Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1951 - IV ZR 71/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,164
BGH, 29.11.1951 - IV ZR 71/51 (https://dejure.org/1951,164)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1951 - IV ZR 71/51 (https://dejure.org/1951,164)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1951 - IV ZR 71/51 (https://dejure.org/1951,164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 91
  • NJW 1952, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

    Auch diesen Ausführungen ist beizutreten (BGHZ 4, 91).
  • LG Wuppertal, 05.12.2022 - 2 O 317/21

    Testament, Testamentsanfechtung, Motivirrtum, Anfechtung, Motiv, Irrtum,

    Diese subjektive Erwartung, die auch als unbewusste Erwartung vom Anfechtungstatbestand erfasst wäre (vgl. BGHZ 4, 91, 94f.), findet im Testament sogar eine klare Stütze: Die Erhaltung des Hauses hat die Erblasserin wörtlich verbunden mit der Erwägung, dass sie das Haus nicht verschleudert sehen wolle.

    Der Irrtum kann sich auf Umstände aller Art beziehen, insbesondere auch auf das zukünftige Verhalten des Bedachten (BGHZ 4, 91, 95; BGH NJW 1963, 246).

  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    Zwar kann ein Anfechtungsberechtigter eine testamentarische Verfügung dann nicht nach § 2078 Abs. 2 BGB anfechten, wenn er die Voraussetzungen für das Anfechtungsrecht durch ein gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten selbst herbeigeführt hat (BGHZ 4, 91 [96]; BGH, FamRZ 1973, 539 [541]; BayObLG, FamRZ 2000, 1053 [1055]; Bamberger/Roth/Litzenburger, a.a.O., § 2078 Rn 8; Staudinger/Otte, a.a.O., § 2080 Rn 27), wobei der Einwand der rechtsmißbräuchlichen Ausübung nur ausnahmsweise eingreift (BayObLG, FamRZ 2000, 1053 [1055]).
  • BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98

    Beiziehung von Akten eines dritten Verfahrens durch das Beschwerdegericht im

    Das Landgericht geht insoweit zutreffend davon aus, daß eine Anfechtung auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Anfechtungsberechtigte die Voraussetzungen für die Anfechtung durch ein gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten selbst herbeigeführt hat (BGHZ 4, 91/96 und FamRZ 1973, 539/541).

    Eine Vorstellung oder Erwartung der genannten Art muß zwar nicht im Erbvertrag ihren Niederschlag gefunden haben (BGHZ 4, 91/95).

  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 133/00

    Voraussetzungen der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch

    Dies entspricht der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (BGHZ 4, 91/95; BGH NJW 1952, 419/420; …
  • BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03

    Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments

    cc) Nachdem ein Anfechtungsgrund nicht festgestellt werden konnte, kann offen bleiben, ob eine Anfechtung auch in den Fällen durchgreifen kann, in denen der Erblasser selbst unter Verstoß gegen Treu und Glauben die Umstände geschaffen hat, die Grundlage der Anfechtung sein sollen (vgl. BGHZ 4, 91/96; BayObLG FamRZ 2000, 1053/1054; Palandt/Edenhofer § 2281 Rn. 2; MünchKomm/Leipold § 2078 Rn. 36 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 20 W 96/95

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtum des Erblassers; Nichtänderung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 21.01.1954 - IV ZR 70/53

    Rechtsmittel

    Wegen des Sachverhalts wird auf das in dieser Sache ergangene Urteil des Senats vom 29. November 1951, IV ZR 71/51, verwiesen.

    Dass die Anfechtungsfrist nicht verstrichen ist, hat das Berufungsgericht unter Beachtung der Ausführungen des von dem erkennenden Senat in dieser Sache erlassenen Urteils vom 29. November 1951 - IV ZR 71/51 - zutreffend dargelegt.

  • OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90

    Errichtung eines gemeinsamen Ehegattentestamentes ; Anfechtung eines Testaments ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 18.06.1973 - IV ZR 121/70

    Anfechtung eines Erbvertrages - Bestimmung zum Abschluss eines Erbvertrages in

    Denn nur in diesen Fällen käme in Betracht, daß die Kläger die Voraussetzungen für ihr Anfechtungsrecht durch ein gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten selbst herbeigeführt hätten und nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen die Ausübung des Anfechtungsrechts nicht zulässig wäre (BGHZ 4, 91, 96).
  • BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73

    Geltendmachung der Erbunwürdigkeit des Testamentserben neben der Anfechtung des

  • BGH, 27.05.1971 - III ZR 53/69

    Anforderungen an die Sittenwidrigkeit bei Geliebtentestamenten -

  • BayObLG, 10.11.1999 - 1Z BR 169/99

    Anfechtung eines Erbvertrags durch den Erblasser

  • BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

  • BGH, 22.10.1953 - IV ZR 67/53

    Rechtsmittel

  • KG, 01.12.1975 - 12 U 1117/75

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis; Recht der Anfechtung im Falle

  • BGH, 26.04.1961 - V ZR 184/60

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht