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   BGH, 30.09.1963 - III ZR 125/62   

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https://dejure.org/1963,179
BGH, 30.09.1963 - III ZR 125/62 (https://dejure.org/1963,179)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1963 - III ZR 125/62 (https://dejure.org/1963,179)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1963 - III ZR 125/62 (https://dejure.org/1963,179)
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Müllabfuhr

Art. 14 GG, Einführung eines Benutzungszwangs für die gemeindliche Müllabfuhr ist kein enteignender Eingriff zulasten privater Müllunternehmer (eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb), sondern "Inhaltsbestimmung"

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 355
  • NJW 1964, 863
  • MDR 1964, 400
  • DÖV 1964, 349
  • DÖV 1964, 539
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    aa) Die AVG ist zwar nach dem Gesellschaftsvertrag auf dem Gebiet der Müllentsorgung und damit in einem Bereich der Daseinsvorsorge tätig (vgl. BGHZ 40, 355, 360; BGH MDR 1983, 824; KG-Report 2005, 145); solche Tätigkeit wird von der Rechtsprechung seit jeher als öffentliche Aufgabe angesehen (vgl. BGHSt 12, 89, 90; 31, 264, 268; 45, 16, 19; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7; vgl. auch den Gesetzentwurf zum Korruptionsbekämpfungsgesetz BT-Drucks. 13/5584, S. 12).
  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80

    Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans

    Er hat allerdings (s. BGHZ 45, 83, 87 f.) einen Entschädigungsanspruch aus Enteignung für möglich gehalten, wenn durch besondere Umstände des Einzelfalles ein Vertrauenstatbestand begründet wird, aufgrund dessen der Betroffene mit dem Fortbestand der gegebenen Rechtslage rechnen darf (s. auch Urteil vom 30. September 1963 - III ZR 125/62 = BGHZ 40, 355, 367).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77

    Kommunalisierung der Müllabfuhr ist kein enteignungsgleicher Eingriff

    Einen solchen Eingriff brauche die Klägerin nicht hinzunehmen; der gegenteiligen Auffassung des BGH (BGHZ 40, 355, 364 f.) sei nicht zu folgen.

    Sie verteidigt das angefochtene Urteil und bemerkt, das Abfallbeseitigungsgesetz habe praktisch zu einem Verbot der Müllabfuhr durch Privatunternehmen geführt; darin liege eine Verschlechterung im Verhältnis zum früheren Recht, die es zweifelhaft erscheinen lasse, ob die in BGHZ 40, 355 ff. aufgestellten Rechtsgrundsätze noch anwendbar seien.

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 355 ff.).

    Diese Rechtsprechung ist freilich vom Berufungsgericht kritisiert worden (ebenso Badura, DÖV 1964, 539, und - zurückhaltender - in AöR 98, 1973, 153, 168 f.; Kimminich, Bonner Kommentar [Zweitbearbeitung], Art. 14 Rdnr. 198; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht II, 4. Aufl. 1976, § 99 III c 2 [S. 389]; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 2. Aufl. 1978, S. 130 f.; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm, zum Grundgesetz, Art. 14, Rdnr. 57; Söhn, Eigentumsrechtliche Probleme des gemeindlichen Anschluß- und Benutzungszanges, Diss.

  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 148/67

    Abwässerbeseitigung und Sozialbindung des Eigentums

    Das entspricht der Rechtsprechung, die Gleiches bereits für die Einführung eines Anschluß- und Benutzungszwangs für Müllabfuhren, Schlachthäuser, Wasserleitungen und Kanalisationen ausgesprochen hat (RGZ 133, 124; BGHZ 40, 355; BGH Warn 1968 Nr. 159 = MDR 1968, 999; BGH Warn 1969 Nr. 184; BVerwG DVBl 1960, 396 = MDR 1960, 435).

    Wie bei der Einfuhr einer gemeindlichen Müllabfuhr die Grundstückseigentümer hinnehmen müssen, daß ihre bisherigen Abmachungen und Verträge gegenstandslos sowie ihre getroffenen Maßnahmen und errichteten Vorkehrungen nutzlos werden (RGZ 133, 124; BGHZ 40, 355), muß die Klägerin es hinnehmen, daß auch ihre bisherigen Vorrichtungen zur Ableitung der Abwässer unbrauchbar werden und ihre Verträge über entgeltliche oder unentgeltliche Beseitigung der Abwässer und Fäkalien gegenstandslos werden.

    Der Senat hat allerdings in der Entscheidung vom 30. September 1963 über Einführung einer städtischen Müllabfuhr (BGHZ 40, 355) gemeint, eine andere Beurteilung könnte möglich sein, wenn ein privater Abfuhrunternehmer bestimmte Aufträge, Zusagen oder Zusicherungen von der Gemeinde erhalten hat, aufgrund deren er auf eine unbeschränkte oder fortdauernde Ausübung seines Gewerbes vertrauen konnte, oder wenn er eine besondere Rechtsstellung gegenüber der Gemeinde erworben hat, oder wenn mit Einführung des Benutzungszwanges zugleich auf sonstige Rechte des Unternehmers eingewirkt wird.

  • OLG Köln, 19.10.2000 - 7 U 56/00

    Gemeinderecht: Eigentumsschutz am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

    Ein Eigentumsschutz kann in diesen Fällen nur in Betracht kommen, wenn der Unternehmer ausnahmsweise darauf vertrauen durfte, dass jene Gegebenheiten auf Dauer oder zumindest für einen gewissen Zeitraum erhalten bleiben und er aufgrund seines schutzwürdigen Vertrauens zu bestimmten Investitionen oder sonstigen beträchtlichen Aufwendungen veranlasst worden ist (BGHZ 40, 355 = NJW 1964, 863; BVerwG NJW 1982, 63 f.).

    Voraussetzung hierfür ist wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen und von der Klägerin als Beleg herangezogenen Fall, dass die Tierkörperbeseitigungsanstalt auf der Grundlage eines zwischen dem privaten Unternehmer und dem öffentlichen Aufgabenträger bestehenden Unternehmensvertrages betrieben wird (BGH MDR 1977, 821 = DÖV 1977, 724 r. Sp.) oder dass der private Unternehmer aufgrund von Zusicherungen des öffentlichen Aufgabenträgers auf eine unbeschränkte Fortdauer oder jedenfalls langandauernde Ausübung seines Gewerbebetriebes vertrauen konnte und durfte (BGHZ 40, 355 und 133, 265 (271); BGH LM GG Art. 14 (Cf) Nr. 35).

  • BGH, 22.05.1980 - III ZR 186/78

    Anschluß- und Benutzungszwang für Fernheizwerk

    Nach der herrschenden Rechtsprechung und auch der im Schrifttum überwiegend vertretenen Meinung stellt die aus Gründen des Gemeinwohls vorgenommene Einführung des Anschluß- und Benutzungszwangs für kommunale Einrichtungen der Daseinsvorsorge grundsätzlich keinen enteignenden Eingriff in das Grundeigentum oder den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, sondern in der Regel lediglich eine Inhaltsbestimmung bzw. Konkretisierung der Sozialbindung des Eigentums dar (Senatsurteile BGHZ 40, 355 und 54, 293; BVerwG DÖV 1960, 594; 1969, 431 und BayVBl. 1972, 669; Fröhler/Wolny, Anschluß- und Benutzungszwang bei der Fernwärmeversorgung, 1977, S. 71 f. mit zahlreichen Nachw.; Scholler/Broß, Grundzüge des Kommunalrechts in der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., S. 58 ff.; Wolff/Bachof a.a.O. S. 389; kritisch z.B. Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 2. Aufl. S. 129 f. m.w.Nachw.).

    Der erkennende Senat hat schon in BGHZ 40, 355, 360 in Anlehnung an eine Entscheidung des OVG Münster (OVGE 14, 81 = MDR 1959, 956) angedeutet, daß beim Bestehen besonderer Rechtsbeziehungen (privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art) zwischen Gemeinde und Bürger die Einführung des Anschluß- und Benutzungszwanges enteignender.

  • BGH, 17.02.1983 - III ZR 147/81

    Persönliche Haftung des Führers eines Müllfahrzeugs in Ausübung eines

    Mit Recht betont die Revision, daß die Müllabfuhr der Öffentlichen Hand der Daseinsvorsorge zuzurechnen ist und im Interesse der Volksgesundheit der Seuchenabwehr dienen soll (BGHZ 40, 355, 360; BayVerfGH VerwRspr Bd. 19, 607, 609).
  • OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Rückgriff auf Gutachten im

    Hat der Kläger den ihm gehörenden Bestand an Waren und Sachmitteln, vielleicht auch den rechtmäßig eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als ersatzfähige Rechtsposition (vgl. BGHZ 40, 355, 364) gegen Entgelt veräußert, so müsste er sich grundsätzlich den Veräußerungserlös bei der Schadensermittlung anrechnen lassen.
  • BGH, 19.09.1996 - III ZR 223/95

    Entschädigung für die Neugliederung der Einzugsbereiche der

    In demselben Sinn hat der Senat entschieden, daß die Einführung einer gemeindlichen Müllabfuhr mit Benutzungszwang grundsätzlich kein enteignender Eingriff ist, auch nicht gegenüber einem Gewerbebetrieb, der sich bisher mit der Müllabfuhr befaßte; es sei denn, daß der private Unternehmer aufgrund von Zusicherungen oder eines Auftrags der Gemeinde auf eine unbeschränkte Fortdauer oder jedenfalls lang andauernde Ausübung seines Gewerbebetriebes vertrauen konnte und durfte (Senatsurteil BGHZ 40, 355).
  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68

    Umbau einer Straße zur Sackgasse

    Die Aussicht, derartige Interessenten an einen bestimmten Betrieb zu binden, kann, wenn sie von entsprechenden betrieblichen Dispositionen des Inhabers begleitet ist, die Qualität einer Rechtsposition erst dann gewinnen, wenn die diese Entwicklung begünstigende Verkehrslage auf Umständen außerbetrieblicher Art beruht, mit deren Fortbestand der Inhaber verläßlich rechnen darf (vgl. BGHZ 23, 157, 163 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] ; 40, 355, 367 [BGH 30.09.1963 - III ZR 125/62] ; 45, 150, 159 [BGH 31.01.1966 - III ZR 110/64] ; 48, 58, 60 [BGH 29.05.1967 - III ZR 143/66] ; 48, 65, 66) [BGH 29.05.1967 - III ZR 126/66] .
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75

    Doppelzulassung bei kommunaler Neuordnung

  • BVerwG, 15.10.1984 - 7 B 27.84

    Antrag auf Befreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang - Entnahme von

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 80/73

    Beseitigung von Giftmüll

  • BVerwG, 22.08.1972 - VII B 31.71

    Zwang zum Anschluss an die gemeindliche Wasserleitung als enteignender Eingriff -

  • VGH Bayern, 23.07.1976 - 32 V 75
  • BVerwG, 05.03.1969 - VII B 28.67

    Verbot privater Müllverbrennungsanlagen in einer städtischen Satzung über die

  • BVerwG, 01.12.1971 - VII B 109.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 87.62

    Rechtsnatur eines Schreibens eines Stadtdirektors über die Benutzungspflicht

  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 88.62

    Einführung des Schlachthausbenutzungszwangs - Anforderungen an die Zulässigkeit

  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 90.62

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Feststellung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1980 - 7 A 99/79
  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 89.62

    Einführung des Schlachthausbenutzungszwangs - Anforderungen an die Zulässigkeit

  • BGH, 01.07.1968 - III ZR 5/66

    Betrieb einer Metzgerei mit eigener Schlachtanlage - Einführung eines

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