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   BGH, 24.10.1962 - V ZR 22/62   

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https://dejure.org/1962,754
BGH, 24.10.1962 - V ZR 22/62 (https://dejure.org/1962,754)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1962 - V ZR 22/62 (https://dejure.org/1962,754)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1962 - V ZR 22/62 (https://dejure.org/1962,754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bezeichnung der bei der Verhandlung mitwirkenden Personen bei Errichtung eines Erbvertrages - Erfordernis einer genauen Angabe der amtlichen Urkundspersonen und der Amtsstellung der Unterzeichner - Ergänzung einer unvollkommenen Bezeichnung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 130
  • NJW 1963, 200
  • MDR 1963, 121
  • DNotZ 1964, 104
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 15.02.1906 - IV 14/06

    Darf bei der gerichtlichen und der notariellen Beurkundung von Rechtsgeschäften

    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 22/62
    In § 2241 BGB sei, wie sich aus § 2242 BGB ergebe, die die Bestandteile des § 2241 BGB enthaltende Niederschrift, d.h. die in der fortschreitenden Entwicklung begriffene Urkunde (RGZ 62, 1, 6; Schlegelberger, FGG 7. Aufl. § 176 Randn. 9), gemeint, im Gegensatz zu der durch die Unterschriften abgeschlossenen Niederschrift im weiteren Sinne.

    Bei Auslegung der genannten Formvorschrift ist auszugehen einerseits von ihrem Sinn und Zweck, eine klare und zuverlässige Wiedergabe des von den Beteiligten, hier dem Erblasser erklärten rechtsgeschäftlichen Willens sicherzustellen, andererseits von dem immer mehr als berechtigt anerkannten Bedürfnis, unnötige Formenstrenge zu vermeiden (vgl. in letzterer Hinsicht bereits RGZ 62, 1, 7; ferner für die vergleichbare Frage der Anforderungen an die Form einer zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärten Revisionsbegründung in Strafsachen die Anmerkungen Mannheim und Ernst F. zu den einen besonders strengen Standpunkt vertretenden Entscheidungen JW 1927, 524 und 2645, sowie neuerdings Schmid, Rpfleger 1962, 62, 301 ff unter III 2).

    Nicht zwingend dagegen spricht die Argumentation mit dem Gesetzeswortlaut, wonach unter Niederschrift im Sinne von § 13 TestG (§ 2241 BGB, § 176 FGG) im Gegensatz zu der alsbald folgenden Gesetzesbestimmung über die Verlesung, Genehmigung und Unterzeichnung (§ 16 TestG, § 2242 BGB, § 177 FGG) nur der vor dem Verlesungs- usw. Vermerk und den Unterschriften befindliche Protokollteil (Text) gemeint sei; denn das Gesetz versteht den Begriff "Niederschrift" ("Protokoll") auch in diesem späteren Paragraphen an seinen verschiedenen Stellen anerkanntermaßen in verschieden weitem Sinne; wohin Wortlautauslegung gerade in diesem Punkte führen kann, ist in RGZ 62, 1 ff anschaulich aufgezeigt.

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 22/62
    Sachlich besteht allenfalls ein Bedürfnis dafür, daß wenigstens die Mitwirkung einer amtlichen Stelle (Gericht, Notar) bereits am Kopf oder im Verlauf des Textes der Niederschrift zum Ausdruck kommt (Gegenbeispiel: der Entscheidungsfall BGHZ 37, 79); in diesem Umfang mag eine Mitwirkendenbezeichnung schon im Protokolltext gefordert werden.
  • RG, 18.11.1901 - IV 296/01

    Testamentserrichtung.

    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 22/62
    Der Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 18. November 1901 (RGZ 50, 16) lag folgende Niederschrift zugrunde: "Königliches Amtsgericht zu Friedland, Reg.-Bez.
  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter

    Hierfür genügt jede Bezeichnung, die hinreichend auf eine bestimmte Person hinweist (BGHZ 38, 130/135; Winkler BeurkG 15. Aufl. § 9 Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2018 - 2 M 44/18

    Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung eines Ausländers wegen Vaterschaft zu

    Hierfür genügt jede Bezeichnung, die hinreichend auf eine bestimmte Person hinweist (BGHZ 38, 130/135; Winkler BeurkG 15. Aufl. § 9 Rn. 7).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 4/05

    Wirksamkeit der Beurkundung einer Grundschuld

    Ausreichend ist insoweit jede Bezeichnung, die hinreichend auf eine bestimmte Person als erschienen hinweist (vgl. Senat, BGHZ 38, 130, 135 zu der inhaltlich im wesentlichen gleichen Vorgängervorschrift des [früheren] § 2241 Abs. 1 BGB; Winkler, BeurkG, 15. Aufl., § 9 Rdn. 7).
  • OLG Hamm, 04.11.1987 - 15 W 428/87

    Bezeichnung des Notars in der Niederschrift; Berichtigung der Bezeichnung der

    »Zwar kann eine an sich unvollständige Angabe im Text der Niederschrift durch die Unterschrift so ergänzt werden, daß Textangaben und Unterschrift zusammen eine ausreichende Bezeichnung ergeben (BGHZ 38, 130; Senat, aaO.).
  • KG, 18.12.2001 - 1 W 1712/00

    Formwirksamkeit eines im Wege freiwilliger Versteigerung geschlossenen

    Wie dessen Bezeichnung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; es genügt jede Bezeichnung, die hinreichend auf eine bestimmte Person hinweist (vgl. zu Vorstehendem Eylmann/Limmer, BeurkG, § 9 Rdn.4; Keidel/Winkler, BeurkG, 14.Aufl., § 9 Rdn.7, jew. unter Hinweis auf BGHZ 38, 130/135 und m.w.N.).
  • FG Hamburg, 10.12.1999 - IV 500/98

    Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage; Ladung des Klägers über den

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  • BGH, 03.07.1972 - III ZR 84/69

    Rechtsstellung des Klägers im gerichtlichen Verfahren; Berechtigung zur

    Das entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 25, 225, 227 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56] ; 38, 138 [BGH 24.10.1962 - V ZR 22/62] ; BGH Warn 1964, Nr. 170).
  • OLG Frankfurt, 13.02.1986 - 22 U 69/85

    Bezeichnung des Notars in der Niederschrift

    Um unnötige Förmelei zu vermeiden, schließt sich der Senat der überzeugenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 38, 130 (ausführlicher in NJW 1963, 200 ) an.
  • LG München I, 28.07.1986 - 11 HKT 4089/86

    Keine Registersperre für Altsatzungen mit Gewinnverteilungsregelung

    Um unnötige Förmelei zu vermeiden, schließt sich der Senat der überzeugenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 38, 130 (ausführlicher in NJW 1963, 200 ) an.
  • BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 118/63

    Voraussetzungen für einen wirksamen Abfindungsvergleich - "Streitausschließende

    Es ist aber nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, Akten, auf die in anderem Zusammenhang Bezug genommen worden ist, daraufhin zu durchforschen, ob sie sonstigen Parteivortrag enthalten, der auch für dieses Verfahren bedeutsam sein könnte; vielmehr hätte die Klägerin die Urkunde, die die Anfechtungserklärung enthalten soll, bereits damals genau und eindeutig bezeichnen müssen (BGH DRiZ 1963, 60).
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