Rechtsprechung
| BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 39, 156
- NJW 1963, 1099
- NJW 1963, 1606 (Ls.)
- NJW 1964, 33 (Ls.)
- MDR 1963, 489
- VersR 1963, 586
Wird zitiert von ... (30)
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02
Schadensrecht - Sportliche Wettbewerbe mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential
(1) Der erkennende Senat hat entschieden, daß sich aus der gemeinsamen Teilnahme an einer von einem Automobil-Club veranstalteten und überwachten Zuverlässigkeitsfahrt nicht herleiten läßt, daß zwischen zwei sich in der Führung eines Wagens abwechselnden Fahrern die Deliktshaftung für eine fahrlässige Körperverletzung eingeschränkt ist, weil dafür, daß der Mitfahrer einen durch Verschulden des Fahrers verursachten Schaden auf sich nehmen wolle, keine höhere Wahrscheinlichkeit spreche als bei anderen Fahrten, zumal Versicherungsschutz bestehe (Senatsurteil BGHZ 39, 156, 160 f.). - BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04
Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr
Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer bewussten Risikoübernahme mit der Folge eines vollständigen Haftungsausschlusses für den Schädiger ausgegangen werden (BGHZ 34, 355, 363; 39, 156, 161; 63, 140, 144; 154, 316, 322 ff.).Nach den dafür entwickelten rechtlichen Grundsätzen verstößt es gegen das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs, wenn der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, obschon er ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet, sich dann aber - mit Recht - dagegen gewehrt haben würde, diesem trotz Einhaltens der Spielregeln Ersatz leisten zu müssen (Senat BGHZ 63, 140, 144 ff.; 154, 316, 322 f.; zum Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens vergleiche auch Senat BGHZ 39, 156, 162).
Diese Interessenlage der Beteiligten spricht entscheidend gegen einen vollständigen Haftungsausschluss, zumal eine Haftpflichtversicherung besteht (vgl. hierzu Senat BGHZ 39, 156, 161; 154, 316, 322, 325).
- BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07
Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer …
Der erkennende Senat hat bereits früher mehrfach ausgesprochen, dass es dort, wo der Schädiger gegen Haftpflicht versichert ist, insbesondere eine Pflichtversicherung besteht, weder dem gesetzlichen Anliegen der Versicherungspflicht noch dem Willen der Beteiligten entspricht, den Haftpflichtversicherer zu entlasten (vgl. Senatsurteile BGHZ 39, 156, 158; vom 26. Oktober 1965 - VI ZR 102/64 - VersR 66, 40, 41; vom 9. Juni 1992 - VI ZR 49/91 - VersR 1992, 1145, 1147; vom 13. Juli 1993 - VI ZR 278/92 - VersR 1993, 1092, 1093), und dass das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes für den Schädiger in aller Regel gegen eine stillschweigende Haftungsbeschränkung spricht (vgl. BGHZ 63, 51, 59; Senatsurteile vom 15. Januar 1980 - VI ZR 191/78 - VersR 1980, 384, 385;… vom 13. Juli 1993 - VI ZR 278/92 - aaO).
- BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05
Deliktsrecht - Haftung für Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun
Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer bewussten Risikoübernahme und einer Einwilligung des Geschädigten in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung mit der Folge eines vollständigen Haftungsausschlusses für den Schädiger ausgegangen werden (Senatsurteile BGHZ 34, 355, 363 ff.; 39, 156, 161; 63, 140, 144; vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 584 und vom 20. Dezember 2005 - VI ZR 225/04 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84
Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der …
Ebensowenig hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 39, 156 ff.) bei einer vom ADAC veranstalteten überwachten Zuverlässigkeitsfahrt den Fahrer gegenüber seinem Mitfahrer von der Haftung für leichte Fahrlässigkeit freigestellt. - BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Dennoch seine Einwilligung zu unterstellen, wäre in der Tat, wie der Senat in BGHZ 34, 355, 363 erklärt hat, eine künstliche Unterstellung und nur bei ausgesprochen gefährlichen Sportarten in Betracht zu ziehen (BGHZ 39, 156, 161: gefährliche Autorennen, waghalsiger Felskletterei; ferner bei Box- und Ringkämpfen u. dgl.; vgl. auch für einen Reitunfall im Senatsurteil vom 13. November 1973 - VI ZR 152/72 = VersR 1974, 356). - BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92
Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"
Gerade dort, wo der Schädiger gegen Haftpflicht versichert ist, erst recht, wenn eine Pflichtversicherung besteht, die dem Schutz des Unfallopfers dienen soll, entspricht es weder dem gesetzlichen Anliegen der Versicherungspflicht noch dem Willen der Beteiligten, durch (letztlich fingierte) Verzichtsabreden den Haftpflichtversicherer zu entlasten (vgl. BGHZ 39, 156, 158; Senatsurteile vom 26. Oktober 1965 - VI ZR 102/64 - VersR 1966, 40, 41 …und vom 9. Juni 1992 - VI ZR 49/91 - aaO). - OLG Koblenz, 11.10.2004 - 12 U 1197/03
Voraussetzungen einer stillschweigend vereinbarten Haftungsbeschränkung bei …
Wo der Schädiger gegen Haftpflicht versichert ist, entspricht es im Allgemeinen weder dem gesetzlichen Anliegen der Versicherungspflicht noch dem Willen der Beteiligten, durch letztlich fingierte Verzichtsabreden den Haftpflichtversicherer zu entlasten (vgl. BGHZ 39, 156, 158; BGH, VersR 1966, 40, 41; 1993, 1092, 1093).Zwar spricht das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im deutschen Haftpflichtrecht in der Regel gegen eine stillschweigende Haftungsbeschränkung (vgl. BGHZ 39, 156, 158; BGH, NJW 1993, 3068, 3069; OLG Frankfurt, NJW 1998, 1232; OLG Köln, MDR 2002, 150, 151).
- BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen
Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer Einwilligung des Geschädigten in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung mit der Folge einer Nichthaftung des Schädigers ausgegangen werden (BGHZ 34, 355, 363; 39, 156, 161; 63, 140, 144). - BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96
Mitverschulden des Vermieters bei einem Unfall bei der Anlieferung von Heizöl
Unter Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB ist die Außerachtlassung derjenigen Sorgfaltspflicht zu verstehen, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt, also ein "Verschulden gegen sich selbst" (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 9, 316, 318; 39, 156, 159; 74, 25, 28). - OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 13 U 223/07
Immobilien - Nachbarschaftshilfe: Verursachung von Schaden mit Minibagger
- BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62
Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten
- OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung
- OLG Koblenz, 11.10.2001 - 5 U 570/01
Haftung bei Gefälligkeit; Haftung für Leitungswasserschaden in einem unbewohnten …
- BGH, 20.12.1966 - VI ZR 53/65
Sorgfaltspflichten des Gesellschafters beim Lenken eines Kfz
- OLG Karlsruhe, 13.10.2004 - 7 U 207/02
Top-Rope-Klettern in der Halle: Haftung des nicht kletternden Sportlers bei Sturz …
- BGH, 13.11.1973 - VI ZR 152/72
- OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
Unerlaubte Handlung: Verletzung eines Beifahrers bei einem vom Fahrer …
- OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
Haftung einer an einem Berg abstürzenden Person, die im Sturz eine andere Person …
- OLG Köln, 19.09.2001 - 26 U 24/01
Keine Haftungspflicht für freiwillige Fahrer
- OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03
Versicherungsrecht - Einschlafen während Herdbenutzung grob sorgfaltswidrig?
- BGH, 24.06.1969 - VI ZR 15/68
Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem hinter einem Omnibus …
- OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
- BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65
BGB § 708
- OLG München, 22.03.1989 - 3 U 5067/88
BGB § 823 Abs. 1
- BGH, 09.02.1965 - VI ZR 246/63
Einschränkung der Deliktshaftung eines unerfahrenen Kraftfahrers bei winterlichen …
- BGH, 13.01.1967 - VI ZR 86/65
Haftungsumfang des alkoholisierten Unfallverursachers
- LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 2b O 10/08
- BGH, 17.12.1968 - VI ZR 199/67
- LG Karlsruhe, 11.12.1992 - 9 S 210/92
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