Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.06.1963

Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1963 - V ZR 226/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,327
BGH, 19.06.1963 - V ZR 226/62 (https://dejure.org/1963,327)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1963 - V ZR 226/62 (https://dejure.org/1963,327)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1963 - V ZR 226/62 (https://dejure.org/1963,327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 18
  • NJW 1963, 1918
  • MDR 1963, 833
  • WM 1963, 940
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - V ZR 226/62
    Auf Bedenken, die gegen die Auffassung des Berufungsgerichts bestehen könnten, ein Sondereigentum am Scheinbestandteil erlösche durch Zweckentfremdung und Unbrauchbarmachung (BGHZ 23, 57), braucht bei dieser Sachlage nicht eingegangen zu werden.
  • BGH, 13.06.1956 - V ZR 153/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - V ZR 226/62
    Es ist hier ohne Bedeutung, ob bei Errichtung auf Grund hoheitlicher Inanspruchnahme während der Dauer der öffentlichrechtlichen Bindung ein Anspruch aus § 1004 BGB nicht bestehen konnte, weil etwaige Beseitigungsansprüche dem öffentlichen Recht hätten angehören müssen (vgl. Urt. vom 13. Juni 1956, V ZR 153/54, NJW 1956, 1273).
  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 11/57

    Autobahnschäden und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - V ZR 226/62
    Das Ergebnis ändert sich auch nicht, wenn man im Fall eines zusätzlichen originären Haftungsgrundes etwa aus dem Übergang des Eigentums an der störenden Sache (BGHZ 29, 314, 317) das Eintreten einer ausschließlichen Haftung des in § 2 Nr. 3 AKG genannten Rechtsträgers annimmt, da auch unter § 2 Nr. 3 AKG fallende Ansprüche nach den §§ 19, 25 AKG zu beurteilen sind.
  • BGH, 09.03.1960 - V ZR 189/58
    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - V ZR 226/62
    Das Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1960 V ZR 189/58 (WM 1960, 461 = MDR 1960, 484 = NJW 1960, 1003), beruhte auf der Auffassung, infolge der Handlungsunfähigkeit des Reiches könne dieses nicht Störer im Sinne des § 1004 BGB bei Inkrafttreten des AKG gewesen sein und es habe also überhaupt kein unmittelbarer Anspruch gegen das Reich bestanden (Féaux de la Croix, AKG § 19 C zu Abs. 2; Döll, AKG § 19 Anm. 4 vor a), so daß für die Haftung des Bundes es des Eigentums an dem Stollen oder doch der Einwirkungsmöglichkeit durch seine Verwaltung bedurft hätte (§ 2 Nr. 3 AKG), bevor die Frage, ob der Anspruch zu erfüllen sei, nach § 19 zu prüfen wäre.
  • BGH, 29.06.1965 - V ZR 261/62

    Erforderlichkeit der Erfüllung eines Anspruchs zur Abwendung einer unmittelbaren

    Der erkennende Senat hat inzwischen in seinem Urteil vom 19. Juni 1963 - V ZR 226/62 - BGHZ 40, 18 - seine frühere Auffassung, die entscheidend auf die Eigentumsfrage abstellte, aufgegeben.

    Das Reich wäre für den Fall seiner fortbestehenden Handlungsfähigkeit verpflichtet gewesen, die Beeinträchtigung des Eigentums der Klägerin zu beseitigen (BGHZ 40, 18, 21) [BGH 19.06.1963 - V ZR 226/62].

    Auf die Eigentumsverhältnisse an dem Stollen ist, weil die Grundursache des eingetretenen Gefahrenzustands die Schaffung des Hohlraums ist (BGHZ 40, 21 [BGH 19.06.1963 - V ZR 226/62]), nicht einzugehen.

    Zu § 25 Nr. 2 AKG, der zweiten Ausnahme von der Haftung des Bundes, hat der erkennende Senat mit den Vorinstanzen in der Sache BGHZ 40, 18, 22 [BGH 19.06.1963 - V ZR 226/62] den Standpunkt vertreten, daß der Beseitigungsanspruch im Rahmen der Luftschutzaufgabe entstanden ist und daß diese nach § 2 Satz 1 1. ZBG Aufgabe des Bundes ist, der Bund daher sich seiner Haftung nicht entziehen könne.

    Der Einklagung des Ersatzanspruchs wegen der erforderlichen Aufwendungen steht die genannte Vorschrift demnach nicht entgegen, wie der erkennende Senat durch die Entscheidung BGHZ 40, 18 bereits ausgesprochen hat.

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2019 - 13 OB 350/18

    Aberkennung; ablehnende Entscheidung; Ablehnungsbescheid; abwehrfähig; Anspruch;

    Zusammen mit anderen Vorschriften des AKG (z.B. über das Anmeldeverfahren in §§ 26 ff. AKG einschließlich der Anmeldefrist aus § 28 AKG und der Ausschlussfrist nach § 29 AKG) beschränkt die von der Klägerin benannte Bestimmung aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG lediglich die nach anderen Rechtsnormen (hier allenfalls nach § 1004 Abs. 1 BGB) namentlich aufgrund einer in Kriegs- und Nachkriegszeiten durch Handlungen von Dienststellen des Deutschen Reichs entstandenen Ansprüche und stellt ihren Fortbestand unter weitere Voraussetzungen, hier nämlich: dass aus der abzuwehrenden Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB grundsätzlich bei Inkrafttreten des AKG am 1. Januar 1958 (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1963 - V ZR 226/62 -, BGHZ 40, 18, 21, juris Rn. 28), spätestens aber vor Ablauf der Nachsichtfrist aus § 28 Abs. 2 Satz 2 AKG am 31. Dezember 1959 (vgl. hierzu OLG Braunschweig, Urt. v. 16.6.2005 - 8 U 47/04 -, S. 7 des Urteilsabdrucks, BA 002) zugleich eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen resultiert hat; verneinendenfalls ist der auf die Abwehr der Eigentumsbeeinträchtigung gerichtete Anspruch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder § 2 Nr. 3 AKG erloschen, und selbst ein späteres Auftreten einer unmittelbaren Lebens- oder Gesundheitsgefahr führte nicht zu seinem "Wiederaufleben" (vgl. OLG Braunschweig, Urt. v.16.6.2005, a.a.O.).

    Denn ein Luftschutzstollen ist bereits wegen seiner ausgeschachteten Struktur nicht nur vorübergehend unterhalb des fremden Grundstücks errichtet und wird daher gemäß § 93 BGB zum wesentlichen Bestandteil jenes Grundstücks (vgl. BGH, Urt. v. 9.3.1960 - V ZR 189/58 -, juris Rn. 34), hat mithin nie im Eigentum des Reichs oder Bundes gestanden; wenngleich sich hierdurch an der Bundeshaftung nichts änderte (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1963, a.a.O., S. 21, Rn. 26 f., unter Aufgabe seiner früheren Auffassung aus dem Urt. v. 9.3.1960, a.a.O., Rn. 34).

    Das Ende der hoheitlichen Nutzung dürfte hier mit der konkludenten Entwidmung als Luftschutzeinrichtung durch Verschließen der Eingänge in den Stollen mittels Sprengung seitens der Alliierten anzunehmen sein (vgl. zu einer solchen Deutung in vergleichbaren Fällen BGH, Urt. v. 13.6.1956, a.a.O., S. 1275, v. 19.6.1963, a.a.O., S. 20, Rn. 26, und v. 17.5.1968 - V ZR 1/65 -, juris Rn. 8).

  • AG Hamburg, 14.08.2006 - 644 C 689/04

    Beseitigung eines auf dem Nachbargrundstück errichteten Jägerzauns

    Gerade für den Fall, dass das Eigentum durch eine Verbindung übergeht, wird von der Rechtsprechung ein Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB angenommen (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1963 - V ZR 226/62, BGH 40, 18, 22; BGH, Urt. v. 17.2.1965 - VIII ZR 69/63, NJW 1965, 816; BGH, Urt. v. 27.4.1966 - VIII ZR 148/68, WM 1966, 765, 766; BGH, Urt. v. 17.9.2954 - V ZR 35/54, LM Nr. 14 zu § 1004 BGB; BGH, Urt. v. 1.12.1995 - V ZR 9/94, NJW 1996, 845, 846; BGH, Urt. v. 24.1.2003 - V ZR 175/02, NJW-RR 2003, 953, 954; zustimmend Herrmann , JuS 1994, 273, 281;Palandt/ Bassenge , BGB, 64. Aufl. 2005, § 951 Rn. 19; Baur/Stürner , Sachenrecht, § 53 Rn. 33; Erman/ Hefermehl , BGB, 11. Aufl. 2004, § 951 Rn. 16; grundlegend Wolff , Der Bau auf fremdem Boden, insbesondere der Grenzüberbau, 1900, S. 66; krit. MünchKomm-BGB/ Füller , 4. Aufl. 2004, § 951 Rn. 31 für ein fertig gestelltes Gebäude).
  • BGH, 24.11.1972 - V ZR 191/70

    Klage auf Erstattung von Aufwendungen - Führung eines fremden Geschäfts -

    Die Vorschrift greift auch dann Platz, wenn anstelle des Verpflichteten, der die Beeinträchtigung nicht beseitigt, ein anderer die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Handlungen vornimmt und - unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung oder der Geschäftsführung ohne Auftrag - Erstattung der ihm dadurch entstandenen erforderlichen Aufwendungen verlangt (vgl. Senatsurteil BGHZ 40, 18 sowie das erwähnte weitere Senatsurteil vom 29. Juni 1965, LM a.a.O. Bl. 3 R).

    Es muß sich aber um die Beseitigung solcher Gefahren handeln, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes bestanden (BGHZ 40, 18, 21) [BGH 19.06.1963 - V ZR 226/62].

    Diese Anspruchsvoraussetzung ergibt sich vielmehr daraus, daß nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Gefahr eines Einsturzes der Wohnhäuser drohte, unter denen der Stollen verlief (vgl. dazu BGHZ 40, 18, und insbesondere das weitere oben bezeichnete Senatsurteil vom 29. Juni 1965).

  • OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04

    Gefährdung von Grundstücken durch in der Kriegszeit errichtete Luftschutzstollen;

    Insoweit ist davon auszugehen, dass die Stollen zuvor konkludent entwidmet worden sind (vgl. BGHZ 40, 18, 20) [BGH 19.06.1963 - V ZR 226/62] .
  • OLG Koblenz, 10.01.2013 - 1 U 42/10

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen des Abrutschens einer Felswand

    Diese wird jedoch erst abwehrfähig mit dem Fortfall der durch den Luftschutzzweck bedingten Duldungspflicht, der wiederum durch Entwidmung etwa durch Verschließen der Stollen eintreten kann (BGHZ 40, 18; BGH NJW-RR 2006, 1496 ).
  • OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 U 664/09

    Kriegsfolgenrecht: Ausschlussfrist zur Geltendmachung einer Erwerbsverpflichtung

    a) Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass ein etwa gegenüber dem Deutschen Reich (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 AKG) oder nachfolgend dem Bund (§ 2 Nr. 3 AKG; vgl. BGHZ 40, 18, 21; NJW 1980, 283) entstandener Anspruch auf Beseitigung der mit der Bunkererrichtung zu Kriegszeiten verbundenen Eigentumsbeeinträchtigung (§ 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB) erloschen ist, da dessen Erfüllung nicht zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit erforderlich war (§ 1 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG).
  • BGH, 17.05.1968 - V ZR 1/65

    Anspruch gegen eine Gemeinde auf Erstattung der für die Beseitigung des

    Rechtlich bedenkenfrei hat das Berufungsgericht darin, daß die Beklagte noch vor den Abbrucharbeiten des Klägers drei Bunkereingänge sprengen ließ, die auf einem durch sie erworbenen Grundstücksteil lagen, unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 19. Juni 1963, V ZR 226/62, WM 1963, 940 eine "tatsächliche Entwidmung" gesehen.
  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 114/62

    Begriff des gegenseitigen Vertrages - Begriff des Dauerschuldverhältnisses -

    Die Zustimmung der Klägerin zur Erstellung und Unterhaltung der Anlage steht der Rechtswidrigkeit des derzeit bestehenden Zustandes nicht im Wege, da die Zustimmung von vornherein nur für die Dauer des Gestattungsvertrages erteilt worden ist (BGHZ 41, 393, 395 [BGH 29.05.1964 - V ZR 58/62]/6), so daß das Reich, wenn es nicht handlungsunfähig geworden wäre, als Störer die Beeinträchtigung nunmehr zu beseitigen hätte (BGHZ 40, 18, 21) [BGH 19.06.1963 - V ZR 226/62].
  • BGH, 17.05.1984 - III ZR 142/82

    Anspruch auf Beseitigung oder Verfüllung eines durch das Deutsche Reich zum

    Die Beklagte hat die Erfüllung der Klageansprüche auch abgelehnt (vgl. insoweit BGH Urteile vom 9. März 1960 - V ZR 189/58 - WM 1960, 461, 462; vom 19. Juni 1963 - V ZR 226/62 - BGHZ 40, 18 = WM 1963, 940; vom 29. Juni 1965 - V ZR 261/62 - WM 1965, 977, 978; vom 17. Mai 1968 - V ZR 1/65 - WM 1968, 887; vom 24. November 1972 - V ZR 191/70 = WM 1973, 846, 847).
  • BGH, 24.11.1972 - V ZR 149/71

    Erstattung der Kosten für die Behebung der durch die Anlegung eines

  • BGH, 19.06.1963 - V ZR 226762
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1963 - V ZR 226762   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,14382
BGH, 19.06.1963 - V ZR 226762 (https://dejure.org/1963,14382)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1963 - V ZR 226762 (https://dejure.org/1963,14382)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1963 - V ZR 226762 (https://dejure.org/1963,14382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,14382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 11/57

    Autobahnschäden und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - V ZR 226762
    Das Ergebnis ändert sich auch nicht, wenn man im Fall eines zusätzlichen originären Haftungsgrundes etwa aus dem Übergang des Eigentums an der störenden Sache (BGHZ 29, 314, 317) das Eintreten einer ausschließlichen Haftung des in § 2 Nr. 3 AKG genannten Rechtsträgers annimmt, da auch unter § 2 Nr. 3 AKG fallende Ansprüche nach den §§ 19, 25 AKG zu beurteilen sind.
  • BGH, 13.06.1956 - V ZR 153/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - V ZR 226762
    Es ist hier ohne Bedeutung, ob bei Errichtung auf Grund hoheitlicher Inanspruchnahme während der Dauer der öffentlichrechtlichen Bindung ein Anspruch aus § 1004 BGB nicht bestehen konnte, weil etwaige Beseitigungsansprüche dem öffentlichen Recht hätten angehören müssen (vgl. Urt. vom 13. Juni 1956, V ZR 153/54, NJW 1956, 1273).
  • BGH, 09.03.1960 - V ZR 189/58
    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - V ZR 226762
    Das Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1960 V ZR 189/58 (WM 1960, 461 = MDR 1960, 484 = NJW 1960, 1003), beruhte auf der Auffassung, infolge der Handlungsunfähigkeit des Reiches könne dieses nicht Störer im Sinne des § 1004 BGB bei Inkrafttreten des AKG gewesen sein und es habe also überhaupt kein unmittelbarer Anspruch gegen das Reich bestanden (Féaux de la Croix, AKG § 19 C zu Abs. 2; Döll, AKG § 19 Anm. 4 vor a), so daß für die Haftung des Bundes es des Eigentums an dem Stollen oder doch der Einwirkungsmöglichkeit durch seine Verwaltung bedurft hätte (§ 2 Nr. 3 AKG), bevor die Frage, ob der Anspruch zu erfüllen sei, nach § 19 zu prüfen wäre.
  • BGH, 19.06.1963 - V ZR 226/62

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Luftschutzstollen

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - V ZR 226762
    BGH, Urteil vom 19.06.1963 - V ZR 226/62 .
  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - V ZR 226762
    Auf Bedenken, die gegen die Auffassung des Berufungsgerichts bestehen könnten, ein Sondereigentum am Scheinbestandteil erlösche durch Zweckentfremdung und Unbrauchbarmachung (BGHZ 23, 57), braucht bei dieser Sachlage nicht eingegangen zu werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht