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   BGH, 28.11.1963 - II ZR 64/62   

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https://dejure.org/1963,511
BGH, 28.11.1963 - II ZR 64/62 (https://dejure.org/1963,511)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1963 - II ZR 64/62 (https://dejure.org/1963,511)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1963 - II ZR 64/62 (https://dejure.org/1963,511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsverpflichtung einer Versicherung bei nicht erbrachtem Beweis über die Brandstiftung - Subjektive Voraussetzungen der Arglist - Voraussetzungen für die Verwirkung eines Anspruchs wegen arglistiger Täuschung - Leistungspflicht einer Versicherung aus Treu und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 387
  • NJW 1964, 645
  • MDR 1964, 297
  • VersR 1964, 154
  • DB 1964, 216
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 31.01.1936 - VII 150/35

    1. Über die Bedeutung des Fehlens einer Urteilsunterschrift. 2. Setzt der Begriff

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - II ZR 64/62
    Der Vorsatz braucht bei einem Verstoß gegen § 16 AFB nicht auf eine Schädigung des Versicherers gerichtet zu sein (RGZ 150, 147).

    Wenn das Reichsgericht (RGZ 150, 147) die starre Beachtung der Regel als mit dem "gesunden Volksempfinden" nicht verträglich bezeichnet hat, so lagen dem nicht die damaligen politischen Verhältnisse zugrunde, sondern die von ihnen unabhängige Erkenntnis, daß bei der Vielfalt der Lebensverhältnisse Fallgestaltungen vorkommen, in denen die volle Verwirkung eine durch Sinn und Zweck der Bestimmung nicht geforderte Unbilligkeit darstellt (z.B. gelinge Wertabweichung und falsche Angaben, um schneller die zustehende Entschädigung zu erhalten).

    Für den Umfang der Verwirkung muß auch beachtet werden, welche Folgen es für den Versicherungsnehmer hat, wenn ihm die Entschädigung versagt wird (RGZ 150, 147, 151).

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Der Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht ohnehin ein solches Versicherungsverhältnis stärker als viele andere Vertragsverhältnisse (vgl. BGHZ 40, 387, 388 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62]; 96, 88, 91).
  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    § 16 AFB will den Versicherer vor unredlichem Verhalten seiner Versicherungsnehmer schützen (BGHZ 40, 387, 389) [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62].

    § 16 AFB beruht zudem auf dem Grundsatz von Treu und Glauben, der das Versicherungsverhältnis stärker beherrscht als viele andere Vertragsverhältnisse (BGHZ 40, 387, 388) [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62].

    Die Berufung auf die Leistungsfreiheit nach § 16 AFB darf sich ferner nicht als unzulässige Rechtsausübung darstellen (Senatsurteil vom 8. Februar 1984 aaO; BGHZ 40, 387, 388 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62]; BGH Urteil vom 26. Februar 1969 - IV ZR 549/68, VersR 1969, 411).

    Diesem Gesichtspunkt wird aber schon dadurch Rechnung getragen, daß der arglistige Versicherungsnehmer seine Aussicht auf einen (weiteren) Vermögenszuwachs verliert, von der Schadensfeststellung ausscheidet (BGH 40, 387, 389) und gegebenenfalls solche Leistungen zurückgeben muß, die der Versicherer in Unkenntnis der bereits eingetretenen Verwirkung erbracht hatte (Bruck/Möller aaO § 6 Anm. 22; Wussow aaO § 16 Anm. 45).

  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 12/23

    Erbringung von Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung aufgrund eines

    Die in der Bestimmung angeordnete Regel des völligen Anspruchsverlustes kann deshalb nicht ungeachtet der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles und losgelöst insbesondere vom Maß des Verschuldens des Versicherungsnehmers angewendet werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1963 - II ZR 64/62, BGHZ 40, 387, 388 ff. [juris Rn. 4, 7]).
  • BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 101/88

    Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers nach Leistungsablehnung durch den

    Der Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht das Versicherungsverhältnis stärker als viele andere Vertragsverhältnisse (BGHZ 40, 387, 388 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62]; Senatsurteil vom 2. Oktober 1985 - IVa ZR 18/84 - VersR 1986, 77, 78 unter III 1.).
  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Wie er in anderem Zusammenhang ausgeführt hat (BGHZ 40, 387, 388) [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62], ist gerade das Versicherungsverhältnis in besonderem Maße auf Vertrauen gegründet.
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83

    Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung

    Treu und Glauben beherrschen es stärker als viele andere Vertragsverhältnisse (BGHZ 40, 387, 388 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62]; Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. Vorbem. II 3).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Diese Beurteilung entspricht entgegen der Auffassung der Revision der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 35, 329 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] ; 40, 391), [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] nach der unlauterer Wettbewerb in der Regel nur dort begangen werden kann, wo wettbewerbliche Interessen der Mitbewerber aufeinanderstoßen, weil eben nur an dem Ort wettbewerblicher Interessenüberschneidung das Anliegen der Verhinderung unlauterer Wettbewerbshandlungen berührt wird (BGHZ 35, 329, 334) [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] .
  • BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74

    Innerer Zusammenhang zwischen Gefahrenlage und Schadensfolge bei

    Ein entsprechender Hinweis an sie sei nicht veranlaßt gewesen, da sie bei Anwendung der Grundsätze der zu § 16 AFB ergangenen Entscheidung BGHZ 40, 387 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] nach § 242 BGB auch bei arglistiger Täuschung nicht von der Leistung frei sei.

    Der Bundesgerichtshof hat für den im wesentlichen gleichlautenden § 16 AFB im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden, daß die Verwirkung des ganzen Versicherungsschutzes im Hinblick auf die gerade bei der Feuerversicherung oft weittragenden Folgen für die Lebensführung des Versicherungsnehmers (VN) im Einzelfall als unverhältnismäßige, vom Interesse des Versicherers nicht geforderte, gröblich unbillige Folge des begangenen Verstoßes erscheinen könne, die nach § 242 BGB nicht hinzunehmen sei (BGHZ 40, 387, 388 f.) [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] .

    Ebenso wie eine übermäßige Strenge bei der Anwendung einer derartigen Verwirkungsklausel zu vermeiden ist, darf jedoch andererseits deren nicht nur dem Interesse des Versicherers, sondern auch den Belangen der Gesamtheit der Versicherten dienende Wirkung nicht durch eine unangemessene Aufweichung entwertet werden (vgl. hierzu auch die zutreffenden Stellungnahmen von Rolf Raiser, Anm. zu BGHZ a.a.O., VersR 1964, 421 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] ; Liesecke, Anm. LM BGB § 242 (D) Nr. 49; Bruck/Möller, VVG 8. Aufl.,§ 34 Anm. 58 a. E.).

  • BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81

    Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der

    Nur unter ganz besonderen Umständen ist dem Versicherer in der Feuerversicherung die Inanspruchnahme der völligen Leistungsfreiheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als rechtsmißbräuchlich versagt (BGHZ 40, 387 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62]; BGHZ 44, 1 [BGH 06.05.1965 - II ZR 217/62]; RGZ 150, 147), wenn der Verlust des Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer eine übermäßige Härte darstellt (BGH Urteil vom 3.12.1975 - IV ZR 34/74 - VersR 1976, 134; vom 9.11.1977 - IV ZR 160/76 - VersR 1978, 74).

    Dabei kann von Bedeutung sein, ob die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner Existenz bedroht (BGHZ 40, 387 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62]; RG JW 1936, 2978), und welche Motive ihn zu seiner Tat verleitet haben, insbesondere ob Gewinnsucht im Spiel war oder lediglich die Durchsetzung eines gegebenen Anspruchs gefördert werden sollte (Martin, Sachversicherungsrecht X III 16).

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2023 - 12 U 194/22

    Schützenswertes Vertrauen auf Ersatz von Behandlungskosten in privater

    Diesen besonderen Anforderungen ist das Versicherungsverhältnis grundsätzlich zugänglich, da der Grundsatz von Treu und Glauben im Versicherungsrecht eine überragende Bedeutung hat (BGH, Urteil vom 28.11.1963 - II ZR 64/62, juris Rn. 4; Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., Einl. Rn. 245).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche

  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

  • OLG Köln, 28.03.2008 - 20 U 231/07

    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen unrichtiger Angaben über die

  • OLG Köln, 02.05.2022 - 9 U 204/21

    Abweisung der Klage auf Leistungen aus der Hausratversicherung wegen eines

  • BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 259/83

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen - Beweiswertbeurteilung

  • BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68

    Rechtsmittel

  • OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80

    Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ; Gewährung von Leistungen aus Anlass

  • AG Gütersloh, 28.07.2014 - 10 C 6/14

    Kfz-Versicherer muss gutachterliche Kenntnisse über Vorschaden an

  • BGH, 26.02.1969 - IV ZR 549/68

    Klage gegen die Feuerversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung auf

  • BGH, 16.05.1966 - II ZR 95/64

    Obliegenheitsverletzung hinsichtlich der versicherungsvertraglichen

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