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   BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63   

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BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63 (https://dejure.org/1963,252)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1963 - IV ZR 17/63 (https://dejure.org/1963,252)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1963 - IV ZR 17/63 (https://dejure.org/1963,252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 179
  • NJW 1964, 108
  • MDR 1964, 36
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.1960 - IV ZR 100/59

    Tatsachengrundlage für die Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63
    Die Entscheidung über einen solchen Antrag, also darüber, ob die Beweiserhebung durch den Einzelrichter als ausreichende Grundlage für die Entscheidung gewertet oder - etwa um des persönlichen Eindrucks eines Zeugen willen - vor dem vollbesetzten Gericht wiederholt worden soll, liegt jedoch wiederum in dessen Ermessen (Urteil des Senate BGHZ 32, 233, 237 [BGH 27.04.1960 - IV ZR 100/59]; Wieczorek, ZPO, § 349 B II b 2).

    Der erkennende Senat hat diese Frage bereits in seiner vorerwähnten BGHZ 32, 233, 236 [BGH 27.04.1960 - IV ZR 100/59] abgedruckten Entscheidung offengelassen.

  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55

    Zurücknahme eines Testaments

    Auszug aus BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63
    Das muß umsomehr gelten, als die Parteien sich sogar - sofern es nicht, wie im Urkundenprozeß oder im Wiederaufnahmeverfahren, gerade auf die besondere Beweiskraft einer bestimmten Art von Beweismitteln ankommt (vgl. BGHZ 1, 218) - damit einverstanden erklären können, daß Protokolle über die Vernehmung von Zeugen in einem früheren Rechtsstreit vorgelegt und von Gericht als Beweisurkunden verwertet werden (BGHZ 7, 116, 121 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52]; Stein/Jonas/Schönke, ZPO, § 286 III 4) oder daß die Vernehmung von Zeugen zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens durch den Sachverständigen statt durch den Richter erfolgt (BGHZ 23, 207, 214 [BGH 30.01.1957 - V ZR 186/55] = LM Nr. 1 zu § 255 ZPO m.Anm.).
  • BGH, 09.02.1962 - IV ZR 90/61

    Bindung nach § 616 ZPO

    Auszug aus BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63
    Die Revision macht jedoch unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats BGHZ 36, 357, 363 [BGH 09.02.1962 - IV ZR 90/61]/64 geltend, das Berufungsgericht habe verkannt, daß es für die Frage der Zulässigkeit des Widerspruchs der Beklagten nicht schlechthin darauf ankomme, ob der Kläger die Zerrüttung, so wie sie zur Zeit der Trennung der Parteien bestanden habe, durch sein schuldhaftes Verhalten überwiegend verschuldet habe, sondern ob der Zerrüttungszustand sowie er sich zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung dargestellt habe, als von ihm verschuldet angesehen werden könne.
  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50

    Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63
    Das muß umsomehr gelten, als die Parteien sich sogar - sofern es nicht, wie im Urkundenprozeß oder im Wiederaufnahmeverfahren, gerade auf die besondere Beweiskraft einer bestimmten Art von Beweismitteln ankommt (vgl. BGHZ 1, 218) - damit einverstanden erklären können, daß Protokolle über die Vernehmung von Zeugen in einem früheren Rechtsstreit vorgelegt und von Gericht als Beweisurkunden verwertet werden (BGHZ 7, 116, 121 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52]; Stein/Jonas/Schönke, ZPO, § 286 III 4) oder daß die Vernehmung von Zeugen zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens durch den Sachverständigen statt durch den Richter erfolgt (BGHZ 23, 207, 214 [BGH 30.01.1957 - V ZR 186/55] = LM Nr. 1 zu § 255 ZPO m.Anm.).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63
    Das muß umsomehr gelten, als die Parteien sich sogar - sofern es nicht, wie im Urkundenprozeß oder im Wiederaufnahmeverfahren, gerade auf die besondere Beweiskraft einer bestimmten Art von Beweismitteln ankommt (vgl. BGHZ 1, 218) - damit einverstanden erklären können, daß Protokolle über die Vernehmung von Zeugen in einem früheren Rechtsstreit vorgelegt und von Gericht als Beweisurkunden verwertet werden (BGHZ 7, 116, 121 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52]; Stein/Jonas/Schönke, ZPO, § 286 III 4) oder daß die Vernehmung von Zeugen zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens durch den Sachverständigen statt durch den Richter erfolgt (BGHZ 23, 207, 214 [BGH 30.01.1957 - V ZR 186/55] = LM Nr. 1 zu § 255 ZPO m.Anm.).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63
    In der allgemeinen Erwähnung der Berufsbegründung vom 19. Dezember 1961 (Bl. 25 GA), auf die die Revision hinweist, die Beklagte habe deutlich zu erkennen gegeben, daß ihr am Kläger und an einer Fortsetzung der Ehe nicht nur nichts liege, sondern daß sie vielmehr nichts unversucht lassen wolle, um diesen und seine Familie zu ruinieren, kann eine Wiederholung der von der Revision jetzt hervorgehobenen Behauptungen aus dem ersten Rechtszuge und der zu ihr vorgebrachten Beweisantritte nicht erblickt werden (vgl. BGHZ 35, 103).
  • BGH, 24.10.1962 - IV ZR 28/62

    Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63
    Diese Nachprüfung umfaßt auch die Frage, ob die von Berufungsgericht festgestellte unheilbare Ehezerrüttung von dem die Scheidung begehrenden Ehegatten ganz oder überwiegend verschuldet ist (BGHZ 38, 116).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Der Kläger hätte diese Rüge bereits in der auf die Beweisaufnahme folgenden mündlichen Verhandlung erheben müssen (vgl. BGH 2. Februar 1979 - V ZR 146/77 - zu I der Gründe, NJW 1979, 2518; 16. Oktober 1963 - IV ZR 17/63 - BGHZ 40, 179; Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 355 Rn. 8) .
  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Dann kann er aber die Unterlassung der erneuten Anhörung nicht mit Erfolg im Revisionsrechtszug geltend machen (BGHZ 40, 179, 183 ff) [BGH 16.10.1963 - IV ZR 17/63].
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80

    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

    Das folgt schon daraus, daß die Zivilkammer dem Berichterstatter nach dem Inhalt des Beweisbeschlusses nicht die verhältnismäßig freie Stellung des Einzelrichters alter Art nach §§ 348 ff. ZPO a.F. verschaffen, sondern ihm einen konkreten Auftrag erteilen wollte, nämlich ihn mit ("hiermit") der Durchführung der von der Zivilkammer beschlossenen Beweisaufnahme beauftragte und zugleich gemäß § 361 Abs. 1 ZPO Termin zur Beweisaufnahme vor dem Berichterstatter bestimmte (vgl. Baumbach/Lauterbach, 29. Aufl. 1966 § 349 ZPO Anm. 3 A; BGHZ 40, 179, 182 f).
  • BGH, 25.02.1972 - V ZR 74/69

    Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch gegenüber einer Kaufpreisforderung -

    Mit der von der Revision vertretenen Auffassung, hier gehe es um die Verletzung eines der Parteiherrschaft; entzogenen fundamentalen Grundsatzes des Prozeßrechts (§ 295 Abs. 2 ZPO), hat sich schon der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der genannten Entscheidung BGHZ 40, 179, 183 [BGH 16.10.1963 - IV ZR 17/63] auseinandergesetzt; er hat sie unter Hinweis darauf abgelehnt, daß im Einzelfall je nach Lage der Umstände die Vernehmung durch den beauftragten Richter statt durch das Kollegium auch im Interesse einer gründlichen Aufklärung des Sachverhalts und der Verfahrensbeschleunigung zweckmäßig erscheinen könne und daß um solcher Fälle willen die Sanktionierung eines solchen Verfahrens den Parteien freistehen müsse.
  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Zwar ist ein Rügeverzicht bei Verstößen gegen § 355 ZPO möglich (BGHZ 40, 179, 183).
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche

    - Dabei verkenne ich nicht, dass der BGH mit Urteil vom 16.10.1963 (BGHZ 40 S. 179) bei einem Verstoß gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme den Antrag auf die später beanstandete Verfahrensweise als Verzicht gewertet hat.
  • BGH, 09.12.1982 - III ZR 106/81

    Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage; Rechtsfolgen von Verstößen

    Für das Verfahren vor den allgemeinen Zivilgerichten ist anerkannt, daß die Vorschrift des § 295 ZPO auch auf Verstöße gegen § 524 Abs. 2 ZPO Anwendung findet (Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1980 - III ZR 104/80 - im Anschluß an Stein/Jonas/Grunsky a.a.O. § 524 Rdn. 13; Zöller/Schneider a.a.O. § 524 Anm. VIII 3, 4; ebenso für Verstöße gegen § 355 Aba. 1 ZPO BGHZ 40, 179 und gegen § 375 ZPO BGH Urt. vom 2. Februar 1979 - V ZR 146/77 = NJW 1979, 2518 = LM § 295 ZPO Nr. 30).

    Die Beteiligten sind auch nicht gehindert, sich damit einverstanden zu erklären, daß Protokolle über die Vernehmung von Zeugen in einem früheren Verfahren vorgelegt und vom Gericht als Beweisurkunden verwertet werden (vgl. BGHZ 40, 179, 184 und BGH Urt. vom 2. Februar 1979 aaO).

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 146/77

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die ordnungsgemäße

    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits im Urteil BGHZ 40, 179 ff ausgeführt, ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - wie er in § 355 Abs. 1 ZPO seinen Niederschlag gefunden hat - könne in der Regel nicht mit der Revision angegriffen werden, wenn der Revisionskläger das Recht, die Abweichung von dem Grundsatz zu rügen, nach § 295 ZPO verloren habe.

    So können, worauf der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 183 [BGH 16.10.1963 - IV ZR 17/63]) hingewiesen hat, die Parteien sich damit einverstanden erklären, daß Protokolle über die Vernehmung von Zeugen in einem früheren Verfahren vorgelegt und vom Gericht als Beweisurkunden verwertet werden.

    Hierauf hat der Bundesgerichtshof bereits in BGHZ 40, 184 [BGH 16.10.1963 - IV ZR 17/63] hingewiesen (vgl. hierzu auch Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 355 Anm. 2 und 3 a).

  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Ein möglicher Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gemäß den §§ 15 Abs. 1 Satz 1 FGG, 355, 375 Abs. 1 ZPO bei der - zutreffend im Strengbeweisverfahren durchgeführten (vgl. Senat, NJW-RR 1988, 1211; OLGZ 1989, 295, 297; OLG Köln NJW-RR 1993, 970) - Vernehmung der Zeugin K U durch den ersuchten Richter ist schon in erster Instanz geheilt worden (§ 295 ZPO; vgl. BGHZ 40, 179, 183 f.; BGH NJW 1979, 2518; OLG Hamm OLGZ 1968, 334, 335; KG FamRZ 1968, 605, 606; Jansen aaO § 27 Rdnr. 41).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68

    Verstoß gegen den prozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der

    Daß ein Verstoß gegen die prozeßrechtliche Regelung, derzufolge Beweise grundsätzlich von dem vollbesetzten Spruchkörper und nur in besonderen gesetzlich bestimmten Fällen von einem Mitglied dieses Spruchkörpers zu erheben sind, nicht die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, sondern den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung betrifft, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1963 - IV ZR 17/63 - [BGHZ 40, 179 ff.]).

    Dies gilt auch für einen Verstoß gegen die Beweiserhebungsregelung des § 96 Abs. 1 und 2 VwGO, und zwar für das Amtsermittlungsverfahren der Verwaltungsgerichtsordnung nicht anders als nach der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1963 (a.a.O.) für einen Verstoß gegen die dem § 96 VwGO entsprechenden §§ 355 und 375 ZPO.

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 133/90

    Verwertung eines Augenscheins nach Richterwechsel - Enteignungsentschädigung bei

  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

  • BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 69/67

    Verstoß gegen die Denk- und gegen allgemeine Erfahrungssätze - "Mißhandlungen

  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 149/75

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Bauvertrags über die Erstellung von 13

  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 143/69

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Nichtigkeit

  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 183/69

    Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren

  • OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02

    Kooperationspflicht bei einvernehmlichen Planabweichungen

  • BGH, 23.06.1976 - VIII ZR 15/75

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung - Würdigung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen durch

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 1 U 98/02

    Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1982 - 10 W 73/82

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

  • BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86

    Verzicht auf Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Verfahren der Freiwilligen

  • BVerwG, 12.02.1979 - 5 CB 29.77

    Zweck des Anwaltszwangs - Vorliegen eines Verfahrensmangels - Verstoß gegen den

  • BGH, 30.10.1963 - IV ZR 10/63

    Scheidung bei Geisteskrankheit

  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 255/88

    Abstellen auf die Beweislast einer Partei bei der Ermittlung des der zur

  • BGH, 18.12.1980 - III ZR 104/80

    Klärung von Grundsatzfragen aus dem Bereich der Zollbürgschaft - Verlust des

  • BGH, 16.02.1966 - IV ZR 340/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1965 - IV ZR 140/64

    Scheidung einer Ehe - Beurteilung ehelicher Verhältnisse - Unzumutbarkeit eines

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