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   BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63   

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https://dejure.org/1964,165
BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63 (https://dejure.org/1964,165)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1964 - IV ZR 238/63 (https://dejure.org/1964,165)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1964 - IV ZR 238/63 (https://dejure.org/1964,165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltspflichtiger - Unterschutzstellung - Lebensführung - Inanspruchnahme durch Berechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1613
    Rückwirkende Geltendmachung von Unterhalt

Papierfundstellen

  • BGHZ 43, 1
  • NJW 1965, 581
  • MDR 1965, 276
  • FamRZ 1965, 200
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 18.05.1940 - IV 707/39

    Gilt die Regelung des § 1613 BGB., wonach Unterhalt für die Vergangenheit nur bei

    Auszug aus BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63
    Er soll durch die Vorschrift des § 1613 BGB vor Forderungen größeren Umfanges geschützt werden, auf die er sich, weil er vom Berechtigten nicht in Anspruch genommen wurde, - durch seine Lebensführung oder in sonstiger Weise - nicht eingerichtet hat (RGZ 164, 65, 68; Enneccerus/Kipp/Wolf, Familienrecht, 7. Bearb. § 97 IX, S. 441; Gernhuber, Familienrecht, 1964, § 41 VIII 1, S. 438).
  • BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63
    Die zuletzt genannte Vorschrift, nach der der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seinen Vater auf die Mutter oder auf unterhaltspflichtige mütterliche Verwandte übergeht, sofern sie dem Kind Unterhalt gewährt haben, ist, wie vom Berufungsgericht dargelegt, vom Senat im Anschluß an RG DR 1944, 334 Nr. 12 auch zugunsten des Ehemannes angewandt worden, der einem während der Ehe geborenen unehelichen Kind seiner Ehefrau bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unehelichkeit des Kindes Unterhalt gewährt hatte (BGHZ 26, 217, FamRZ 1964, 41; Urt. v. 6. Mai 1964 - IV ZR 82/63).
  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 173/57

    Aufwendungen des Ehemannes für uneheliches Kind der Ehefrau

    Auszug aus BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63
    Die zuletzt genannte Vorschrift, nach der der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seinen Vater auf die Mutter oder auf unterhaltspflichtige mütterliche Verwandte übergeht, sofern sie dem Kind Unterhalt gewährt haben, ist, wie vom Berufungsgericht dargelegt, vom Senat im Anschluß an RG DR 1944, 334 Nr. 12 auch zugunsten des Ehemannes angewandt worden, der einem während der Ehe geborenen unehelichen Kind seiner Ehefrau bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unehelichkeit des Kindes Unterhalt gewährt hatte (BGHZ 26, 217, FamRZ 1964, 41; Urt. v. 6. Mai 1964 - IV ZR 82/63).
  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63
    Nach der in BGHZ 24, 9 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats gelte Entsprechendes zugunsten des Ehemannes, der einem während der Ehe geborenen unehelichen Kind seiner Ehefrau bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unehelichkeit des Kindes wie ein ehelicher Vater Unterhalt gewährt habe.
  • RG, 03.03.1909 - I 225/08

    Ehrenzahlung. ; Ungerechtfertigte Bereicherung.

    Auszug aus BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63
    Ihre Bereicherung ist insoweit ebenso wie der Vorteil, den ein Schuldner durch Verjährung des gegen ihn gerichteten Anspruchs erlangt, die Wirkungsfolge eines gesetzlichen Tatbestandes, an den das Gesetz einen Rechtsverlust anknüpft, der den endgültigen Verlust eines Vermögenswertes einschließen soll (Otto von Gierke, Deutsches Privatrecht, Bd. III, S. 998 und S. 1009 Anm. 55; vgl. auch RGZ 70, 350, 352; RG WarnRspr. 20, 151; Esser, Schuldrecht, § 187 4 a, aa, S. 767; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht, 15. Bearb. § 222 III S. 891).
  • RG, 03.07.1899 - I 171/99

    1. Sind die im Falle der unabsichtlichen Strandung eines Seeschiffes auf dessen

    Auszug aus BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63
    Das begründet einen Bereicherungsanspruch nur gegen ihren Ehemann (RGZ 44, 136, 143).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 42/88

    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen der alleinigen Gewährung von Unterhalt

    Auf die im Gesetz genannte Voraussetzung für den gesetzlichen Forderungsübergang kann daher nicht verzichtet werden (s. BGHZ 43, 1, 6 [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63]; zutreffend OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 77).
  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 84/82

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Voraussetzungen eines familienrechtlichen

    In späteren Entscheidungen, so in BGHZ 43, 1 ff [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63] und BGHZ 74, 121, 125 hat der Bundesgerichtshof sodann für § 1613 Abs. 1 BGB ausdrücklich den Gedanken des Schuldnerschutzes als den tragenden Gesichtspunkt der Vorschrift herausgestellt.

    Das gegen ihn bestehende Recht des Unterhaltsberechtigten soll deshalb, sofern es für eine bestimmte vergangene Zeit nicht ausgeübt worden ist, infolge eben dieser Nichtausübung erlöschen (BGHZ 43, 1, 6 [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63], 7).

    Die Nichtausübung eines solchen Anspruchs bewirkt vielmehr, daß der Anspruch für die Vergangenheit erlischt (BGHZ 43, 1, 6 [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63], 7 mit Nachweisen; vgl. auch MünchKomm/Köhler § 1607 Rdnr. 8).

  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

    Grundsätzlich muß der Dritte aber den Willen haben, die fremde Schuld zu tilgen und das auch zum Ausdruck bringen (BGHZ 43, 1, 11 [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63]; 46, 319, 325; vgl. ferner BGHZ 70, 389, 398 f [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76]; 72, 246, 249), sonst tritt die Erfüllungswirkung nicht ein.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Die Leistung eines Dritten an den Gläubiger kann nur dann zu einer Befreiung des Schuldners von seiner Verbindlichkeit gemäß § 267 BGB führen, wenn der Dritte mit dem für den Gläubiger erkennbaren Willen leistet, dadurch die Verpflichtung des Schuldners zu erfüllen (BGHZ 43, 1, 11; 46, 319, 325; 72, 246, 248; 75, 299, 303; 137, 89, 95).
  • OLG Saarbrücken, 03.08.2004 - 4 U 627/03

    Tilgung der durch Grundschuld gesicherten Forderung durch die

    Zahlt ein Dritter gemäß § 267 Abs. 1 BGB mit dem Willen, die Verpflichtung des Schuldners zu tilgen, so liegt hierin eine Leistung an den Schuldner, welche im Verhältnis des Dritten zum Schuldner rückgängig zu machen ist, sofern in ihrem Verhältnis kein Rechtsgrund für die Leistung gegeben ist (vgl. BGHZ 43, 1 (11); Palandt-Sprau, aaO., § 812 BGB, Rdnr. 61).
  • OLG Koblenz, 01.08.2008 - 5 U 551/08

    Rückgriffsansprüche des Sicherungsgebers einer Sicherungsgrundschuld gegenüber

    Zahlt ein Dritter gemäß § 267 Abs. 1 BGB mit dem Willen, die Verpflichtung des Schuldners zu tilgen, so liegt hierin eine Leistung an den Schuldner, welche im Verhältnis des Dritten zum Schuldner rückgängig zu machen ist, sofern in ihrem Verhältnis kein Rechtsgrund für die Leistung gegeben ist (vgl. BGHZ 43, 1 (11)).
  • BGH, 10.03.2004 - XII ZR 123/01

    Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin

    Abweichend vom Schuldrecht, wo eine späte Geltendmachung der Forderung allenfalls ein Gegenrecht (Verjährung, Verwirkung) begründen kann, erlischt der Unterhaltsanspruch, wenn der Gläubiger nicht besondere rechtswahrende Handlungen vorgenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 84/82 - FamRZ 1984, 775, 776 sub. 2 a, 777 sub. 4; BGHZ 43, 1, 7; Johannsen/Henrich/Graba Eherecht 4. Aufl. § 1613 Rdn. 1) oder das Gesetz diese ausnahmsweise - wie in § 1615 d BGB a.F. dem Kindesvater gegenüber - entbehrlich macht.
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über die bereicherungsrechtliche Abwicklung von solchen Verhältnissen ist Voraussetzung für das Entstehen eines Bereicherungsanspruchs, daß der Dritte mit dem Willen an einen Gläubiger leistet, die Verpflichtung des Schuldners zu tilgen (vgl. § 267 BGB; dazu BGHZ 43, 1 [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63] [11]; 46, 319 [325]).
  • BGH, 26.09.1994 - II ZR 166/93

    Erfüllung der Einlageverpflichtung eines Gesellschafters durch einen Dritten

    Dritter im Sinne dieser Vorschrift ist derjenige, der mit dem Willen leistet, eine fremde Schuld zu tilgen (BGHZ 43, 1, 11 [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63]; 46, 319, 325; BGH, Urt. v. 8. November 1979 - VII ZR 337/78, NJW 1980, 452, 453 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80

    Schadensersatzpflicht der Ehefrau bei Täuschung des Ehemanns über die Vaterschaft

    Der Übergang des Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen seinen Erzeuger auf den Unterhalt leistenden Scheinvater nach § 1615 b Abs. 2 BGB schließt deliktische Ansprüche des Scheinvaters gegen Dritte ebensowenig aus wie Bereicherungsansprüche (vgl. dazu BGHZ 43, 1, 10 [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63]; Senatsurteil FamRZ 1981, 30); der Anspruchsübergang ist gegebenenfalls unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen.
  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 535/80

    Bereicherungsanspruch des Scheinvaters

  • BGH, 28.03.1979 - IV ZR 58/78

    Inanspruchnahme der Eltern nach BAföG für die Vergangenheit

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 571/80

    Bereicherungsanspruch des Scheinvaters wegen unberechtigter Unterhaltsleistungen

  • LAG Bremen, 30.08.2007 - 3 Sa 75/07

    Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung von per

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1980 - 6 UF 78/80
  • OLG München, 29.09.1999 - 7 U 1944/99

    Umfang der Vergütung nach CMR; Erklärungswert der Aufrechnung mit einer

  • BGH, 21.12.1966 - IV ZR 294/65

    Rückforderung von Unterhaltsleistungen

  • OLG Bamberg, 13.02.1986 - 2 UF 233/84

    Bemessung der Höhe des Trennungsunterhalts nach der Scheidung von Eheleuten nach

  • OLG Koblenz, 10.08.2004 - 3 U 1199/03

    Abgrenzung Handeln im eigenen Namen und Vertretung

  • BGH, 07.06.1967 - IV ZR 335/65

    Schadensersatzforderung nach Eheaufhebung

  • OLG Stuttgart, 29.11.1983 - 17 UF 221/83

    Anspruch auf Gewährung von Unterhalt eines Kindes gegen die vom Vater geschiedene

  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZB 48/80

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse eines Oberlandesgerichts

  • OLG Düsseldorf, 06.08.1980 - 5 UF 83/80
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZR 246/77

    Leistung als eine bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens - Der

  • BGH, 21.12.1966 - IV ZR 224/65

    Rechtsmittel

  • OLG Karlsruhe, 05.08.1983 - 16 WF 161/83
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