Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,169
BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51 (https://dejure.org/1951,169)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1951 - III ZR 230/51 (https://dejure.org/1951,169)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1951 - III ZR 230/51 (https://dejure.org/1951,169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 19.05.1913 - VI 30/13

    Beeidigung von Zeugen; Vermögensübernahme

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51
    Es muss also wenigstens die Möglichkeit vorhanden sein, dass das Berufungsgericht ohne die Gesetzesverletzung zugunsten der Beklagten anders erkannt hätte (RGZ 82, 273 ff [275]; 118, 382 ff [384]), diese Möglichkeit ist aber nur dann gegeben, wenn es ohne den Rechtsverstoss zu einem der Beklagten sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können.
  • RG, 20.01.1925 - III 392/24

    Widerklage; Feststellungsklage; Gehaltsanspruch

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51
    Das Ergebnis, zu dem der Senat gelangt ist, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das in einem Urteil vom 29. Juni 1928 (VI 65/28) keine Schlechterstellung des in der Berufungsinstanz wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges abgewiesenen Klägers darin erblickt hat, dass er nunmehr aus sachlichen Gründen abgewiesen wird, und in RGZ 110, 96 ff [98] ausgesprochen hat, das Berufungsurteil brauche nicht aufgehoben zu werden, wenn das Berufungsgericht die Klage zu Unrecht für unzulässig erklärt, jedoch auf die Widerklage hin eine den ganzen Streitstoff erschöpfende zutreffende Entscheidung gefällt habe.
  • RG, 09.07.1900 - VI 157/00

    Anschließung an die Berufung.

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51
    § 547 Ziff. 1 ZPO bezieht sich nach einhelliger Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung auch auf die Anschlussberufung, wobei dahingestellt bleiben kann, ob die Vorschrift unmittelbar anzuwenden ist (Stein-Jonas-Schönke ZPO, 17. Aufl. § 547 Anm. II 2; Sydow-Busch-Krantz ZPO, 22. Aufl. § 547 Anm. 4; Skonietzki-Gelpcke ZPO, 1912 § 547 Anm. 4; Baumbach-Lauterbach ZPO, 20. Aufl. § 547 Anm. 3; RGZ 46, 415 ff [416]; RG WarnRspr 1934, 303) oder nur entsprechend (Walsmann "Die Anschlussberufung" 1928 S. 169; Seuffert-Walsmann ZPO, 12. Aufl. § 547 Anm. 1 c; RG GruchBeitr 49, 1030 Nr. 99).
  • RG, 09.08.1942 - GSZ 1/42

    Bis zu welchem Zeitpunkt kann die sogenannte unselbständige Anschlußberufung

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51
    Auch die Frage, ob trotz der Bestimmung des § 522 a Abs. 2 ZPO die von der Beklagten eingelegte unselbständige Anschlussberufung entsprechend den durch den Grossen Senat für Zivilsachen des Reichsgerichts (RGZ 170, 18 ff) aufgestellten Grundsätzen durch den nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingegangenen Schriftsatz vom 21. November 1950 noch rechtswirksam begründet werden konnte, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • RG, 13.07.1940 - IV 122/40

    Erstreckt sich die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht bei

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51
    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf das in RGZ 164, 287 ff abgedruckte Urteil des Reichsgerichts, das für einen Fall der Verbindung eines nichtvermögensrechtlichen mit einem auf ihm beruhenden vermögensrechtlichen Anspruch zu dem Ergebnis gelangt ist, die Revision sei auch für den vermögensrechtlichen Anspruch zulässig, obgleich sie nur für den nicht vermögensrechtlichen zugelassen war und der vermögensrechtliche die Revisionssumme nicht erreichte.
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51
    Da das Berufungsgericht hinsichtlich der Anschlussberufung zur Prozessabweisung gekommen ist, gelten alle Ausführungen, die in Bezug auf die Anschlussberufung zur Sache gemacht sind, für die Revisionsinstanz als nicht geschrieben (Stein-Jonas-Schönke § 537 Anm. II 2; RGZ 158, 145 ff [155] mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 27.04.1934 - VII B 4/34

    Welche Anforderungen sind nach § 519 Abs. 3 ZPO. in der Fassung der

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51
    Der Schriftsatz der Beklagten vom 21. November 1950, der eine eingehende Begründung der eingelegten Anschlussberufung enthielt, ist erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei dem Oberlandesgericht eingegangen, so dass also, wenn in dem Schriftsatz vom 23. Oktober 1950, mit dem sich die Beklagte der Berufung der Kläger angeschlossen hat, keine den vom Reichsgericht gestellten strengen Anforderungen genügende Berufungsbegründung (RGZ 144, 6 ff; vgl. auch OLG Schleswig in SchlHA 1949, 286 f) erblickt werden könnte, eine Begründung der Anschlussberufung innerhalb der Frist des § 522 a Abs. 2 ZPO in der Tat nicht erfolgt ist.
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Solche Feststellungen sind dann beachtlich, wenn sie der Tatrichter zur Begründung der Abweisung von Hilfsklaganträgen als unbegründet getroffen und dabei den Streitstoff erschöpfend berücksichtigt hat (Ergänzung zu BGHZ 4, 58, 60 [BGH 22.11.1951 - III ZR 230/51] [BGH 22.11.1951 - ZR III 230/51 ]/62).

    Die Prozeßökonomie erfordert jedoch, daß bereits das Revisionsgericht selbst eine solche Sachentscheidung treffen kann, vorausgesetzt, daß die Klage aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben kann und in diesem Sinne die Sache zur Endentscheidung reif ist; in diesem Falle beruht nämlich das Berufungsurteil auf der in der Beurteilung der Klage als unzulässig liegenden Gesetzesverletzung nicht ( § 549 ZPO; vgl. BGHZ 4, 58, 60 [BGH 22.11.1951 - III ZR 230/51] [BGH 22.11.1951 - ZR III 230/51 ]/62; BVerwG JR 1966, 431; Fischer LM ZPO § 563 Nr. 5 Anm. zu BGHZ 12, 308 [BGH 24.02.1954 - ZR II 3/53 ]).

    Allerdings bildet die Zurückverweisung die Regel, weil es in der Mehrzahl der Fälle an solcher Entscheidungsreife fehlen wird; denn wenn das Berufungsgericht die Klage als unzulässig ansieht, werden tatrichterliche Feststellungen zur Begründetheitsfrage entweder von ihm nicht getroffen, oder, wenn sie - im Rahmen einer Hilfsbegründung - getroffen werden, dürfen sie vom Revisionsgericht im Regelfall nicht beachtet werden (BGHZ 4, 58, 60 [BGH 22.11.1951 - III ZR 230/51]; 11, 222, 224 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; [BGH 22.11.1951 - ZR III 230/51 ]Senatsurteil BGHZ 31, 279, 281) [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58] [BGH 14.12.1959 - ZR V 197/58 ].

    Der Grundsatz findet aus Gründen der Prozeßökonomie aber schon nach der bisherigen Rechtsprechung (RGZ 110, 96, 98; BGHZ 4, 58, 60 [BGH 22.11.1951 - III ZR 230/51] [BGH 22.11.1951 - ZR III 230/51 ]/62) keine Anwendung in dem Fall, daß das angefochtene Urteil hinsichtlich eines Teiles des Streitgegenstandes Prozeßurteil, hinsichtlich eines anderen Teils Sachurteil ist, die Sachausführungen (jedenfalls) für den letzteren Teil verfahrensrechtlich zulässig waren und das Gericht entsprechend der ihm (hinsichtlich des letzteren Prozeßteils) obliegenden Verpflichtung den Sachvortrag der Parteien erschöpfend berücksichtigt hat, daß also dann, wenn es eine Sachentscheidung auch über den ersteren Prozeßteil für zulässig gehalten hätte, ihr Inhalt sich zwangsläufig aus der getroffenen Sachentscheidung über den anderen Prozeßteil ergeben hätte.

  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Es ist also nicht von vornherein ungewöhnlich und aus dem System der Rechtsmittelregelung herausfallend, daß das Revisionsgericht bei der Prüfung Erörterungen anstellt, denen eine Bindungswirkung nicht zukommt, Endlich kann kein allgemeiner Grundsatz des Inhalts anerkannt werden, daß es dem Revisionsgericht versagt ist, auf die Sachfrage einzugehen, wenn das Berufungsgericht ein Prozeßurteil erfassen hat (vgl. auch RG HRR 1942 Nr. 726; BGHZ 4, 58; Fischer Anm. zu LM § 563 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Das trifft - ebenso wie bei § 546 Abs. 2 Satz 2 ZPO und den vergleichbaren Vorschriften der anderen Prozeßordnungen - nur zu, wenn "mindestens die Möglichkeit, besteht, daß das Gericht bei einer anderen Rechtsauffassung zu einem ändern Ergebnis gekommen wäre" (Beschluß vom 13. Juli 1953 - BVerwG I B 10.53 - in BVerwGE 1, 1 [3]; im gleichen Sinn BGH, Urteil vom 22. November 1951 - III ZR 230/51 - in BGHZ 4, 58 [60]).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Wenn die Revisionsinstanz alten Rechts nicht von vornherein nur wegen der Frage der Zulässigkeit der Berufung eröffnet war (§ 547 ZPO a.F.; vgl. zu früheren Fassungen des § 547 ZPO auch RGZ 96, 74, 75; 133, 301, 302), hatte das Revisionsgericht sich nach der Feststellung eines entscheidungserheblichen Fehlers mit der Frage zu befassen, ob die Feststellungen des Berufungsgerichts eine ersetzende (Sach-) Entscheidung über die Berufung ermöglichte (§§ 563, 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO a.F.; vgl. etwa RGZ 110, 96, 98; BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 284 f; 102, 332, 337; BGH, Urt. v. 7. Juni 1990 - III ZR 216/89, NJW 1990, 2125, 2126; Urt. v. 13. März 1998 - V ZR 190/97, NJW 1998, 2058, 2059; Urt. v. 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795; Urt. v. 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724, 725).
  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Wird die Zulässigkeit eines vom Berufungsgericht infolge Rechtsirrtums als unzulässig verworfenen Rechtsmittels vom Revisionsgericht bejaht, ist der Rechtsstreit grundsätzlich an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (BGHZ 4, 58, 59 f.).

    Die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausnahmsweise ein Durcherkennen des Revisionsgerichts zuläßt, wenn dieses die vom Berufungsgericht verneinte Zulässigkeit der Berufung oder Klage bejaht (vgl. hierzu BGHZ 4, 58, 59 f.; 46, 281, 284), sind hier nicht gegeben.

  • BGH, 10.02.1954 - VI ZR 253/52

    Rechtsmittel

    durch Zurückweisung der Revision aus sachlichen Gründen aufrechterhalten werden (Stein-Jonas-Schönke § 563 I 2; Sydow-Busch-Krantz-Triebel 22. Aufl. § 563, 2; BGHZ 4, 58 [60] und die dort angeführten Entscheidungen).

    In dem Urteil BGHZ 4, 58 hat der III. Zivilsenat unter Heranziehung des § 549 ZPO durch Zurückweisung der Revision, auch über eine unselbständige Anschlußberufung entschieden, die zu Unrecht als unzulässig verworfen worden war, für die, wenn sie als unbegründet zurückgewiesen worden wäre, das Rechtsmittel der Revision mangels Erreichung der Revisionssumme und Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht nicht gegeben gewesen wäre und bei der nach den Gründen des Berufungsurteils die Möglichkeit mit Sicherheit ausgeschlossen war, daß sie sachlich hätte Erfolg haben können.

    Die Ausführungen, die das Berufungsgericht in seinem Prozeßurteil zur Sache selbst gemacht hat, müssen als nicht geschrieben gelten (RGZ 158, 145 [155] mit Nachweisen; BGHZ 4, 58 [60]; BGH Urteil vom 10. Dezember 1953, IV ZR 48/53).

  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98

    Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des

    Seine Ausführungen zur Sache gelten grundsätzlich für die Revisionsinstanz als nicht geschrieben (vgl. BGHZ 4, 58, 59/60; 11, 222, 223 ff; 31, 279, 281; BGH, Urt. v. 9. Oktober 1975, IX ZR 89/74, MDR 1976, 138, 139).
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Ausführungen, die das Berufungsgericht in einem Prozessurteil zur Sache macht, sind daher in keiner Hinsicht verbindlich und im Revisionsrechtzug als nicht geschrieben zu behandeln (RGZ 158, 145 [155] mit Nachweisen; Arbeitsrechtssammlung 27, 37 [38]; BGHZ 4, 58 [60]).

    Die Entscheidung des III. Zivilsenats vom 22. November 1951 (BGHZ 4, 58) steht den vorstehenden Ausführungen nicht entgegen.

  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Danach beruht eine Entscheidung auf einem Rechtsverstoß, wenn mindestens die Möglichkeit besteht, daß das Gericht ohne den Rechtsverstoß zu einem dem Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (Beschluß des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 1953 [BVerwGE 1, 1]; BGHZ 4, 60 [BGH 22.11.1951 - III ZR 230/51]; ferner die einschlägigen Erläuterungsbücher zu § 132 VwGO und § 53 BVerwGG sowie die Lehrbücher und Erläuterungsbücher zur Zivilprozeßordnung).
  • BGH, 12.04.1956 - III ZR 214/55

    Rechtsmittel

    Es beruft sich dabei auf die Entscheidung BGHZ 4, 58.

    In BGHZ 4, 58 ist vom grundsätzlich gleichen Standpunkt ausgehend die Aufhebung des Berufungsurteils und die Zurückverweisung nur deshalb unterlassen worden, weil die sachliche Entscheidung des Berufungsgerichts von dem prozessualen Verstoß der Verkennung der Zulässigkeit, der Anschlußberufung nicht berührt sein konnte und dem Revisionsgericht die sachliche Nachprüfung des Berufungsurteils - anders als hier - mangels Erreichung der Revisionssumme und der Zulassung der Revision versagt war.

  • OLG Brandenburg, 18.03.2010 - 5 U 37/09

    Restitutionsrecht: Pflicht des Grundstückseigentümers zur Erteilung von Weisungen

  • OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05

    Bürgschaft: Inanspruchnahme aus einer Höchstbetragsbürgschaft; hinreichende

  • OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05

    Bürgschaft: Inanspruchnahme aus einer Höchstbetragsbürgschaft; hinreichende

  • BVerwG, 10.10.1963 - II C 166.60

    Anforderungen an den Nachweis der Notwendigkeit einer Kurmaßnahme infolge eines

  • BGH, 16.06.1959 - V ZR 156/58

    Rechtsmittel

  • BAG, 25.08.1966 - 5 AZR 525/65

    Weigerung des Arbeitgebers - Entbindung von arbeitsvertraglicher Schweigepflicht

  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60

    Mampe Halb und Halb II

  • BVerwG, 12.04.1957 - IV C 52.56

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.1986 - IVb ZB 120/84

    Beschwerdefristbeginn durch Zustellung eines amtsgerichtlichen Beschlusses im

  • BGH, 13.10.1978 - V ZR 44/77

    Unzulässigkeit der Zahlungsklage wegen fehlender Bestimmtheit des

  • BGH, 09.01.1962 - VI ZR 55/61
  • BGH, 28.04.1959 - VI ZR 104/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1973 - IX ZR 168/70

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 62/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1956 - IV ZR 185/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.04.1961 - VI ZR 101/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.01.1978 - VIII ZR 179/76

    Auslegung eines Pachtvertrages über einen Mühlenbetrieb - Behandlung einer

  • BGH, 13.11.1964 - V ZR 163/62

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht