Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1963 - VII ZR 120/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,211
BGH, 11.07.1963 - VII ZR 120/62 (https://dejure.org/1963,211)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1963 - VII ZR 120/62 (https://dejure.org/1963,211)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1963 - VII ZR 120/62 (https://dejure.org/1963,211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus Darlehensvertrag - Rechtswirksamkeit einer Blankounterschrift - Bedingungen für das Erlöschen einer Vollmachtsurkunde - Haftung einer Bank für ein schuldhaftes Handeln des Verkäufers beim Zustandekommen eines Darlehensvertrages - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 170, § 171, § 172, § 173
    Zurechenbarkeit des Rechtsscheins eines unterschriebenen Blanketts

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 65
  • NJW 1963, 1971
  • MDR 1963, 921
  • BB 1963, 956
  • DB 1963, 1145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - VII ZR 120/62
    Der Beklagte hatte behauptet, er habe seinen Darlehensauftrag wegen der Täuschung durch W. angefochten, Ob das zutrifft und zur Vernichtung des Vertrages geführt hat, ist bisher ungeklärt (vgl. dazu BGHZ 33/293, 295; 33, 302, 308 [BGH 17.11.1960 - VII ZR 115/59] -311).

    Ihre Schadensersatzpflicht führt dazu, daß sie ihre Darlehensforderung gegen den Käufer ganz oder teilweise (§ 254 BGB) nicht geltend machen kann (BGHZ 33, 293, 299 [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59] -301; 33, 302, 311-313).

    Das wäre nämlich dann der Fall, wenn die Klägerin dem Beklagten gegenüber verpflichtet war, im Rahmen der ihr obliegenden Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten (vgl. BGHZ 33, 293, 295 [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59] -299) das Darlehen an W. nicht eher auszuzahlen, bis sie den Kraftfahrzeugbrief in Händen hatte.

  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - VII ZR 120/62
    Der Beklagte hatte behauptet, er habe seinen Darlehensauftrag wegen der Täuschung durch W. angefochten, Ob das zutrifft und zur Vernichtung des Vertrages geführt hat, ist bisher ungeklärt (vgl. dazu BGHZ 33/293, 295; 33, 302, 308 [BGH 17.11.1960 - VII ZR 115/59] -311).

    Ihre Schadensersatzpflicht führt dazu, daß sie ihre Darlehensforderung gegen den Käufer ganz oder teilweise (§ 254 BGB) nicht geltend machen kann (BGHZ 33, 293, 299 [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59] -301; 33, 302, 311-313).

  • RG, 11.11.1932 - VII 235/32

    Zucker II - § 934 BGB

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - VII ZR 120/62
    Da eine Kraftloserklärung beim Blankett ausscheidet, führt die entsprechende Anwendung von § 172 Abs. 2 BGB zu folgendem Rechtssatz: Wer ein Blankett mit seiner Unterschrift aus der Hand gibt, muß auch bei einer seinem Willen nicht entsprechenden Ausfüllung des Blanketts den dadurch geschaffenen Inhalt der Urkunde einem redlichen Dritten gegenüber, dem die Urkunde vorgelegt wird, als seine Willenserklärung gegen sich gelten lassen,(vgl. auch RGZ 105, 183; 138, 265, 269; Enneccerus-Nipperdey BGB Allg. Teil 15. Aufl. 2. Halbband § 167 II 1 und Anm. 4 S. 1034; BGRK BGB 11. Aufl. § 126 Anm. 6; Staudinger BGB 11. Aufl. § 119 Rz 12).
  • RG, 25.09.1922 - VI 78/22

    Gedruckter Name statt Unterschrift

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - VII ZR 120/62
    Da eine Kraftloserklärung beim Blankett ausscheidet, führt die entsprechende Anwendung von § 172 Abs. 2 BGB zu folgendem Rechtssatz: Wer ein Blankett mit seiner Unterschrift aus der Hand gibt, muß auch bei einer seinem Willen nicht entsprechenden Ausfüllung des Blanketts den dadurch geschaffenen Inhalt der Urkunde einem redlichen Dritten gegenüber, dem die Urkunde vorgelegt wird, als seine Willenserklärung gegen sich gelten lassen,(vgl. auch RGZ 105, 183; 138, 265, 269; Enneccerus-Nipperdey BGB Allg. Teil 15. Aufl. 2. Halbband § 167 II 1 und Anm. 4 S. 1034; BGRK BGB 11. Aufl. § 126 Anm. 6; Staudinger BGB 11. Aufl. § 119 Rz 12).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß in entsprechender Anwendung des § 172 Abs. 2 BGB derjenige, der ein Blankett mit seiner Unterschrift aus der Hand gibt, den durch dessen Ausfüllung geschaffenen Inhalt einem gutgläubigen Dritten gegenüber als seine Erklärung gegen sich gelten lassen, unabhängig davon, ob der vervollständigte Text seinem Willen entspricht oder nicht (BGHZ 40, 65; 113, 48, 53).

    Schutzbedürftig ist indessen nur derjenige, der eine vollständige Urkunde erhält und annehmen darf, die Erklärung stamme vom Bürgen selbst, der Urkunde also die Ergänzung durch den nicht wirksam ermächtigten Dritten nicht ansehen kann (vgl. BGHZ 40, 65, 68).

  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Das Risiko eines Blankettmißbrauchs trägt in entsprechender Anwendung des § 172 Abs. 2 BGB gegenüber einem gutgläubigen Dritten der Blankettgeber (BGHZ 40, 65, 68; MünchKomm/Thiele, BGB, 2. Aufl., § 172 Rdn. 17).
  • BGH, 17.07.2001 - XI ZR 325/00

    Fälschung eines Überweisungsauftrags

    Danach muß derjenige, der ein Blankett mit seiner Unterschrift aus der Hand gibt, auch bei einer seinem Willen nicht entsprechenden Ausfüllung des Blanketts den dadurch geschaffenen Inhalt der Urkunde einem redlichen Dritten gegenüber, dem die Urkunde vorgelegt wird, als seine Willenserklärung gegen sich gelten lassen (vgl. BGHZ 40, 65, 68; 40, 297, 304 f.; 113, 48, 53).
  • BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Darlehens - Anforderungen an die Auslegung

    Wer ein Blankett oder ein unausgefülltes Formular mit seiner Unterschrift aus der Hand gibt, muß auch bei einer seinem Willen nicht entsprechenden Ausfüllung des Blanketts den dadurch geschaffenen Inhalt der Urkunde einem redlichen Dritten gegenüber, dem die Urkunde vorgelegt wird, als seine Willenserklärung gegen sich gelten lassen (BGHZ 40, 65, 68).

    Dabei ist jedoch der weitere Grundsatz der Entscheidung in BGHZ 40, 65, 69 zu beachten: Eine Bank, welche Teilzahlungsgeschäfte finanziert und zu diesem Zweck mit dem Verkäufer in einem auf Dauer angelegten Vertragsverhältnis zusammenarbeitet, haftet dem Käufer entsprechend § 278 BGB für ein schuldhaftes Handeln des Verkäufers beim Zustandekommen des Darlehensvertrages, insbesondere beim Ausfüllen des Vertragsformulars.

    Hat B. - wie das Berufungsgericht unterstellt hat - den Beklagten Darlehensantragsformulare gegen ihren Willen untergeschoben auch für Waren, die sie nicht gekauft und nicht erhalten haben, so haftet die Klägerin für ein solches schuldhaftes Handeln ihres Abschlußgehilfen, und hieraus kann sich ganz oder teilweise ein Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten gegenüber dem Darlehensanspruch der Klägerin ergeben (BGHZ 40, 65, 69; 42, 37, 42).

  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 102/84

    Haftung des Leasinggebers für unterlassene Hinweise des Lieferanten

    Insbesondere hat er im Bereich des finanzierten Abzahlungskaufs die Finanzierungsbank für haftbar erklärt, wenn der mit ihrem Willen (auch) den Darlehensvertrag vorbereitende Verkäufer schuldhaft vorvertragliche Pflichten gegenüber dem Darlehensnehmer (Käufer) verletzt hatte (BGHZ 33, 293, 299; 40, 65, 69; BGH Urteil vom 10. Juli 1980 aaO unter III 3 m. w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 15.06.2005 - 3 U 179/04

    Bürgschaftsvertrag: Zustandekommen - Hinreichender Inhalt - Erforderliche Form

    Wer ein Blankett mit seiner Unterschrift aus der Hand gibt, muss auch bei einer seinem Willen nicht entsprechenden Ausfüllung des Blanketts den dadurch geschaffenen Inhalt der Urkunde einem redlichen Dritten gegenüber, dem die Urkunde vorgelegt wird, als seine Willenserklärung gegen sich gelten lassen (BGH in ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 40, 65; 297, 304, 305; BGH WM 1965, 578).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 134/65

    Finanzierter Abzahlungskauf. Aufklärungspflicht des Darlehensgebers

    Der erkennende Senat schließt sich bei der Entscheidung dieser Frage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an (BGHZ 33, 293; 33, 302; 40, 65; 43, 258), die es auf folgende Grundsätze abstellt:.
  • BGH, 25.11.1963 - II ZR 54/61

    Kraftfahrzeug-Sicherungsschein

    Wer auf den Bestand einer schriftlichen Willenserklärung vertraut, weil er ihr nicht ansehen kann, daß es sich um ein abredewidrig ausgefülltes und in Verkehr gebrachtes Blankett handelt, ist mindestens ebenso schutzwürdig wie jemand, der angesichts einer schriftlichen Vollmachtsurkunde auf den Fortbestand der Vollmacht vertraut (vgl. BGHZ 40, 65 = NJW 1963, 1971).
  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69

    Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages

    Die Haftungsbeschränkungsklausel des § 11 Nr. 2 des Architektenvertrages ist eng und im Zweifel gegen denjenigen auszulegen, der das Vertragsmuster verwendet hat und sich darauf beruft (vgl. zur Auslegung von Freizeichnungsklauseln bzw. Haftungsbeschränkungen in Formularverträgen und allg. Geschäftsbedingungen u.a. BGH VII ZR 170/69 vom 11. Februar 1971 WM 1971, 615, 616; VII ZR 132/69 vom 11. März 1971 NJW 1971, 1130 = WM 1971, 678; BGHZ 40, 65, 69; 47, 312, 318; BGH LM Nr. 6 zu § 157 (Gf) BGB).
  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 8/89

    Verwendungsersatzansprüche des Landpächters

    Entgegen der Auffassung der Revision scheidet ein Anspruch der Beklagten nach Bereicherungsrecht aus, weil wie auch das Berufungsgericht zutreffend ausführt - die vertragliche Regelung den insoweit subsidiären Vorschriften der §§ 812 ff BGB vorgeht (vgl. BGHZ 40, 70, 75 [BGH 11.07.1963 - VII ZR 120/62]; BGH Urt. v. 7. März 1968, VII ZR 175/65, WM 1968, 776, 777; Heimann/ Trosien WM 1969, 314 m.w.N. zur BGH-Rechtsprechung; Palandt/Thomas, BGB 49. Aufl. Einführung vor § 812 Anm. 5).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2000 - 1 U 58/00

    Zulässigkeit einer Widerklage bei fehlendem Widerspruch des Klägers; Ansprüche

  • BGH, 30.06.1992 - XI ZR 145/91

    Einstandspflicht für Fälschungsrisiko im Überweisungsverkehr - Sammelüberweisung

  • BGH, 24.03.1971 - V ZR 167/68

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Wasserrechts - Voraussetzungen für die

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66

    Finanzierter Abzahlungskauf. Anfechtung durch Käufer

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2001 - 1 U 40/01

    Zahlungsanspruch aufgrund eines Schuldanerkenntnisses; Konstitutives

  • BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 19.81

    Vollmachtsurkunde - Mandant - Blankounterschrift - Datum - Rechtsanwalt -

  • LSG Bayern, 11.06.2007 - L 4 KR 23/07

    Anspruch auf nochmalige Zahlung von Krankengeld bzw. Schadensersatz für die

  • OLG Bamberg, 23.06.2003 - 8 U 85/02

    Bank trägt Risiko der Prüfung von Unterschriften

  • BGH, 09.12.1971 - VII ZR 211/69

    "Allgemeine Vertragsbestimmungen" - Haftungsbeschränkung des Architekten

  • LG Rostock, 10.02.2010 - 1 O 58/10

    Privaturkunde: Beweiskraft einer Privaturkunde; Echtheitsvermutung bei

  • LG Paderborn, 14.11.2012 - 1 KLs 5/11
  • OLG Hamm, 15.02.2012 - 12 U 3/11

    Zustandekommen eines Leasingvertrages; Formularmäßige Vereinbarung einer

  • BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 15.81

    Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision durch

  • BGH, 11.07.1975 - I ZR 83/74

    Anwendbarkeit der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) auf einen

  • OLG Köln, 10.10.2001 - 13 U 139/00

    Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 51/66

    Finanziertes Abzahlungsgeschäft. Stellung des Verkäufers

  • BGH, 08.04.1965 - III ZR 238/64

    Kreditvertrag zwischen einer Teilzahlungsbank und einem Abzahlungskäufer -

  • LG Paderborn, 12.06.2012 - 1 KLs 5/11

    Wahrheitswidriges Vorspiegeln der Vermittlung einer zivilrechtlich wirksamen und

  • BGH, 10.03.1976 - VIII ZR 210/74

    Haftung des Vertretenen für Verbindlichkeiten - Voraussetzungen der

  • OLG Stuttgart, 30.07.1974 - 10 U 42/74

    Anspruch gegen einen Darlehensnehmer und einen Bürgen auf Rückzahlung eines

  • BGH, 30.09.1963 - VII ZR 39/62
  • BGH, 17.01.1972 - III ZR 6/69

    Klage auf Rückzahlung eines Darlehens - Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken

  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 156/63

    Haftung der Bundesbahn für den Verlust oder die Beschädigung von Privatwagen oder

  • BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 106/71

    Anforderungen an die Durchführung eines Konkursverfahrens; Feststellung einer

  • BGH, 29.10.1970 - V BLw 2/70

    Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde - Pflicht zur Ersatzleistung eines

  • BGH, 11.03.1965 - VII ZR 102/63

    Klage aus einer abgetretenen Darlehensforderung und aus einer Bürgschaft -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht