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   BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63   

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https://dejure.org/1963,49
BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63 (https://dejure.org/1963,49)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1963 - V ZB 7/63 (https://dejure.org/1963,49)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1963 - V ZB 7/63 (https://dejure.org/1963,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 54
  • NJW 1963, 1972
  • MDR 1963, 751
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 142/59

    Öffentlicher Glaube des Erbscheins

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
    Es ist zwar richtig, daß die Gefahren, die aus einem unrichtigen Erbschein dem wirklichen Erben drohen können, durch die nach dem Gesetz zulässigen Maßnahmen (einstweilige Anordnung des Beschwerdegerichts gemäß § 24 Abs. 3 FGG oder, solange die Sache noch beim Nachlaßgericht anhängig ist - da hier eine einstweilige Anordnung gesetzlich nicht möglich ist - eine auf Antrag eines Beteiligten zu erlassende einstweilige Verfügung des Prozeßgerichts, durch die der Erbscheinsinhaber veranlaßt wird, den Erbschein an das Nachlaßgericht zur Verwahrung abzugeben) nicht völlig ausgeschaltet werden, weil die an die Erteilung des Erbscheins geknüpfte Vermutung des § 2365 BGB nicht den Besitz des Erbscheins voraussetzt, sondern unabhängig davon besteht, ob der Erbschein vorgelegt wird oder überhaupt einem Beteiligten bekannt ist (BGHZ 33, 314, 317).
  • BGH, 19.06.1959 - V ZB 19/58

    Beschwerderecht bei Erbscheinseinziehung

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
    Die Einziehungsanordnung kann jedoch (wie auch die Anordnung der Einziehung eines Erbscheins) im Wege der Beschwerde (weiteren Beschwerde) mit dem Ziel der Erteilung eines neuen, gleichlautenden Testamentsvollstreckerzeugnisses (Erbschein) angefochten werden (vgl. Jansen, FFG § 84 Anm. 5 f; Keidel, FFG 8. Aufl. § 84 Anm. 20; BGHZ 30, 220, 223/224).
  • BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54

    Vertragshilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
    Dies bedeutet nicht, daß das Gericht allen nur denkbaren Möglichkeiten von Amts wegen nachgehen müßte; eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht kann vielmehr dem Gericht nur auferlegt werden, soweit das Vorbringen der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung sich aufdrängender Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlaß gibt (BGHZ 16, 378, 383/384).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH Beschlüsse vom 24. November 1993 - BLw 53/92 - WM 1994, 265, 266 und BGHZ 40, 54, 57; Rahm/Künkel/Schneider Handbuch des Familiengerichtsverfahrens Rdn. III B 58; Keidel/Sternal FamFG 16. Aufl. § 26 Rdn. 16 f.).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2018 - 5 W 91/18

    Erbscheinsverfahren: Einziehung eines Erbscheins eines Kindes bei unklarer

    Nach Durchführung der angeordneten Einziehung - durch Ablieferung der Urschrift des erteilten Erbscheins samt aller erteilten Ausfertigungen - ist die befristete Beschwerde gegen den Einziehungsbeschluss gemäß § 353 Abs. 2 FamFG nur noch insoweit zulässig, als die Erteilung eines neuen gleichlautenden Erbscheins beantragt wird, wobei die Beschwerde im Zweifel als ein solcher Antrag gilt (Senat, Beschluss vom 10. November 2014 - 5 W 66/14; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 1963 - V ZB 7/63, BGHZ 40, 54).

    Eine Unrichtigkeit im Sinne des § 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins nicht mehr gegeben sind (BGH, Beschluss vom 5. Juli 1963 - V ZB 7/63, BGHZ 40, 54).

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist anerkannt, dass es für die Einziehung eines Erbscheins genügt, wenn die nach § 2359 BGB erforderliche Überzeugung des Nachlassgerichts von dem bezeugten Erbrecht über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist, weil dann die Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins nicht mehr erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 5. Juli 1963 - V ZB 7/63, BGHZ 40, 54; Weidlich, in: Palandt, BGB 77. Aufl., § 2361 Rn. 9).

  • BGH, 26.04.2023 - IV ZB 11/22

    Bindungdwirkung eines die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils gemäß §§ 2342 ,

    Eine Aufklärungspflicht besteht nur insoweit, als bei sorgfältiger Überlegung greifbare Anhaltspunkte zu weiteren Ermittlungen Anlass bieten (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZB 6/17, ErbR 2017, 611 Rn. 16; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2018 - XII ZB 615/17, FamRZ 2018, 1605 Rn. 10; vom 5. Juli 1963 - V ZB 7/63, BGHZ 40, 54, 57 unter 2. [juris Rn. 12]).
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