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   BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60   

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BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60 (https://dejure.org/1962,509)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1962 - II ZR 194/60 (https://dejure.org/1962,509)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1962 - II ZR 194/60 (https://dejure.org/1962,509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungen für eine unzulässige Frachtvermittlung - Rückgängigmachung tarifwidriger Zuwendungen - Ansehen von Schmiergeldern an Angestellte von an der Kostengestaltung des Beförderungsvertrags wirtschaftlich interessierten Unternehmen als tarifwidrige Zuwendungen - Zweck ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 171
  • NJW 1963, 102
  • MDR 1963, 114
  • VersR 1962, 1197
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57

    Anwendbarkeit des Rückgewähranspruchs im Sinne des § 23 Güterkraftverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
    Der Senat hat in seinem Urteil NJW 1960, 1057, 1058 [BGH 03.03.1960 - II ZR 196/57] darauf hingewiesen, daß der Wortlaut dieser Vorschrift jeden Fall tarifwidriger Zahlungen oder Zuwendungen decke, gleichgültig, von wem sie gewährt worden seien oder wer sie erhalten habe; einer Tarifumgehung würden Tür und Tor geöffnet werden, wenn der Zwang, tarifwidrige Zuwendungen rückgängig zu machen, auf Zuwendungen zu beschränken wäre, die ein am Frachtvertrag Beteiligter empfangen hätte; auch tarifwidrige Zuwendungen an Dritte müßten rückgängig gemacht, werden, wenn ein am Frachtvertrag Beteiligter oder der Dritte selbst als Lieferant, Abnehmer, Vertriebsagent des Lieferanten oder dergleichen an der Niedrighaltung der Beförderungskosten wirtschaftlich interessiert sei.

    Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung (BGHZ 31, 88; NJW 1960, 1057; Urteil vom 13. Oktober 1960 II ZH 75/59) fest, daß die ordentlichen Gerichte unabhängig von einer Entscheidung der Verwaltungsgerichte zu prüfen haben, ob im Falle des § 23 Abs. 3 der Forderungsberechtigte vorsätzlich gehandelt hat.

  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
    (Daher treffen im Falle des § 23 Abs. 3 auch nicht die in BGHZ 9, 329 angestellten Erwägungen zu).
  • BVerwG, 04.07.1957 - I C 12.57
    Auszug aus BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
    Ob eine Ausnahme dann zu machen ist, wenn die BAG aus öffentlich-rechtlichen Gründen eine solche Mitteilung nicht machen durfte und deshalb diese Mitteilung auf Anfechtung hin vom Verwaltungsgericht für nichtig erklärt worden ist (vgl. BVG NJW 1957, 1569), braucht hier nicht untersucht zu werden.
  • BGH, 19.10.1961 - II ZR 287/59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
    Die Klägerin macht aus übergegangenem Recht nicht einen Anspruch geltend, der auf dem Beförderungsvertrag beruht, sondern einen solchen aus ungerechtfertigter Bereicherung (BGH v. 19. Oktober 1961 II ZR 287/59).
  • BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57

    Überleitungsbescheid nach § 23 Abs. 3 GüKG

    Auszug aus BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
    Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung (BGHZ 31, 88; NJW 1960, 1057; Urteil vom 13. Oktober 1960 II ZH 75/59) fest, daß die ordentlichen Gerichte unabhängig von einer Entscheidung der Verwaltungsgerichte zu prüfen haben, ob im Falle des § 23 Abs. 3 der Forderungsberechtigte vorsätzlich gehandelt hat.
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 8/52

    Mißbrauch von Verlängerungswechseln als Untreue

    Auszug aus BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
    Nicht notwendig ist das Bewußtsein, daß seine Zahlungen rechtlich als einer Umgehung des tarifmäßigen Beförderungsentgeltes gleichkommend zu beurteilen sind (vgl. für den entsprechenden Fall des Sittenverstoßes BGHZ 8, 283, 287) [BGH 14.01.1953 - VI ZR 8/52].
  • BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
    Wie die Rechtslage im Falle des § 835 ZPO oder im Fall des § 21 a FürsPflVO, jetzt § 90 BSHG (vgl. BGH 20, 127; BVGE 10, 209; 11, 249) zu beurteilen ist, braucht hier nicht erörtert zu werden, da diese gesetzlichen Bestimmungen in anderer Weise gefaßt sind.
  • RG, 27.04.1920 - III 411/19

    Fallen sog. Schmiergelder unter die Herausgabepflicht der §§ 667, 675 BGB.?

    Auszug aus BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
    Rechtlich gesehen hat er jedoch diese Beträge, mag man sie als Schmiergelder, "Provisionen" oder wie immer bezeichnen, in Ausführung der ihm von seiner Firma erteilten Geschäftsbesorgungsaufträge erlangt und ist daher an sich zur Herausgabe an seine Firma verpflichtet gewesen (§§ 675, 667 BGB; RGZ 99, 31; Urteil des erkennenden Senats WPM 1962, 578).
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Zwar wäre der Angeklagte V gemäß § 681 Satz 2, § 687 Abs. 2 in Verbindung mit § 667 BGB insoweit zur Herausgabe verpflichtet (vgl. BGHZ 38, 171, 175; BAG AP Nr. 1 zu § 687 BGB).
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 16/09

    Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens einer Entreicherung im

    Die Gesellschaft kann Auskehr einer verbotenen Provisionszahlung verlangen (BGHZ 38, 171, 175; 39, 1, 2 f; RGZ 99, 31, 32 f; Scholz/Schneider, aaO § 43 Rn. 212).
  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 20/77

    Haftung eines Börsendienstes

    Jedenfalls wäre im vorliegenden Fall der Ausschluß im Hinblick darauf, daß N. als damaliger verantwortlicher Wirtschaftsredakteur grob fahrlässig gehandelt hat, unwirksam (BGHZ 20, 164; 38, 183 [BGH 29.10.1962 - II ZR 194/60]; BGH Urteil vom 2. April 1962 - II ZR 80/66 = LM AGB Nr. 14 = NJW 1962, 1195; Mattem WM 1974, 762, 770 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.03.1967 - II ZR 59/66

    Rechtmäßigkeit einer vertraglichen Gewinnabrede - Nichtigkeit infolge einer über

    Der erkennende Senat hat bereits in früheren Entscheidungen ausgeführt, der Zweck der Tarifsicherung gebiete es, die genannten Vorschriften weit auszulegen (BGH NJW 1960, 1057 ff); deshalb fielen auch Zuwendungen unter die Verbotsnorm, die ein Transportunternehmer an einen Dritten leiste, der für seinen Arbeitgeber Beförderungsaufträge verübe, wenn diese Zuwendungen eine Vergütung für die Auftragserteilung darstellen (BGH NJW 1963, 102).

    In der in NJW 1963, 102 ff veröffentlichten Entscheidung hat das der Senat für Zuwendungen in Geld ausgesprochen, die als Schmiergelder, als Provision oder ähnlich bezeichnet werden mögen., Das kann aber nicht anders sein, wenn solche Zuwendungen in der Weise gemacht werden, daß dem Dritten in einem Gesellschaftsvertrag - als Gegenleistung für dessen Einfluß auf die Transportvergabe - überhöhte Gewinnansprüche versprochen werden.

    Dem Einwand der Revision, eine solche Anwendung des § 22 Abs. 2 GüKG gehe über den Sinn der Vorschrift hinaus, ist der Senat unter Hinweis auf die wettbewerbsausgleichende Funktion dieser Vorschrift bereits entgegengetreten (NJW 1963, 102, 104) [BGH 29.10.1962 - II ZR 194/60].

  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

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  • BVerwG, 09.05.1979 - 7 B 152.78

    Feststellung des Tarifverstoßes und des vorsätzlichen Verhaltens des

    Der Senat hat in dem genannten Urteil vom 9. Juli 1965 unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 4. Juli 1957 - BVerwG 1 C 12.57 - [Buchholz 442.03 § 23 GüKG Nr. 1 - NJW 1957, 1569 [OLG Hamburg 22.08.1957 - Ws 413/57]] und vom 5. Mai 1959, BVerwGE 8, 283 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 46/56]) und im wesentlichen im Einklang mit dem Bundesgerichtshof (BGHZ 31, 88; 38, 171 = NJW 1963, 102) folgendes entschieden: Die in § 23 Abs. 3 GüKG vorgesehene Mitteilung der Bundesanstalt stellt zwar - entgegen den Zweifeln in BGHZ 38, 171 (180) - einen anfechtbaren Verwaltungsakt dar.

    Sie trägt der Rechtslage Rechnung, daß die Mitteilung der Bundesanstalt in § 23 Abs. 3 GüKG nur als (öffentlich-rechtliche) Teil voraussetzung des privatrechtlichen Forderungsübergangs ausgestaltet ist und daher auch in ihren Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen geringeren Anforderungen unterliegt als der Forderungsübergang, der seinerseits als Mittel der Durchsetzung des Tarifzwangs den Schwerpunkt der Regelung des § 23 Abs. 3 GüKG bildet und gemäß der Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGHZ 38, 171 [181]) in vollem Umfang zivilgerichtlich zu prüfen ist.

  • BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 12/65

    Vergütung von Sendungen ohne festgesetzte Kundensätze - Spediteurleistungen im

    Die Revision meint in ausführlichen Darlegungen, daß eine Entscheidung des ordentlichen Gerichts, ob der Spediteur den Tarif vorsätzlich oder fahrlässig unterboten habe (vgl. BGHZ 38, 171, 181), erst getroffen werden könne, wenn im Wege des Überleitungsbescheids nach § 23 Abs. 3 GüKG geklärt sei, ob die Bundesanstalt Gläubigerin der Nachforderung geworden sei; dieser Überleitungsbescheid sei aber ein Verwaltungsakt, der ausschließlich durch die Verwaltungsgerichte nachgeprüft werden könne; die Feststellung seiner Wirksamkeit sei Voraussetzung für die Wirksamkeit des Forderungsübergangs auf die Bundesanstalt.

    Denn jedenfalls ist das ordentliche Gericht im vorliegenden Verfahren nicht gehindert zu prüfen, ob ein Tarifverstoß vorliegt und demgemäß ein Rückforderungsanspruch besteht, der auf die Beklagte übergehen konnte (vgl. dazu auch BGHZ 38, 171, 178 ff).

  • BGH, 25.03.1987 - I ZR 100/85

    Anspruch des Transportunternehmers auf Rückzahlung nicht geschuldeter

    Die dem Tarifzwang dienenden Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes könnten ihren Zweck nicht erfüllen, wenn es zulässig wäre, tarifunterschreitende Zuwendungen aus dem Frachtaufkommen an einen außerhalb des Vertrages stehenden Dritten zu zahlen (BGH, Urt. v. 3.3.1960 - II ZR 196/57, LM GüKG Nr. 9 = NJW 1960, 1057, 1058 [BGH 03.03.1960 - II ZR 196/57]; BGHZ 38, 171, 174, 175; dazu Anm. Liesecke LM GüKG Nr. 16; BGH, Urt. v. 30.1.1984 - II ZR 141/62, VersR 1964, 479, 483).
  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 128/89

    Güterkraftverkehr auf den Transitstrecken durch die frühere DDR

    Daß ein Tarifverstoß bezweckt ist oder das Bewußtsein der Tarifumgehung besteht, ist insoweit nicht erforderlich (BGHZ 38, 171, 183; BGH, Urt. v. 27.3.1981 - I ZR 57/79, TranspR 1983, 15; BGH, Urt. v. 6.4.1989 - I ZR 103/88, TranspR 1989, 219, 221, insoweit in BGHZ 107, 149 [BGH 06.04.1989 - I ZR 103/88] nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 55/72

    Wirkungen des Haftungsausschlusses nach ADSp

    Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsverstoß ein grobes Verschulden der Beklagten, ihrer Organe und leitenden Angestellten verneint, das die Berufung auf den Haftungsausschluß unzulässig sein ließe (BGHZ 20, 164; 38, 183 [BGH 29.10.1962 - II ZR 194/60] ; LM Nr. 4 zu § 276 (Db) BGB).
  • BGH, 09.07.1969 - I ZR 102/67

    Zulässigkeit von Provisionen nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes

  • BGH, 09.07.1969 - I ZR 103/67

    Rückzahlungsanspruch bezüglich einer empfangenen Provision - Frage der Befugnis

  • BGH, 10.11.1972 - I ZR 108/71

    Anwendbarkeit des Güterkraftverkehrsgesetzes auf den Werkfernverkehr -

  • BGH, 26.02.1969 - IV ZR 549/68

    Klage gegen die Feuerversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung auf

  • BGH, 06.04.1989 - IV ZR 138/84
  • OLG Köln, 17.02.1973 - 16 U 81/72

    Anspruch auf Schadensersatz bei entgangenem Urlaubsgenuss aufgrund andauernder

  • BGH, 25.03.1987 - I ZR 151/85

    Provisionen für die Vermittlung von Ladegut - Umgehung des tarifmäßigen

  • BGH, 26.11.1971 - I ZR 99/70

    Vorliegen einer unzulässigen Tarifumgehung - Vereinbarung eines unangemessen

  • BGH, 24.11.1969 - VIII ZR 205/67

    Geltendmachung verschiedener Posten aus einer zwischenzeitlich beendeten

  • BVerwG, 28.02.1969 - VII B 57.66

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BGH, 07.01.1963 - VIII ZR 149/61
  • OLG Hamburg, 13.12.1967 - 4 U 365/65
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