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   BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60   

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https://dejure.org/1962,164
BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60 (https://dejure.org/1962,164)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1962 - V ZR 206/60 (https://dejure.org/1962,164)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1962 - V ZR 206/60 (https://dejure.org/1962,164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Feststellungsklage für einen Vertragserben auf Feststellung, dass die Anfechtung des Erbvertrages unwirksam sei - Erbe aus einen bindend gewordenen gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testament - Rechtsstellung des Vermächtnisnehmers - Anspruch des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 331
  • NJW 1962, 1913
  • MDR 1962, 895
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 13.04.1883 - III 460/82

    Beweislastverteilung bei einer negativen Feststellungsklage; Erbringen eines

    Auszug aus BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60
    Leitet sie aus der Anfechtung Rechtsfolgen ab, so ist sie für deren tatsächliche Voraussetzungen beweispflichtig, gleichgültig, ob sie das angriffsweise oder verteidigungsweise tut (Rosenberg a.a.O. § 13 II S. 173, 174; RGZ 9, 337, 339).

    In den von der Revision angezogenen Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 9, 337; 148, 6) wird ein anderer Standpunkt nicht vertreten.

  • RG, 08.02.1934 - IV 357/33

    Kann die Ehefrau, die der Ehemann durch Testament zur Alleinerbin eingesetzt hat,

    Auszug aus BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60
    Daraus ergibt sich, daß das Gesetz sachlich als den Anfechtungsgegner nicht das Nachlaßgericht, sondern denjenigen ansieht, dessen Rechtsstellung von der Anfechtung betroffen wird (RGZ 143, 350, 353).
  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60
    Danach kommt es auf die vom Berufungsgericht in den Vordergrund der Betrachtung gestellte Gleichstellung des Vermächtnisnehmers mit einem Schlußerben (§ 2269 BGB) nicht mehr an, Deshalb erübrigt es sich auch, auf die Revisionsangriffe einzugehen, mit denen unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats BGHZ 12, 115 ff ausgeführt wird, der Vermächtnisnehmer habe keine Ansprüche gegen den Erblasser, nicht einmal ein Anwartschaftsrecht, der Berufungsrichter habe zu Unrecht den Vermächtnisnehmer dem Vertragserben gleichgestellt.
  • BGH, 17.11.1959 - V ZR 18/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60
    Nach der im Schrifttum und in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung steht dem überlebenden Ehegatten das Recht zu, seine eigene wechselbezügliche Verfügung zugunsten eines Dritten in einem gemeinschaftlichen Testament anzufechten, wenn die Voraussetzungen der §§ 2978, 2079, 2082 BGB gegeben sind (RGZ 132, 1, 4; BGH V ZR 18/59 vom 17. November 1959 - FamRZ 1, 960, 145).
  • BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61

    Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen

    Auszug aus BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60
    Es handelt sich dabei auch nicht etwa um die (unzulässige) Feststellung eines künftigen Erbrechtsverhältnisses (vgl. ... das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des IV. Zivilsenats vom 16. Mai 1962, IV ZR 215/61, S. 16), etwa eines Vermächtnisanspruches des Klägers (vgl. dazu RG WarnRspr 1917 Nr. 121 a.E.).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60
    Auf alle Einzelheiten brauchte der Berufungsrichter nicht einzugehen; es genügt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50].
  • BGH, 26.04.1961 - V ZR 184/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60
    Denn auch bei Vorliegen dieser Anfechtungsvoraussetzung war die Ausübung des Anfechtungsrechtes unzulässig, wenn die Beklagte das Nichteintreten der Erwartung eines weiterhin harmonisch verlaufenden Zusammenlebens der Parteien durch ein gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten selbst, herbeigeführt hat (Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1961, V ZR 184/60, S. 6 mit Nachweisen).
  • RG, 15.10.1943 - VI 73/43

    Zur Beweislast bei Anfechtung einer letztwilligen Verfügung nach § 2078 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60
    Für ihre Darstellung, daß die Vermächtnisanordnung auf Grund der Anfechtung unwirksam geworden sei, muß die Beklagte alle tatsächlichen Voraussetzungen der Anfechtung beweisen, also, daß sie sich in der Erwartung, nach dem Tode ihres Ehemannes mit dem Kläger weiterhin in einem guten Mutter-Sohn-Verhältnis leben zu können, geirrt habe und daß es in der Tat zu Zerwürfnissen gekommen sei (vgl. RGZ 172, 83 f; Rosenberg, Die Beweislast, 4. Aufl. § 18 I 1 Abs. 4 S. 260 f mit Nachweisen).
  • RG, 11.12.1930 - IVb 27/30

    1. Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der

    Auszug aus BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60
    Nach der im Schrifttum und in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung steht dem überlebenden Ehegatten das Recht zu, seine eigene wechselbezügliche Verfügung zugunsten eines Dritten in einem gemeinschaftlichen Testament anzufechten, wenn die Voraussetzungen der §§ 2978, 2079, 2082 BGB gegeben sind (RGZ 132, 1, 4; BGH V ZR 18/59 vom 17. November 1959 - FamRZ 1, 960, 145).
  • RG, 04.02.1929 - VI 675/28

    Ist eine Feststellungsklage auf Aufwertung des in einem Kaufangebot bestimmten

    Auszug aus BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60
    Das Berufungsgericht geht jedoch zutreffend davon aus, daß der Kläger ein wirtschaftliches und damit auch ein rechtliches Interesse (RGZ 123, 232) daran hat, zu wissen, ob er Aufwendungen für das Grundstück, in dem er die ihm bereits überlassene Schreinerei betreibt, machen kann, ob er nicht im Gegenteil veranlaßt ist, schon jetzt für den Bau eines anderen Hauses zu sorgen, etwa durch Abschluß eines Bausparvertrages oder Erwerb eines Baugrundstückes.
  • BGH, 25.05.2016 - IV ZR 205/15

    Ehegattentestament: Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des

    § 2285 BGB ergänzt das Selbstanfechtungsrecht, das dem Erblasser beim Erbvertrag gemäß § 2281 BGB und in entsprechender Anwendung auch dem überlebenden Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament (BGH, Urteile vom 3. November 1969 - III ZR 52/67, FamRZ 1970, 79 unter I 1; vom 4. Juli 1962 - V ZR 206/60, BGHZ 37, 331 unter 1) hinsichtlich seiner vertragsmäßigen bzw. wechselbezüglichen Verfügungen zusteht.
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Die rechtskräftige Feststellung von Vortragen oder Elementen eines Rechtsverhältnisses ist nach allgemeiner Rechtsüberzeugung nicht durchzusetzen (BGHZ 22, 43, 48 [BGH 15.10.1956 - III ZR 226/55]; 37, 331, 333 [BGH 04.07.1962 - V ZR 206/60]jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2017 - 17 U 81/16

    Verbraucherdarlehensvertrags: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung; Widerruf

    a) Die begehrte Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs betrifft kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO (BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15 - juris Rn. 12 mwN; vgl. zur Feststellung der Unwirksamkeit einer Rechtshandlung schon BGH, Urteil vom 04.07.1962 - V ZR 206/60 -, BGHZ 37, 331 Rn. 10).
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