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BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 4, 1
- NJW 1952, 418
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (5)
- RG, 27.11.1916 - VI 275/16
Haftung der Stadtgemeinden für Verkehrssicherheit der Straßen
Auszug aus BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50
Wenn eine Mehrheit von Personen in der Weise beschäftigt ist, daß die eine der anderen nachgeordnet ist, richtet sich der Sorgfaltsbeweis des Geschäftsherrn auf Auswahl und Beaufsichtigung des von ihm ausgewählten höheren Angestellten, den Verwalter (RGZ 87, 61; 89, 136;… RGRK 9. Aufl zu § 831 5 c).Sollte ein Mangel der Organisation vorliegen, so ist der Geschäftsherr wegen Vernachlässigung der allgemeinen Aufsicht aus § 823 Abs. 1 BGB haftbar (vgl RGZ 89, 136; JW 1938, 1651; RG Warn 1920 Nr. 30, Nipperdey, Gutachten zum 34. Deutschen Juristentag 1927, 411 RGRK § 831 5 c).
- BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis
Auszug aus BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50
Wenn auch die für die vertragliche Haftung geltende Vorschrift des § 278 BGB auf verschiedene Fälle vertragsähnlicher Beziehungen angewendet wird, insbesondere auf das öffentlich-rechtliche Verwahrungsverhältnis (BGHZ 1, 369 ff [372 m Nachw]; 3, 162 ff [172 f]; Urteil vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 71/50), so ist es dennoch nicht möglich, diese Vorschrift auf den Fall der unerlaubten Handlung auszudehnen, für den das Gesetz ausdrücklich die Sondervorschrift des § 831 BGB enthält. - BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50
Wenn auch die für die vertragliche Haftung geltende Vorschrift des § 278 BGB auf verschiedene Fälle vertragsähnlicher Beziehungen angewendet wird, insbesondere auf das öffentlich-rechtliche Verwahrungsverhältnis (BGHZ 1, 369 ff [372 m Nachw]; 3, 162 ff [172 f]; Urteil vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 71/50), so ist es dennoch nicht möglich, diese Vorschrift auf den Fall der unerlaubten Handlung auszudehnen, für den das Gesetz ausdrücklich die Sondervorschrift des § 831 BGB enthält. - BGH, 11.10.1951 - IV ZR 71/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50
Wenn auch die für die vertragliche Haftung geltende Vorschrift des § 278 BGB auf verschiedene Fälle vertragsähnlicher Beziehungen angewendet wird, insbesondere auf das öffentlich-rechtliche Verwahrungsverhältnis (BGHZ 1, 369 ff [372 m Nachw]; 3, 162 ff [172 f]; Urteil vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 71/50), so ist es dennoch nicht möglich, diese Vorschrift auf den Fall der unerlaubten Handlung auszudehnen, für den das Gesetz ausdrücklich die Sondervorschrift des § 831 BGB enthält. - RG, 04.02.1932 - VI 310/31
Zur Haftung des Kraftfahrzeughalters und seines zur Beaufsichtigung des Führers …
Auszug aus BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50
Dieser Nachweis könnte zwar nicht schon dadurch erbracht werden, daß K. schuldlos gehandelt (RGZ 135, 149 ff [155]) oder B. ordnungsmäßig ausgewählt und überwacht hat.
- BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55
Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.02.1960 - VIII ZR 51/59
Meßgeräte - § 990 BGB, Bösgläubigkeit des Besitzdieners, § 166 BGB
Wird in einem Großunternehmen die Führung des Betriebes den leitenden Angestellten zur eigenen Erledigung überlassen, so daß diese völlig selbständig schalten können, so entfällt für den Inhaber des Unternehmens jede Entlastungsmöglichkeit (RGZ 78, 107, 109; 87, 1, 4; RG, JW 38, 1651; vgl. auch BGHZ 4, 1 [3] = NJW 52, 418). - BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66
Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger
Aber abgesehen davon, daß das Erfordernis der Identität des Rechtsinhalts bei Gesamtrechtsverhältnissen neuerdings aufgelockert wird (vgl., BGHZ 43 [BGH 25.10.1951 - III ZR 95/50]; 227, 232 ff), liegt bei einer Mehrheit von Gesamtwohnungsberechtigten die inhaltliche Verschiedenheit ihrer Rechte nur in der Verschiedenheit der nutzenden Personen, und dieser Unterschied steht einer Gesamtberechtigung nicht nur nicht entgegen, sondern ist im Gegenteil für sie begriffsnotwendig.
- BGH, 09.05.1957 - II ZR 327/55
Haftung der Eisenbahn aus einem Reisegepäckvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist; Ausübung der …
a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ). - BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
Betriebsblockade im Zusammenhang mit einem Streik
Die Ersatzpflicht würde nur dann nicht eintreten, wenn die Gewerkschaft bei der Auswahl und Überwachung der Streikposten die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hätte oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde (BGHZ 4, 1 [BGH 25.10.1951 - III ZR 95/50]). - BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54
Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter
Da der Beklagte somit nicht nachgewiesen hat, daß er bei der Leitung der Wettbewerbstätigkeit seiner Generalvertreter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, sind ihm ohne weiteres auch die Wettbewerbsverstöße seiner Untervertreter zuzurechnen (BGHZ 4, 1 [BGH 25.10.1951 - III ZR 95/50] ; 11, 151 [BGH 06.11.1953 - I ZR 97/52] [153 f];… BGB RGRK 10. Aufl. § 831 Anm. 2 Abs. 3). - BGH, 30.05.1978 - VI ZR 113/77
Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer Kfz-Werkstatt; Haftung für …
Sie mußte vielmehr bei der Bedeutung, die der Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen für die Allgemeinheit zukommt, durch ihre Organe oder durch sonstige Vertreter im Sinne der §§ 30, 31 BGB geeignete Anordnungen erlassen, die gewährleisteten, daß die Reparaturen ordnungsgemäß vorgenommen wurden (vgl. BGHZ 4, 1, 3 [BGH 25.10.1951 - III ZR 95/50]; vgl. auchSenatsurteil vom 23. Oktober 1973 - VI ZR 162/72 = VersR 1974, 243, 244). - LG Frankfurt/Main, 30.06.2022 - 24 O 109/19
Germanwings-Absturz: Lufthansa haftet den Hinterbliebenen nicht auf …
Grundsätzlich muss ein Unternehmen seine innerbetrieblichen Abläufe - als Verkehrssicherungspflicht - so organisieren, dass Schädigungen Dritter im gebotenen Umfang vermieden werden, also für eine ordnungsgemäße Betriebsführung sorgen (BGH NJW 1952, 418, LG Essen, Urt. v. 01.07.2020 - 16 O 11/18 = BeckRS 2020, 17643 Rz. 131) bzw. deliktische Sorgfaltspflichten eingehalten werden. - OLG Stuttgart, 04.05.2021 - 10 U 428/20
Haftung aus Werkvertrag für einen Wasserschaden; Eintritt der Verjährung …
Sollte insoweit ein Mangel der Organisation vorliegen, so ist der Geschäftsherr wegen Vernachlässigung der allgemeinen Aufsicht aus § 823 Abs. 1 BGB haftbar (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1951 - III ZR 95/50 -, BGHZ 4, 1-5, Rn. 7). - BGH, 20.03.1995 - II ZR 183/94
Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines …
- OLG Oldenburg, 18.01.1994 - 5 U 99/93
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Behandlungsfehler, Chirurgie
- BGH, 15.02.1957 - VI ZR 335/55
Rechtsmittel
- BGH, 29.05.1979 - VI ZR 137/78
Schadenersatz für Schäden, die während einer Operation durch Fehler eines …
- OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
- OLG Stuttgart, 08.06.1983 - 4 U 185/82
Verkauf von Streichhölzern an Kinder, mit denen später ein Fachwerkhaus in Brand …
- OLG Jena, 06.10.1998 - 3 U 1652/97
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Netzstation; Zurücktreten eines …
- BGH, 11.03.1954 - III ZR 284/52
Rechtsmittel
- BGH, 24.06.1958 - VI ZR 153/57
Rechtsmittel
- BGH, 21.10.1959 - V ZR 92/58
Rechtsmittel
- BGH, 28.10.1958 - VI ZR 176/57
- ArbG Stuttgart, 10.03.2006 - 15 Ga 29/06
Streik im öffentlichen Dienst