ist auch auf einen Widerspruch zwischen der Entscheidung des Senats und dem Urteil in BGHZ 1, 369, 379 [BGH 12.04.1951 - III ZR 87/50] hingewiesen worden, in welch letzterem der III. Zivilsenat zum Ausdruck gebracht hat, daß ein bloßer Wegfall der Rechtsüberzeugung nicht ausreichend sei, um ein bestehendes Gewohnheitsrecht wieder zu zerstören.
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 130.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
    Ähnlich wird im Verwaltungsrecht von dem allgemeinen Grundsatz, daß für Klagen auf Vornahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes diejenige Rechtslage maßgeblich ist, welche im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gegeben ist (vgl. BVerwGE 1, 296 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] ; 4, 164), [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55] aus rechtsstaatlichen Erwägungen folgende Ausnahme gemacht: Die Verpflichtung zur Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung ist auch dann noch auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach dem während des Rechtsstreits in Kraft getretenen Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber aber im Falle einer ordnungsmäßigen Handhabung des bisherigen Rechts schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften im Besitz seiner Zulassung hätte sein müssen (vgl. BVerwG vom 10. Juni 1960, DVBl 1960, 778; und vom 14. März 1961, DVBl 1961, 447; ferner BVerwGE 4, 81, 89 [BVerwG 11.10.1956 - I C 130/54] ; BSozG in NJW 1957, 1693, 1694) [BSG 03.07.1957 - 6 RKa 2/55] .
  • BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
    Ähnlich wird im Verwaltungsrecht von dem allgemeinen Grundsatz, daß für Klagen auf Vornahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes diejenige Rechtslage maßgeblich ist, welche im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gegeben ist (vgl. BVerwGE 1, 296 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] ; 4, 164), [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55] aus rechtsstaatlichen Erwägungen folgende Ausnahme gemacht: Die Verpflichtung zur Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung ist auch dann noch auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach dem während des Rechtsstreits in Kraft getretenen Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber aber im Falle einer ordnungsmäßigen Handhabung des bisherigen Rechts schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften im Besitz seiner Zulassung hätte sein müssen (vgl. BVerwG vom 10. Juni 1960, DVBl 1960, 778; und vom 14. März 1961, DVBl 1961, 447; ferner BVerwGE 4, 81, 89 [BVerwG 11.10.1956 - I C 130/54] ; BSozG in NJW 1957, 1693, 1694) [BSG 03.07.1957 - 6 RKa 2/55] .
  • BSG, 03.07.1957 - 6 RKa 2/55

    Zum Vorrang schwerbeschädigter Ärzte nach ZO-Ärzte BZ bei der Zulassung -

    Auszug aus BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
    Ähnlich wird im Verwaltungsrecht von dem allgemeinen Grundsatz, daß für Klagen auf Vornahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes diejenige Rechtslage maßgeblich ist, welche im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gegeben ist (vgl. BVerwGE 1, 296 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] ; 4, 164), [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55] aus rechtsstaatlichen Erwägungen folgende Ausnahme gemacht: Die Verpflichtung zur Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung ist auch dann noch auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach dem während des Rechtsstreits in Kraft getretenen Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber aber im Falle einer ordnungsmäßigen Handhabung des bisherigen Rechts schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften im Besitz seiner Zulassung hätte sein müssen (vgl. BVerwG vom 10. Juni 1960, DVBl 1960, 778; und vom 14. März 1961, DVBl 1961, 447; ferner BVerwGE 4, 81, 89 [BVerwG 11.10.1956 - I C 130/54] ; BSozG in NJW 1957, 1693, 1694) [BSG 03.07.1957 - 6 RKa 2/55] .
  • BVerwG, 16.11.1956 - IV C 299.55
    Auszug aus BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
    Ähnlich wird im Verwaltungsrecht von dem allgemeinen Grundsatz, daß für Klagen auf Vornahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes diejenige Rechtslage maßgeblich ist, welche im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gegeben ist (vgl. BVerwGE 1, 296 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] ; 4, 164), [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55] aus rechtsstaatlichen Erwägungen folgende Ausnahme gemacht: Die Verpflichtung zur Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung ist auch dann noch auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach dem während des Rechtsstreits in Kraft getretenen Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber aber im Falle einer ordnungsmäßigen Handhabung des bisherigen Rechts schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften im Besitz seiner Zulassung hätte sein müssen (vgl. BVerwG vom 10. Juni 1960, DVBl 1960, 778; und vom 14. März 1961, DVBl 1961, 447; ferner BVerwGE 4, 81, 89 [BVerwG 11.10.1956 - I C 130/54] ; BSozG in NJW 1957, 1693, 1694) [BSG 03.07.1957 - 6 RKa 2/55] .
  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
    Ähnlich wird im Verwaltungsrecht von dem allgemeinen Grundsatz, daß für Klagen auf Vornahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes diejenige Rechtslage maßgeblich ist, welche im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gegeben ist (vgl. BVerwGE 1, 296 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] ; 4, 164), [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55] aus rechtsstaatlichen Erwägungen folgende Ausnahme gemacht: Die Verpflichtung zur Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung ist auch dann noch auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach dem während des Rechtsstreits in Kraft getretenen Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber aber im Falle einer ordnungsmäßigen Handhabung des bisherigen Rechts schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften im Besitz seiner Zulassung hätte sein müssen (vgl. BVerwG vom 10. Juni 1960, DVBl 1960, 778; und vom 14. März 1961, DVBl 1961, 447; ferner BVerwGE 4, 81, 89 [BVerwG 11.10.1956 - I C 130/54] ; BSozG in NJW 1957, 1693, 1694) [BSG 03.07.1957 - 6 RKa 2/55] .
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Es fehlt bereits an der für eine gewohnheitsrechtliche Ausprägung erforderlichen lang dauernden Übung, die durch die Rechtsüberzeugung der beteiligten Verkehrskreise getragen werden muss (vgl. hierzu nur BVerfGE 28, 21, 28; BGHZ 37, 219, 222), dass ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis auch die Unwirksamkeit der Abtretung nach sich zieht.
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 28/64

    Übergangsregelung für Neuheitsschädlichkeit eigenen Gebrauchsmusters

    An der Rechtsprechung, daß ausgelegte unterlagen von Patentanmeldungen und Gebrauchsmustern allen Patentanmeldungen, die nach dem 7. August 1953 eingegangen sind, als patenthindernd entgegengehalten werden können, wird festgehalten (Ergänzungen zu BGHZ 18, 81; 37, 219) [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61].

    Der angefochtene Beschluß stellt ausgelegte Unterlagen von Gebrauchsmusteranmeldungen in Anlehnung an die insoweit übereinstimmende Rechtsprechung des Großen Senats des Deutschen Patentamts (Beschlüsse vom 7. August 1953 - GRUR 1953, 440 - und vom 19. Dezember 1955 - GRUR 1956, 80) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 8. Juli 1955 - BGHZ 18, 81 = GRUR 1955, 393 - und Beschluß vom 19. Juni 1962 - BGHZ 37, 219 [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] = GRUR 1962, 642 mit Anm. Moser v. Filseck = LM PatG § 2 Nr. 9 mit Anm.) öffentlichen Druckschriften im Sinne des § 2 Satz 2 PatG gleich.

    - Auch diesen Standpunkt hat sich die Rechtsbeschwerde zu eigen gemacht, so daß es insoweit anstelle einer ins einzelne gehenden Begründung genügt, auf die Ausführungen in BGHZ 189 81 und in BGHZ 37, 220 [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61]-222 hinzuweisen.

    Von einer derartigen Mißachtung des rechtsstaatlichen Prinzips der Gewaltenteilung kann indes keine Rede sein; denn im angefochtenen Beschluß ist wörtlich ausgeführt: "Das Gewohnheitsrecht hat sein Ende nicht durch die Entscheidung des Großen Senats, sondern dadurch gefunden, daß die allgemeine Überzeugung von der Richtigkeit des bisherigen Grundsatzes der Erkenntnis von seiner Unhaltbarkeit gewichen war." Daraus erhellt, daß die angefochtene Entscheidung uneingeschränkt auf dem Boden der Entscheidung des I. Zivilsenats vom 19. Juni 1962 (BGHZ 37, 219 [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61]) steht, in der ebenfalls dem Beschluß des Großen Senats vom 7. August 1953 ausdrücklich die eigene derogierende Kraft abgesprochen worden ist.

    Sondern es ist in BGHZ 18, 81, 84 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] und in BGHZ 37, 219, 222 [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] sogar als Beweis dafür angeführt worden, daß die Bindung an das Gewohnheitsrecht bis zum Beschluß des Großen Senats vom 7. August 1953 fortbestanden hat.

    Indessen läßt auch die von der Rechtsbeschwerde beanstandete Redewendung in BGHZ 37, 225 [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61], das oberste Spruchorgan des Patentamts habe "die Weisung gegeben, bei der Neuheitsprüfung seien künftighin auch Auslege- und Gebrauchsmuster.

    Auch in diesem Punkte hat sich das Bundespatentgericht der Rechtsprechung des I. Zivilsenats angeschlossen der vor allem in BGHZ 37, 225 ff [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] dargelegt hat, daß sich in der Regel der Zeitpunkt des endgültigen Abbaus eines Gewohnheitsrechts schwerlich genau festlegen lasse.

    Anschließend ist in BGHZ 37, 226 [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] ausgeführt worden: Bei der Frage, von welchem Zeitpunkt ab die sowohl auf einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse wie auch auf einem Wandel der Rechtsüberzeugung und der Rechtsanwendung beruhende neue Anwendung des § 2 PatG allgemeine Geltung beanspruchen könne, sei zu berücksichtigen gewesen, daß eine Verwaltungsbehörde, die wie das Patentamt zur Erteilung von Privatrechten berufen ist, unmöglich mit fließenden Übergängen und unklaren Zeitgrenzen, arbeiten könne.

    Nach alledem trägt der beschließende Senat keine Bedenken, sich in den unter I und II erörterten Grundsatzfragen den in BGHZ 18, 81 und 37, 219 niedergelegten Rechtsansichten des früheren I. Zivilsenats anzuschließen.

    In Anbetracht des Schweigens des Gesetzgebers obliegt es nunmehr den Gerichten, auch für diese - in den erwähnten Entscheidungen des I. Zivilsenats noch nicht ins Auge gefaßte - Sonderfrage "die jenige Übergangsregelung zu finden und anzuwenden, welche sich aus der Natur der Sache und nach allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen als die richtige erweist" (vgl. BGHZ 37, 219, 229) [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61].

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

    Notwendig ist mithin die Überzeugung der beteiligten Verkehrskreise, durch die Einhaltung der Übung bestehendes Recht zu befolgen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1469 Rn. 62; BGH, Beschluss vom 19. Juni 1962 - I ZB 10/61, BGHZ 73, 219, 221 f.; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl. Einl. Rn. 22).
  • BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99

    Keine Verpflichtung zur Mehltaubekämpfung im Interesse des Nachbarn

    Die Entstehung von Gewohnheitsrecht erfordert eine lang andauernde tatsächliche Übung sowie die Überzeugung der beteiligten Verkehrskreise, durch die Einhaltung der Übung bestehendes Recht zu befolgen (BVerfGE 28, 28; BGHZ 37, 219, 222).
  • BGH, 04.09.2013 - XII ZB 526/12

    Personenstandssache: Eintragung eines akademischen Grades eines Elternteils im

    Hinzutreten muss in subjektiver Hinsicht, dass diese Übung von der Überzeugung getragen wird, mit ihrer Anwendung geltendes Recht zu befolgen (BGH Urteile vom 19. März 2013 - VI ZR 56/12 - NJW-RR 2013, 675 Rn. 29 und vom 16. Februar 2001 - V ZR 422/99 - NJW-RR 2001, 1208, 1209), mithin die Zwangsläufigkeit der Anwendung der Übung im Bewusstsein von Rechtsanwendern und Rechtsunterworfenen verankert ist (BGHZ 37, 219, 222 = NJW 1962, 2054, 2055).

    b) Weil Gewohnheitsrecht als Rechtsquelle gleichwertig neben dem Gesetzesrecht steht, ist der Gesetzgeber - wie beim Gesetzesrecht - ohne weiteres befugt, Gewohnheitsrecht durch die Kodifizierung einer abweichenden Regelung außer Kraft zu setzen (BGHZ 37, 219, 222 = NJW 1962, 2054, 2055).

    Auch ohne ein Eingreifen des Gesetzgebers wird eine Norm des Gewohnheitsrechts jedenfalls durch die Bildung eines entgegenstehenden Gewohnheitsrechts außer Kraft gesetzt (BGHZ 37, 219, 222 = NJW 1962, 2054, 2056).

  • OLG Oldenburg, 11.02.2008 - 15 U 55/07

    Benutzung des Randstreifens eines Kanals ohne Vorliegen der Voraussetzungen für

    BGHZ 37, 219).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 80/09

    Rechtsanwaltskammer: Zwei-Jahres-Turnus für Teilneuwahlen des Kammervorstandes;

    Es kann offen bleiben, ob sich das fehlerhafte Verständnis einer Norm zu Gewohnheitsrecht verfestigen kann (vgl. BVerfG NJW 2009, 1469, 1473; BGHZ 37, 219, 222) und ob die dafür jedenfalls erforderliche Überzeugung der beteiligten Kreise, dass die langjährig praktizierte Anwendung der Norm dem Willen des Gesetzgebers entspricht, hier erfüllt ist.
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 54/64

    Zusatzpatent

    Gegenüber einer vor dem 7. August 1953 eingereichten Zusatzanmeldung stellt die Bekanntmachung der Hauptanmeldung durch Auslegung ihrer Anmeldeunterlagen keine druckschriftliche Vorveröffentlichung dar (Ergänzung zu BGHZ 18, 81 und 37, 219).

    Denn der seit dem Beschluß des Großen Senats des Deutschen Patentamts vom 7. August 1953 (BlPMZ 1953, 336) geltende Rechtssatz, daß auch die ausgelegten Unterlagen von Patentanmeldungen "öffentliche Druckschriften" im Sinne des § 2 PatG sind, findet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 18, 81 ff, 96 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55]; 37, 219 ff [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61]) gegenüber den vor dem 7. August 1953 eingereichten Patentanmeldungen keine Anwendung.

    § 2 PatG stellt für die "Neuheit" oder "Nicht-Neuheit" einer zum Patent angemeldeten Erfindung eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung auf, die in einer bewußt geschaffenen und zwangsläufigen Starrheit lediglich an das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen von gewissen, in bestimmt bezeichneter Weise an die Öffentlichkeit gelangten Vorgängen ("öffentliche Druckschriften aus den letzten hundert Jahren", "offenkundige Vorbenutzung") anknüpft und das auf andere Weise erlangte Wissen außer Betracht läßt (vgl. dazu BGHZ 18, 81 ff, 87 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55]/88; 37, 219 ff, 232).

  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15

    Unvordenkliche Verjährung

    Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, welches durch eine andauernde Anwendung, also längere tatsächliche Übung, von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind, zustande kommt und als gleichwertige Rechtsquelle neben dem Gesetzesrecht steht (vgl. BVerfG NJW 2009, 1469 ff. - Rdnr. 62 zitiert nach juris; BGHZ 37, 219 ff. u. Palandt-Sprau, a.a.O., Einleitung Rdnr. 22).
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04

    Anspruch auf Entfernung von auf einem Grundstück eingedrungenen Überwuchses;

    Das Landgericht hat nämlich schon nicht festgestellt, dass die von Überwuchs betroffenen Grundstückseigentümer und die Beklagte die festgestellte tatsächliche Übung in dem Bewusstsein praktiziert hätten, damit in Anwendung geltenden Rechts gehandelt zu haben, was Voraussetzung für die Annahme von Gewohnheitsrecht wäre (vgl. Staudinger-Coing, BGB, 13. Bearb. Einl. Rdnr 240; BGHZ 37, 219).
  • OLG Koblenz, 05.03.2020 - 1 U 960/18

    Hammer- und Leiterschlagsrecht erlaubt keine dauerhafte Grundstücksnutzung!

  • KG, 08.06.2004 - 1 W 685/03

    Abfindungsversicherung bei Kommanditistenwechsel: Vorlage an den BGH bezüglich

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - Kart 25/02

    Erhebung einer Beschwerde über die Freigabe eines Zusammenschlusses im Rahmen

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - Kart 25/02

    Anforderungen an ein Verwaltungsverfahren über eine Ministererlaubnis für ein

  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84

    Beschäftigte eines unselbstständigen Betriebsteils - Zuständigkeit der

  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 112/09

    Zulässigkeit eines anderen Turnus als zwei Jahre hinsichtlich der Teilneuwahl des

  • BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 19/65

    Zwischenstreit im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 32/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1968 - I ZB 5/67

    Umschreibung eines Warenzeichens ohne Einverständnis des Inhabers - Umwandlung

  • BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 957/94

    Umfang des Liquidationsrechts eines leitenden Arztes für Laborleistungen -

  • BGH, 08.10.1969 - I ZR 7/68

    Ein-Tannen-Zeichen

  • BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 27/64

    Erforderlichkeit der handschriftlichern Unterzeichnung der Beschwerdeerklärung im

  • LAG Bremen, 06.09.1994 - 1 Sa 383/93

    Liquidationsrecht für Laborleistungen bei ambulant und stationär behandelten

  • BGH, 05.05.1983 - I ZR 47/81

    Feingoldgehalt

  • BPatG, 29.04.2014 - 3 Ni 13/13

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Adjuvans für Grippe-Impfstoff" - zu den

  • LG Koblenz, 28.05.2013 - 6 S 277/12

    Grundstück anderweitig befahrbar: Kein Anspruch auf Notwegerecht gegen Nachbarn

  • BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86

    Verwendung von originalen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen eines Architekten

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64

    Änderung des Patentrechts und Unionspriorität

  • OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95

    Zivilprozessuale Anforderungen an die Substantiierung der Befangenheit eines

  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 7/85
  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 8/83

    Berechnung der Beiträge zur Unfall- und Krankenversicherung für Seeleute -

  • BayObLG, 22.06.1982 - RReg. 4 St 224/81
  • BGH, 29.01.1996 - AnwSt (R) 13/95

    Verstoß gegen die anwaltlichen Standespflichten - Voraussetzungen für das

  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 6/85
  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 123/70

    Gewerbliche Leistungen des täglichen Bedarfs - Anwendbarkeit des Rabattgesetzes -

  • BGH, 12.07.1968 - X ZR 12/67

    Schwenkverschraubung

  • BGH, 07.12.1965 - Ia ZR 292/63

    Anforderungen an die Neuheit eines Patentanspruchs - Versagung eines Patents auf

  • AG Hamburg-Bergedorf, 07.12.2006 - 408 C 191/06
  • BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67

    Antrag auf Erteilung eines Patents - Rechtsanspruch eines Anmelders auf Aufhebung

  • BVerwG, 23.09.1966 - III B 66.66

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BGH, 28.04.1966 - Ia ZR 30/64

    Erfindung eines innen beleuchteten Globus - Neuheitsschädlichkeit ausgelegter

  • BGH, 23.03.1965 - Ia ZR 233/63

    Verfahrenspatent für Arbeitsverfahren - Neuheitsschädliche Patentanmeldungen im

  • BGH, 14.05.1963 - Ia ZR 36/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.11.1962 - I ZB 10/62

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht