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   BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50   

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https://dejure.org/1951,23
BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50 (https://dejure.org/1951,23)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1951 - III ZR 144/50 (https://dejure.org/1951,23)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1951 - III ZR 144/50 (https://dejure.org/1951,23)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 138
  • NJW 1952, 382
  • DVBl 1952, 501
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (17)

  • RG, 08.01.1926 - III 32/25

    Öffentliche Krankenhäuser; Gemeindehaftung

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
    Hinwiederum wird durch die unentgeltliche Aufnahme unbemittelter Kranker in das Krankenhaus einer Stadtgemeinde ein öffentlich-rechtliches Verhältnis begründet, auf welches der Rechtsgedanke des § 278 BGB Anwendung findet (RGZ 112, 290 [293]).

    Für ein Verschulden ihrer Hilfspersonen bei dieser Behandlung haftet sie aber in entsprechender Anwendung des Rechtsgrundsatzes des § 278 BGB (RGZ 112, 290 [293]; Baath, Verordnung über die Fürsorgepflicht 10. Aufl. S. 58), nicht jedoch wegen Amtspflichtverletzung.

  • RG, 27.11.1917 - III 257/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses durch Aufnahme in ein städtisches Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
    In der von der Revision angezogenen Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 91, 263 aus dem Jahre 1917 ist diese Unterscheidung gemacht zwischen der auf Antrag des Kranken erfolgenden Aufnahme in das Krankenhaus, die entgeltlich und allein im Wohle und Interesse des Einzelnen erfolgend lediglich ein bürgerlich-rechtliches Verhältnis begründe, und der Einweisung öffentlicher Behörden wie des Armenamts, bei welcher der Rechtsgrund der Aufnahme die öffentliche Fürsorge sei, die der Allgemeinheit diene und mit der Einweisung ein öffentlich-rechtliches Verhältnis entstehen lasse.

    Im Ergebnis ist es auch hier nicht anders, als wenn jemand aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt in ein öffentliches Krankenhaus eingeliefert wird und dann hinterher sich ein privatrechtlicher Vertrag des Eingelieferten mit dem Krankenhaus anschließt, wie in dem Falle RGZ 91, 263 [265].

  • RG, 27.09.1940 - III 3/40

    1. Welche Rechtsnatur haben nach der Neugestaltung des Sozialversicherungsrechts

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
    Bei der Einweisung und Aufnahme eines Krankenkassenmitgliedes in ein Krankenhaus kommt dagegen zwischen diesem und der Ortskrankenkasse ein Vertragsverhältnis zustande, aus dem allerdings dem Versicherten nach § 328 Abs. 2 BGB unmittelbare Rechte erwachsen (RG WarnRspr 1915 Nr. 203 = JW 1915, 916 Nr. 4; RGZ 165, 91 [106]), jedenfalls soweit es sich nicht um die Unterbringung des Versicherten in ein eigenes Krankenhaus des Versicherungsträgers handelt (RGZ 59, 197).

    Unter Ausübung öffentlicher Gewalt ist stets in der Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht nur die Ausübung obrigkeitlicher Zwangsgewalt, sondern auch die Betätigung öffentlichen Schutzes und öffentlicher Fürsorge begriffen worden (RGZ 56, 89; 68, 285; 91, 274; 101, 355; 102, 32; 105, 99; 114, 201; 144, 262 [267]; 145, 182 [185]; 165, 91 [98]).

  • BGH, 11.04.1951 - II ZR 68/50

    Kassenpatient im Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
    Aber auch im anderen Falle (vgl. RGZ 99, 265) wäre das Ergebnis kein anderes, da es sich bei dem operierenden Arzt, Professor Dr. Jehn, um einen Operateur handelt, gegen den die Klägerin ebensowenig wie gegen die gemäß dem Schriftsatz der Beklagten vom 18. März 1949 jahrzehntelang tätigen Operationsschwestern irgend etwas hinsichtlich ihrer Geeignetheit vorbringt, so daß ein weiterer Entlastungsbeweis von der Beklagten nach § 831 BGB nicht zu verlangen wäre (BGHZ 1, 383 [388]).
  • RG, 10.07.1920 - III 93/20

    Voraussetzungen für eine Anstellung eines Krankenkassenbeamten mit den Rechten

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
    Aber auch im anderen Falle (vgl. RGZ 99, 265) wäre das Ergebnis kein anderes, da es sich bei dem operierenden Arzt, Professor Dr. Jehn, um einen Operateur handelt, gegen den die Klägerin ebensowenig wie gegen die gemäß dem Schriftsatz der Beklagten vom 18. März 1949 jahrzehntelang tätigen Operationsschwestern irgend etwas hinsichtlich ihrer Geeignetheit vorbringt, so daß ein weiterer Entlastungsbeweis von der Beklagten nach § 831 BGB nicht zu verlangen wäre (BGHZ 1, 383 [388]).
  • RG, 20.11.1925 - VI 224/25

    Übertragung eines Versicherungsbestandes

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
    Angabe des geforderten Geldbetrages bedeutet (RGZ 140, 211 [213]; vgl. ferner RGZ 112, 119; RG WarnRspr 19 Nr. 427 und 37 Nr. 170; RG HRR 31, 1480; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 253 Anm. III 2 a d).
  • RG, 01.03.1912 - III 231/11

    Ärztliche Pflichten; Beweislast

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
    Wenn auch so allgemein eine Verletzung des Kranken nicht zu Lasten des Operateurs gehen kann, ebensowenig wie eine Beweiserschwerung in der Aufklärung des Ursachenverlaufs bei einem operativen Eingriff (RGZ 78, 432 [435]; 128, 121 [123]; JW 1933, 1389; DR 1941, 931), so sind doch im vorliegenden Falle genügend positive Anhaltspunkte für ein Verschulden des Arztes der Beklagten gegeben.
  • RG, 03.10.1904 - VI 45/04

    Invalidenversicherungsgesetz; Haftung nach § 278 B.G.B.

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
    Bei der Einweisung und Aufnahme eines Krankenkassenmitgliedes in ein Krankenhaus kommt dagegen zwischen diesem und der Ortskrankenkasse ein Vertragsverhältnis zustande, aus dem allerdings dem Versicherten nach § 328 Abs. 2 BGB unmittelbare Rechte erwachsen (RG WarnRspr 1915 Nr. 203 = JW 1915, 916 Nr. 4; RGZ 165, 91 [106]), jedenfalls soweit es sich nicht um die Unterbringung des Versicherten in ein eigenes Krankenhaus des Versicherungsträgers handelt (RGZ 59, 197).
  • RG, 11.03.1921 - III 287/20

    Volksschullehrer; Haftung der Gemeinde

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
    Der allgemeine Rechtsgedanke des § 278 BGB ist von der Rechtsprechung des Reichsgerichts mit Recht auch auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse bezogen worden, wenn nicht ausnahmsweise die Eigenart des Verhältnisses im Einzelfall eine Anwendung dieses Rechtsgedankens ausschließt (RGZ 102, 6; 112, 293; 113, 296; 130, 98; 165, 93; RG DR 1943, 854 Nr. 6).
  • RG, 01.06.1922 - III 604/21

    Reichshaftung; Ausübung öffentlicher Gewalt

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
    Unter Ausübung öffentlicher Gewalt ist stets in der Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht nur die Ausübung obrigkeitlicher Zwangsgewalt, sondern auch die Betätigung öffentlichen Schutzes und öffentlicher Fürsorge begriffen worden (RGZ 56, 89; 68, 285; 91, 274; 101, 355; 102, 32; 105, 99; 114, 201; 144, 262 [267]; 145, 182 [185]; 165, 91 [98]).
  • RG, 28.03.1930 - III 236/29

    Zur Beweislastverteilung und Beweiswürdigung in Arztprozessen.

  • RG, 04.02.1942 - III 69/41

    1. Haftet das Unternehmen "Reichsautobahnen" oder die Deutsche Reichsbahn für den

  • RG, 11.04.1934 - V 367/33

    Haftet der Staat dem Auftraggeber für Schäden, die daraus entstehen, daß ein

  • RG, 01.04.1933 - V 5/33

    1. Inwieweit kann bei Klagen auf Geldleistungen von ziffermäßiger Angabe des

  • RG, 03.07.1933 - VIII 100/33

    Ist dem Erfordernis, daß der Klagantrag bestimmt sein muß, auch genügt, wenn sich

  • RG, 02.10.1934 - III 39/34

    1. Verlieren in anfechtbarer Weise erworbene Gegenstände die Eigenschaft des

  • RG, 10.01.1941 - III 43/40

    1. Nach welchen Gesichtspunkten ist zu beurteilen, ob das Verhalten eines

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Da es bei Klagen auf Ausgleich immaterieller Schäden im Hinblick auf die Bemessung durch das Gericht nach billigem Ermessen grundsätzlich - und wie hier - keiner Bezifferung der Leistungsklage bedarf (vgl. ständige Rechtsprechung seit BGH Urt. v. 13.12.1951 - III ZR 144/50, BGHZ 4, 138 = juris Rn. 6 ff.) , ist es auch ausreichend, dass die Klägerin ihre Vorstellung des auszusprechenden Entschädigungsbetrages einheitlich auf einen Gesamtbetrag von mindestens 1.000,00 EUR veranschlagt.
  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit

    Dies genügt den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341, 350, juris Rn. 33; vom 13. Oktober 1981 - VI ZR 162/80, NJW 1982, 340, juris Rn. 6; vom 1. Februar 1966 - VI ZR 193/64, BGHZ 45, 91, 93, juris Rn. 12; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96, NJW 1999, 353, 354, juris Rn. 11; vom 24. April 1975 - III ZR 7/73, MDR 1975, 741, juris Rn. 30 f.; vom 13. Dezember 1951 - III ZR 144/50, BGHZ 4, 138, 141 f., juris Rn. 7).
  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86

    Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes;

    Soweit die Revision dagegen Bedenken erhebt, daß auch der Chefarzt einer Abteilung des Krankenhauses (und nicht nur der leitende Chefarzt des Krankenhauses) als Organ des Krankenhausträgers tätig wird, verweist sie auf Rechtsprechung, die überholt und aufgegeben ist (so die des III. Zivilsenats in BGHZ 4, 138 ff., 152; vgl. BGHZ 77, 74, 79).
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