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   BGH, 12.12.1963 - V BLw 12/63   

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BGH, 12.12.1963 - V BLw 12/63 (https://dejure.org/1963,581)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1963 - V BLw 12/63 (https://dejure.org/1963,581)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1963 - V BLw 12/63 (https://dejure.org/1963,581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 338
  • NJW 1964, 863
  • MDR 1964, 310
  • DNotZ 1965, 493
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 95/12

    Wohnungsüberlassung an den getrenntlebenden Ehegatten: Berechnung eines

    Zum Teil wird angenommen, in echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit könne ggf. mit Rechtskraftwirkung, § 322 Abs. 2 ZPO, auch über solche zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen befunden werden, die sonst vor dem Prozessgericht eingeklagt werden müssten, während dies in Nichtstreitsachen unzulässig sei (Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 12 Rn. 21 unter Bezugnahme auf BGHZ 40, 338).
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Anders ist es jedoch, wenn statt des ordentlichen Gerichts das Arbeitsgericht für die Entscheidung über die Gegenforderung zuständig ist (BGHZ 26, 304; vgl. auch BArbG NJW 1966, 1771, 1774) oder wenn vor dem Landwirtschaftsgericht eine Forderung zur Aufrechnung gestellt wird, die an sich vor dem Prozeßgericht hätte eingeklagt werden müssen (BGHZ 40, 338; vgl. auch BGHZ 60, 85, 88) [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70].

    Ausschlaggebend dafür ist, daß die Rechtsgebiete dieser Gerichtszweige in naher Beziehung zueinander stehen und nicht selten ineinander übergreifen (BGHZ 26, 304, 306 [BGH 30.01.1958 - VII ZR 33/57]; 40, 338, 341 [BGH 12.12.1963 - V BLw 12/63]; vgl. auch Weber in BGB-RGRK 12. Aufl., Rdn. 21 vor § 387).

    Auch sonst ist nicht jede Tätigkeit eines Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf dem Gebiet der streitigen Gerichtsbarkeit oder umgekehrt schlechthin ausgeschlossen (BGHZ 40, 338, 341) [BGH 12.12.1963 - V BLw 12/63].

  • BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20

    BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch

    So betrifft das Fehlen einer Vorschrift zur materiellen Rechtskraft in dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit alle Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte gleichermaßen, und es muss von Fall zu Fall geprüft werden, wie weit die materielle Rechtskraft reicht (vgl. allgemein Senat, Beschluss vom 12. Dezember 1963 - V BLw 12/63, BGHZ 40, 338, 341; Ernst, LwVG, 9. Aufl., § 30 Rn. 14 f.; Keidel/Engelhardt, FamFG, 20. Aufl., § 45 Rn. 24 ff.).
  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06

    Aufopferungsanspruch des Wohnungseigentümers bei Unbenutzbarkeit der

    Die Aufrechnung scheitert nicht am Rechtsweg (§ 17 Abs. 2 GVG; siehe Palandt/Grüneberg § 388 Rn. 5), weil es sich um artverwandte Ansprüche handelt (BGB NJW 1980, 2467/2468; auch BGH NJW 1964, 863) und die Verweisung in den einen oder anderen Rechtsweg nur aus Zweckmäßigkeitsgründen vorgenommen ist.
  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 5/20
    Angesichts seiner kontradiktorischen Natur ist aber eine materielle Rechtskraftwirkung, entsprechend Entscheidungen, die in Landwirtschaftssachen ergehen, die als echte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit einzuordnen sind (vgl. BGHZ 40, 338, 341; von Selle/Huth, LwVG, § 30 Rn. 17), in entsprechender Anwendung von § 121 VwGO anzunehmen.
  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Angesichts seiner kontradiktorischen Natur ist aber eine materielle Rechtskraftwirkung, entsprechend Entscheidungen, die in Landwirtschaftssachen ergehen, die als echte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit einzuordnen sind (vgl. BGHZ 40, 338, 341; von Selle/Huth, LwVG, § 30 Rn. 17), in entsprechender Anwendung von § 121 VwGO anzunehmen.
  • OLG Koblenz, 18.04.2019 - 7 UF 53/19
    Die zur Begründung der Gegenansicht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 338 ) betraf eine Landwirtschaftssache und ist nicht verallgemeinerungsfähig.
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70

    Aufrechnung und internationale Zuständigkeit

    Das gleiche gilt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht, wenn statt des ordentlichen Gerichts das Arbeitsgericht oder das Landwirtschaftsgericht für die Entscheidung über die Gegenforderung zuständig sind, weil es sich insoweit nicht um den Rechtsweg, sondern um die sachliche Zuständigkeit handele (BGHZ 26, 304; 40, 338) [BGH 12.12.1963 - V BLw 32/63].
  • BGH, 15.01.1998 - BLw 46/97

    Zulässigkeit einer "verdeckten" Teilklage im Verfahren der streitigen

    Zu Recht geht das Beschwerdegericht davon aus, daß gerichtliche Entscheidungen, die - wie hier - in einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergehen, auch in materielle Rechtskraft erwachsen (§ 30 Abs. 1 LwVG; BGHZ 40, 338, 341; BGH, Urt. v. 24. April 1978, III ZR 85/76, AgrarR 1980, 160, 161; Keitel/Zimmermann, FGG, 13. Aufl., § 31 Rdn. 18).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71

    Anforderungen an die Auslegung eines Handelsvertretervertrages - Voraussetzungen

    Das gleiche gilt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht, wenn statt des ordentlichen Gerichts das Arbeitsgericht oder das Landwirtschaftsgericht für die Entscheidung über die Gegenforderung zuständig sind, weil es sich insoweit nicht um den Rechtsweg, sondern um die sachliche Zuständigkeit handele (BGHZ 26, 304; 40, 338) [BGH 12.12.1963 - V BLw 32/63].
  • OLG Stuttgart, 24.01.1989 - 8 W 248/88

    Aufrechenbarkeit gegen Hausgeldbeitragsforderungen

  • BGH, 13.01.1965 - IV ZR 35/64

    Veranlassung zur Anerkennung eines Entschädigungsanspruchs durch arglistige

  • BGH, 27.01.1967 - V ZR 80/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 17.12.1970 - V BLw 11/70

    Anspruch auf eine erbrechtliche Ausgleichszahlung nach der Verordnung über die

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