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   BGH, 05.11.1962 - NotZ 10/62   

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https://dejure.org/1962,498
BGH, 05.11.1962 - NotZ 10/62 (https://dejure.org/1962,498)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1962 - NotZ 10/62 (https://dejure.org/1962,498)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1962 - NotZ 10/62 (https://dejure.org/1962,498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung von Rechtsanwälten zu Notaren in Abhängigkeit vom Ablauf einer Wartezeit - Einschätzung der Tätigkeit als freiberuflicher Anwaltstätigkeit - Begründung der ablehnenden Haltung der Landesfinanzverwaltung - Voraussetzungen für die Schmälerung der Rechtsposition

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 221
  • NJW 1963, 448
  • MDR 1963, 215
  • DNotZ 1963, 189
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

    Auszug aus BGH, 05.11.1962 - NotZ 10/62
    Wie der Senat in Abschnitt II seines Beschlusses NotZ 1/62 vom 28. Mai 1962 (NJW 1962, 1914 = BGHZ 37, 179) bereits dargelegt hat, ist auf den Bestellungsantrag des Antragstellers nach dem Inkrafttreten der Bundesnotarordnung grundsätzlich deren Recht in Verbindung mit der von Antragsgegner zu ihrer.

    Das hat der Senat in dem erwähnten Beschluß NotZ 1/62 bereits entschieden.

    § 4 Abs. 1 BNotO gilt sowohl für die Gebiete der Nurnotare wie die der Anwaltsnotare (vgl. Abschnitt IV des Beschlusses NotZ 1/62).

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BGH, 05.11.1962 - NotZ 10/62
    In erster Linie ist aber die rechtlich geschaffene Gleichheit zu beachten (vgl. BGHZ 11, 2*, 27/28*; 13, 265, 311).
  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 13/86

    Bestimmung eines Höchstalters für Notarbewerber

    Die Vorschrift gestattet dagegen nicht, eine von diesem Zweck unabhängige weitere Voraussetzung für die Bestellung von Rechtsanwälten zu Notaren einzuführen (BGHZ 38, 221, 225).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 24/02

    Anspruch eines Notarbewerbers auf Ausschreibung von Notarstellen

    Gegen die Zulässigkeit des Verpflichtungsantrags auf Bestellung des Antragstellers zum Notar (§ 111 Abs. 4 BNotO, § 41 Abs. 3 BRAO; BGHZ 38, 221, 227) bestehen, entgegen der Auffassung des Kammergerichts, keine Bedenken.
  • BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68

    Voraussetzungen für eine Bestellung zum Notar - Anforderungen an die

    Vorweg ist zu bemerken, daß, wie der Senat wiederholt entschieden hat (s. bes. BGHZ 37, 179, 183 [BGH 28.05.1962 - NotZ 1/62] bis 187; 38, 221, 222/223), der § 4 Abs. 2 BNotO und die ihm entsprechenden, von den einzelnen Landesjustizverwaltungen erlassenen Vorschriften (darunter § 1 der niedersächsischen AVNot) mit den Grundgesetz vereinbar sind.

    Die Vorschrift, daß der Notarbewerber an dem in Aussicht genommenen Amtssitz die anwaltliche Tätigkeit in den letzten drei Jahren ununterbrochen ausgeübt haben müsse, ist auch dazu geeignet, die Zahl der zu bestellenden Notare im Sinne des § 4 Abs. 1 BNotO zu begrenzen (BGHZ 38, 221, 224/225).

    Der Antragsteller kann in dieser Hinsicht auch aus der Entscheidung BGHZ 38, 221 nichts für sich herleiten.

  • BGH, 21.03.1977 - NotZ 12/76

    Formelle Anforderungen an die Anfechtung einer Rechtshandlung der

    Damit hat der Antragsgegner nur der Senatsentscheidung BGHZ 38, 221 Rechnung getragen, nach der ein Syndikusanwalt hinsichtlich der Erfüllung der Wartezeiten nicht anders behandelt werden darf als ein Nur-Rechtsanwalt.

    Dazu gehören auch Wartezeiten (BGHZ 37, 179, 185; 38, 221, 223).

  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 10/86

    Eignung - Notar - Bedürfnisprüfung

    § 4 Abs. 2 BNotO, der durch seine Fassung ("hierüber") eindeutig klarstellt, daß es sich bei den Verwaltungsvorschriften der Landesjustizverwaltungen nur um eine allgemeine Regelung der von Absatz 1 geforderten Bedürfnisprüfung handeln darf, gestattet nicht, von diesem Zweck unabhängige weitere Voraussetzungen für die Bestellung von Rechtsanwälten zu Notaren einzuführen (BGHZ 38, 221, 225; Seybold/Hornig, § 4 BNotO Rdn. 17).

    Nur der engeren Begrenzung der Zahl der Rechtsanwälte, welche für die Bestellung zum Notar in Betracht kommen, darf deshalb eine aufgrund der Ermächtigung in § 4 Abs. 2 Satz 1 BNotO erlassene Verwaltungsvorschrift dienen (BGHZ 38, 221, 224).

  • BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63

    Vorliegen eines Bedürfnisses - Zulässigkeit der Entscheidung einer

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß § 4 Abs. 1 BNotO auch für die Bestellung von Anwaltsnotaren gilt und daß diese Grundregel durch § 4 Abs. 2 BNotO und eine ihm entsprechende Verwaltungsanordnung, bei deren Erlaß die Landesjustizverwaltung weitgehend freie Hand hat, lediglich näher umrissen wird (BGHZ 37, 179, 184/185; 38, 221, 224/225).

    Daß § 4 Abs. 2 BNotO und die ihm entsprechende Verwaltungsvorschrift einer Landesjustizverwaltung, durch welche die Bestellung von Anwaltsnotaren vom Vorhandensein eines Bedürfnisses oder von der Erfüllung von Wartezeiten abhängig gemacht wird, mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat der Senat mit ausführlicher Begründung bereits wiederholt entschieden (BGHZ 37, 179, 183 ff; 38, 221, 222/223; NotZ 5/62 vom 5. November 1962; DNotZ 1964, 56, 57).

  • BGH, 21.03.2003 - NotZ 28/02

    Verpflichtungsantrag auf Bestellung eines Rechtsanwalts zum Notar; Bewerbung um

    Gegen die Zulässigkeit des Verpflichtungsantrags auf Bestellung des Antragstellers zum Notar (§ 111 Abs. 4 BNotO, § 41 Abs. 3 BRAO; BGHZ 38, 221, 227) bestehen, entgegen der Auffassung des Kammergerichts, keine Bedenken.
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 26/02

    Anspruch eines Notarbewerbers auf Ausschreibung von Notarstellen

    Gegen die Zulässigkeit des Verpflichtungsantrags auf Bestellung des Antragstellers zum Notar (§ 111 Abs. 4 BNotO, § 41 Abs. 3 BRAO; BGHZ 38, 221, 227) bestehen, entgegen der Auffassung des Kammergerichts, keine Bedenken.
  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 2/89

    Bestellung zum Notar - Fachliche Eignung zum Notar - Bestellungsverfahren

    Eine auf diese Bestimmung gestützte Einführung eines generalisierenden Eignungsnachweises ist daher unwirksam (vgl. BGHZ 38, 221, 225; Sen. Beschl. v. 13. Oktober 1986 - NotZ 10/86, DNotZ 1987, 445, 447; vgl. auch BVerfGE 73, 280, 295), und eine auf das Fehlen dieser Voraussetzung gestützte Ablehnung der Bewerbung bleibt somit ohne Rechtsgrundlage.
  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 11/86

    Zulässigkeit der Bestimmung eines Höchstalters für Notarbewerber

    Die Vorschrift gestattet dagegen nicht, eine von diesem Zweck unabhängige weitere Voraussetzung für die Bestellung von Rechtsanwälten zu Notaren einzuführen (BGHZ 38, 221, 225).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 28/02

    Recht eines Notarbewerbers auf Ausschreibung einer Stelle

  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege -

  • BGH, 02.10.1972 - NotZ 1/72

    Sozietät von Nur-Notaren

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 11/92

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Anwendbares Zulassungsrecht im Fall der

  • BGH, 21.03.1977 - NotZ 11/76

    Raumneuordnung und Notariatsverfassung

  • BGH, 13.02.1967 - NotZ 3/66

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 18.01.1982 - NotZ 8/81

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Entscheidung über die Gerichtskosten im Fall

  • BGH, 17.03.1975 - NotZ 8/74

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss eines Senats für Notarangelegenheiten

  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 12/86

    Zur Frage der Verkürzung der Wartefristen bei der Bestellung eines

  • BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72

    Bestellung eines weiteren Notars im Amtsgerichtsbezirk Flensburg - Abhängigkeit

  • BGH, 26.03.1973 - NotZ 5/72

    Persönliche und sachliche Geeignetheit eines Rechtsanwalts bei der Bestellung zum

  • BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 3/64

    Rechtsmittel

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