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   BGH, 21.09.1964 - II ZR 40/62   

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https://dejure.org/1964,414
BGH, 21.09.1964 - II ZR 40/62 (https://dejure.org/1964,414)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1964 - II ZR 40/62 (https://dejure.org/1964,414)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1964 - II ZR 40/62 (https://dejure.org/1964,414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungspflicht einer Hausratversicherung bei Wasserrohrbruch in einem nicht laufend bewohnten Haus - Verbindung von Gebäudeversicherung und Hausratversicherung - Voraussetzungen für die Annahme einer Gefahrerhöhung im Versicherungswesen - Sinn und Zweck einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 42, 295
  • NJW 1965, 156
  • MDR 1965, 115
  • VersR 1965, 29
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1953 - II ZR 7/53

    Kraftfahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 21.09.1964 - II ZR 40/62
    Diese Unterschiede dürfen um so weniger vernachlässigt werden, als § 61 VVG nach ständiger Rechtsprechung keine allgemeine Schadensverhütungspflicht des Versicherungsnehmers begründet, sondern einen subjektiven Risikoausschluß bildet (BGHZ 11, 120, 122 m.w.N.).
  • LG Tübingen, 26.05.2023 - 4 O 193/21

    Leistungen aus einem Cyber-Versicherungsvertrag wegen eines

    Der Anwendungsbereich des § 81 Abs. 2 VVG ist dann nicht eröffnet, wenn die betreffende Gefahrenlage bereits bei Vertragsschluss bestand und bereits Grundlage der Risikoprüfung des Versicherers war bzw. hätte sein können (OLG Hamm, Urteil vom 18. Mai 1988 - 20 U 232/87, Rn. 39, juris, zu § 61 VVG a.F.; Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, VVG § 81 Rn. 15; BeckOK VVG/Klimke, 18. Ed. 1.2.2023, VVG § 81 Rn. 9; ähnlich BGH NJW 1965, 156, 157).
  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74

    Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    In BGHZ 42, 295, 299 hat er sie ausdrücklich offengelassen.

    § 61 VVG begründet zwar nach ständiger Rechtsprechung keine allgemeine Schadensverhütungspflicht des VN, sondern bildet einen subjektiven Risikoausschluß (BGHZ 42, 295, 299; 43, 88, 94).

  • BGH, 19.10.1994 - IV ZR 159/93

    Rechtsfolgen unklarer Klauseln über den Verschuldensmaßstab in der

    Es meint weiter unter Bezugnahme auf die im Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. September 1964 (BGHZ 42, 295) aufgestellten Grundsätze, das Unterlassen des Absperrens der Wasserleitung in nicht benutzten Gebäuden sei keine Gefahrerhöhung.
  • LG Berlin, 17.03.2020 - 4 O 63/19

    Einbruchdiebstahlsversicherung: Gefahrerhöhung durch Deaktivieren des

    Denn die Erhöhung der allgemeinen Gefahrenlage infolge die Unterlassung von Sicherungsmaßnahmen i.S.d. §§ 23 ff. VVG verwirklicht nicht zwingend den Eintritt der Gefahr gem. § 81 VVG (BGH, Urteil vom 21. September 1964 - II ZR 40/62 -, juris Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03

    Wohngebäudeversicherung: Risikoausschluss bei Unbenutzbarkeit wegen Umbauarbeiten

    Diese erfordert eine nach Vertragsschluss eingetretene, auf eine gewisse Dauer angelegte Änderung der tatsächlichen gefahrerheblichen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht (vgl. BGHZ 42, 295; Prölss aaO § 23 VVG Rn. 4).
  • OLG Hamm, 29.02.1980 - 20 U 138/79
    Gefahrerhöhung im Sinne von § 23 VVG ist jede erhebliche Änderung der bei Vertragsschluß vorhandenen gefahrerheblichen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht, sofern diese Umstände ihrer Natur nach geeignet sind, einen Gefahrenzustand von so langer Dauer zu schaffen, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufs bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Schadensvergrößerung generell zu fördern geeignet ist (so BGH ständig, z.B. BGHZ 7/311 = VersR 52/387; BGHZ 42/295 = VersR 65/29).

    Der Bundesgerichtshof hat, soweit ersichtlich, bisher offengelassen, wo hier die zeitliche Grenze liegt (s. BGHZ 42/295 = VersR 65/29: "Es kann dahingestellt bleiben, wann ein bei Vertragsabschluß als bewohnt angegebenes Gebäude diese Eigenschaft verliert.").

  • BGH, 08.07.1987 - IVa ZR 19/86

    Rechtsfolgen einer Gefahrerhöhung durch Verletzung einer Sicherheitsvorschrift

    Die §§ 23 ff. VVG sind grundsätzlich neben § 6 VVG anwendbar, wenn mit der Verletzung einer Sicherheitsvorschrift eine Gefahrerhöhung verbunden ist (vgl. Martin, Sachversicherungsrecht 2. Aufl. Anm. N 111, 110 f.; Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 32 Anm. 1; Prölss, VersR 1965, 31 [BGH 21.09.1964 - II ZR 40/62]; BGHZ 4, 369, 377; Senatsurteile vom 23.9.1981 - IVa ZR 216/80 - VersR 1982, 33, 34; 14.5.1986 - IVa ZR 191/84 - VersR 1986, 693 f.).
  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 241/78

    Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen - Güterversicherung

    Er ist von diesem nicht dazu eingesetzt, an seiner Stelle die notwendige laufende Betreuung der versicherten Güter vorzunehmen oder eine Schadensverhütungspflicht desselben zu erfüllen, wobei offenbleiben kann, ob den Versicherungsnehmer überhaupt nach § 33 ADS eine Schadensverhütungspflicht trifft (bejahend: RGZ 123, 320, 323; Ritter/Abraham a.a.O. § 33 Anm. 12; Schlegelberger, Seeversicherungsrecht S. 6; Enge, VersR 1965, 309; verneinend: OLG Hamburg, VersR 1969, 558, 559; Karstaedt a.a.O. S. 16 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 11, 120, 122 [BGH 25.11.1953 - II ZR 7/53]/123; 42, 295, 300; 43, 88, 94, wonach § 61 VVG - der in § 33 Abs. 1 Satz 1 ADS wörtlich übernommen ist, vgl. Brück, Materialien zu den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen Bd. I S. 134 - keine Schadensverhütungspflicht des Versicherungsnehmers begründet).
  • OLG Hamm, 21.04.1989 - 20 U 294/88

    Anforderungen an eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung; Herbeiführung

    Daraus folge, daß die in der der Nichtbenutzung des Gebäudes liegende Gefahr nach dem Willen der Vertragsparteien grundsätzlich gedeckt sei und der Versicherungsschutz nur unter den strengeren Voraussetzungen der Obliegenheitsverletzung entfalle (BGHZ 42, 295).
  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 7/66

    Simultanzulassung nach § 24 Abs. 1 BRAO

    Allerdings kann dem Ehrengerichtshof insoweit nicht gefolgt werden, als er (im Anschluß an BGHZ 42, 297, 210) [BGH 21.09.1964 - II ZR 40/62] meint, er dürfe die vom Antragsgegner gemäß § 24 Abs. 1 BRAO getroffene "allgemeine Feststellung" nur in den von § 39 Abs. 3 BRAO gezogenen Grenzen nachprüfen.
  • OLG Karlsruhe, 29.09.1988 - 12 U 235/87

    Versicherungsschutz bei Mitführen eines Reiselagers und Warenlagers in einem Pkw

  • OLG Saarbrücken, 20.04.1988 - 5 U 97/87
  • BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76

    Anspruch auf Leistungsbefreiung von Versicherungsgeber - Rechtspflicht zur

  • KG, 30.10.1992 - 6 U 6763/91

    Voraussetzungen für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei grob fahrlässiger

  • KG, 25.09.1984 - 6 U 6362/83

    Herbeiführung; Versicherungsfall; Aufbewahren; Schlüssel; Fahrzeug; Verschlossen;

  • LG Leipzig, 09.11.1994 - 3 O 2844/94
  • BGH, 01.02.1968 - II ZR 60/65

    Vertrauenschadenversicherung in Form einer unbenannten

  • LG Hamburg, 11.07.2003 - 306 O 85/02

    Kaskoentschädigung nach einem Flugunfall mit einem Ultraleichtflugzeug;

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